ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
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- Jungzivi
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ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Nachdem meine Einrichtung mir nicht das bezahlt hat, was sie bezahlen hätte sollen habe Ich bei der ZISA die bescheidmäßige Feststellung der Angemessenheit des vom Rechtsträger ausgezahlten Verpflegungsgeldes beantragt.
Diese lehnt das "mangels rechtlichem Interesses" ab, da mit Feststellungsbescheiden das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtes festgestellt wird. Nur Rechte, Rechtsverhältnisse oder Tatsachen können nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein. Ein Feststellungsbescheid wird nur Erlassen, wenn dies im Gesetz festgelegt sei, die bescheidmäßige Feststellung im öffentlichen Interesse liegt oder der Feststellungsbescheid für die beantragende Partei ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung ist, mit dem sie eine zukünftige Rechtsgefährdung abzuwenden vermag. Im letzteren Fall muss es sich um ein rechtliches Interesse handeln, ein wirtschaftliches Feststellungsinteresse genügt nicht.
Weis jemand, was man da machen kann? Laut meinem Informationsstand wäre das Feststellungsverfahren ja dazu da, um die Höhe des Verpflegungsgeldes festzustellen.
Diese lehnt das "mangels rechtlichem Interesses" ab, da mit Feststellungsbescheiden das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtes festgestellt wird. Nur Rechte, Rechtsverhältnisse oder Tatsachen können nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein. Ein Feststellungsbescheid wird nur Erlassen, wenn dies im Gesetz festgelegt sei, die bescheidmäßige Feststellung im öffentlichen Interesse liegt oder der Feststellungsbescheid für die beantragende Partei ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung ist, mit dem sie eine zukünftige Rechtsgefährdung abzuwenden vermag. Im letzteren Fall muss es sich um ein rechtliches Interesse handeln, ein wirtschaftliches Feststellungsinteresse genügt nicht.
Weis jemand, was man da machen kann? Laut meinem Informationsstand wäre das Feststellungsverfahren ja dazu da, um die Höhe des Verpflegungsgeldes festzustellen.
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Die ZISA macht keine Feststellungverfahren mehr?
Wo soll sich eine unterbezahlter Zivildiener dann hinwenden?

In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.
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- Jungzivi
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Nach E-Mailverkehr mit der ZISA stellt sich heraus, dass für die Probleme mit dem Verpflegungsgeld der Landeshauptmann als Überwachungsbehörde verantwortlich ist? Ich finde etliche Überlieferungen, (auch aus meinem Bekanntenkreis) dass die ZISA die Höhe des zuständigen Verpflegungsgeldes durch ein Feststellungsverfahren festsetzt und dann gibt diese an, dass sie dafür nicht einmal zuständig ist?
Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Alte Taktik:
keiner ist zuständig, also ist auch keiner schuld
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
[Quote][b]ZISA hat geschrieben:[/b]Ein Feststellungsbescheid wird nur Erlassen, wenn dies im Gesetz festgelegt sei [...][/Quote]
Im [url=http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _I_40.html]Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006[/url] steht dazu dass die ZISA auf Antrag des Anspruchsberechtigten die Höhe der Nachforderung feststellen muss, wenn in vorherigen Verhandlungen mit dem Rechtsträger (Fristen beachten!) keine Übereinkunft erzielt wurde. Vielleicht hat die ZISA den Antrag abgelehnt, weil keine Verhandlungen mit dem RT aufgenommen wurden? Dass man auf dieses Gesetz vergisst kann Ich mir nur sehr schwer vorstellen.
Im [url=http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _I_40.html]Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006[/url] steht dazu dass die ZISA auf Antrag des Anspruchsberechtigten die Höhe der Nachforderung feststellen muss, wenn in vorherigen Verhandlungen mit dem Rechtsträger (Fristen beachten!) keine Übereinkunft erzielt wurde. Vielleicht hat die ZISA den Antrag abgelehnt, weil keine Verhandlungen mit dem RT aufgenommen wurden? Dass man auf dieses Gesetz vergisst kann Ich mir nur sehr schwer vorstellen.
