Grundvergütung ab 01.01.06 -> 262,90€
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Hallo!
Du solltest Deinem Vorgesetzten mal das Zivildienstgesetz unter die Nase halten:
§ 25. (1) Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf:
1. Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschläge) - (§§ 25a
bis 30),
2. Reisekostenvergütung (§ 31),
3. Kranken- und Unfallversicherung (§ 33),
4. Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe (§ 34),
5. Entschädigung und Fortzahlung der Dienstbezüge (§ 34b).
(1a) Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf Verpflegung (§ 28
Abs. 1).
[...]
§ 25a. (1) Dem Zivildienstleistenden gebührt eine
Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag).
(2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und
Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und beträgt
1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem
Zivildienst 12,87 vH und
2. für den Zuschlag zur Grundvergütung bei Einsätzen nach § 8a
Abs. 6 und § 21 7,05 vH dieses Gehaltsansatzes.
Welche Nachrichten meinst Du?
Und den Streik schlag Dir bitte schnell wieder aus dem Kopf! Du willst doch hier nicht zu einer illegalen Handlung aufrufen.
Du solltest Deinem Vorgesetzten mal das Zivildienstgesetz unter die Nase halten:
§ 25. (1) Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf:
1. Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschläge) - (§§ 25a
bis 30),
2. Reisekostenvergütung (§ 31),
3. Kranken- und Unfallversicherung (§ 33),
4. Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe (§ 34),
5. Entschädigung und Fortzahlung der Dienstbezüge (§ 34b).
(1a) Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf Verpflegung (§ 28
Abs. 1).
[...]
§ 25a. (1) Dem Zivildienstleistenden gebührt eine
Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag).
(2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und
Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und beträgt
1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem
Zivildienst 12,87 vH und
2. für den Zuschlag zur Grundvergütung bei Einsätzen nach § 8a
Abs. 6 und § 21 7,05 vH dieses Gehaltsansatzes.
Welche Nachrichten meinst Du?
Und den Streik schlag Dir bitte schnell wieder aus dem Kopf! Du willst doch hier nicht zu einer illegalen Handlung aufrufen.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Ich kann mich nur anschließen, streiken kannst du nicht.
Wenn du kein Geld für Essen hast musst du wohl wegen körperlicher Mangelerscheinungen in Krankenstand gehen.
Von den psychologischen Auswirkungen aus Überlebenssorge ganz zu schweigen
Gerade von einer BPD ist so eine Aussage absolut untragbar. Dort gibt es genug Juristen die es besser wissen sollten. Es dürfte sich somit nur um eine fehlerhafte Bemerkung eines unkundigen Unbefugten handeln.
Du solltest dich diesbezüglich an das Personalbüro der BPD wenden die im Prinzip für die Zivildiener zuständig sind.
Für deine Vorgesetzten:
§ 25a ZDG in Geltung bis 31.12.05
Außerdem kann kann dein Vorgesetzter ja auch direkt mit den Werten von § 118 Abs 5 Gehaltsgesetz rechnen.
§ 25a ZDG in Geltung ab 01.01.06
12,87 vH die für Jänner gelten 256,05 €
exklusive Teuerungszulagen (sind glaube ich 2,7% --> 262,96 €)
Die Teuerungszulagen werden aber generell erst ein 1-x Monate nach Jänner ausgezahlt.
Die 256 € Grundvergütung sind somit eindeutig rechtlich gedeckt.
§ 32 Abs 2 ZDG
Wenn du kein Geld für Essen hast musst du wohl wegen körperlicher Mangelerscheinungen in Krankenstand gehen.
Von den psychologischen Auswirkungen aus Überlebenssorge ganz zu schweigen
Gerade von einer BPD ist so eine Aussage absolut untragbar. Dort gibt es genug Juristen die es besser wissen sollten. Es dürfte sich somit nur um eine fehlerhafte Bemerkung eines unkundigen Unbefugten handeln.
Du solltest dich diesbezüglich an das Personalbüro der BPD wenden die im Prinzip für die Zivildiener zuständig sind.
Für deine Vorgesetzten:
§ 25a ZDG in Geltung bis 31.12.05
(1) Dem Zivildienstleistenden gebührt eine
Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag).
