Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
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Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Hallo zusammen!
Ich bin seit Mai im Zivildienst und eigentlich recht zufrieden mit meiner Arbeitsstelle. Allerdings klappt die Geldauszahlung nicht so, wie sie soll.
Das Geld für Juni und Juli bekam ich schon zusammen ausbezahlt, weil sie auf die eine Zahlung einfach vergessen haben, nach 2 maliger Erinnerung meinerseits. Die Person, die ich da zur Sicherheit im Voraus erinnere (auch vor 2 Tagen wieder - am 30. August also), gibt den Zahlungsauftrag monatlich (so sollte es zumindest sein) zur Kassa-Abteilung. Diese überweist dann nochmal über irgendeinen Umweg das Geld auf mein Konto. Und da haben wir das Problem auch schon wieder. Es gibt EINE zuständige Person für diese Aufgabe und EINE Vertretung. Erstere ist krank und die Vertretung ist auf Urlaub. Somit kann ich mich auf einen mindestens 1-wöchigen Zahlungsverzug (wieder einmal) einstellen, da keiner mehr zuständig ist. Dass mir die Überziehungszinsen keiner zahlt, an das denkt hier keiner. Denn die Rate vom Auto und die Versicherung kommen jeden Monatsanfang. Dann noch ein paar Kleinigkeiten. Somit komme ich immer ein Stück ins Minus. Dieses Monat dürfte es wohl ziemlich stark ausfallen.
Kann man da was machen? denn das Gefühl komplett Pleite zu sein ist nicht besonders schön
Leider weist jeder die Schuld von sich und vertröstet mich mit Kommentaren, wie ich solle Geduld haben usw. Soll heißen: Pech gehabt.
Grüße,
Langi
Ich bin seit Mai im Zivildienst und eigentlich recht zufrieden mit meiner Arbeitsstelle. Allerdings klappt die Geldauszahlung nicht so, wie sie soll.
Das Geld für Juni und Juli bekam ich schon zusammen ausbezahlt, weil sie auf die eine Zahlung einfach vergessen haben, nach 2 maliger Erinnerung meinerseits. Die Person, die ich da zur Sicherheit im Voraus erinnere (auch vor 2 Tagen wieder - am 30. August also), gibt den Zahlungsauftrag monatlich (so sollte es zumindest sein) zur Kassa-Abteilung. Diese überweist dann nochmal über irgendeinen Umweg das Geld auf mein Konto. Und da haben wir das Problem auch schon wieder. Es gibt EINE zuständige Person für diese Aufgabe und EINE Vertretung. Erstere ist krank und die Vertretung ist auf Urlaub. Somit kann ich mich auf einen mindestens 1-wöchigen Zahlungsverzug (wieder einmal) einstellen, da keiner mehr zuständig ist. Dass mir die Überziehungszinsen keiner zahlt, an das denkt hier keiner. Denn die Rate vom Auto und die Versicherung kommen jeden Monatsanfang. Dann noch ein paar Kleinigkeiten. Somit komme ich immer ein Stück ins Minus. Dieses Monat dürfte es wohl ziemlich stark ausfallen.
Kann man da was machen? denn das Gefühl komplett Pleite zu sein ist nicht besonders schön
Leider weist jeder die Schuld von sich und vertröstet mich mit Kommentaren, wie ich solle Geduld haben usw. Soll heißen: Pech gehabt.
Grüße,
Langi
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Du kannst eine Anzeige erstatten (mit den Kontoauszügen als Beilagen) *** Edit MA2412: Bedenkliche Aufforderung entfernt. *** Das ist aber psychisch nicht leicht durchzustehen. Bei den meisten Zwangsarbeitern ist das anonyme Maulen im Forum schon der heftigste Widerstand, zu dem sie imstande sind.
Mit Zinsen einklagen kann man das Entgelt für Zwangsarbeit jedenfalls nicht.
Mit Zinsen einklagen kann man das Entgelt für Zwangsarbeit jedenfalls nicht.
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Geh aus Protest in den Krankenstand, dann merkt deine Einrichtung, dass sie auch von dir abhängig sind.
Zahlen sie dir überhaupt genug aus? Wenn du dir nicht sicher bsit kannst du das mit dem Verpflegungsgeldrechner (http://www.derdritte.net/zivildienst/ve ... gsgeld.php) nachrechnen. Vergiss dort aber nicht, den Abzug für den gleichen Dienstort anzukreuzen, den bekommen nämlich alle.
