Arbeitnehmerveranlagung - WIE?!

Hier können Ex-Zivi's über ihr Leben nach dem Zivi diskutieren

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chinx
Jungzivi
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Registriert: Mittwoch 21. Juli 2010, 16:40

Arbeitnehmerveranlagung - WIE?!

Beitrag von chinx »

Hey Leute!

Kurz vor Ende meines Zivildienstes wurde mir von einigen Ex-Zivis, die wie ich beim RK waren empfohlen nach dem Zivi einen Steuerausgleich zu machen. Angeblich würde man rund 800 € rauskriegen und da hätt ich ehrlich gesagt nichts dagegen. Hab mich jetzt auf FinanzOnline angemeldet, die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 ausgefüllt und wollte mal sehen, was für mich drin wäre (Vorberechnung). Das ergab folgendes:

Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:
Eine Vorberechnung ist nicht möglich, weil nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind (z.B. Ihr Lohnzettel wurde vom Dienstgeber noch nicht übermittelt oder ist fehlerhaft). Ihre Erklärung können Sie trotzdem schon senden, das Ergebnis kann allerdings erst berechnet werden, wenn die Grundlagen vollständig und fehlerfrei sind. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Vorberechnung zum Erfolg führen.

was mir einleuchtet, denn woher will FinanzOnline die Daten hernehmen? Andererseits hab ich gehört dass man als Zivildiener keine Lohnsteuer zahlt und somit auch keinen Steuerausgleich machen kann.... dem wird hier widersprochen:

http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?f=11&t=6994

Was stimmt denn nun? Und wenn es wirklich möglich ist als Zivildiener eine Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen, sagt mir was ich falsch mache bitte :) Ich hoffe hier kann mir wer helfen!

LG
Azby
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Beiträge: 862
Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Arbeitnehmerveranlagung - WIE?!

Beitrag von Azby »

Die Arbeitnehmerveranlagung ist eine Einkommensteuererklärung. Das macht nur Sinn, wenn du im entsprechenden Kalenderjahr Lohnsteuer oder zumindest Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast, denn nur diese können dir zurückerstattet werden.
Insofern kannst du dir gewaltig viel Geld zurück holen, wenn du zB von Jänner bis Mai gearbeitet hast und im Juni den Zivildienst angetreten hast, da die Monatsgehälter auf das ganze Jahr hochgerechnet werden, um so an den Steuersatz zu kommen, der die Höhe deiner Steuerpflicht bestimmt, die dann monatlich (vom Arbeitgeber, gemeinsam mit SV-Beiträgen, WBF, AK-Umlage) abgeführt wird. Da du dann de facto aber nicht das ganze Jahr, sondern eben nur (hier) 5 Monate gearbeitet hast, stimmen die abgeführten Beträge nicht mit deinem tatsächlichen Jahreseinkommen überein (Bezüge der Zivildiener fallen nicht unter die ESt). Daher könntest du dir in einem solchen Fall höchstwahrscheinlich die komplette Lohnsteuer +10% der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 110€) zurückholen.
Beispiel:
Du verdienst monatlich 1500 (nach SV etc.). Das wären im Jahr (ohne Sonderzahlungen, die lasse ich der Einfachkeit halber aus) 18000. Für ein Einkommen in dieser Höhe fällt ESt an.
Es wird nun "angenommen", dass du das ganze Jahr über Bezüge dieser Höhe hast und dementsprechend die aliquote Steuer abgeführt. Machst du nun die Arbeitnehmerveranlagung, kommst du auf 7500, da du (in diesem Beispiel) ja nur 5 Monate gearbeitet hast. Für ein solches Einkommen fällt keine ESt an. Die komplette abgeführte Lohnsteuer (und hier auch 10% der abgeführten SV-Beiträge, allerdings maximal 110€) würdest du zurück bekommen.
Da du offensichtlich aber keiner sonstigen Beschäftigung nachgegangen bist, für die ESt oder SV-Beiträge angefallen wären, ist eine Arbeitnehmerveranlagung unnötig, da sie dir nichts einbringt, denn es wurde keine Steuer (und auch keine SV-Beiträge) angeführt.
chinx
Jungzivi
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Re: Arbeitnehmerveranlagung - WIE?!

Beitrag von chinx »

Danke für die Antwort !°
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