(2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und
Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und beträgt
1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem
Zivildienst 9,52 vH und
[...]
Außerdem kann kann dein Vorgesetzter ja auch direkt mit den Werten von § 118 Abs 5 Gehaltsgesetz rechnen.
§ 25a ZDG in Geltung ab 01.01.06
wenn 9,52vH 189,4 € sind dann sind die(1) Dem Zivildienstleistenden gebührt eine
Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag).
(2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und
Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und beträgt
1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem
Zivildienst 12,87 vH und
[...]
12,87 vH die für Jänner gelten 256,05 €
exklusive Teuerungszulagen (sind glaube ich 2,7% --> 262,96 €)
Die Teuerungszulagen werden aber generell erst ein 1-x Monate nach Jänner ausgezahlt.
Die 256 € Grundvergütung sind somit eindeutig rechtlich gedeckt.
§ 32 Abs 2 ZDG
Die Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschläge) ist am
Dienstantrittstag für den laufenden Monat, für die übrige Zeit
jeweils am ersten jeden Monats im Voraus auszuzahlen. § 54 Abs. 1
bis 5 HGG 2001 ist anzuwenden.
Hi
Habe heute exakt 189,40€ überwiesen bekommen (bin bei BPD Wien). Da ich im Voraus bezahlt werde fehlt die Erhöhung. Ich würde mich ja am Montag gleich beschweren nur weiß ich nicht wer eigentlich meinen Vergütung bezahlt. BMI steht drauf... ist das nun die Zivildienstverwaltungs GmbH? Ist es Sinnvoll zu warten oder gleich alles ins rollen zu bringen?
Sonstige Vorschläge?
Danke,
Habe heute exakt 189,40€ überwiesen bekommen (bin bei BPD Wien). Da ich im Voraus bezahlt werde fehlt die Erhöhung. Ich würde mich ja am Montag gleich beschweren nur weiß ich nicht wer eigentlich meinen Vergütung bezahlt. BMI steht drauf... ist das nun die Zivildienstverwaltungs GmbH? Ist es Sinnvoll zu warten oder gleich alles ins rollen zu bringen?
Sonstige Vorschläge?
Danke,
Meinst du dir wurden als Grundvergütung nur 189,4 bezahlt (was dem Betrag nach der Rechtslage 05 entspricht) oder dir wurden insgesamt nur 189,4 (d.h. ohne Verpflegungsgeld bezahlt?)
Das Innenministerium ist Rechtsträger der BPD Wien und zahlt deshalb die Grundvergütung. Das hat nichts mit der Zivildienstserviceagentur zu tun.
Am besten du rufst am Montag im Personalbüro an und fragst nach.
Für die Überweisungen an sich ist zwar irgendjemand anders zuständig aber dessen Namen hab ich vergessen.
Das Innenministerium ist Rechtsträger der BPD Wien und zahlt deshalb die Grundvergütung. Das hat nichts mit der Zivildienstserviceagentur zu tun.
Am besten du rufst am Montag im Personalbüro an und fragst nach.
Für die Überweisungen an sich ist zwar irgendjemand anders zuständig aber dessen Namen hab ich vergessen.
Verpflegungsgeld habe ich im Beitrag weggelassen um mit dem Gesamtbetrag niemanden zu verwirren... klar, habe die 174,41€ Verpflegungsgeld auch bekommen (deswegen habe ich gerade den Antrag rechtzeitig vor 1.1.2006 eingeschickt ).Z@BPDWIEN hat geschrieben:Meinst du dir wurden als Grundvergütung nur 189,4 bezahlt (was dem Betrag nach der Rechtslage 05 entspricht) oder dir wurden insgesamt nur 189,4 (d.h. ohne Verpflegungsgeld bezahlt?)
Das Innenministerium ist Rechtsträger der BPD Wien und zahlt deshalb die Grundvergütung. Das hat nichts mit der Zivildienstserviceagentur zu tun.
Am besten du rufst am Montag im Personalbüro an und fragst nach.
Für die Überweisungen an sich ist zwar irgendjemand anders zuständig aber dessen Namen hab ich vergessen.