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Der Geschundene hat geschrieben :
> Weis jemand, was man da machen kann?
Ohne den ganzen Bescheid zu kennen, kann man nur raten.
> Weis jemand, was man da machen kann?
Ohne den ganzen Bescheid zu kennen, kann man nur raten.
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Was Ich im ersten betrag erwähnt habe war eigentlich der ganze Bescheid.
Man hat mir geschrieben, dass der Antrag auf Feststellung der Angemessenheit des Verpflegungsgeldes mangels rechtlichen Interesses zurückgewiesen wird. Des weiteren leht die ZISA die Ausstellung eines Bescheides ab, da mit Feststellungsbescheiden das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtes festgestellt wird. Nur Rechte, Rechtsverhältnisse oder Tatsachen können nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein. Ein Feststellungsbescheid wird nur Erlassen, wenn dies im Gesetz festgelegt sei, die bescheidmäßige Feststellung im öffentlichen Interesse liegt oder der Feststellungsbescheid für die beantragende Partei ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung ist, mit dem sie eine zukünftige Rechtsgefährdung abzuwenden vermag. Im letzteren Fall muss es sich um ein rechtliches Interesse handeln, ein wirtschaftliches Feststellungsinteresse genügt nicht.
Mehr steht da nicht drin.
Ich habe mehrmals versucht, das Thema in meiner Einrichtung zu klären. Ich habe den Vertrauensmann mit Erkundigungen beauftragt, Ich habe auf eine Dienststellenversammlung der Zivis das Thema auf die Liste der Frage an die Heimleitung gesetzt, das Thema gegenüber der Pflegedienstleitung angesprochen, aber nie antworten erhalten. Ich habe mich daher mit dem Antrag direkt an die ZISA gewandt.
Hätte Ich vorher die Einrichtung noch einmal schriftlich zur Nachzahlung (Einigungsfindung) auffordern sollen? Soll Ich jetzt die Berufungsfrist gegen diesen Bescheid verstreichen lassen, meiner Einrichtung einen Brief mit den Forderungen schreiben und dann wieder einen Antrag auf Feststellung abschicken? Oder soll Ich jetzt Berufung gegen den Bescheid einlegen und den schriftlichen Einigungsversuch mit meiner Einrichtung weglassen? Immerhin habe Ich ja schon während meiner Dienstzeit, die jetzt vorbei ist mit der Einrichtung zu verhandeln versucht.
Man hat mir geschrieben, dass der Antrag auf Feststellung der Angemessenheit des Verpflegungsgeldes mangels rechtlichen Interesses zurückgewiesen wird. Des weiteren leht die ZISA die Ausstellung eines Bescheides ab, da mit Feststellungsbescheiden das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtes festgestellt wird. Nur Rechte, Rechtsverhältnisse oder Tatsachen können nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein. Ein Feststellungsbescheid wird nur Erlassen, wenn dies im Gesetz festgelegt sei, die bescheidmäßige Feststellung im öffentlichen Interesse liegt oder der Feststellungsbescheid für die beantragende Partei ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung ist, mit dem sie eine zukünftige Rechtsgefährdung abzuwenden vermag. Im letzteren Fall muss es sich um ein rechtliches Interesse handeln, ein wirtschaftliches Feststellungsinteresse genügt nicht.
Mehr steht da nicht drin.
Ich habe mehrmals versucht, das Thema in meiner Einrichtung zu klären. Ich habe den Vertrauensmann mit Erkundigungen beauftragt, Ich habe auf eine Dienststellenversammlung der Zivis das Thema auf die Liste der Frage an die Heimleitung gesetzt, das Thema gegenüber der Pflegedienstleitung angesprochen, aber nie antworten erhalten. Ich habe mich daher mit dem Antrag direkt an die ZISA gewandt.
