Hi!
Ich habe noch bis März 2011 Zivildienst und bin dann Arbeitslos. Nun möchte ich aber gerne die Berufsreifeprüfung nachholen (WIFI/BFI...)
Daher meine Frage kann man die Berufsreifeprüfung auch als Arbeitsloser in Anspruch nehmen bzw. hat man während der Kurse ein Recht auf Arbeitslosengeld? (Habe 2010 meine Lehrabschlussprüfung gemacht)
DANKE!!
mfg.
Berufsreifeprüfung nach ZIVI
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- Registriert: Sonntag 13. September 2009, 10:41
Re: Berufsreifeprüfung nach ZIVI
Da solltest du am ehesten beim Wifi/BFI nachfragen.
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.
Re: Berufsreifeprüfung nach ZIVI
Ok werd mich morgen gleich mal Informieren...
Infos folgen...
Infos folgen...
Re: Berufsreifeprüfung nach ZIVI
Also nun zur Info:
Berufsreifeprüfung kann jederzeit gemacht werden, auch wenn man Arbeitslos ist. Allerdings muss man trotzdem Bewerbungen abgeben bzw. sich nen Job suchen. Die Berufsreifeprüfung läuft praktisch immer parallel zum Job oder der Arbeitssuche. Und das Arbeitslosengeld hat damit auch nichts zu tun da man das Arbeitslosengeld rein für die Zeit bis man nen Job hat bekommt. (Unabhängig von der Berufsreifeprüfung)
Berufsreifeprüfung kann jederzeit gemacht werden, auch wenn man Arbeitslos ist. Allerdings muss man trotzdem Bewerbungen abgeben bzw. sich nen Job suchen. Die Berufsreifeprüfung läuft praktisch immer parallel zum Job oder der Arbeitssuche. Und das Arbeitslosengeld hat damit auch nichts zu tun da man das Arbeitslosengeld rein für die Zeit bis man nen Job hat bekommt. (Unabhängig von der Berufsreifeprüfung)