Zahlen sie dir überhaupt genug aus? Wenn du dir nicht sicher bsit kannst du das mit dem Verpflegungsgeldrechner (http://www.derdritte.net/zivildienst/ve ... gsgeld.php) nachrechnen. Vergiss dort aber nicht, den Abzug für den gleichen Dienstort anzukreuzen, den bekommen nämlich alle.
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
"Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", ist so ziemlich das Dümmste, was einem geraten werden kann; damit machst Du Dich strafbar Länge mal Breite. Welcher Arbeitgeber sollte dich außerdem anstellen, wenn Du den ZD rechtswidrig abgebrochen hast?
Den Rechtsträger nachweislich mahnen (d.h. mit eingeschriebenem Brief), beim nächsten Mal Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat; den gleichen Brief an die ZISA und die Zivildienst-Schlichtungsstelle des Landes. Außerdem gibt's die Möglichkeit, vom Bund eine Aushilfe nach §28a Abs. 2 zu beantragen. Damit kannst Du die Schludrigkeit deines Rechtsträgers bei vier Behörden aktenkundig machen.
Den Rechtsträger nachweislich mahnen (d.h. mit eingeschriebenem Brief), beim nächsten Mal Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat; den gleichen Brief an die ZISA und die Zivildienst-Schlichtungsstelle des Landes. Außerdem gibt's die Möglichkeit, vom Bund eine Aushilfe nach §28a Abs. 2 zu beantragen. Damit kannst Du die Schludrigkeit deines Rechtsträgers bei vier Behörden aktenkundig machen.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
cdhahn hat geschrieben :
> "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", ist so ziemlich das
> Dümmste, was einem geraten werden kann; damit machst Du Dich
> strafbar Länge mal Breite.
Deine Unkenntnis des österreichischen Strafrechts ist Dir noch nicht peinlich genug, Du musst sie auch noch mit überheblichen Beleidigungen garnieren und samt kindlichen Smileys zur Schau stellen. Si tacuisses...
> Welcher Arbeitgeber sollte dich außerdem
> anstellen, wenn Du den ZD rechtswidrig abgebrochen hast?
Er hätte die Zwangsarbeit nicht rechtswidrig abgebrochen.
Wo er arbeiten will, und ob er dort überhaupt genommen wird, muss er selbst wissen. In etlichen Branchen mit hoher Fluktuation sind sogar Vorstrafen egal. Vielleicht ist er auch selbstständig. Das kannst Du aber getrost ihm überlassen.
> Den Rechtsträger nachweislich mahnen (d.h. mit eingeschriebenem Brief),
> beim nächsten Mal Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat;
> den gleichen Brief an die ZISA und die Zivildienst-Schlichtungsstelle des
> Landes.
Du hast nicht die geringste Vorstellung, wie lange das alles dauert. Wenn er das Geld jetzt braucht, ist Dein laienhafter Rat wertlos.
> Außerdem gibt's die Möglichkeit, vom Bund eine Aushilfe nach §28a
> Abs. 2 zu beantragen. Damit kannst Du die Schludrigkeit deines
> Rechtsträgers bei vier Behörden aktenkundig machen.
Das ist wieder einmal ganz falsch.
Die Aushilfe nach § 28a setzt einen gemäß § 55 Abs. 5 festgestellten Rechtsverstoß voraus, also die Meldung der Pflichtverletzung durch die Überwachungsbehörden (und nicht durch den einzelnen Zwangsarbeiter) an die Zisa. Auch das dauert lange, weil die Überwachungsbehörde erst ermitteln muss. Außerdem kann er damit die "Schludrigkeit" nicht "aktenkundig" machen, weil Voraussetzung für § 28a ist, dass die "Schludrigkeit" schon "aktenkundig" IST, und zwar gemäß § 55 Abs. 5.
> "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", ist so ziemlich das
> Dümmste, was einem geraten werden kann; damit machst Du Dich
> strafbar Länge mal Breite.
Deine Unkenntnis des österreichischen Strafrechts ist Dir noch nicht peinlich genug, Du musst sie auch noch mit überheblichen Beleidigungen garnieren und samt kindlichen Smileys zur Schau stellen. Si tacuisses...
> Welcher Arbeitgeber sollte dich außerdem
> anstellen, wenn Du den ZD rechtswidrig abgebrochen hast?
Er hätte die Zwangsarbeit nicht rechtswidrig abgebrochen.
Wo er arbeiten will, und ob er dort überhaupt genommen wird, muss er selbst wissen. In etlichen Branchen mit hoher Fluktuation sind sogar Vorstrafen egal. Vielleicht ist er auch selbstständig. Das kannst Du aber getrost ihm überlassen.
