stefanw hat geschrieben:widerspruch
du KAUFST das handy, es ist dein eigentum - zu welchem preis es dir der betreiber verkauft ist ja sein problem. meist unterschreibst du ja einen vertrag mit mindeslaufzeit - das ist halt eine bedingung, dass sie dir das handy geben, das ändert aber nichts daran, dass du das handy KAUFST. es ghört dir und ist weder geleast, ausgeliehen oder sonst was.
Jaja, da haben sich die Netzbetreiber Kunden herangezüchtet....
Fakt ist, dass man nicht das Handy "kauft" und blöderweise einen Vertrag dazu abschliesst, sondern man einen Vertrag abschliesst und vom Netzbetreiber DAZU ein Handy zu einem vergünstigten Preis bekommst! Das ist ein riesen Unterschied. Es ist zwar dann dein Eigentum, ändert aber nichts daran, dass du das Handy als "Bonus" vom Betreiber bekommen hast (und wie gesagt, nicht das Handy kaufst und als "Anhängsel" den Vertrag bekommst).
Um auf markopolo Post zu kommen: aus einem Vertrag aussteigen ist nicht so leicht. Eigentlich müsste man sich vor Vertragsabschluss informieren bzw informiert werden, denn nach Abschluss ist ein Rücktritt mehr oder weniger ausgeschlossen. Verträge lösen sich nur dann auf, wenn man absolut keine Netzverbindung hat (am Wohnort), oder bei Ableben.
Die Sache mit der Mindestvertragsdauer verlängert sich bei Wahl eines Handys, welches man ja als BONUS bekommt, erheblich. Denn wenn man zB einen Vertrag abschliesst, ohne ein Handy zu nehmen, könnte man gleich am nächsten Tag den Vertrag kündigen (läuft dann nur noch die Kündigungsfrist - 4 Wochen).