Hi Leute!
Wollte mich einmal hier bei allen bedanken die sich hier einsetzen. Ich konnte viele Ratschläge etc einsetzen. Natürlich habe ich auch versucht so viel wie möglich einzubringen, doch das war natürlich nur ein Bruchteil von den bezogenen Infos.
Nachdem mir das BMI nochmal 900 Euro zugesprochen hat bin ich jetzt auf 2400 Euro. Mit diesen bin ich mehr als zufrieden.
An einer Ortstelle gab es angeblich eine Tiefkühltruhe für diese wurden ein paar Prozent abgezogen, für dienstfreie Tage und Tage an anderen Ortsstellen habe ich die vollen 13,6 Euro erhalten. Verzugszinsen und der letzte Rest für diese eine Tiefkühltruhe (was nur Streiterei wäre weil es keiner beweisen kann) betragen bei mir jetzt ca 300 - 400 Euro. Das ist der VwGH Aufwand nicht wert.
Danke nochmals an alle!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
DANKE
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Ende Verpflegungsgeldverfahren
Hallo ebenfalls!
Mittlerweile ist meine Frist für eine Beschwerde beim VwGH abgelaufen. mein Anspruch beträgt laut eigener Rechnung gute 2000€ (+ ca. 160€ Zinsen?)
das Angebot des RT: 1120
ZISA: 1080
BMI: 1240
Frist für Beschwerde beim VwGH ist mittlerweile verstrichen, der BMI-Betrag wurde kurz vor Fristende ausbezahlt.
Summa summarum: nicht zufriedenstellend, dieses Ergebnis!
die Erfahrungen mit den Behörden: viele durchaus nette und hilfsbereite Menschen, die sich wahrscheinlich den weisungen von oben zu beugen hatten.
zum RT: eine "Sozialeinrichtung" ....
Vielen Dank für die großartige Unterstützung in diesem Forum in den letzten eineinhalb Jahren! Werde von Zeit zu Zeit wieder reinschauen, aber für mich ist diese Schlacht geschlagen!
All jenen, für die diese Angelegenheit noch weitergeht: Toi, toi, toi!
Mittlerweile ist meine Frist für eine Beschwerde beim VwGH abgelaufen. mein Anspruch beträgt laut eigener Rechnung gute 2000€ (+ ca. 160€ Zinsen?)
das Angebot des RT: 1120
ZISA: 1080
BMI: 1240
Frist für Beschwerde beim VwGH ist mittlerweile verstrichen, der BMI-Betrag wurde kurz vor Fristende ausbezahlt.
Summa summarum: nicht zufriedenstellend, dieses Ergebnis!
die Erfahrungen mit den Behörden: viele durchaus nette und hilfsbereite Menschen, die sich wahrscheinlich den weisungen von oben zu beugen hatten.
zum RT: eine "Sozialeinrichtung" ....
Vielen Dank für die großartige Unterstützung in diesem Forum in den letzten eineinhalb Jahren! Werde von Zeit zu Zeit wieder reinschauen, aber für mich ist diese Schlacht geschlagen!
All jenen, für die diese Angelegenheit noch weitergeht: Toi, toi, toi!
Hi PARTYTIGER
Frage: Steht bei dir im BMI-Bescheid wirklich drinnen, dass du an deinen dienstfreien Tagen den vollen Sold" bekommst? Also wurden in deiner Auflistung/Abrechnung die Samstage, Sonn- und Feiertage separat angeführt? URLAUB AUCH?
UND: Verzugzinsen gabs auch???
Bei mir steh im Bescheid drinnen, dass der Gesetzgeber keinen Unterschied zw. Dienttagen und dienstfreien Tagen gemacht hat! Und Verzugszinsen sind laut einem § dezidiert NICHT vorgesehen.....
Kannst uns da ein paar Tips geben
Grüße!
Frage: Steht bei dir im BMI-Bescheid wirklich drinnen, dass du an deinen dienstfreien Tagen den vollen Sold" bekommst? Also wurden in deiner Auflistung/Abrechnung die Samstage, Sonn- und Feiertage separat angeführt? URLAUB AUCH?
UND: Verzugzinsen gabs auch???
Bei mir steh im Bescheid drinnen, dass der Gesetzgeber keinen Unterschied zw. Dienttagen und dienstfreien Tagen gemacht hat! Und Verzugszinsen sind laut einem § dezidiert NICHT vorgesehen.....
Kannst uns da ein paar Tips geben

Grüße!
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- Profi
- Beiträge: 331
- Registriert: Dienstag 15. November 2005, 18:09
Ich bild ich mir ein, dass im letzten Monat oder so jemand zu diesem Problem etwas gepostet hat, weiß aber nicht mehr, wo genau. Benutz mal die Suche.dom_esp hat geschrieben:Ich bekäme nach eigener Rechnung um die 1100€
Der Rechtsträger machte ein Angebot über 178€ und das BMI wollte mir 33€ zugestehen.
Die seien auch nicht für Ansprüche zuständig die nach dem 2.2.06 enstanden. Wo ich diese geltend machen kann, weis ich nicht.
EDIT:
Der formelle Weg für Ansprüche nach dem 2.2.06 wäre wohl:
1. Ansprüche beim Vorgesetzten deponieren, erst mündlich, dann schriftlich.
2. Schlichtungsstelle bei der Landesregierung anschreiben.
3. ZISA anschreiben.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Laut § 1 ZDG-ÜR, BGBl. I 40/2006, bezieht sich diese Frist auf "Ansprüche, die auf Grund des § 28 Abs. 1 des Zivildienstgesetzesdom_esp hat geschrieben:Ich hab grad auf zivildienst.at gelesen, dass ich nur 6 Monate Zeit gehabt hätte. Ich wurde am 9.März 06 entlassen. Die Frist ist aber also abgelaufen. Kann man da nichts mehr tun?
1986 (ZDG), [...] vor In-Kraft-Treten der Verpflegungsverordnung, BGBl. II Nr. 43/2006, entstanden sind".
Dein Anspruch fällt nach meinem Dafürhalten genau nicht mehr darunter, weil er nach dem 2.2.06 entstanden ist. Also würde ich annehmen, diese Frist geht Dich nichts an, und den genannten Organisationen schreiben. Siehst eh, wie sie reagieren.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.