Hätte Ich vorher die Einrichtung noch einmal schriftlich zur Nachzahlung (Einigungsfindung) auffordern sollen? Soll Ich jetzt die Berufungsfrist gegen diesen Bescheid verstreichen lassen, meiner Einrichtung einen Brief mit den Forderungen schreiben und dann wieder einen Antrag auf Feststellung abschicken? Oder soll Ich jetzt Berufung gegen den Bescheid einlegen und den schriftlichen Einigungsversuch mit meiner Einrichtung weglassen? Immerhin habe Ich ja schon während meiner Dienstzeit, die jetzt vorbei ist mit der Einrichtung zu verhandeln versucht.
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- Jungzivi
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Update: Habe mich mit dem Amt des Landeshauptmannes in Verbindung gesetzt. Dort hat man mir die Auskunft gegeben, dass das Zivildienst-Übergangsrecht 2006 ausgelaufen ist, die Erlassung eines Bescheides daher nicht mehr im Gesetz verankert ist.
Fällt irgendjemandem eine Möglichkeit ein, wie Ich noch an den Rest von meinem Verpflegungsgeld kommen kann? Das kann doch nicht sein, dass mir die irgendetwas bezahlen und Ich keine Möglichkeit zum Einspruch habe.
Fällt irgendjemandem eine Möglichkeit ein, wie Ich noch an den Rest von meinem Verpflegungsgeld kommen kann? Das kann doch nicht sein, dass mir die irgendetwas bezahlen und Ich keine Möglichkeit zum Einspruch habe.
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Der Geschundene hat geschrieben :
> Fällt irgendjemandem eine Möglichkeit ein, wie Ich noch an den Rest von
> meinem Verpflegungsgeld kommen kann? Das kann doch nicht sein, dass mir die
> irgendetwas bezahlen und Ich keine Möglichkeit zum Einspruch habe.
Zuerst solltest Du Dich einmal rechtlich beraten lassen und Deinem Rechtsberater den ganzen Bescheid zeigen. Du hast nämlich keine Ahnung davon, was an so einem Bescheid wichtig ist, also wird Dir nur aufgrund Deiner "intelligenten" Nacherzählungen keiner helfen können. Es kann auch sein, dass Du gegen diesen Bescheid berufen MUSST, weil er sonst rechtskräftig wird, und ein neuer (fachmännisch formulierter) Antrag wegen entschiedener Sache zurückzuweisen wäre.
Wenn Du kein Geld für einen Rechtsanwalt hast, gibt es zumindest in den größeren Städten immer wieder Gratisberatungen, die von den Rechtsanwaltskammern organisiert werden. Googlen hilft.
> Fällt irgendjemandem eine Möglichkeit ein, wie Ich noch an den Rest von
> meinem Verpflegungsgeld kommen kann? Das kann doch nicht sein, dass mir die
> irgendetwas bezahlen und Ich keine Möglichkeit zum Einspruch habe.
Zuerst solltest Du Dich einmal rechtlich beraten lassen und Deinem Rechtsberater den ganzen Bescheid zeigen. Du hast nämlich keine Ahnung davon, was an so einem Bescheid wichtig ist, also wird Dir nur aufgrund Deiner "intelligenten" Nacherzählungen keiner helfen können. Es kann auch sein, dass Du gegen diesen Bescheid berufen MUSST, weil er sonst rechtskräftig wird, und ein neuer (fachmännisch formulierter) Antrag wegen entschiedener Sache zurückzuweisen wäre.
Wenn Du kein Geld für einen Rechtsanwalt hast, gibt es zumindest in den größeren Städten immer wieder Gratisberatungen, die von den Rechtsanwaltskammern organisiert werden. Googlen hilft.
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
So ist das nun einmal beim Zivildienst. Wenn der Staat etwas von dir will ist er sehr schnell da, aber wehe du willst etwas von ihm. Auch wenn es nur die angemessene Verpflegung ist, die der Vfgh schon vor Jahren den Zivildienern zugesichert hat.
