Grundvergütung ab 01.01.06 -> 262,90€
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Grundvergütung ab 01.01.06 -> 262,90€
Ja Ja das Jahr rückt immer näher und meine Einrichtung hat noch keine ahnung wie hoch die neue Grundvergütung(2005->189,40) sein wird. Deswegen wird Sie noch höchstwarscheinlich nach Neujahr mit der Alten grundvergütung rechnen
Also meine frage an euch, weiss jemand schon wie sich der Bund offiziell entschieden hat? Es kursieren gerüchte von 255 - 256 aber nichts ist davon offiziell. Die Zivildienstserviceagentur schweigt ebenfalls bis jetzt und alle Einrichtungen warten natürlich gerne ab...
so long
r4iden
EDIT: Habe der Zivildienstserviceagentur geschrieben und diese erfreuliche Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
die Pauschalvergütung beträgt ab 1.1.2006 € 262,90
mit freundlichen Grüßen
Anita XXXXX
Infopoint
Zivildienstserviceagentur
Also meine frage an euch, weiss jemand schon wie sich der Bund offiziell entschieden hat? Es kursieren gerüchte von 255 - 256 aber nichts ist davon offiziell. Die Zivildienstserviceagentur schweigt ebenfalls bis jetzt und alle Einrichtungen warten natürlich gerne ab...
so long
r4iden
EDIT: Habe der Zivildienstserviceagentur geschrieben und diese erfreuliche Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
die Pauschalvergütung beträgt ab 1.1.2006 € 262,90
mit freundlichen Grüßen
Anita XXXXX
Infopoint
Zivildienstserviceagentur
Zuletzt geändert von R4iden am Mittwoch 7. Dezember 2005, 12:05, insgesamt 5-mal geändert.
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jo also werden jetzt noch die 256,7 um 2,7% erhöht oder?
harhar wie geil
http://www.zivildienstverwaltung.at/mat ... e_2005.pdfVII. Erhöhung der Pauschalvergütung ab 1.1.2006
Die Anhebung der Pauschalvergütung für die Zivildienstleistenden entspricht einer
absoluten Priorität der Zivildienstreformkommission. Eine Verbesserung in diesem
Bereich stellt eine wichtige Attraktivierungsmaßnahme dar. Der genaue Betrag wird noch
bekanntgegeben (ca. € 256,--)
harhar wie geil
EX-ZIVI@NEUSTART Kärnten (Haftentlassenenhilfe)
Dann muss ich wohl abwarten bis auf der homepage der Zivildienstserviceagentur die neue Grundvergütung erscheint.
Zuletzt geändert von R4iden am Mittwoch 7. Dezember 2005, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
Wovon redest du?thaluke hat geschrieben:[highlight=red]VORSICHT!!![/highlight]
Dieser Betrag ist im Zivildienstgesetz noch nicht fixiert, und somit werden ihn die Organisationen vermutlich nicht ausbezahlen.
edit: [s]1. Seit wann zahlen die Organisationen die Grundvergütung?[/s]
2. Wieso ist es noch nicht fixiert? siehe § 25a ZDG
bis jetzt ist die Grundvergütung 9,52 vH des Gehaltes einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54,
ab 01.01.2006 sind es 12,87 vH
Wenn 189,4 € 9,52 vH entsprechen, dann sind 12,87 vH 256€
+ 2,7% Erhöhung des Beamtengehaltes 2006 ergibt das dann [highlight=yellow]262-263 €[/highlight] Grundvergütung ab 01.01.06
Somit ist es sehr wohl gesetzlich fixiert.
Zuletzt geändert von Z@BPDWIEN am Mittwoch 14. Dezember 2005, 19:30, insgesamt 2-mal geändert.
Hier zur Bestätigung
Kurztitel
Zivildienstgesetz 1986
Fundstelle
BGBl.Nr. 679/1986 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2005
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 25a
Inkrafttretedatum
20060101
Außerkrafttretedatum
99999999
Abkürzung
ZDG
Index
44 Zivildienst
Text
§ 25a. (1) Dem Zivildienstleistenden gebührt eine
Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag).
(2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und
Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und beträgt
1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem
Zivildienst 12,87 vH und
2. für den Zuschlag zur Grundvergütung bei Einsätzen nach § 8a
Abs. 6 und § 21 7,05 vH dieses Gehaltsansatzes.
(3) Erstreckt sich der Anspruch nach Abs. 2 nur auf Bruchteile
eines Monats, so steht er dem Zivildienstleistenden für jeden
Kalendertag mit je einem Dreißigstel dieser Bruchteile zu. Das gilt
jedoch nicht, wenn der Zivildienst bis längstens zum 5. des Monats
angetreten wird, für die zwischen dem ersten und dem fünften
liegenden Tage. In diesem Fall gebührt der Anspruch auch für diese
Tage.
Schlagwörter
BGBl. Nr. 54/1956
Gesetzesnummer
10005603
Dokumentnummer
NOR40068172
@Z: Wie kommst Du darauf, daß die Organisationen die Grundvergütung NICHT zahlen?
Ich kann mir schon erklären wieso Dir das nicht auffiel, da Dein Rechtsträger das BMI ist.
Die Grundvergütung wird aber von der Einrichtung ausbezahlt.
Ich kann mir schon erklären wieso Dir das nicht auffiel, da Dein Rechtsträger das BMI ist.
Die Grundvergütung wird aber von der Einrichtung ausbezahlt.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)