Waffenverbot nach Reform?

Diskussionen zur Reform...

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Raffael
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Waffenverbot nach Reform?

Beitrag von Raffael »

Ich hab im November 04, als die Zivildienstreformkommission gearbeitet hat, ne Mail ans Projektbüro der ZDRK geschickt, mit der Frage ob sich am 15 jährigen Waffenverbot was ändern wird (wäre nett, ist nämlich eins meiner Hobbys und das 15 Jahre lang net ausüben zu dürfen weil ich net zum Militär will is ne Frechheit IMO.. abgesehen davon will ich mit Asthma net zum Heer, dass ich tauglich bin is eh ein Witz). Folgende Mail kam als Antwort:
Auch die Frage des Waffenverbotes wird bei der Zivildienstreformkommission intensiv besprochen und diskutiert werden. Erst kürzlich hat sich der Fachausschuss Recht mit der Frage des Waffenverbotes und einer eventuellen Reform der derzeitigen Bestimmungen beschäftigt.
Fein, heißt also "es wurde drüber geredet"

Da die ganze Sache jetzt beendet ist und darüber in den Nachrichten usw. gesprochen wird (Zivildienstreform) würds mich interessieren, ob sich bei der Regelung jetzt was getan hat? Hab zwar in den Berichten der Kommission danach gesucht, aber mehr als Empfehlungen stehen da net drin.

Hab immerhin keine Lust, mir aussuchen zu dürfen zwischen

a) im Dreck kriechen, lernen wie man Leute umbringt und 6 Monate mit an haufen Leute die ok sein können oder nicht "zusammen wohnen" müssen

b) 1-2 Jahre warten bis ich überhaupt zum Zivildienst antrete und danach 15 Jahre warten, bis ich überhaupt mal eine Schusswaffe in die Hand nehmen darf (bin ja gefährlich weil ich net zum Militär will.. vielleicht liegts auch am Gewissenskonflikt beim Schießen am Schießstand :roll: )

Naja, wie auch immer... Wie siehts nun konkret aus, weiß das wer? Hat sich was getan / wird sich was tun?
semtex
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Beitrag von semtex »

im entwurf wurde es wieder auf 15 Jahre gesetzt. Allerdings konnte man (bis jetzt...) das ganze irgendwie schnell wieder "rückgängig" machen (aber frag mi bitte ned wie, ich hab mich damit nie beschäftigt).
Cpt. Breitschwert
Raffael
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Beitrag von Raffael »

Rückgängig machen? Man kann bestenfalls nach dem Zivildienst zum Heer gehen und die Grundausbildung nachholen soweit ich weiß. Wenn du was anderes meinst, immer raus damit :)
Humpfti
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Beitrag von Humpfti »

Ich hatte und habe momentan auch nicht vor mir eine Waffe zuzulegen. Aber zum Zeitpunkt des Infoschreibens bei meinem Zivi-Antritt(weis nichtmehr wann man das genau bekommt) habe ich dies sehr genau gelesen, da ich nicht ausschließe mir mal zu sportlichen Zwecken so ein Ding zuzulegen(aber eher eh nicht).

Jedenfalls bin ich mir doch sehr sicher dass da stand, dass ich erst nach dem beendeten Zivildienst oder ab dem 35. Lebensjahr(vieleicht warens auch 15 Jahre ab gesuch?) eine Schusswaffe besitzen darf. Aber nichts von 15 Jahre nach dem abgeleisteten Zivi.

Eigentlich ist das analog zum Heer, da man auch erst nach dem abrüsten eine Waffe erwerben darf.

Achja: kann sein das ich irre.
pv
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Beitrag von pv »

Raffael hat geschrieben:Rückgängig machen? Man kann bestenfalls nach dem Zivildienst zum Heer gehen und die Grundausbildung nachholen soweit ich weiß. Wenn du was anderes meinst, immer raus damit :)
Diese Grundausbildung-Nachholgeschichte halte ich für ein Gerücht. Quelle dafür, bitte.
Raffael
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Beitrag von Raffael »

http://www.jg.spoe.at/ooe/aktiv/infos/zivildienst/
Als Hinweis sei hier auch noch angeführt, dass man bis zum 50. Lebensjahr Zivildienstpflichtig bleibt. Das heißt, dass man einer besonderen Meldepflicht unterliegt und 15 Jahre ab Leistung des ordentlichen Zivildienstes lang keine Waffe besitzen darf ohne sein Recht auf Zivildienst zu verlieren.
Vielleicht hab ichs ja ein wenig falsch interpretiert, aber wenn man nicht mehr Zivildienstpflichtig ist (ab dem Kauf einer Waffe) muss man AFAIK zum Heer. Oder nicht? Im Gegensatz dazu steht auf

http://help.gv.at/Content.Node/15/Seite.150102.html folgendes:
Hinweis: Nach vollständiger Ableistung des ordentlichen Zivildienstes ist es nicht mehr möglich den Wehrdienst abzuleisten.
Okay, das heißt kurz (denk ich):

