Grundvergütung ab 01.01.06 -> 262,90€

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R4iden
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Grundvergütung ab 01.01.06 -> 262,90€

Beitrag von R4iden »

Ja Ja das Jahr rückt immer näher und meine Einrichtung hat noch keine ahnung wie hoch die neue Grundvergütung(2005->189,40) sein wird. Deswegen wird Sie noch höchstwarscheinlich nach Neujahr mit der Alten grundvergütung rechnen :?

Also meine frage an euch, weiss jemand schon wie sich der Bund offiziell entschieden hat? Es kursieren gerüchte von 255 - 256 aber nichts ist davon offiziell. Die Zivildienstserviceagentur schweigt ebenfalls bis jetzt und alle Einrichtungen warten natürlich gerne ab... :evil:

so long
r4iden

EDIT: Habe der Zivildienstserviceagentur geschrieben und diese erfreuliche Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

die Pauschalvergütung beträgt ab 1.1.2006 € 262,90

mit freundlichen Grüßen

Anita XXXXX
Infopoint
Zivildienstserviceagentur
Zuletzt geändert von R4iden am Mittwoch 7. Dezember 2005, 12:05, insgesamt 5-mal geändert.
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R4iden
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Beitrag von R4iden »

Danke!

Hmm hast du auch eine Quelle wo ich meiner Einrichtung das zeigen kann?
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Quentin
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Beitrag von Quentin »

jo also werden jetzt noch die 256,7 um 2,7% erhöht oder?
VII. Erhöhung der Pauschalvergütung ab 1.1.2006
Die Anhebung der Pauschalvergütung für die Zivildienstleistenden entspricht einer
absoluten Priorität der Zivildienstreformkommission. Eine Verbesserung in diesem
Bereich stellt eine wichtige Attraktivierungsmaßnahme dar.
Der genaue Betrag wird noch
bekanntgegeben (ca. € 256,--)
http://www.zivildienstverwaltung.at/mat ... e_2005.pdf

harhar wie geil :D
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Beitrag von R4iden »

Dann muss ich wohl abwarten bis auf der homepage der Zivildienstserviceagentur die neue Grundvergütung erscheint.
Zuletzt geändert von R4iden am Mittwoch 7. Dezember 2005, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von R4iden »

Bei meinem ersten beitrag ganz oben ist die genaue Grundvergütung laut Zivildienstserviceagentur ;) Es sind 262,90€

so long
r4iden
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Quentin
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Beitrag von Quentin »

also 256 euro + 2,7% :)
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Beitrag von R4iden »

hehe, jeder kann sich mal irren! Trotzdem Danke für deine Antworten @hellsmurf!!!
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R4iden
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Beitrag von R4iden »

Wieso hast du nix davon? Falls du kein Zivi mehr bist dann sei lieber froh ;-)
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thaluke
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Beitrag von thaluke »

[highlight=red]VORSICHT!!![/highlight]

Dieser Betrag ist im Zivildienstgesetz noch nicht fixiert, und somit werden ihn die Organisationen vermutlich nicht ausbezahlen.
stuff`
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Beitrag von stuff` »

also wird man weiterhin, um die 180 Euro Grundgeld auf seinen Lohnzettel "erblicken" ?
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

thaluke hat geschrieben:[highlight=red]VORSICHT!!![/highlight]

Dieser Betrag ist im Zivildienstgesetz noch nicht fixiert, und somit werden ihn die Organisationen vermutlich nicht ausbezahlen.
Wovon redest du?

edit: [s]1. Seit wann zahlen die Organisationen die Grundvergütung?[/s]
2. Wieso ist es noch nicht fixiert? siehe § 25a ZDG

bis jetzt ist die Grundvergütung 9,52 vH des Gehaltes einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54,

ab 01.01.2006 sind es 12,87 vH

Wenn 189,4 € 9,52 vH entsprechen, dann sind 12,87 vH 256€
+ 2,7% Erhöhung des Beamtengehaltes 2006 ergibt das dann [highlight=yellow]262-263 €[/highlight] Grundvergütung ab 01.01.06
Somit ist es sehr wohl gesetzlich fixiert.
Zuletzt geändert von Z@BPDWIEN am Mittwoch 14. Dezember 2005, 19:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Hier zur Bestätigung
Kurztitel
Zivildienstgesetz 1986

Fundstelle
BGBl.Nr. 679/1986 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2005

Typ
BG

§/Artikel/Anlage
§ 25a

Inkrafttretedatum
20060101

Außerkrafttretedatum
99999999

Abkürzung
ZDG

Index
44 Zivildienst

Text
§ 25a. (1) Dem Zivildienstleistenden gebührt eine
Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag).
(2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und
Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich allfälliger
Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und beträgt
1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem
Zivildienst 12,87 vH und
2. für den Zuschlag zur Grundvergütung bei Einsätzen nach § 8a
Abs. 6 und § 21 7,05 vH dieses Gehaltsansatzes.
(3) Erstreckt sich der Anspruch nach Abs. 2 nur auf Bruchteile
eines Monats, so steht er dem Zivildienstleistenden für jeden
Kalendertag mit je einem Dreißigstel dieser Bruchteile zu. Das gilt
jedoch nicht, wenn der Zivildienst bis längstens zum 5. des Monats
angetreten wird, für die zwischen dem ersten und dem fünften
liegenden Tage. In diesem Fall gebührt der Anspruch auch für diese
Tage.

Schlagwörter
BGBl. Nr. 54/1956

Gesetzesnummer
10005603

Dokumentnummer
NOR40068172
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Beitrag von MA2412 »

@Z: Wie kommst Du darauf, daß die Organisationen die Grundvergütung NICHT zahlen?

Ich kann mir schon erklären wieso Dir das nicht auffiel, da Dein Rechtsträger das BMI ist.
Die Grundvergütung wird aber von der Einrichtung ausbezahlt.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Beitrag von R4iden »

@thaluke

Diese info ist von der Zivildienstserviceagentur und somit sesselfest! Bitte keine falschen meldungen verbreiten!!! Danke!!!
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Z@BPDWIEN
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

sorry meine Kontoauszüge haben sich in mein Hirn gebrannt.
Obwohl ich es eigentlich besser weiß. :oops:
thaluke
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Beitrag von thaluke »

@ R4iden
Ich beziehe mein Info direkt aus der Verrechnungsstelle der Zivildienstverwaltung!

Wenn man mir dort eine falsche Auskunft gibt kann ich auch nichts machen!
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