Grundvergütung ab 01.01.06 -> 262,90€
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Du kannst österreichisches Recht im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes
abfragen.
Du musst dich aber gar nicht durch die Bundesgesetzblätter durcharbeiten es reicht wenn du ihm
§ 25 ZDG (in Geltung ab 01.01.06) gibst
In welchem BGBl es kundgemacht bzw. geändert wurde ist zwar für einen Juristen interessant aber sonst vollkommen egal.
abfragen.
Du musst dich aber gar nicht durch die Bundesgesetzblätter durcharbeiten es reicht wenn du ihm
§ 25 ZDG (in Geltung ab 01.01.06) gibst
"Fundstelle" ist eine automatisch generierte Information die beim Abfragen automatisch mitgeliefert wird. Diese ist aber für die Rechtslage selbst unerheblich. Es reicht wenn du ihm den § und das Gesetz sagst.§ 25a. (1) Dem Zivildienstleistenden gebührt eine
Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag).
(2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und
Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und beträgt
1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem
Zivildienst 12,87 vH und
2. für den Zuschlag zur Grundvergütung bei Einsätzen nach § 8a
Abs. 6 und § 21 7,05 vH dieses Gehaltsansatzes.
(3) Erstreckt sich der Anspruch nach Abs. 2 nur auf Bruchteile
eines Monats, so steht er dem Zivildienstleistenden für jeden
Kalendertag mit je einem Dreißigstel dieser Bruchteile zu. Das gilt
jedoch nicht, wenn der Zivildienst bis längstens zum 5. des Monats
angetreten wird, für die zwischen dem ersten und dem fünften
liegenden Tage. In diesem Fall gebührt der Anspruch auch für diese
Tage.
In welchem BGBl es kundgemacht bzw. geändert wurde ist zwar für einen Juristen interessant aber sonst vollkommen egal.
Wenn du am 1. Jänner 06 nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes bekommen haben solltest reichst du eine schriftliche Beschwerde ein. Am besten direkt an den Rechtsträger deiner Einrichtung.
Sie kann so oder so ähnlich aussehen.
[align=center]Beschwerde[/align]
Ich erhebe hiermit Beschwerde gem. § 34a ZDG.
Entgegen § 25a ZDG wurde mir nicht die zustehende Grundvergütung, die sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 bestimmt und die bei der Leistung des ordentlichen Zivildienstes seit dem 01.01.06 12,87 vH beträgt, bezahlt.
Die auf mein Konto überwiesene Grundvergütung für den Jänner 2006 beträgt lediglich 9,52 vH.
Diese 9,52 vH (gültig bis 31.12.05) sind jedoch durch das BGBl. I Nr. 106/2005 auf 12,87 vH erhöht worden.
Meine Zivildiensteinrichtung hat - obwohl sie von mir bereits Mitte Dezember darauf aufmerksam gemacht wurde - dieser Gesetzesänderung keine Folge geleistet.
Mit freundlichen Grüßen thaluke
Sie kann so oder so ähnlich aussehen.
[align=center]Beschwerde[/align]
Ich erhebe hiermit Beschwerde gem. § 34a ZDG.
Entgegen § 25a ZDG wurde mir nicht die zustehende Grundvergütung, die sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 bestimmt und die bei der Leistung des ordentlichen Zivildienstes seit dem 01.01.06 12,87 vH beträgt, bezahlt.
Die auf mein Konto überwiesene Grundvergütung für den Jänner 2006 beträgt lediglich 9,52 vH.
Diese 9,52 vH (gültig bis 31.12.05) sind jedoch durch das BGBl. I Nr. 106/2005 auf 12,87 vH erhöht worden.
Meine Zivildiensteinrichtung hat - obwohl sie von mir bereits Mitte Dezember darauf aufmerksam gemacht wurde - dieser Gesetzesänderung keine Folge geleistet.
Mit freundlichen Grüßen thaluke
Der Betrag der einem Beamten Dienstklasse V Gehaltsstufe 2 zusteht sind € 2042,30.
Wenn man davon die 12,87% nimmt kommt man genau auf € 262,90. Wenn man das seinem Vorgesetzten so vorlegt kann dieser vermutlich nicht mehr wiedersprechen.
Dieser Betrag steht im Gehaltsgesetz 1956 § 118 Abs. 5 in einer Tabelle.
Hab ich nach langem Suche doch noch gefunden! Dieses vH ist zwar schön und gut, aber ein Betrag ist doch um einiges schöner wenn man dem Vorgesetzten etwas vorlegen möchte.
PS: im RIS ist die neueste Änderung dieses Paragraphen noch nicht online
Wenn man davon die 12,87% nimmt kommt man genau auf € 262,90. Wenn man das seinem Vorgesetzten so vorlegt kann dieser vermutlich nicht mehr wiedersprechen.
Dieser Betrag steht im Gehaltsgesetz 1956 § 118 Abs. 5 in einer Tabelle.
Hab ich nach langem Suche doch noch gefunden! Dieses vH ist zwar schön und gut, aber ein Betrag ist doch um einiges schöner wenn man dem Vorgesetzten etwas vorlegen möchte.
PS: im RIS ist die neueste Änderung dieses Paragraphen noch nicht online
Hier
edit: link gelöscht
Aber nicht zulange warten die Abfrageergebnisse werden immer nur temporär erzeugt.
edit: link gelöscht
Aber nicht zulange warten die Abfrageergebnisse werden immer nur temporär erzeugt.
Zuletzt geändert von Z@BPDWIEN am Dienstag 27. Dezember 2005, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.
Ok ich sehe was du meinst.
