Polizeiausbildung nach Zivildienst noch möglich?
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Polizeiausbildung nach Zivildienst noch möglich?
Hallo!
Hab mir schon einige Einträge bezüglich Polizeiausbildung, Waffenbesitz, usw. nach dem Zivi durchgelesen. Eine definitive Lösung, ein JA oder ein NEIN, ob dies nun möglich wäre oder nicht, habe ich allerdings nicht gefunden.
Rechtlich gesehen, habe ich mich damals "leider" für den Zivildienst entschlossen, menschlich gesehen allerdings Gott sei Dank! Ich lehnte damals das BH nicht ab, aufgrund der Ausübung einer Schusswaffe (obwohl es ja leider so im Gesetz steht), sondern aus persönlichen Gründen. Dazu zählen unter anderem, dass ich die Ausbildung als Rettungssanitäter, wenn ich schon 6 bzw. 9 Monate für den Staat arbeiten muss, als sinnvoller erachtet habe und das Einkommen als Sani höher ist als beim Heer. Ich wäre weiters gerne dazu bereit, die 6 Monate BH nachzuholen. Mir wurde allerdings die Auskunft gegeben, dass dies auch nicht mehr möglich ist, weil ich ja damals die Waffe abgelehnt habe.
Zur Info: Will man in Deutschland nicht zum Bund, macht man einen sogenannten Ersatzdienst (bei uns Zivi) und man lehnt dort nicht die Waffe ab, sondern wählt eine Alternative aus. Außerdem könnte man sich in Deutschland sofort nach der Schule zur Polizei melden und die bestätigen einem, dass man dann weder zum Ersatzdienst, noch zum Heer muss.
Also meine Meinung dazu wäre, dass man seine persönliche Einstellung ändern kann und man dafür nicht bestraft werden sollte und dass Zivis, welche einen Dienst an der Allgemeinheit leisten, keine Einschränkungen in deren Berufslaufbahn haben sollten (auch wenn es leider so im Gesetz steht!). Welche die den Zivildienst tatsächlich wählen um dem Dienst an der Waffe zu entgehen (diese Zahl denke ich ist sehr gering!), wollen auch nicht zur Polizei.
Lg
David
Hab mir schon einige Einträge bezüglich Polizeiausbildung, Waffenbesitz, usw. nach dem Zivi durchgelesen. Eine definitive Lösung, ein JA oder ein NEIN, ob dies nun möglich wäre oder nicht, habe ich allerdings nicht gefunden.
Rechtlich gesehen, habe ich mich damals "leider" für den Zivildienst entschlossen, menschlich gesehen allerdings Gott sei Dank! Ich lehnte damals das BH nicht ab, aufgrund der Ausübung einer Schusswaffe (obwohl es ja leider so im Gesetz steht), sondern aus persönlichen Gründen. Dazu zählen unter anderem, dass ich die Ausbildung als Rettungssanitäter, wenn ich schon 6 bzw. 9 Monate für den Staat arbeiten muss, als sinnvoller erachtet habe und das Einkommen als Sani höher ist als beim Heer. Ich wäre weiters gerne dazu bereit, die 6 Monate BH nachzuholen. Mir wurde allerdings die Auskunft gegeben, dass dies auch nicht mehr möglich ist, weil ich ja damals die Waffe abgelehnt habe.
Zur Info: Will man in Deutschland nicht zum Bund, macht man einen sogenannten Ersatzdienst (bei uns Zivi) und man lehnt dort nicht die Waffe ab, sondern wählt eine Alternative aus. Außerdem könnte man sich in Deutschland sofort nach der Schule zur Polizei melden und die bestätigen einem, dass man dann weder zum Ersatzdienst, noch zum Heer muss.
Also meine Meinung dazu wäre, dass man seine persönliche Einstellung ändern kann und man dafür nicht bestraft werden sollte und dass Zivis, welche einen Dienst an der Allgemeinheit leisten, keine Einschränkungen in deren Berufslaufbahn haben sollten (auch wenn es leider so im Gesetz steht!). Welche die den Zivildienst tatsächlich wählen um dem Dienst an der Waffe zu entgehen (diese Zahl denke ich ist sehr gering!), wollen auch nicht zur Polizei.