> Den Rechtsträger nachweislich mahnen (d.h. mit eingeschriebenem Brief),
> beim nächsten Mal Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat;
> den gleichen Brief an die ZISA und die Zivildienst-Schlichtungsstelle des
> Landes.
Du hast nicht die geringste Vorstellung, wie lange das alles dauert. Wenn er das Geld jetzt braucht, ist Dein laienhafter Rat wertlos.
> Außerdem gibt's die Möglichkeit, vom Bund eine Aushilfe nach §28a
> Abs. 2 zu beantragen. Damit kannst Du die Schludrigkeit deines
> Rechtsträgers bei vier Behörden aktenkundig machen.
Das ist wieder einmal ganz falsch.
Die Aushilfe nach § 28a setzt einen gemäß § 55 Abs. 5 festgestellten Rechtsverstoß voraus, also die Meldung der Pflichtverletzung durch die Überwachungsbehörden (und nicht durch den einzelnen Zwangsarbeiter) an die Zisa. Auch das dauert lange, weil die Überwachungsbehörde erst ermitteln muss. Außerdem kann er damit die "Schludrigkeit" nicht "aktenkundig" machen, weil Voraussetzung für § 28a ist, dass die "Schludrigkeit" schon "aktenkundig" IST, und zwar gemäß § 55 Abs. 5.
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Das hat sowas von gesessen!!
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Die Einrichtung ist (leider) absolut nicht abhängig von mir. Aufgrund diverser Vorfälle ist meine Arbeitskraft auf einen Schlag beinahe überflüssig geworden. Die Büroarbeit können auch andere erledigen, die paar Minuten hat hier jeder. Desweiteren bekomm ich hier so ziemlich das meiste Geld ausbezahlt, welches man als Zivi bekommen kann, wenn es denn mal ausbezahlt wird. Von daher kann ich mich nicht beschweren. Allerdings sitze ich nach wie vor auf dem Trockenen.
Abbrechen will ich auf keinen Fall und irgendwo arbeiten. Das Arbeitsklima, die HÖHE des Lohnes usw. sind hier besser als ich es mir erträumt hätte. Außerdem habe ich nach dem Zivildienst eine fixe Arbeitsstelle in einem internationalen Konzern, welche ich sicher auch nicht aufs Spiel setzen werde. Von daher bin ich womöglich auch ziemlich verwöhnt, was Pünktlichkeit betrifft. Dort kam das Geld immer am 29. des Monats.
Mehr als eine Beschwerde beim Leiter der Einrichtungwird hier nicht wirklich fruchten, so denke ich. Der könnte den zuständigen mal etwas Druck machen, damit das endlich funktioniert.
Abbrechen will ich auf keinen Fall und irgendwo arbeiten. Das Arbeitsklima, die HÖHE des Lohnes usw. sind hier besser als ich es mir erträumt hätte. Außerdem habe ich nach dem Zivildienst eine fixe Arbeitsstelle in einem internationalen Konzern, welche ich sicher auch nicht aufs Spiel setzen werde. Von daher bin ich womöglich auch ziemlich verwöhnt, was Pünktlichkeit betrifft. Dort kam das Geld immer am 29. des Monats.
Mehr als eine Beschwerde beim Leiter der Einrichtungwird hier nicht wirklich fruchten, so denke ich. Der könnte den zuständigen mal etwas Druck machen, damit das endlich funktioniert.
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Langi wrote :
> Desweiteren bekomm ich hier so ziemlich das meiste
> Geld ausbezahlt, welches man als Zivi bekommen kann, wenn es denn mal
> ausbezahlt wird. Von daher kann ich mich nicht beschweren.
> ...
> Das Arbeitsklima,
> die HÖHE des Lohnes usw. sind hier besser als ich es mir erträumt hätte.
Du bekommst beim Zivildienst keinen "Lohn". Das sind Grundvergütung, Verpflegungsgeld, Fahrtkostenersatz, Wohnkostenbeihilfe etc. Praktisch Entschädigungen, damit du dein Leben weiterführen kannst.
Die Höhe dieser Gelder hängt nicht von deinem Rechtsträger ab (dh. er entscheidet nicht darüber, wieviel du ausbezahlt bekommst).