Berufen solltest du natürlich unbedingt, alleine schon weil es nichts zu verlieren gibt. Wenn du nicht die Möglichkeit haben solltest, eine fristgerecht eine Gratisberatung zu erlangen oder das Geld, das während des ZDs vielleicht ohnehin gerade noch reichte ziemlich schnell für einen Anwalt ausgeben kannst du ein wenig im Internet suchen, irgendwo gibt es sogar eine Musterberufung.
Ich selbst habe auf der Suche nach meinem restlichen Verpflegungsgeld vor einiger Zeit Auskunft eingeholt. In meinen Notizen habe Ich dazumals notiert, dass das Zivildienst-Übergangsrecht 2006 wo das Feststellungsverfahren eigentlich festgeschrieben wäre nicht mehr in Kraft sei. Wenn das Zivildienst-Übergangsrecht 2006 nicht mehr in Kraft ist hast du wahrscheinlich wenig Chancen auf einen bescheid, aber probiere es einmal.
Edit: In meinen Notizen findet sich des weiteren die Angabe meiner Quelle, das von den Gerichten mehrere Klagen gegen zu geringes Verpflegungsgeld wegen zu geringen Streitwertes abgelehnt wurden.
Berufen solltest du natürlich unbedingt, alleine schon weil es nichts zu verlieren gibt. Wenn du nicht die Möglichkeit haben solltest, eine fristgerecht eine Gratisberatung zu erlangen oder das Geld, das während des ZDs vielleicht ohnehin gerade noch reichte ziemlich schnell für einen Anwalt ausgeben kannst du ein wenig im Internet suchen, irgendwo gibt es sogar eine Musterberufung.
Ich selbst habe auf der Suche nach meinem restlichen Verpflegungsgeld vor einiger Zeit Auskunft eingeholt. In meinen Notizen habe Ich dazumals notiert, dass das Zivildienst-Übergangsrecht 2006 wo das Feststellungsverfahren eigentlich festgeschrieben wäre nicht mehr in Kraft sei. Wenn das Zivildienst-Übergangsrecht 2006 nicht mehr in Kraft ist hast du wahrscheinlich wenig Chancen auf einen bescheid, aber probiere es einmal.
Edit: In meinen Notizen findet sich des weiteren die Angabe meiner Quelle, das von den Gerichten mehrere Klagen gegen zu geringes Verpflegungsgeld wegen zu geringen Streitwertes abgelehnt wurden.
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.
Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Liberaler Linzer wrote :
> Edit: In meinen Notizen findet sich des weiteren die Angabe meiner Quelle,
> das von den Gerichten mehrere Klagen gegen zu geringes Verpflegungsgeld
> wegen zu geringen Streitwertes abgelehnt wurden.
Das kann nicht stimmen, da das Gericht kein Recht dazu hat, selbst wenn es nur um einen Cent geht.
Zur Ursprungsfrage:
Der VfGH hat (Erkenntnis muß ich raussuchen) festgestellt, daß Zivildiener ein Anrecht auf bescheidmäßige Feststellung der Höhe des Verpflegungsanspruches haben, da es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch handelt.
Die Aufsichtsbehörde kann die Einrichtung nur bestrafen, sie aber nicht zur Zahlung zwingen.
@Liberaler Linzer: DAs ZD-ÜR gilt nicht, da es auf neue Zivis nicht anwendbar ist.
> Edit: In meinen Notizen findet sich des weiteren die Angabe meiner Quelle,
> das von den Gerichten mehrere Klagen gegen zu geringes Verpflegungsgeld
> wegen zu geringen Streitwertes abgelehnt wurden.
Das kann nicht stimmen, da das Gericht kein Recht dazu hat, selbst wenn es nur um einen Cent geht.
Zur Ursprungsfrage:
Der VfGH hat (Erkenntnis muß ich raussuchen) festgestellt, daß Zivildiener ein Anrecht auf bescheidmäßige Feststellung der Höhe des Verpflegungsanspruches haben, da es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch handelt.