Ok danke, ich rede mal mit meinem Chef und der leitet mich sicher an die richtige Stelle weiter
Daß die Grundvergütung noch nicht angepaßt wurde, muß keine Verarsche sein.
Bei mir haben sie auch immer darauf gewartet, daß der Bundesminister für Inneres die aktuelle Höhe kundgemacht hat und dann brav nachgezahlt.
Wenn sich die Einrichtungen auf diese Kundmachungen nicht verlassen dürften, hätten diese ja keinen Sinn.
Bei mir haben sie auch immer darauf gewartet, daß der Bundesminister für Inneres die aktuelle Höhe kundgemacht hat und dann brav nachgezahlt.
Wenn sich die Einrichtungen auf diese Kundmachungen nicht verlassen dürften, hätten diese ja keinen Sinn.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
-
- Jungzivi
- Beiträge: 18
- Registriert: Sonntag 1. Januar 2006, 17:26
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
samariterbund wien hat auch die alte grundvergütung ausgezahlt.
werde morgen mal mündlich nachfragen und wenn keine gscheite antwort kommt (zB "wird erst nachgezahlt wenn fixer betrag feststeht") dann halt ordentliche beschwerde..
das ist alles so ärgerlich.. zuerst das herumstreiten ums verpflegungsgeld und dann nicht mal die richtige grundvergütung - und das alles obwohl dieser verein nur durch zivi-ausbeutung überleben kann!
werde morgen mal mündlich nachfragen und wenn keine gscheite antwort kommt (zB "wird erst nachgezahlt wenn fixer betrag feststeht") dann halt ordentliche beschwerde..
das ist alles so ärgerlich.. zuerst das herumstreiten ums verpflegungsgeld und dann nicht mal die richtige grundvergütung - und das alles obwohl dieser verein nur durch zivi-ausbeutung überleben kann!
Ich dachte das wäre alles bereits fix?
Morgen werde ich mal zu Mittag das Konto überprüfen (schließlicht steht im vorhin geposteten §32 Abs 2 ZDG das Pauschalverg.+Zuschläge am ersten Tag des Monats auszuzahlen ist. Daher wäre es möglich dass die das wirklich erst morgen bezahlen was ich nicht glaube).
Dann werde ich mit meinem Vorgesetzten sprechen...
Nur hab ich da eine Frage... Wenn er mir etwas verspricht oder sagt "es kommt sicher bald", was soll ich dann machen?
Möglichkeit1: schriftlich einholen?
Möglichkeit2: Hinweisen das ich die Beschwerde schreiben werde?
Wenn nämlich das mit den "Beschwerde 7 Tage nach bekanntwerden" stimmt bleibt ja nicht viel Zeit zu warten.
Frage: "bekanntwerden" = Datum des Kontoauszuges (30.12) oder Datum der Überweisung (28.12)?
Ich hoffe wir müssen unseren Geld nicht schon wieder nachjagen...
Morgen werde ich mal zu Mittag das Konto überprüfen (schließlicht steht im vorhin geposteten §32 Abs 2 ZDG das Pauschalverg.+Zuschläge am ersten Tag des Monats auszuzahlen ist. Daher wäre es möglich dass die das wirklich erst morgen bezahlen was ich nicht glaube).
Dann werde ich mit meinem Vorgesetzten sprechen...
Nur hab ich da eine Frage... Wenn er mir etwas verspricht oder sagt "es kommt sicher bald", was soll ich dann machen?
Möglichkeit1: schriftlich einholen?
Möglichkeit2: Hinweisen das ich die Beschwerde schreiben werde?
Wenn nämlich das mit den "Beschwerde 7 Tage nach bekanntwerden" stimmt bleibt ja nicht viel Zeit zu warten.
Frage: "bekanntwerden" = Datum des Kontoauszuges (30.12) oder Datum der Überweisung (28.12)?
Ich hoffe wir müssen unseren Geld nicht schon wieder nachjagen...