Wenn du das Arbeitsklima nicht auf's Spiel setzen willst, sprich den/die Verantwortlichen bzw. deinen Vorgesetzten direkt auf das Problem an und sag ihm, dass du aufgrund des Verschuldens der Einrichtung monatliche Überziehungszinsen bei deiner Bank zahlen musst. Wenn er dir komisch kommt, kannst du ihn ja fragen, ob die Einrichtung gerne deine Sollzinsen und allfällige Mahnungsgebühren übernehmen möchte, die dir aufgrund der zu späten Überweisung entstehen.
Fahrtkostenersatz/WKB bekommst du allerdings direkt von der ZISA ausbezahlt und sollte immer pünktlich am Konto sein.
> Desweiteren bekomm ich hier so ziemlich das meiste
> Geld ausbezahlt, welches man als Zivi bekommen kann, wenn es denn mal
> ausbezahlt wird. Von daher kann ich mich nicht beschweren.
> ...
> Das Arbeitsklima,
> die HÖHE des Lohnes usw. sind hier besser als ich es mir erträumt hätte.
Du bekommst beim Zivildienst keinen "Lohn". Das sind Grundvergütung, Verpflegungsgeld, Fahrtkostenersatz, Wohnkostenbeihilfe etc. Praktisch Entschädigungen, damit du dein Leben weiterführen kannst.
Die Höhe dieser Gelder hängt nicht von deinem Rechtsträger ab (dh. er entscheidet nicht darüber, wieviel du ausbezahlt bekommst).
Wenn du das Arbeitsklima nicht auf's Spiel setzen willst, sprich den/die Verantwortlichen bzw. deinen Vorgesetzten direkt auf das Problem an und sag ihm, dass du aufgrund des Verschuldens der Einrichtung monatliche Überziehungszinsen bei deiner Bank zahlen musst. Wenn er dir komisch kommt, kannst du ihn ja fragen, ob die Einrichtung gerne deine Sollzinsen und allfällige Mahnungsgebühren übernehmen möchte, die dir aufgrund der zu späten Überweisung entstehen.
Fahrtkostenersatz/WKB bekommst du allerdings direkt von der ZISA ausbezahlt und sollte immer pünktlich am Konto sein.
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
abschaffen wrote :
> cdhahn hat geschrieben :
>
> > "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", ist so ziemlich das
> > Dümmste, was einem geraten werden kann; damit machst Du Dich
> > strafbar Länge mal Breite.
>
> Deine Unkenntnis des österreichischen Strafrechts ist Dir noch nicht peinlich genug,
> Du musst sie auch noch mit überheblichen Beleidigungen garnieren und samt kindlichen
> Smileys zur Schau stellen. Si tacuisses...
Dann beleg doch mal Deine Behauptungen! Das, was Du hier betreibst, könnte man als
Aufforderung zu einer strafbaren Handlung betrachten.
Klar ist es strafbar, "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", siehe §§ 58 ff ZDG.
§ 282 StGB willst Du Dir auch anschauen.
> cdhahn hat geschrieben :
>
> > "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", ist so ziemlich das
> > Dümmste, was einem geraten werden kann; damit machst Du Dich
> > strafbar Länge mal Breite.
>
> Deine Unkenntnis des österreichischen Strafrechts ist Dir noch nicht peinlich genug,
> Du musst sie auch noch mit überheblichen Beleidigungen garnieren und samt kindlichen
> Smileys zur Schau stellen. Si tacuisses...
Dann beleg doch mal Deine Behauptungen! Das, was Du hier betreibst, könnte man als
Aufforderung zu einer strafbaren Handlung betrachten.
Klar ist es strafbar, "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", siehe §§ 58 ff ZDG.
§ 282 StGB willst Du Dir auch anschauen.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
MA2412 hat geschrieben :
> abschaffen wrote :
> > cdhahn hat geschrieben :
> >
> > > "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", ist so ziemlich das
> > > Dümmste, was einem geraten werden kann; damit machst Du Dich
> > > strafbar Länge mal Breite.
> >
> > Deine Unkenntnis des österreichischen Strafrechts ist Dir noch nicht peinlich
> genug,
> > Du musst sie auch noch mit überheblichen Beleidigungen garnieren und samt
> kindlichen
> > Smileys zur Schau stellen. Si tacuisses...
>
> Dann beleg doch mal Deine Behauptungen! Das, was Du hier betreibst, könnte man als
> Aufforderung zu einer strafbaren Handlung betrachten.
>
> Klar ist es strafbar, "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", siehe §§
> 58 ff ZDG.
