Krankenversicherung nach dem ZD
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Krankenversicherung nach dem ZD
Hallo!
Bin gerade 2 Wochen im Urlaub, dann hab ich noch 4 Tage Dienst und das wars dann!
Dann bin ich 2 Monate daheim und danach beginn ich zum Studieren.
Wie bin ich in den 2 Monaten versichert? Können mich da wieder meine Eltern dazuversichern(glaub nicht, da ich ja noch keine Bestätigung über das Studium hab) oder muss ich mich arbeitslos melden, ums vom AMS versichert zu werden?
Bin gerade 2 Wochen im Urlaub, dann hab ich noch 4 Tage Dienst und das wars dann!
Dann bin ich 2 Monate daheim und danach beginn ich zum Studieren.
Wie bin ich in den 2 Monaten versichert? Können mich da wieder meine Eltern dazuversichern(glaub nicht, da ich ja noch keine Bestätigung über das Studium hab) oder muss ich mich arbeitslos melden, ums vom AMS versichert zu werden?
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- Experte
- Beiträge: 65
- Registriert: Dienstag 6. Juni 2006, 16:26
ich hatte das gleiche problem und damals hat man mir beim ams gesagt:
wenn ich vor dem zivildienst mindestens 3 monate über geringfügigkeitsgrenze angestellt gewesen wäre, hätte ich anspruch auf arbeitslosengeld und damit krankenversicherung.
war ich aber nicht, also konnte ich mich entweder selbst versichern (kostet bei der wgkk zwischen 75 und 300 euro, je nach einkommen) oder beim sozialamt melden. bei den eltern bist du meines wissens nach erst ab dem studium wieder mitversichert.
ich weiß nicht, wie das jetzt geregelt ist, da der zivi ja nur mehr 9 monate dauert.
wenn ich vor dem zivildienst mindestens 3 monate über geringfügigkeitsgrenze angestellt gewesen wäre, hätte ich anspruch auf arbeitslosengeld und damit krankenversicherung.
war ich aber nicht, also konnte ich mich entweder selbst versichern (kostet bei der wgkk zwischen 75 und 300 euro, je nach einkommen) oder beim sozialamt melden. bei den eltern bist du meines wissens nach erst ab dem studium wieder mitversichert.
ich weiß nicht, wie das jetzt geregelt ist, da der zivi ja nur mehr 9 monate dauert.
Was ich gehört hab (MUSS ALSO NED STIMMEN):
- Zivientgekt also kein Gehalt. Eher "Aufwandsentschädigung"
- Kann ich mir nicht vorstellen, das mit arbeislosen Geld.
- wieder bei den Eltern mitversichert sein sollte gehen. Du kannst dich eh bald inskribieren.
Tja, das is der "Nachteil" von 9 statt 12 Monaten. Ich hab am Freitag Ziviende ghabt und am montag Studiumsanfang
- Zivientgekt also kein Gehalt. Eher "Aufwandsentschädigung"
- Kann ich mir nicht vorstellen, das mit arbeislosen Geld.
- wieder bei den Eltern mitversichert sein sollte gehen. Du kannst dich eh bald inskribieren.
Tja, das is der "Nachteil" von 9 statt 12 Monaten. Ich hab am Freitag Ziviende ghabt und am montag Studiumsanfang
Okt. 05 - Sep. 06, Altersheim in Innsbruck.
Naturalverplegung unter der Woche. 80€/Monat von Februar bis September.
-> Antrag -> 0€
-> Heim fordert Geld von MIR!!! ("Mahung")
-> aber nix passiert
Naturalverplegung unter der Woche. 80€/Monat von Februar bis September.
-> Antrag -> 0€
-> Heim fordert Geld von MIR!!! ("Mahung")
-> aber nix passiert
Nein, Student (nicht Studierender! Das ist man nur wenn man gerade lernt oder auf der Uni sitzt.) ist man erst ab Beginn des Wintersemesters.Cleveland hat geschrieben:unter umständen kann man sich aber auch schon einige wochen vorher inskribieren, je nach uni. wennd dann die gebühren gleich bezahlst bist du schon ein vollwertiger studierender
Ist aber egal, da man auch zwischen Ende des Zivis und Beginn des Studiums Anspruch auf Mitversicherung und Familienbeihilfe hat, sofern man den frühestmöglichen Zeitpunkt zum Beginn des Studiums wählt.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Aso das hab ich überlesen.markopolo hat geschrieben:wenn er vorher gearbeitet hat, sollte das ja kein thema sein mit der arbeitslosen oder?
