Ich bin leider erst sehr spät in meinem Zivildienst auf dieses Forum gestoßen, hoffe ihr könnt mir wenigstens beim Abgang noch helfen
Ich mein Zivildienst endet am 31.März - laut dem was ich auf help.gv.at gelesen habe, sind meine Eltern auch in der Zeit nach Ende meines Zivildienstes bis zum Beginn eines Studiums (während des Studiums natürlich auch) Familienbeihilfe bezugsberechtigt - SOLANGE ICH DAS STUDIUM ZU FRÜHESTMÖGLICHEN ZEITPUNKT BEGINNE.
(http://help.gv.at/Content.Node/8/Seite. ... ssetzungen)
Und das ist die spannende Frage:
Ich möchte Jus in Wien Studieren - ist der frühestmögliche Zeitpunkt das Sommersemester 2010 oder sind meine Eltern bis zum Herbst (Wintersemester 2010) familienbeihilfebezugsberechtigt?
(Unter http://www.univie.ac.at/fv-jus/cms/index.php?id=780 findet man die Fristen fürs Jusstudium - ich bin mir nur nicht sicher ob hier der Semesterbeginn, die Zulassungsfrist, die Nachfrist oder gar keines von vorher genannten Anwendung findet.)
Ich hoffe ihr könnt mir (rasch) helfen - immerhin wäre die Entscheidung im SS mit dem Studium zu beginnen relativ kurzfristig
Das Sommersemester beginnt bereits am 1. März. Bis dahin läuft auch die allgemeine Zulassungsfrist.
Da du erst am 1. April "frei" bist, liegt dieser Zeitpunkt schon mitten im Semester. Somit ist eine Anmeldung (die Nachfrist dürfte bis dahin bereits ausgelaufen sein - ohne Gewähr) etwas spät. Mitten im Semester ist ein Studienbeginn idR wenig sinnvoll bzw. durch bereits begonnene verpflichtende Einführungslehrveranstaltungen unmöglich. Im Zweifelsfall würde ich aber mal mit dem für dich zuständigen Finanzamt telefonieren - die können idR recht kompetente Auskünfte geben. Wichtig ist jedenfalls, dass du dich separat bei der Krankenkassa bzw. beim AMS melden musst, um in der Zeit zwischen Zivi-Ende und Studienbeginn weiterhin krankenversichert (mitversichert) zu sein.
Die Nachfrist dauert bis 30.4.
Ich nehme aber trotzdem an, daß Du erst im Oktober anfangen mußt, da Du ja sonst ein Monat versäumst und keine prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besuchen kannst.
Frag aber sicherheitshalber beim Finanzamt nach!
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Guten Abend,
Wollte fragen ob sich diesbezüglich schon etwas ergeben hat ?
Stehe nämlich vor dem selben Problem, allerdings einen Monat später...
Mein Dienstende ist der 30.4.2010, also bin ich eigentlich erst am 1.5.2010, und somit nach der Nachfrist, "frei", oder habe ich da etwas falsch verstanden ?
Bzw. kann von mir erwartet werden mich am 30.4.2010 noch anzumelden ?
Oder kann ich mich am 1.5.2010 dann schon für die Familienbeihilfe melden ?
Ich hatte zwar damals nicht das selbe Problem, aber ich würde mir da nicht so groß den Kopf zerbrechen. Es ist sicher mehr als verständlich, wenn du nicht mitten im Semester einsteigen willst (ob es überhaupt geht ist sowieso eine andere Frage), daher hätte ich hier klarerweise gesagt: nein es ist nicht zumutbar, erst nach 2 Monaten das Semester zu beginnen, denn das Semester geht nur 4 Monate und 50% Verlust ist schwer aufzuholen.
Daher, wie bereits angesprochen wurde: Einfach beantragen und sicherheitshalber dort Anrufen, 100mal besser als sich hier irgendwelche Vermutungen zu holen.
mfg
nifty Alle rechtlichen Ratschläge sind wie immer ohne Gewähr!
Ich wärme dieses Thema wieder auf, da Ich heute vom Finanzamt die Auskunft erhielt, das Ich mich beim Ams arbeitssuchend melden müsste, damit für mich Familienbeihilfe bezogen werden könne.
Gibt es keine andere Möglichkeit, Familienbeihilfe zu beziehen? Ich bin eigentlich wenig motiviert, mich vom AMS in irgendwelche dieser berüchtigten Arbeitslosenschulungen stecken zu lassen oder mich zu irgendwelchen Putztätigkeiten vermitteln zu lassen. Geputzt habe Ich ohnehin schon im ZD genug.
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.
Ich hatte persönlich zwar noch nie mit dem AMS zu tun, aber ein ehemaliger Schulkollege hat mir erzählt, dass es bei ihm zwischen Zivildienst und Beginn des Studiums genauso war, dass er sich beim AMS melden musste. Angeblich war das recht simpel. Er hat gemeint, er ist hingegangen, hat die Situation geschildert und die haben ihn "aufgenommen", sodass er die Familienbeihilfe beziehen konnte und weiterhin mitversichert war. Tatsächlich hat er aber nie einen Kurs oder dergleichen machen müssen, da ohnehin klar war, dass er mit Beginn des Wintersemesters studieren würde. Also scheinbar reine Formalität.
Ich habe in der Zwischenzeit weitere Informationen eingeholt unter anderem, dass die Meldung beim AMS nur Vorraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe ist, wenn weder Präsenz- oder Zivildienst geleistet werden und keine Tätigkeit ausgübt wird. Dasselbe Finanzamt hat übrigens auch schon Familienbeihilfe ohne AMS-Meldung, sondern nur mit Inskriptionsbestätigung zuerkannt, scheinbar scheint man sich dort etwas unklar zu sein.
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.