Noch so ein Ahnungsloser. Das ist eben nicht immer strafbar, und hier schon gar nicht, weil Du dem Langi sicher nicht das Geld gibst, das er zum Leben braucht, also würde die Prüfung der Strafbarkeit seines "pfeifen und arbeiten gehen" spätestens an der subjektiven Tatseite scheitern, und deshalb ist es keine strafbare Handlung (RS0120218). Lern doch wenigstens ein paar Stunden Strafrecht, bevor Du hier mit Paragraphen um Dich wirfst, und fang gleich mit § 297 StGB an.
Außerdem zitierst Du mich sinnenstellend. Welche Absicht da wohl dahintersteckt...
> abschaffen wrote :
> > cdhahn hat geschrieben :
> >
> > > "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", ist so ziemlich das
> > > Dümmste, was einem geraten werden kann; damit machst Du Dich
> > > strafbar Länge mal Breite.
> >
> > Deine Unkenntnis des österreichischen Strafrechts ist Dir noch nicht peinlich
> genug,
> > Du musst sie auch noch mit überheblichen Beleidigungen garnieren und samt
> kindlichen
> > Smileys zur Schau stellen. Si tacuisses...
>
> Dann beleg doch mal Deine Behauptungen! Das, was Du hier betreibst, könnte man als
> Aufforderung zu einer strafbaren Handlung betrachten.
>
> Klar ist es strafbar, "Auf den Zivi pfeifen und arbeiten gehen", siehe §§
> 58 ff ZDG.
Noch so ein Ahnungsloser. Das ist eben nicht immer strafbar, und hier schon gar nicht, weil Du dem Langi sicher nicht das Geld gibst, das er zum Leben braucht, also würde die Prüfung der Strafbarkeit seines "pfeifen und arbeiten gehen" spätestens an der subjektiven Tatseite scheitern, und deshalb ist es keine strafbare Handlung (RS0120218). Lern doch wenigstens ein paar Stunden Strafrecht, bevor Du hier mit Paragraphen um Dich wirfst, und fang gleich mit § 297 StGB an.
Außerdem zitierst Du mich sinnenstellend. Welche Absicht da wohl dahintersteckt...
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
So klingt das wohl, wenn jemand mit sich selbst und der Welt vollkommen im Reinen ist.
@ abschaffen - Sicher kannst Du Deine Energie auch darauf verwenden, eine schlüssige und nachvollziehbare Argumentation zu liefern? Denn nach Meinung eines (fertigen, zur Abwechslung) Juristen sind Deine bisherigen Ausführungen zur "subjektiven Tatseite" "a voikommena Schaaß".
@ abschaffen - Sicher kannst Du Deine Energie auch darauf verwenden, eine schlüssige und nachvollziehbare Argumentation zu liefern? Denn nach Meinung eines (fertigen, zur Abwechslung) Juristen sind Deine bisherigen Ausführungen zur "subjektiven Tatseite" "a voikommena Schaaß".
Zuletzt geändert von cdhahn am Mittwoch 8. September 2010, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
abschaffen wrote :
> Noch so ein Ahnungsloser. Das ist eben nicht immer strafbar, und hier schon gar
> nicht, weil Du dem Langi sicher nicht das Geld gibst, das er zum Leben braucht, also
> würde die Prüfung der Strafbarkeit seines "pfeifen und arbeiten gehen"
> spätestens an der subjektiven Tatseite scheitern
Das willst Du begründen. Wo siehst Du die subjektive Tatseite nicht erfüllt?
> und deshalb ist es keine strafbare
> Handlung (RS0120218).
Wenn Du die Diskussion ernst meintest, hättest Du dazu schreiben können, daß es
sich um eine Rechtsatznummer eines OGH-Rechtssatzes handelt. Dann wäre nämlich
schneller jemandem aufgefallen, daß es sich um ein Nullargument handelt.
> Lern doch wenigstens ein paar Stunden Strafrecht, bevor Du hier
> mit Paragraphen um Dich wirfst, und fang gleich mit § 297 StGB an.
*lol*
Wo siehst du hier § 297 StGB erfüllt? Willst Du mir Wissentlichkeit unterstellen?
Außerdem: Wo bringe ich Dich in die Gefahr einer behördlichen Verfolgung?
> Außerdem zitierst Du mich sinnenstellend. Welche Absicht da wohl dahintersteckt...
Wo denn?
> Noch so ein Ahnungsloser. Das ist eben nicht immer strafbar, und hier schon gar
> nicht, weil Du dem Langi sicher nicht das Geld gibst, das er zum Leben braucht, also
> würde die Prüfung der Strafbarkeit seines "pfeifen und arbeiten gehen"
> spätestens an der subjektiven Tatseite scheitern
Das willst Du begründen. Wo siehst Du die subjektive Tatseite nicht erfüllt?