Die Aufsichtsbehörde kann die Einrichtung nur bestrafen, sie aber nicht zur Zahlung zwingen.
@Liberaler Linzer: DAs ZD-ÜR gilt nicht, da es auf neue Zivis nicht anwendbar ist.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
VfGH G 275/01:
1.3.2.1. Entsprechend dem verfassungsrechtlich grundgelegten
Anspruch auf Versorgung und somit auch auf angemessene
Verpflegung ist für den Zivildienstleistenden im Konfliktsfall
die Erlassung eines Bescheides zur Feststellung der Angemessenheit
seiner Verpflegung ein notwendiges Mittel zweckentsprechender
Rechtsverfolgung und insoweit im rechtlichen Interesse des
Zivildienstleistenden gelegen. Es steht daher dem Zivildienstleistenden,
der meint, daß für seine angemessene Verpflegung
nicht (ausreichend) Sorge getragen werde, die Möglichkeit offen,
die Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides - auch wenn
sie im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist - zu erwirken
(vgl. VfSlg. 11.764/1988 mwN, 15.612/1999).
1.3.2.2. Weiters ist der Bund durch § 28a Abs. 2 ZDG
rechtsverbindlich ermächtigt und im Lichte des zuvor Gesagten
verpflichtet, in Fällen, in denen der Rechtsträger seiner (ihm
durch § 28 Abs. 1 übertragenen) Verpflichtung nicht nachkommt,
dem betroffenen Zivildienstleistenden - gleichsam als Soforthilfe
- eine "Aushilfe" (bis zur Höhe der und zusätzlich zur Pauschalvergütung)
zu gewähren. Damit ist sichergestellt, daß für den Zivildienstleistenden
- etwa bis zu seiner allfälligen Zuweisung an
eine andere Einrichtung (s. dazu unten Pkt. 1.3.2.4.) - zumindest
hinsichtlich seiner elementaren Versorgung keine Lücke entsteht.
1.3.2.1. Entsprechend dem verfassungsrechtlich grundgelegten
Anspruch auf Versorgung und somit auch auf angemessene
Verpflegung ist für den Zivildienstleistenden im Konfliktsfall
die Erlassung eines Bescheides zur Feststellung der Angemessenheit
seiner Verpflegung ein notwendiges Mittel zweckentsprechender
Rechtsverfolgung und insoweit im rechtlichen Interesse des
Zivildienstleistenden gelegen. Es steht daher dem Zivildienstleistenden,
der meint, daß für seine angemessene Verpflegung
nicht (ausreichend) Sorge getragen werde, die Möglichkeit offen,
die Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides - auch wenn
sie im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist - zu erwirken
(vgl. VfSlg. 11.764/1988 mwN, 15.612/1999).
1.3.2.2. Weiters ist der Bund durch § 28a Abs. 2 ZDG
rechtsverbindlich ermächtigt und im Lichte des zuvor Gesagten
verpflichtet, in Fällen, in denen der Rechtsträger seiner (ihm
durch § 28 Abs. 1 übertragenen) Verpflichtung nicht nachkommt,
dem betroffenen Zivildienstleistenden - gleichsam als Soforthilfe
- eine "Aushilfe" (bis zur Höhe der und zusätzlich zur Pauschalvergütung)
zu gewähren. Damit ist sichergestellt, daß für den Zivildienstleistenden
- etwa bis zu seiner allfälligen Zuweisung an
eine andere Einrichtung (s. dazu unten Pkt. 1.3.2.4.) - zumindest
hinsichtlich seiner elementaren Versorgung keine Lücke entsteht.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Auch interessant: VfGH A 10/02:
1. Vorauszuschicken ist, dass - wie der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung zu G212/01 vom 6. Dezember 2001 ausgesprochen hat - eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung der Versorgung der Zivildienstleistenden während der Dauer ihres Zivildienstes besteht. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2002, G275/01, dazu folgendes klargestellt: "Entsprechend dem verfassungsrechtlich grundgelegten Anspruch auf Versorgung und somit auch auf angemessene Verpflegung ist für den Zivildienstleistenden im Konfliktsfall die Erlassung eines Bescheides zur Feststellung der Angemessenheit seiner Verpflegung ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung und insoweit im rechtlichen Interesse des Zivildienstleistenden gelegen." Der Anspruch des Zivildienstleistenden gegenüber dem Staat ist öffentlich-rechtlicher Natur; die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist daher nicht gegeben (vgl. dazu etwa VfSlg. 14.171/1995, 14.612/1996, 15.238/1998).