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- Eifriger Zivi
- Beiträge: 31
- Registriert: Dienstag 20. September 2005, 15:26
- Wohnort: Guntramsdorf
-
- Eifriger Zivi
- Beiträge: 40
- Registriert: Donnerstag 14. Juli 2005, 12:23
- Wohnort: Kärnten
- Kontaktdaten:
hey!!
die caritas ktn hat auch nur den alten betrag überwiesen! habs jetzt via online banking gecheckt, war aber der gleiche betrag wie letztes monat!
KAERNTNER CARITASVERBAND VERGUET.1/06 396.4
steht da in der betreffzeile!
das kanns ja net sein oder? sollt ich mich rühren u beim ober capo anrufen oder wird das von selbst kommen?
danke an alle die am forum mitwirken, hat mir schon sehr oft u sehr viel geholfen!!!
die caritas ktn hat auch nur den alten betrag überwiesen! habs jetzt via online banking gecheckt, war aber der gleiche betrag wie letztes monat!
KAERNTNER CARITASVERBAND VERGUET.1/06 396.4
steht da in der betreffzeile!
das kanns ja net sein oder? sollt ich mich rühren u beim ober capo anrufen oder wird das von selbst kommen?
danke an alle die am forum mitwirken, hat mir schon sehr oft u sehr viel geholfen!!!
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- Beiträge: 774
- Registriert: Dienstag 7. Januar 2003, 13:39
- Wohnort: Klagenfurt
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-> hast eine pm von mir!alchemist hat geschrieben:hey!!
die caritas ktn hat auch nur den alten betrag überwiesen! habs jetzt via online banking gecheckt, war aber der gleiche betrag wie letztes monat!
KAERNTNER CARITASVERBAND VERGUET.1/06 396.4
steht da in der betreffzeile!
das kanns ja net sein oder? sollt ich mich rühren u beim ober capo anrufen oder wird das von selbst kommen?
danke an alle die am forum mitwirken, hat mir schon sehr oft u sehr viel geholfen!!!
EX-ZIVI@NEUSTART Kärnten (Haftentlassenenhilfe)
Den Einrichtungen ist wirklich keine Ausrede zu dumm.
Gestern habe ich von einem Kollegen gehört seine Einrichtung zahlt noch nicht die 256€ weil sie behaupten das muss erst per Verordnung festgelegt werden.
Falls es jemandem genauso geht will ich folgendes klarstellen:
Die Verordnung nach § 26 betrifft nur die Änderungen des jährlichen Beamtengehaltes.
Die Erhöhung von der Grundvergütung von 189 auf 256 ist jedoch im Zivildienstgesetz geregelt und seit 01.01.06 gültig.
Dafür bedarf es keiner Verordnung.
Lediglich die Erhöhung aufgrund der Herbstlohnrunde der Beamten von 256 auf 263 muss per Verordnung festgelegt werden.
Gestern habe ich von einem Kollegen gehört seine Einrichtung zahlt noch nicht die 256€ weil sie behaupten das muss erst per Verordnung festgelegt werden.
Falls es jemandem genauso geht will ich folgendes klarstellen:
Die Verordnung nach § 26 betrifft nur die Änderungen des jährlichen Beamtengehaltes.
Die Erhöhung von der Grundvergütung von 189 auf 256 ist jedoch im Zivildienstgesetz geregelt und seit 01.01.06 gültig.
Dafür bedarf es keiner Verordnung.
Lediglich die Erhöhung aufgrund der Herbstlohnrunde der Beamten von 256 auf 263 muss per Verordnung festgelegt werden.
Mir hat man in meiner Einrichtung erwidert, als ich darauf zu sprechen kam, dass nur 189,40 überwiesen wurden, dass dies erst erhöht wird, sobald sie ein Schreiben vom BMI bekommen.
mfg kegmeon
mfg kegmeon
Okt. 05 - Sep. 06, Altersheim in Innsbruck.
Naturalverplegung unter der Woche. 80€/Monat von Februar bis September.
-> Antrag -> 0€
-> Heim fordert Geld von MIR!!! ("Mahung")
-> aber nix passiert
Naturalverplegung unter der Woche. 80€/Monat von Februar bis September.
-> Antrag -> 0€
-> Heim fordert Geld von MIR!!! ("Mahung")
-> aber nix passiert