> und deshalb ist es keine strafbare
> Handlung (RS0120218).
Wenn Du die Diskussion ernst meintest, hättest Du dazu schreiben können, daß es
sich um eine Rechtsatznummer eines OGH-Rechtssatzes handelt. Dann wäre nämlich
schneller jemandem aufgefallen, daß es sich um ein Nullargument handelt.
> Lern doch wenigstens ein paar Stunden Strafrecht, bevor Du hier
> mit Paragraphen um Dich wirfst, und fang gleich mit § 297 StGB an.
*lol*
Wo siehst du hier § 297 StGB erfüllt? Willst Du mir Wissentlichkeit unterstellen?
Außerdem: Wo bringe ich Dich in die Gefahr einer behördlichen Verfolgung?
> Außerdem zitierst Du mich sinnenstellend. Welche Absicht da wohl dahintersteckt...
Wo denn?
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Ich als nicht Jurist sehe das so.
Zum Zivi wird man vom Staat bewegt, der zahlt auch, erst wenn der zum Zahlen aufhören würde, würde ich mir ein Fernbleiben überlegen.
Wenn der RT nicht zahlt, kann ich mich beschweren, habe aber wohl kaum das Recht, den vom Staat aufgelegten Pflichten nicht nach zu kommen.
Wenn man wegen dem nicht Zahlen des RT fern bleibt, könnte ich mir ein Verfahren so ausgehen.
Richter: Herr Zivi, warum sind Sie dem Dienst fern geblieben?
Zivi: Der RT hat kein Essensgeld gezahlt.
Richter: Was sagt der RT dazu?
RT: Wir haben uns die Verpflegung durchgerechnet und kamen zum Schluss, er benötigt kein Geld weil alles da ist. Hoffentlich haben wir uns da nicht verrechnet, ohje, der hätte doch etwas sagen können, bla bla bla.
Richter: Zisa bitte Höhe feststellen ob RT Recht hat, Zivi bitte Strafe wegen unerlaubten Fernbleiben in Empfang nehmen.
Oder Anders:
Ich habe als Zivi Verpflichtungen dem Staat gegenüber (hingehen, nicht ganz unfähig in den 9 Monaten anstellen usw.)
Der RT hat Verpflichtungen dem Staat gegenüber. (Zivi verpflegen, nicht gänzlich verpopschen)
Also irgendwie können beide nur "Vertragsbrüchig" dem Staat gegenüber werden, somit können beide Seiten keine Leistungen sich gegenseitig vorenthalten ohne dass der Staat zustimmt.
Zum Zivi wird man vom Staat bewegt, der zahlt auch, erst wenn der zum Zahlen aufhören würde, würde ich mir ein Fernbleiben überlegen.
Wenn der RT nicht zahlt, kann ich mich beschweren, habe aber wohl kaum das Recht, den vom Staat aufgelegten Pflichten nicht nach zu kommen.
Wenn man wegen dem nicht Zahlen des RT fern bleibt, könnte ich mir ein Verfahren so ausgehen.
Richter: Herr Zivi, warum sind Sie dem Dienst fern geblieben?
Zivi: Der RT hat kein Essensgeld gezahlt.
Richter: Was sagt der RT dazu?
RT: Wir haben uns die Verpflegung durchgerechnet und kamen zum Schluss, er benötigt kein Geld weil alles da ist. Hoffentlich haben wir uns da nicht verrechnet, ohje, der hätte doch etwas sagen können, bla bla bla.
Richter: Zisa bitte Höhe feststellen ob RT Recht hat, Zivi bitte Strafe wegen unerlaubten Fernbleiben in Empfang nehmen.
Oder Anders:
Ich habe als Zivi Verpflichtungen dem Staat gegenüber (hingehen, nicht ganz unfähig in den 9 Monaten anstellen usw.)
Der RT hat Verpflichtungen dem Staat gegenüber. (Zivi verpflegen, nicht gänzlich verpopschen)
Also irgendwie können beide nur "Vertragsbrüchig" dem Staat gegenüber werden, somit können beide Seiten keine Leistungen sich gegenseitig vorenthalten ohne dass der Staat zustimmt.
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Beim ewigen Problem "Rechtsträger zahlt nicht was/wie er sollte" muss man leider auch in Betracht ziehen, dass die ZISA kein Problem damit hat, wenn der RT nicht zahlt.