2. Der Verfassungsgerichtshof ist nach seiner ständigen Judikatur (vgl. z.B. VfSlg. 8371/1978, 11.356/1987, 11.395/1987, 14.419/1996, 14.618/1996) gemäß Art137 B-VG zuständig, über sogenannte Liquidierungsklagen (d.s. beispielsweise Begehren auf Liquidierung von - im öffentlichen Recht wurzelnden - besoldungsrechtlichen Ansprüchen von Beamten oder von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung) zu entscheiden. Solche Liquidierungsklagen sind aber erst dann zulässig, wenn die Rechtsordnung keine Möglichkeit bietet, den begehrten Betrag im Verwaltungsweg einzufordern, also einen Bescheid über die Gebührlichkeit des Anspruches zu erwirken (vgl. z.B. VfSlg. 14.647/1996).
Eine solche Möglichkeit ist hier nun aber gegeben.
3. Wie bereits oben (Pkt. I.2.) dargelegt, hat der Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2001, B1920/00, den damals vom Einschreiter angefochtenen Bescheid aufgehoben. Mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist somit jedenfalls der Antrag des Einschreiters an den Bundesminister für Inneres auf Feststellung, "inwieweit ich einen Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung habe", (neuerlich) als unerledigt zu betrachten.
---------
Ich sehe nicht, was sich rechtlich geändert hätte, damit kein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung mehr besteht.
1. Vorauszuschicken ist, dass - wie der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung zu G212/01 vom 6. Dezember 2001 ausgesprochen hat - eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung der Versorgung der Zivildienstleistenden während der Dauer ihres Zivildienstes besteht. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2002, G275/01, dazu folgendes klargestellt: "Entsprechend dem verfassungsrechtlich grundgelegten Anspruch auf Versorgung und somit auch auf angemessene Verpflegung ist für den Zivildienstleistenden im Konfliktsfall die Erlassung eines Bescheides zur Feststellung der Angemessenheit seiner Verpflegung ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung und insoweit im rechtlichen Interesse des Zivildienstleistenden gelegen." Der Anspruch des Zivildienstleistenden gegenüber dem Staat ist öffentlich-rechtlicher Natur; die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist daher nicht gegeben (vgl. dazu etwa VfSlg. 14.171/1995, 14.612/1996, 15.238/1998).
2. Der Verfassungsgerichtshof ist nach seiner ständigen Judikatur (vgl. z.B. VfSlg. 8371/1978, 11.356/1987, 11.395/1987, 14.419/1996, 14.618/1996) gemäß Art137 B-VG zuständig, über sogenannte Liquidierungsklagen (d.s. beispielsweise Begehren auf Liquidierung von - im öffentlichen Recht wurzelnden - besoldungsrechtlichen Ansprüchen von Beamten oder von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung) zu entscheiden. Solche Liquidierungsklagen sind aber erst dann zulässig, wenn die Rechtsordnung keine Möglichkeit bietet, den begehrten Betrag im Verwaltungsweg einzufordern, also einen Bescheid über die Gebührlichkeit des Anspruches zu erwirken (vgl. z.B. VfSlg. 14.647/1996).
Eine solche Möglichkeit ist hier nun aber gegeben.