Ja, wenn er sich beim AMS meldet ist er versichert. Keine Ahnung allerdings, wie hoch die Arbeitslose ist. Hängt vom Gehalt ab.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Ich kann bei der WGKK mit meinem Vater mitversichert werden, is kein Problem. Man muss nur den frühstmöglichen Zeitpunkt fürs Studium wählen, was ich ja getan habe
Weiß vl jemand, welches Formular ich da ausfüllen muss? Ich nehm mal an das Mitversicherung - Kind Formular. Allerdings was muss ich dann ankreuzen? Das mit Schule oder Erwerblos?
lg
Weiß vl jemand, welches Formular ich da ausfüllen muss? Ich nehm mal an das Mitversicherung - Kind Formular. Allerdings was muss ich dann ankreuzen? Das mit Schule oder Erwerblos?
lg
Also zusammengefasst für uns Ex-Schüler bis kurz vom ZD:
In den 3 Monaten zwischen Ende des abgeleisteten Zivildienstes und Studienbeginn zum Oktober sind wir wieder bei den Eltern mitversichert (entsprechende GKK?).
Gibts wieder Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderzuschuss?) in den 3 Monaten? Diese wird während des Zivildienstes ausgesetzt, ansonsten wurde sie in Ferienmonaten, als man Schüler war, normal ausbezahlt. Dies sollte doch auch gelten, wenn man seine Ausbildung an einer Hochschule fortsetzt.
Es ist doch keine Sache, die man so auf die leichte Schulter nehmen kann. Immerhin schiebe ich schon dank Schulausbildung und Zivildienst eine OP die ganze Zeit vor mir her.
In den 3 Monaten zwischen Ende des abgeleisteten Zivildienstes und Studienbeginn zum Oktober sind wir wieder bei den Eltern mitversichert (entsprechende GKK?).
Gibts wieder Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderzuschuss?) in den 3 Monaten? Diese wird während des Zivildienstes ausgesetzt, ansonsten wurde sie in Ferienmonaten, als man Schüler war, normal ausbezahlt. Dies sollte doch auch gelten, wenn man seine Ausbildung an einer Hochschule fortsetzt.
Es ist doch keine Sache, die man so auf die leichte Schulter nehmen kann. Immerhin schiebe ich schon dank Schulausbildung und Zivildienst eine OP die ganze Zeit vor mir her.
Inoffizieller Sachbearbeiter für Zivildiener in Senioren- und Pflegeheimen
also bei mir wars so, dass ich nach dem zivildienst automatisch noch 3 monate über die gkk quasi als zivi versichert war, das hat mir zumindest eine ordinationsgehilfin erzählt, als sie die eCard ausgelesen hat.
ich hätte dann gemeint das stimmt so nicht mehr, die gkk hat aber alles gezahlt...
ich hätte dann gemeint das stimmt so nicht mehr, die gkk hat aber alles gezahlt...
OÖ RK Zivi von Oktober 04 - September 05
Ja, die Umstellung beim eCard-System dauert halt.
Bei mir is auch noch eine Weile die WGKK aufgeschienen (samt Mitversicherung bei den Eltern), obwohl ich bei der BVA versichert war (bin).
Ich habe für die fragliche Zeit, in der eich eigentlich bei der BVA versichert war, auch nie eine Rechnung (Selbstbehalt) von der BVA bekommen. Dürfte also die WGKK bezahlt haben.
Mal schaun wann die checken, daß ich ab 9. Juli bei der KGKK versichert bin und ob ich dann trotzdem Rechnungen von der BVA bekomme ...
Bei mir is auch noch eine Weile die WGKK aufgeschienen (samt Mitversicherung bei den Eltern), obwohl ich bei der BVA versichert war (bin).
Ich habe für die fragliche Zeit, in der eich eigentlich bei der BVA versichert war, auch nie eine Rechnung (Selbstbehalt) von der BVA bekommen. Dürfte also die WGKK bezahlt haben.
Mal schaun wann die checken, daß ich ab 9. Juli bei der KGKK versichert bin und ob ich dann trotzdem Rechnungen von der BVA bekomme ...
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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(aus § 16 ABGB)
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- Jungzivi
- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 16. Juni 2010, 14:14
Re: Krankenversicherung nach dem ZD
Das ist richtig, dass man in der Zeit nach abgeschlossenem Zivildienst und frühestmöglichen Studienbeginn bei den Eltern mitversichert werden kann. Obwohl die Beiträge schon älter sind, möchte ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass das nicht automatisch passiert, man muss sich schon bei der Krankenkasse melden und Bescheid geben, dass Zivi fertig ist und man zu studieren beginnen will. Wenn man zuvor schon länger gearbeitet hat, kann man ja zum Arbeitsamt gehen und dort mal nachfragen, da ja Arbeitslosengeld und Krankenversicherung vom Einkommen abhängig sind - siehe http://www.aecura.de/pkv-faq.html - kommt dann eben darauf an, was man zuvor verdient hat.