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
cdhahn hat geschrieben :
> @ abschaffen - Sicher kannst Du Deine Energie auch darauf verwenden, eine
> schlüssige und nachvollziehbare Argumentation zu liefern? Denn nach Meinung
> eines (fertigen, zur Abwechslung) Juristen sind Deine bisherigen
> Ausführungen zur "subjektiven Tatseite" "a voikommena
> Schaaß".
Dieser Jurist ist wirklich fertig, und zwar nicht nur mit dem Studium. Seine Meinung ist ein Megaschaaaß, um es in Deiner Sprache auszudrücken.
> @ abschaffen - Sicher kannst Du Deine Energie auch darauf verwenden, eine
> schlüssige und nachvollziehbare Argumentation zu liefern? Denn nach Meinung
> eines (fertigen, zur Abwechslung) Juristen sind Deine bisherigen
> Ausführungen zur "subjektiven Tatseite" "a voikommena
> Schaaß".
Dieser Jurist ist wirklich fertig, und zwar nicht nur mit dem Studium. Seine Meinung ist ein Megaschaaaß, um es in Deiner Sprache auszudrücken.
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
MA2412 hat geschrieben :
> Das willst Du begründen.
...
> Wenn Du die Diskussion ernst meintest, hättest Du dazu schreiben können, daß es
> sich um eine Rechtsatznummer eines OGH-Rechtssatzes handelt. Dann wäre nämlich
> schneller jemandem aufgefallen, daß es sich um ein Nullargument handelt.
Ich kann hier keine Einführungsvorlesung abhalten. Die Rechtsprechung des OGH in Strafsachen ist für die Strafgerichte praktisch so verbindlich wie das Gesetz. Für Dich und die anderen Vollprofis hier ist der OGH natürlich unbedeutend, weil Ihr alles besser wisst. Aber auf Euch hört sowieso keiner.
> Das willst Du begründen.
...
> Wenn Du die Diskussion ernst meintest, hättest Du dazu schreiben können, daß es
> sich um eine Rechtsatznummer eines OGH-Rechtssatzes handelt. Dann wäre nämlich
> schneller jemandem aufgefallen, daß es sich um ein Nullargument handelt.
Ich kann hier keine Einführungsvorlesung abhalten. Die Rechtsprechung des OGH in Strafsachen ist für die Strafgerichte praktisch so verbindlich wie das Gesetz. Für Dich und die anderen Vollprofis hier ist der OGH natürlich unbedeutend, weil Ihr alles besser wisst. Aber auf Euch hört sowieso keiner.
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
fubar hat geschrieben :
> Ich habe als Zivi Verpflichtungen dem Staat gegenüber (hingehen, nicht ganz
> unfähig in den 9 Monaten anstellen usw.)
> Der RT hat Verpflichtungen dem Staat gegenüber. (Zivi verpflegen, nicht
> gänzlich verpopschen)
> Also irgendwie können beide nur "Vertragsbrüchig" dem Staat
> gegenüber werden,
Dieses Thema heißt "mehrpoliges Rechtsverhältnis". Was das sonstige Verwaltungsrecht betrifft, liegst Du sogar ziemlich richtig, bis Du Dich hier in Widersprüche verwickelst:
> somit können beide Seiten keine Leistungen sich
> gegenseitig vorenthalten ohne dass der Staat zustimmt.
Hier sprichst Du doch wieder davon, dass RT und Zwangsarbeiter untereinander "vertragsbrüchig" werden können.
Das ist hier alles unbedeutend für die Strafbarkeit eines Zwangsarbeiters, der arbeiten gehen MUSS, weil man ihn sogar um das Zwangsarbeitsgeld prellt. Der Strafrichter fragt nicht: "Wer ist schuld?" oder "Hat der RT ein Mitverschulden?", sondern er fragt: "Ist der Zwangsarbeiter schuldig?". Damit 1. überhaupt ein Richter ins Spiel kommt und er 2. die Strafbarkeit eines Verhaltens bejaht, muss sehr viel passieren. Dazu gibt es zahlreiche Grafiken, zum Beispiel in Form einer auf den Kopf gestellten Pyramide. Ganz oben ist menschliches Verhalten. Ganz unten ist die Strafe. Am Weg von oben nach unten sind verschiedene Wertungen vorzunehmen, und sobald man mit einer Wertung zu weit außen liegt, verlässt man die Pyramide, und es gibt keine Strafe. Theoretisch sollte das vor Gericht (zumindest bei Offizialdelikten) nicht passieren, weil die mangelnde Strafbarkeit schon im Ermittlungsverfahren auffallen sollte (der Staatsanwaltschaft bzw. der Kriminalpolizei) - dann darf auch kein Gerichtsverfahren losgetreten werden. Das ist alles stark vereinfacht, aber es gibt gute Bücher und billige Skripten zum Strafrecht, mit denen man sich ein gewisses Basiswissen erarbeiten kann.