Lg
David
du hast keine sperre deiner berufslaufbahn.
der einzige grund warum man BH nicht machen will ist die waffe (ist der offizielle hauptgrund alle anderen gründe sind nicht relevant)
dadurch hast du ein schusswaffenverbot für 15 Jahre
dh. wennst zivi mit 18 anfängst, darfst du mit 33 eine schusswaffe wieder haben (mit der gesetzlichen auflage für das tragen/ besitzen für schusswaffen)
die polizei nimmt aber nur leute bis 30 auf (da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, auf jedenfall geht es sich nicht mit 33 aus)
dh. wiederum, dass du eigentlich zur polizei gehen könntest aber eben von der altersbeschränkung her nicht möglich ist
und ein vergleich mit anderen ländern bringt nicht viel
der einzige grund warum man BH nicht machen will ist die waffe (ist der offizielle hauptgrund alle anderen gründe sind nicht relevant)
dadurch hast du ein schusswaffenverbot für 15 Jahre
dh. wennst zivi mit 18 anfängst, darfst du mit 33 eine schusswaffe wieder haben (mit der gesetzlichen auflage für das tragen/ besitzen für schusswaffen)
die polizei nimmt aber nur leute bis 30 auf (da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, auf jedenfall geht es sich nicht mit 33 aus)
dh. wiederum, dass du eigentlich zur polizei gehen könntest aber eben von der altersbeschränkung her nicht möglich ist
und ein vergleich mit anderen ländern bringt nicht viel
Etwas zu kennen bedeutet, es konkret erfahren zu haben.
Ein Kochbuch wird euren Hunger nicht befriedigen.
(Takuan)
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ja das ist eh richtig so, nur find ich es nicht ganz fair für einen solchen "entscheidungsfehler" auch noch auf eine gewisse art bestraft zu werden. vorher leistet man dem staat 9 monate einen dienst, welchen dieser auch noch dazu benötigt und dann wird man wiederrum für einen anderen staatsdienst gesperrt! ist für mich einfach unlogisch aber naja...
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Meine Frage passt nicht genau zum Thema, ist aber auch kein neues Thema wert.
Gilt das Gesetz eigentlich nur für Österreich ?
Um die Frage zu veranschauliche, folgendes Szenario:
Ich mache den Zivildienst, darf also 15 Jahre keine Waffe tragen/besitzen/mitführen etc., und 5 Jahre später will ich nach Amerika auswandern. Blöderweise gibt es dort einige Bundesstaaten wo es Gesetz ist, eine Waffe zu tragen. Dürfte ich dort dann eine besitzen, oder dürfte ich dort nicht mal wohnen (käme mir dumm vor...) ? Oder kümmert das die Amerikaner nicht, was mir in Österreich verboten wurde ?
Gilt das Gesetz eigentlich nur für Österreich ?
Um die Frage zu veranschauliche, folgendes Szenario:
Ich mache den Zivildienst, darf also 15 Jahre keine Waffe tragen/besitzen/mitführen etc., und 5 Jahre später will ich nach Amerika auswandern. Blöderweise gibt es dort einige Bundesstaaten wo es Gesetz ist, eine Waffe zu tragen. Dürfte ich dort dann eine besitzen, oder dürfte ich dort nicht mal wohnen (käme mir dumm vor...) ? Oder kümmert das die Amerikaner nicht, was mir in Österreich verboten wurde ?
Das halte ich für ein Gerücht.Eagleeye hat geschrieben:Blöderweise gibt es dort einige Bundesstaaten wo es Gesetz ist, eine Waffe zu tragen.
