Polizeiausbildung nach Zivildienst noch möglich?

Hier können Ex-Zivi's über ihr Leben nach dem Zivi diskutieren

Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose

nifty
Eifriger Zivi
Eifriger Zivi
Beiträge: 42
Registriert: Donnerstag 19. Februar 2009, 15:14

Beitrag von nifty »

Hallo

Ich wollte zu dem Thema nur sagen, dass es bereits einmal einen Fall gab, wo ein ehemaliger Zivildiener zur Polizei wollte. Er hatte dort eine Praxisstelle (im Innendienst) und war so begeistert, dass er der Polizei beitreten wollte.

Die Dienststelle hätte ihn auch eingestellt, jedoch hatte er ja das Waffenverbot. Soweit ich noch weiß, hat er argumentiert, dass er als Beamter eine Dienstwaffe hätte und daher eigentlich keine Waffe nach Waffengesetz besitzt bzw. führt. Das Argument hat das Gericht nicht anerkannt.

Im Endeffekt war er so weit, dass er den Grundwehrdienst nachmachen wollte. Laut Gesetz ist es allerdings nicht mehr möglich, seine Zivildiensterklärung zu widerrufen, wenn man den ordentlichen Zivildienst bereits abgeleistet hat. Er hat das bis zur obersten Instanz durchgefechtet.... und verloren.

Es ist also nach geltender Gesetzeslage definitiv nicht möglich als Zivildienstpflichtiger Polizist zu werden. Zumindest innerhalb der 15 Jahre nicht. Ob dich die Polizei danach aufnimmt (ohne Grundwehrdienst), ist deren Sache, aber theoretisch möglich.
fubar
Profi
Profi
Beiträge: 206
Registriert: Montag 30. Juni 2008, 18:42

Beitrag von fubar »

Also Polizist kannst nicht werden, weil du bei der Zivierklärung auch unterschrieben hast, niemanden auf Befehl töten zu können/wollen.
Das muss aber ein Polizist können.

Da brauchen sich die gar nicht auf das Waffenverbot ausreden.
nifty
Eifriger Zivi
Eifriger Zivi
Beiträge: 42
Registriert: Donnerstag 19. Februar 2009, 15:14

Beitrag von nifty »

Hallo

Da hat fubar recht. Als Polizist darf man in manchen Fällen nicht in Gewissensnot geraten.
Nur gibt es eben Menschen, die, man glaube es kaum, ihre Meinung einmal im Leben ändern. Und das finde ich nicht verwerflich, solange man nicht ständig hin und her springt.
Ob ein 17/18-jähriger schon eine Entscheidung für sein restliches Leben treffen kann...

Daher wäre es okay wenn, nach Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. ordentlichen Zivildienstes, ein Wehrpflichtiger zum Zivildienst wechseln kann oder umgekehrt. In die eine Richtung ist es rechtlich möglich, in die andere jedoch nicht.
Man kann zwar die Zivildiensterklärung widerrufen, dies hat aber keine rechtliche Konsequenz, man bleibt also für immer und ewig Zivildiener.

mfg
niftiy
eggbert
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 2
Registriert: Montag 10. November 2008, 18:36

Beitrag von eggbert »

Ich bin da ganz der gleichen Meinung wie "nifty". Wer weiß schon bei der Stellung was er mal wirklich machen will?! Und es gibt nun mal Leute die sich umentscheiden... Ich kann hier jetzt nur für mich sprechen, allerdings würde ich aus der jetzigen Sicht natürlich das BH machen (hätte auch keine Probleme damit es nachzuholen, geht halt nicht mehr) - nur hinsichtlich auf die Berufslaufbahn! Ansonsten halt ich den Zivildienst trotzdem für eine sehr sinnvolle Einrichtung ohne die schätze ich mal, das heutige Sozialsystem kaum funktionieren würde.
Ich kann es leider nur immer wieder sagen, dass ich die ganze Gesetzeslage bezüglich dem Waffenverbot um den Zivildienst einfach total irrsinnig finde!!!

MfG
dominic1134
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 2. Februar 2010, 13:28

Re: Polizeiausbildung nach Zivildienst noch möglich?

Beitrag von dominic1134 »

Guten Tag!
Entschuldigung, dass ich dieses alte Thema nocheinmal aufgreife,
aber ich bin per Google auf diesen Thread hier gestoßen.

Ich plane derzeit mit Hilfe eines Juristen eine Klage beim VfGh bezgüglich §1, Abs (1) 1-2 und §5 Abs (5) des Zivieldienstgesetzes (ZDG) 1986, BGBI Nr. 5/2009 einzureihcen um Zivildienern auch den Eintritt in den Polizeidienst ebenfalls zu ermöglichen.