Aber die 256 sind auf jeden Fall gesichert. Die zusätzlichen 7€ bekommt ihr dann später ausbezahlt.
War bei mir auch so. Ich hab im Jänner 05 meinen letzten Monat Zivildienst gehabt die damalige Erhöhung um die 2% basierend auf der Herbstlohnrunde hab ich auch erst im Frühjahr nachbezahlt bekommen.
Aber die 256 sind auf jeden Fall gesichert. Die zusätzlichen 7€ bekommt ihr dann später ausbezahlt.
War bei mir auch so. Ich hab im Jänner 05 meinen letzten Monat Zivildienst gehabt die damalige Erhöhung um die 2% basierend auf der Herbstlohnrunde hab ich auch erst im Frühjahr nachbezahlt bekommen.
Auf das wollte ich die ganze Zeit hinaus. Aber das ist eines der Probleme von Foren, man steht sich nicht gegenüber und darum kommt es oft zu Missverständnissen.
Ich werd mal meinem Chef vorschlagen er soll erstmals die € 256 auszahlen, und uns denn Rest mit dem nächsten Gehalt ausbezahlen!
Zum Glück brauch ich die Kohle nicht dringend!
Ich werd mal meinem Chef vorschlagen er soll erstmals die € 256 auszahlen, und uns denn Rest mit dem nächsten Gehalt ausbezahlen!
Zum Glück brauch ich die Kohle nicht dringend!
Ist wirklich peinlich wie knausrig die Einrichtungen sind wenn es um Gelderhöhungen u. zivis geht....ich lasse mich komplett überraschen was monatsende überwießen wird. Nur ich weiss daß die Summe oben stimmt.
Zuletzt geändert von R4iden am Dienstag 27. Dezember 2005, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
http://ris.bka.gv.at/bundesrecht ist etwas hintennach. Auch rechtskräftige Änderungen sind nicht immer gleich online.
Das sieht man, wenn man von einem noch aktualisierten Gesetz §0 anschaut. Dort ist nämlich aufgelistet, durch welche Normen das Gesetz geändert wurde. Da steht dann beispielstweise BGBL I xxxx/2005 (Novelle in Bearbeitung).
Unter http://ris1.bka.gv.at/authentic/index.aspx kann man allerdings jedes ab 2004 veröffentlcihte Bundesgesetzblatt abfragen, da auf dieser Webseite (und nur dort) Bundesgesetzblätter offiziell kundgemacht werden. Insofern ist also auch die "Fundstelle" interessant, weil Du hier eine authentische tagesaktuelle Rechtsquelle hast.
@Z: Kannst Du bitte kürzere Links verwenden, z.B. mit http://tinyurl.com, diese langen Links hauen die ganze Formatierung im Forum zusammen.
Danke.
Das sieht man, wenn man von einem noch aktualisierten Gesetz §0 anschaut. Dort ist nämlich aufgelistet, durch welche Normen das Gesetz geändert wurde. Da steht dann beispielstweise BGBL I xxxx/2005 (Novelle in Bearbeitung).
Unter http://ris1.bka.gv.at/authentic/index.aspx kann man allerdings jedes ab 2004 veröffentlcihte Bundesgesetzblatt abfragen, da auf dieser Webseite (und nur dort) Bundesgesetzblätter offiziell kundgemacht werden. Insofern ist also auch die "Fundstelle" interessant, weil Du hier eine authentische tagesaktuelle Rechtsquelle hast.
@Z: Kannst Du bitte kürzere Links verwenden, z.B. mit http://tinyurl.com, diese langen Links hauen die ganze Formatierung im Forum zusammen.
Danke.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Dann könnte das helfen: [url=" hier URL eingeben! " ]URL mit Absatzmarken[ /URL ]Z@BPDWIEN hat geschrieben:Solche verdeckten Weiterleitungen kann ich nicht ausstehen. Da weiß man nie was man anklickt
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
STREIK
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Hallo mein Name ist Christian Stiftinger und ich leiste meinen Zivildienst in der Bundespolizeidirektion Linz ab.
Heute am 30.12.2005 wurde mir und meinen Kollegen die Auszahlung unserer Grundpauschale und unseres Essensgeldes verweigert.
Grund dafür: Es gibt keinen Beschluss der besagt wie hoch die Grundpauschale oder das Essensgeld ist!! Oder ob wir vor Ort mit Naturalien verpflegt werden.
Kein Beschluss!!!!!! Bitte Nachrichten lesen!!
Fakt ist wir bekommen weder Essen, noch Geld um zu Essen, oder den Minimallohn für unsere Arbeit!
Das bedeutet Streik! Solange ich keine Geld für Janner sehe werde ich auch Nichts Arbeiten PUNKT
Wie sieht es beim Rest der Truppe aus??
Hallo mein Name ist Christian Stiftinger und ich leiste meinen Zivildienst in der Bundespolizeidirektion Linz ab.
Heute am 30.12.2005 wurde mir und meinen Kollegen die Auszahlung unserer Grundpauschale und unseres Essensgeldes verweigert.
Grund dafür: Es gibt keinen Beschluss der besagt wie hoch die Grundpauschale oder das Essensgeld ist!! Oder ob wir vor Ort mit Naturalien verpflegt werden.
Kein Beschluss!!!!!! Bitte Nachrichten lesen!!
Fakt ist wir bekommen weder Essen, noch Geld um zu Essen, oder den Minimallohn für unsere Arbeit!
Das bedeutet Streik! Solange ich keine Geld für Janner sehe werde ich auch Nichts Arbeiten PUNKT
Wie sieht es beim Rest der Truppe aus??