3. Wie bereits oben (Pkt. I.2.) dargelegt, hat der Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2001, B1920/00, den damals vom Einschreiter angefochtenen Bescheid aufgehoben. Mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist somit jedenfalls der Antrag des Einschreiters an den Bundesminister für Inneres auf Feststellung, "inwieweit ich einen Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung habe", (neuerlich) als unerledigt zu betrachten.
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Ich sehe nicht, was sich rechtlich geändert hätte, damit kein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung mehr besteht.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Anzeige gegen die ZISA und den Sachbearbeiter wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch? Außerdem Amtshaftungsklage?
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
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- Jungzivi
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Ich habe mir in der Sache vor der Berufung natürlich Auskunft eingeholt und dann mit Verweis auf das Vfgh-Urteil G275/01 Berufung eingelegt. Seitdem habe Ich nichts mehr von der ZISA gehört.
Sollte die ZISA diese Berufung ablehnen werde Ich entweder beim Zivildienstbeschwerderat Beschwerde einlegen und/oder einen Antrag auf Feststellung der Angemessenheit der Verpflegung stellen.
Sollte die ZISA diese Berufung ablehnen werde Ich entweder beim Zivildienstbeschwerderat Beschwerde einlegen und/oder einen Antrag auf Feststellung der Angemessenheit der Verpflegung stellen.
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Der Geschundene hat geschrieben :
> Sollte die ZISA diese Berufung ablehnen werde Ich entweder beim
> Zivildienstbeschwerderat Beschwerde einlegen und/oder einen Antrag auf
> Feststellung der Angemessenheit der Verpflegung stellen.
Ich empfehle Dir nochmals, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor Du Dir mit solchen Aktionen selbst schadest.
> Sollte die ZISA diese Berufung ablehnen werde Ich entweder beim
> Zivildienstbeschwerderat Beschwerde einlegen und/oder einen Antrag auf
> Feststellung der Angemessenheit der Verpflegung stellen.
Ich empfehle Dir nochmals, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor Du Dir mit solchen Aktionen selbst schadest.
Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Der Geschundene wrote :
> Sollte die ZISA diese Berufung ablehnen
Das wird sie nicht. Sie leitet Deine Berufung gemeinsam mit den Verwaltungsakten an die Berufungsbehörde (Bundesministerin für Inneres) weiter, die dann über die Berufung meritorisch entscheidet.
Sollte die BMI die Berufung abweisen, kannst Du dagegen Beschwerde beim VfGH sowie beim VwGH einlegen.
> Sollte die ZISA diese Berufung ablehnen
Das wird sie nicht. Sie leitet Deine Berufung gemeinsam mit den Verwaltungsakten an die Berufungsbehörde (Bundesministerin für Inneres) weiter, die dann über die Berufung meritorisch entscheidet.
Sollte die BMI die Berufung abweisen, kannst Du dagegen Beschwerde beim VfGH sowie beim VwGH einlegen.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
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- Jungzivi
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Noch habe Ich keinerlei Information über den Verlauf des Verfahrens, auch nicht über eine Weiterleitung.
Sollte Ich der Zisa als Eingabe noch den Hinweis auf die anderen Vfgh-Urteile schicken?
Sollte Ich der Zisa als Eingabe noch den Hinweis auf die anderen Vfgh-Urteile schicken?
Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Schaden kann's nicht.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
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Re: ZISA will mir keinen Feststellungsbescheid ausstellen?
Dass BMI ist der Ansicht, dass die VFGH-Erkentnisse keine Grundlage für einen Feststellungsbescheid darstellen und verweist mich stattdessen auf den § 28 Abs. 1 ZDG, wo die Rechte auf Verpflegung "erschöpfend" geregelt sind.
Frei nach dem Motto: Sie haben Rechte, allerdings werden diese nicht umgesetzt.
Frei nach dem Motto: Sie haben Rechte, allerdings werden diese nicht umgesetzt.