Hallo mein Verlobter macht grade Zivildienst und ich wollte mal wissen wieviele stunden er in der woche arbeiten darf?
Und was passiert wenn er am wochenende arbeiten muss, bekommt er dann nen freien tag dafür oder wie läuft das ab?
Danke im vorraus!
Jessi
Wieviel Stunden in der Woche darf ein Zivi arbeiten?
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Die Dienstzeit ist innerhalb der Grenzen der Dienstzeitverordnung für Zivildienstleistende zu gestalten.
Die wöchentliche Dienstzeit darf grundsätzlich bei Normaldiensten 45h und bei Turnusdiensten 48h nicht überschreiten. Samstage sind für Zivildiener generell normale Diensttage.
Sonn- und Feiertage sind bei Normaldienstplänen grunsätzlich freizuhalten (siehe § 13), bei Turnusdienstplänen kann der Zivildienstleistende auch an Sonn- und Feiertagen zu Dienstleistungen eingeteilt werden (§ 14).
Es gibt keinen speziellen Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsdienste. Die wöchentlichen Maximaldienstzeiten bzw. die wöchentlichen Mindestruhezeiten (ununterbrochene 36h pro Woche) müssen selbstverständlich trotzdem eingehalten werden.
Wenn er also einen Turnusdienstplan mit z.B.
Mo-Mi 8-16
Do-Fr frei
Sa-So 8-16
hat wäre das prinzipiell durchaus zulässig.
Die wöchentliche Dienstzeit darf grundsätzlich bei Normaldiensten 45h und bei Turnusdiensten 48h nicht überschreiten. Samstage sind für Zivildiener generell normale Diensttage.
Sonn- und Feiertage sind bei Normaldienstplänen grunsätzlich freizuhalten (siehe § 13), bei Turnusdienstplänen kann der Zivildienstleistende auch an Sonn- und Feiertagen zu Dienstleistungen eingeteilt werden (§ 14).
Es gibt keinen speziellen Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsdienste. Die wöchentlichen Maximaldienstzeiten bzw. die wöchentlichen Mindestruhezeiten (ununterbrochene 36h pro Woche) müssen selbstverständlich trotzdem eingehalten werden.
Wenn er also einen Turnusdienstplan mit z.B.
Mo-Mi 8-16
Do-Fr frei
Sa-So 8-16
hat wäre das prinzipiell durchaus zulässig.
Alle Antworten sind unverbindliche Empfehlungen oder Ratschläge die nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden, für die jedoch keine Haftung übernommen wird. Alle Angaben ohne Gewähr.