Man darf 15 Jahre nach dem Zivildienst keine Waffe haben
Wenn man doch eine hat / kriegt -> Zivildienstpflicht weg
Wenn Zivildienstpflicht weg ist -> ? (hier hätt ich gesagt dass man zum Heer muss, wenn das aber garnicht mehr geht? Was passiert dann?)
Greedence
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Beitrag von Greedence »

Man(n) darf keine genehmigunspflichtigen Waffen führen.
Schrott is soweit ich weiss net genehmigunspflichtig.......aber ich kann mich hier jetzt irren
Ernest Hemmingway hat einmal geschrieben:
"Die Welt ist so schön und wert dass man um sie kämpft"

Dem zweiten Teil stimme ich zu
semtex
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Beitrag von semtex »

mal ne zivildienstmustererklärung suchn. in der stands imho drin.

in der zivildiensterklärung selbst steht auf jedenfall schonmal nix. strange.
Zuletzt geändert von semtex am Samstag 2. Juli 2005, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
Raffael
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Beitrag von Raffael »

Führen ungleich Besitzen ;) Ich glaub führen darf man garnix, außer man transportierts von A nach B (Waffengeschäft, Schießstand) oder übt einen gefährlichen Beruf aus (Wachdienst, Taxifahrer) bzw. ist Jäger.

Bin 19 (in 3 Monaten 20 O_o), kann mir aber net vorstellen dass ich ohne Waffenbesitzkarte, Jagdschein usw. usf. eine Flinte kaufen darf. Werd aber mal im Waffengeschäft nachfragen, schon mal danke für diese Info (sollte es stimmen :))
semtex
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Beitrag von semtex »

bei schrot etc gibts die abkühlzeit...
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Raffael
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Beitrag von Raffael »

Hab gedacht dass das bei allen Waffen gilt, damit man im Affekt keine kaufen kann (zumindest laut Fernsehen... Also is die Quelle nicht so zuverlässig ;)). Gilt für 2 oder 3 Tage, richtig?
semtex
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Beitrag von semtex »

ja es gilt für alle waffn und müsst 3 tage sein. mein fehler.

der sinn ist dass du ned, wenn du streit hast, zum nächstn händler fährst, dir die waffe holst und deine freundin eliminierst.
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Raffael
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Beitrag von Raffael »

Find ich auch ganz gut so, hat wenigstens an Sinn :)

Hätte aber ein kleines Problem bei der Lagerung. Ich hab keinen größeren abschließbaren Schrank, nur einen Tresor. Dürfte ich die Waffe normal verstauen, aber die Munition und einen Teil der Waffe der zum Schießen notwendig ist im Tresor aufbewahren? Bzw. wo kann ich danach suchen / fragen? Bin net so sicher ob der beim Springer das weiß.

*edit* Hab mich jetzt, dank den Tipps mit den Flinten ein wenig schlau gemacht. Es scheint da 4 Kategorien zu geben, A (verboten), B (genehmigungspflichtig), C (meldepflichtig) und D (frei). Somit darf ich Kategorie C und D besitzen, aber nicht führen.

Danke nochmal an alle :)
5p4m
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Beitrag von 5p4m »

waffe und munition müssen seperat und verschloßen gelagert werden
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Gagnrad
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Beitrag von Gagnrad »

krawuzi..... ichhab damals bei der stellung gesagt, ganz eindeutig, dass ich kein problem hätte menschen zu töten, von mir aus auch grundlos, nur nicht mit schusswaffe, weil die sind zu primitiv und unpersönlich.. hehe, der major damals hat so deppat gschaut und wollt mir dann auch noch erklären dass sie drollige STG44 oÄ. eine der besten waffen auf dem markt ist... höhö, am besten hat er dann geschaut wie ich ihm den vorschlag gemacht hab, dass ich zumBH geh, wenn ich eine SWchwerternahkampfausbildung erhalte...

was mich zu der frage bringt: sind Schwerter in irgendeiner art und weise genehmigungspflichtig, oder für zivis verboten? (nein, keine zierschwerter)???
DoubleMalt
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Beitrag von DoubleMalt »

LOL ... das ist gut. Nein, Schwerter sind für Zivis nicht verboten, da es keine Schusswaffen sind. Habmir den Paragraphen schon mal mit ähnlichen Hintergedanken angeschaut.
Gagnrad
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Beitrag von Gagnrad »

aber wenn du eine gültige jägerlizenz hast dasrfst du gemäß irgendeines doofen paragraphen nicht zum zivildienst gehen.... wieso auch immer
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