> Ich habe als Zivi Verpflichtungen dem Staat gegenüber (hingehen, nicht ganz
> unfähig in den 9 Monaten anstellen usw.)
> Der RT hat Verpflichtungen dem Staat gegenüber. (Zivi verpflegen, nicht
> gänzlich verpopschen)
> Also irgendwie können beide nur "Vertragsbrüchig" dem Staat
> gegenüber werden,
Dieses Thema heißt "mehrpoliges Rechtsverhältnis". Was das sonstige Verwaltungsrecht betrifft, liegst Du sogar ziemlich richtig, bis Du Dich hier in Widersprüche verwickelst:
> somit können beide Seiten keine Leistungen sich
> gegenseitig vorenthalten ohne dass der Staat zustimmt.
Hier sprichst Du doch wieder davon, dass RT und Zwangsarbeiter untereinander "vertragsbrüchig" werden können.
Das ist hier alles unbedeutend für die Strafbarkeit eines Zwangsarbeiters, der arbeiten gehen MUSS, weil man ihn sogar um das Zwangsarbeitsgeld prellt. Der Strafrichter fragt nicht: "Wer ist schuld?" oder "Hat der RT ein Mitverschulden?", sondern er fragt: "Ist der Zwangsarbeiter schuldig?". Damit 1. überhaupt ein Richter ins Spiel kommt und er 2. die Strafbarkeit eines Verhaltens bejaht, muss sehr viel passieren. Dazu gibt es zahlreiche Grafiken, zum Beispiel in Form einer auf den Kopf gestellten Pyramide. Ganz oben ist menschliches Verhalten. Ganz unten ist die Strafe. Am Weg von oben nach unten sind verschiedene Wertungen vorzunehmen, und sobald man mit einer Wertung zu weit außen liegt, verlässt man die Pyramide, und es gibt keine Strafe. Theoretisch sollte das vor Gericht (zumindest bei Offizialdelikten) nicht passieren, weil die mangelnde Strafbarkeit schon im Ermittlungsverfahren auffallen sollte (der Staatsanwaltschaft bzw. der Kriminalpolizei) - dann darf auch kein Gerichtsverfahren losgetreten werden. Das ist alles stark vereinfacht, aber es gibt gute Bücher und billige Skripten zum Strafrecht, mit denen man sich ein gewisses Basiswissen erarbeiten kann.
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
> es gibt gute Bücher und
> billige Skripten zum Strafrecht, mit denen man sich ein gewisses Basiswissen
> erarbeiten kann.
Vor einem Basiswissen wie dem Deinigen kann man sich nur fürchten.
Deine Argumentations- und Diskussionkultur hast Du wohl aus ähnlichen guten Büchern und billigen Skripten?
> billige Skripten zum Strafrecht, mit denen man sich ein gewisses Basiswissen
> erarbeiten kann.
Vor einem Basiswissen wie dem Deinigen kann man sich nur fürchten.
Deine Argumentations- und Diskussionkultur hast Du wohl aus ähnlichen guten Büchern und billigen Skripten?
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Naja, da ich trotz Widersprüchen recht gut gelegen bin, würde ich nicht einfach so dem Zivi fern bleiben, nur weil der RT nicht zahlt.
Aber laut dir ist es eigentlich nicht sonderlich problematisch, ungestraft dem Zivi fern zu bleiben, wie viele Monate warst du bei deinem RT tätig und wie viele hast du ungestraft zu Hause verbracht?
Aber laut dir ist es eigentlich nicht sonderlich problematisch, ungestraft dem Zivi fern zu bleiben, wie viele Monate warst du bei deinem RT tätig und wie viele hast du ungestraft zu Hause verbracht?
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Re: Wiederholter Zahlungsverzug der Einrichtung
Einfach so solltest du wirklich nicht fern beliben. Zumindest wenn du keine groben Scherereien haben willst.
Das Zauberwort heißt Krankenstand, zu dessen Ursachen du unter http://www.anarchismus.at/txt2/krank.htm einige Dinge findest.
Das Zauberwort heißt Krankenstand, zu dessen Ursachen du unter http://www.anarchismus.at/txt2/krank.htm einige Dinge findest.
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.