Wo gibt es eigentlich noch den Präsenzdienst?!?

Diskussionen zur Reform...

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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Deutschland is da eine eigene Geschichte.
Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, nicht eingezogen zu werden. (Diverse großzügige Ausnahmeregelungen.)
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Außerdem plant ja Deutschland die Umstellung auf einen Freiwilligenheer (obwohl die Neuwahlen das nicht beschleunigen werden ;-) )

@ma2412: bist du der ibi aus dem Univie- bzw. Jus-Forum? (so viele Dt-ler mit techn. Ph. wirds ja nicht geben oder :-) )
Belegst du neuerdings auch Rechtswissenschaften?

mfg Z@BPDWien
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Dt-ler?

Ja bin ich. Rechtswissenschaften beleg ich schon seit dem WS, aber ich mach das nebenbei (und besuche derzeit keine Vorlesungen, bin zu zaach *g*)
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Dt für Donaustädter ist eine blöde Abkürzung kommt aus meinem Zivijahr.

Stimmt manche Vortragenden sind wirklich ermüdend (besonders bei RömRecht gibt es da Spezialisten) dadurch hat man keine Lust vorbeizuschauen. Aber bei den Übungen gibt es doch einige engagierte Vortragende die das auch rüberbringen.
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Naja zaach liegt eher am Hauptstudium; ich bin zu zaach umirgendwo anders noch hinzugehen.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Ich freu mich schon wenn das Semester vorbei ist. Ich hab jetzt endlich nach dem Zivildienstende (Jänner) den Staub aus dem Hirn bekommen und jetzt macht lernen wieder Spaß. Im Sommer dann noch ausschlafen dazu dann ist das Studium gleich wieder erfreulicher
bp
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Beitrag von bp »

MA2412 hat geschrieben:Deutschland is da eine eigene Geschichte.
Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, nicht eingezogen zu werden. (Diverse großzügige Ausnahmeregelungen.)
zumal das wehrpflichtsalter glaube ich 23 beträgt
semtex
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Beitrag von semtex »

ja bis 35 könnens dich holen.
Cpt. Breitschwert
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Beitrag von bp »

zivi_raiden hat geschrieben:NIE, dann müsste ja keiner zum Wehrdienst dort :)

Gibts hier zufällig jemanden aus Deutschland und könnte kurz nachschauen? In Österreich muss man bis zu 35 Jahren oder?
Das Alter für Einberufungen wurde auf 23 Jahre gesenkt, Verheiratete und Auszubildende müssen nicht dienen.
http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/17/387759.html


http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflich ... lichtig.3F
* Absenkung der Heranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst vom 25. auf das 23. Lebensjahr
* Keine Heranziehung von verheirateten oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Männern oder Wehrpflichtigen mit dem Sorgerecht für mindestens ein Kind.
* Der Tauglichkeitsgrad T3 ist entfallen. "T3er" gelten nun als ausgemustert.
* Wehr- und Zivildienstpflichtige, die nach dem Erreichen der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine betriebliche oder eine Beamtenausbildung aufgenommen haben, werden auf Antrag zurückgestellt
* Wehr- und Zivildienstpflichtige können sich von der Dienstpflicht befreien lassen, wenn mindestens zwei Brüder ein ziviles oder militärisches Dienstjahr geleistet haben.

Im Vorgriff auf die neue Regelung wurde dies bereits seit dem 1. Juli 2003 so praktiziert. Die Pflicht zur Dienstleistung im Verteidigungsfall bleibt von den Regelungen 1 u. 2 unberührt.


http://www.freesoft-board.de/archive/topic/80491-1.html
In der Sache entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über einen Fall aus Köln. Dort hatte ein Wehrpflichtiger gegen seine Einberufung geklagt und im April 2004 vom Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, die Einberufung des Klägers durch die Bundeswehr sei willkürlich.

Wenn nur noch jeder Dritte eines Jahrgangs eingezogen werde, entbehre dies jeder Wehrgerechtigkeit. Zur Zeit werden verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Männer, Väter mit Sorgerecht für ein Kind oder Männer im Alter von mehr als 23 Jahren nicht eingezogen.



google hilft: suchen nach wehrpflicht Heranziehungsgrenze
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Beitrag von ZiviBeratung »

Hi@all
He diese Auflagen sind extremstens!!!
Wenn das is Österreich so wäre, wenn man des in Österreich anwenden würd, hätt ma schon ein Berufsheer oder gar kein heer mehr :D
Lg Wolfgang
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Beitrag von Gagnrad »

und wa wäre daran jetz so schlimm?
Der Wolf verschlingt den Vater der Welten
Das wird Widar rächen
Die starken Kiefern wird er klüften
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Beitrag von ZiviBeratung »

Nix wäre daran so schlimm! Im gegenteil, das wäre vollsuper! Aber glaub ned das bei unseren Patrioten so was in der art bald kommen könnt! Leider!!!
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Beitrag von Gagnrad »

scheiss patriotismus... wär echt schön, vor allem haben wir genug verrückte die zum bundesheer gehen und dort bleiben
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Beitrag von ZiviBeratung »

Ja, das stimmt, wohl, versteh eigentlich gar ned, das es Präsenzdienst noch gibt, weil eben genug wären um dort zu bleiben!! Aber der Staat will wohl nur GWD´s in den Krieg schicken wenns drauf ankommt und nicht gutausgeblidete Berufssoldaten! Leider!!!
P.S.: Warst du Bundeskongress?
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Beitrag von Gagnrad »

tja, wer will schon mehr zahlen für billige sautrottln?
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