Bis auf wenige Ausnahmen gilt österreichisches Recht nur in Österreich, d.h. in allen anderen Staaten ist nur das dortige Recht relevant dafür, ob Du eine Waffe besitzen darfst.Eagleeye hat geschrieben:Dürfte ich dort dann eine besitzen, oder dürfte ich dort nicht mal wohnen (käme mir dumm vor...) ? Oder kümmert das die Amerikaner nicht, was mir in Österreich verboten wurde ?
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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- Jungzivi
- Beiträge: 13
- Registriert: Freitag 29. September 2006, 09:08
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Ad Waffenverbot: Dieses gilt 15 Jahre ab Eintritt der Zivildienstpflicht und untersagt
- den Besitz genehmigungspflichtiger Schußwaffen (z.B. Pistolen und Revolver)
- das Führen von genehmigungspflichtigen oder freien Waffen (z.B. Gewehre)
- die Ausstellung von Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte
Der Widerruf der Zivildiensterklärung (und die Aufhebung des Waffenverbotes) ist nur vor Antritt des Zivildienstes möglich, sobald auch nur 1 Tag "zivilgedient" wurde geht das nicht mehr.
Die entsprechende Bestimmung im ZDG ist eine Verfassungsbestimmung und daher vor dem VfGH NICHT anfechtbar. Eine Beschwerde wäre beim EUGH wegen Verletzung des Rechtes auf freie Berufswahl zwar möglich, ob dieser in Deinem Sinne entscheiden würde (siehe EU Richtlinie zum Waffenbesitz) ist eben so fraglich wie ob diese Entscheidung vor dem Ablauf Deines Verbotes fallen würde.
Zum Bundesheer oder zu Wachkörpern kann man mit Zivi-Waffenverbot definitiv nicht, auch bei Sicherheitsfirmen könnte es Schwierigkeiten geben.
- den Besitz genehmigungspflichtiger Schußwaffen (z.B. Pistolen und Revolver)
- das Führen von genehmigungspflichtigen oder freien Waffen (z.B. Gewehre)
- die Ausstellung von Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte
Der Widerruf der Zivildiensterklärung (und die Aufhebung des Waffenverbotes) ist nur vor Antritt des Zivildienstes möglich, sobald auch nur 1 Tag "zivilgedient" wurde geht das nicht mehr.
Die entsprechende Bestimmung im ZDG ist eine Verfassungsbestimmung und daher vor dem VfGH NICHT anfechtbar. Eine Beschwerde wäre beim EUGH wegen Verletzung des Rechtes auf freie Berufswahl zwar möglich, ob dieser in Deinem Sinne entscheiden würde (siehe EU Richtlinie zum Waffenbesitz) ist eben so fraglich wie ob diese Entscheidung vor dem Ablauf Deines Verbotes fallen würde.
Zum Bundesheer oder zu Wachkörpern kann man mit Zivi-Waffenverbot definitiv nicht, auch bei Sicherheitsfirmen könnte es Schwierigkeiten geben.
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Auch in jedem andern Land der Welt könntest Du - sofern Du die lokalen Voraussetzungen erfüllst - sowohl legale Waffen besitzen als auch in den Polizei- oder Militärdienst treten (bei letzterem aber mW die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren).eggbert hat geschrieben:ich könnte auch in deutschland polizist werden wenn ich nachweislich 5 jahre dort gelebt und gearbeitet habe.
also würde ich trotz dem waffenverbot in österreich eine waffe in einem anderen land legal mitführen bzw. besitzen dürfen!
nicht ganz richtig. wennst im zivi unterbrochen wirst und dann deine erklärung wiederrufst und BH machst, dann musst du ja auch eine schusswaffe bedienenGunter hat geschrieben: Der Widerruf der Zivildiensterklärung (und die Aufhebung des Waffenverbotes) ist nur vor Antritt des Zivildienstes möglich, sobald auch nur 1 Tag "zivilgedient" wurde geht das nicht mehr.
ansonsten wärest du ja in einer zwickmühle: einerseits darfst du keine schusswaffe angreifen sonst machst dich strafbar und wenn du verweigerst was dir dien vorgesetzer sagt machst dich auch strafbar )
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