§1 Abs (1), (2), betrachte ich als völlig sinnfrei und sollte abgeschafft werden.

§5 ABs (5) sollte mit "mit Außnahme eintritt in den Polizeidienst.." ergänzt werden.


Wäre könnte sich vorstellen mir dabei zu helfen,
bzw. mein Vorhaben zu unterstüzten?


Schöne Grüße,
Dominic
nifty
Eifriger Zivi
Eifriger Zivi
Beiträge: 42
Registriert: Donnerstag 19. Februar 2009, 15:14

Re: Polizeiausbildung nach Zivildienst noch möglich?

Beitrag von nifty »

Hallo

Es gibt derzeit [url=http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/P ... /pmh.shtml]eine Petition[/url] zu diesem Thema, die gerade im Ausschuss behandelt wird. Ansonsten gibt es auch [url=http://derstandard.at/1263706607327/Ziv ... ivildiener]einige Bestrebungen[/url] der ÖVP (Jugend).
mfg
nifty
Alle rechtlichen Ratschläge sind wie immer ohne Gewähr!
Benutzeravatar
MA2412
Moderator
Moderator
Beiträge: 4196
Registriert: Montag 22. Dezember 2003, 17:52
Wohnort: Wien

Re: Polizeiausbildung nach Zivildienst noch möglich?

Beitrag von MA2412 »

dominic1134 wrote :

> Ich plane derzeit mit Hilfe eines Juristen eine Klage beim VfGh bezgüglich
> §1, Abs (1) 1-2 und §5 Abs (5) des Zivieldienstgesetzes (ZDG) 1986, BGBI
> Nr. 5/2009 einzureihcen um Zivildienern auch den Eintritt in den
> Polizeidienst ebenfalls zu ermöglichen.

Auch wenn ich mich wiederhole:
Wie willst Du argumentieren, daß ein Teil der Verfassung verfassungwidrig ist?
Da bin ich sehr gespannt ...
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Benutzeravatar
MA2412
Moderator
Moderator
Beiträge: 4196
Registriert: Montag 22. Dezember 2003, 17:52
Wohnort: Wien

Re: Polizeiausbildung nach Zivildienst noch möglich?

Beitrag von MA2412 »

Man könnte natürlich eine Selbstanzeige beim Zivildienstbeschwerderat machen, daß man unerlaubt eine Schußwaffe geführt hat.
Dann muß dieser nämlich die Zivildienstpflicht aufheben.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Gunter
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 29. September 2006, 09:08
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re:

Beitrag von Gunter »

nifty wrote :
> Die Dienststelle hätte ihn auch eingestellt, jedoch hatte er ja das
> Waffenverbot. Soweit ich noch weiß, hat er argumentiert, dass er als
> Beamter eine Dienstwaffe hätte und daher eigentlich keine Waffe nach
> Waffengesetz besitzt bzw. führt. Das Argument hat das Gericht nicht
> anerkannt.

Das (im Verfassungrang stehende) Waffenverbot nach dem Zivildienstgesetz wird nicht durch den §47 Abs 1 Ziffer 2 lit a WaffG ("Dienstwaffen") berührt. Daher ist die Entscheidung des Gerichts völlig korrekt.
abschaffen
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 658
Registriert: Samstag 23. Januar 2010, 22:42

Re:

Beitrag von abschaffen »

nifty hat geschrieben :

> Soweit ich noch weiß, hat er argumentiert, dass er als
> Beamter eine Dienstwaffe hätte und daher eigentlich keine Waffe nach
> Waffengesetz besitzt bzw. führt. Das Argument hat das Gericht nicht
> anerkannt.

Welches Gericht?

> Zumindest innerhalb der 15 Jahre
> nicht. Ob dich die Polizei danach aufnimmt (ohne Grundwehrdienst), ist
> deren Sache, aber theoretisch möglich.

Die Altersgrenzen, die bei den Ausschreibungen immer genannt werden, sind dann aber bereits überschritten. Mit 18+15=33 ist man auch körperlich degeneriert, verteidigungsunfähig, chronisch krank, fett, dement, schizophren, manisch-depressiv, impotent und höchstens zur Überwachung des ruhenden Verkehrs geeignet. Sogar bei den Kindern im Verkehrskindergarten bekämen die einen Herzinfarkt (Ich habe damals zur allgemeinen Erheiterung die Erklärungen der Polizistin hinterfragt, und sie drehte fast durch - kein Wunder, dass sie auf so eine Kasperlstelle degradiert wurde). Jeder Fight mit einem unserer Drogendealer führt sofort zur Frühpension und somit zu einem Loch im Staatsbudget. Finger weg von so alten Knackern.
Antworten