Folgender Sachverhalt
Habe im Jahre Feb. 2003 - Jan. 2004 meinen Zivildienst abgeleistet und dies in einem Alten und Pflegeheim in OÖ
Bekommen habe ich:
Verpflegungsgeld von ca. 6 € pro Tag an dem ich nicht gearbeitet habe, Urlaub hatte usw.
für die Arbeitstage konnte ich vorort Frühstück und Mittagessen beziehen (kein Abendessen)
und die Entschädigung von 179,90 € / p.m.
Nun folgende Fragestellung. Worauf hab ich Anspruch ?
Würde mich freuen wenn Ihr mir hier behilflich sein könntet.
Vielen Dank
Verpflegungsgeld - leidiges Thema
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Dafür gibt es ein eigenes Verpflegunsgeldforum, wo Du auch genug Antworten findest! Lies mal die FAQ!
http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=4507
--> Verschoben nach "Verpflegungsgeld"
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Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)