Hallo!
Ich bin noch ein ziemliches Greenhorn. Habe erst jetzt mit dem Zivildienst angefangen, bin im Altenheim untergebracht.
Zwei Fragen dazu:
1. weshalb darf ich keinen Nachtdienst machen?
2. bekomme ich für Sonn- bzw Feiertagsstunden (so wie das restliche Personal) eine Zulage?
Liebe Grüße
Millennium
Sonntag/Feiertag
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- Jungzivi
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- Registriert: Mittwoch 5. April 2023, 10:43
Re: Sonntag/Feiertag
Millennium hat geschrieben:
> Hallo!
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> Ich bin noch ein ziemliches Greenhorn. Habe erst jetzt mit dem Zivildienst
> angefangen, bin im Altenheim untergebracht.
> Zwei Fragen dazu:
> 1. weshalb darf ich keinen Nachtdienst machen?
> 2. bekomme ich für Sonn- bzw Feiertagsstunden (so wie das restliche
> Personal) eine Zulage?
>
> Liebe Grüße
> Millennium
Nachtdienste sind für Zivildiener nicht verboten. Pro Woche darfst du bis zu 24 Stunden für Nachtdienste eingeteilt werden, im 8-Wochen-Schnitt dürfen nicht mehr als 16 Stunden Nachtdienste pro Woche sein.
Tatsächlich obliegt es aber dem Vorgesetzten, den Dienstplan festzulegen. Dabei soll deine wöchentliche Dienstzeit zumindest der Zeit entsprechen, die normal dort beschäftigtes Personal wöchentlich arbeitet. Diese Vorgabe bezieht sich aber auf die Wochenstunden und nicht auf eine bestimmte Aufteilung der Stunden in Tag-/Nacht-/Wochenenddienste. Wenn dort bspw. eine Normalarbeitskraft 40 Stunden pro Woche arbeitet, solltest du als Zivi zumindest 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dem Vorgesetzten steht es dabei aber frei, dich ausschließlich unter Tags einzuteilen.
Wenn du einen sogenannten Normaldienstplan hast, also einen Dienstplan der über mehrere Wochen im wesentlichen gleich bleibt (zB Mo-Fr 8 - 17 Uhr), haben Sonn- und Feiertage grundsätzlich frei zu bleiben. Dieser Grundsatz darf nur in begründeten Sonderfällen ("zwingende dienstliche Erfordernisse") durchbrochen werden.
Bei einem Turnusdienstplan (wöchentlich neu, die Aufteilung der Dienste ist immer wieder anders, auch wenn er vielleicht im mehrwöchigen Vergleich einem gewissen Schema folgt, zB Woche 1 Dienst A, Woche 2 Dienst B, Woche 3 Dienst C, Woche 4 Dienst D, Woche 5 wieder Dienst A usw.) sind Sonn- und Feiertagsdienste grundsätzlich erlaubt.
Da du als Zivildiener kein Arbeitsentgelt, sondern nur Grundvergütung und diverse Ersätze bzw. Beihilfen bekommst, gibt es auch keine Zuschläge. Du unterliegst nicht dem für hauptberuflich bei deinem Altersheim Angestellte geltenden Kollektivvertrag.
Näheres betreffend Dienstzeitregelungen kannst du in der Dienstzeit-Verordnung nachlesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 4.2023.pdf
> Hallo!
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> angefangen, bin im Altenheim untergebracht.
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> 1. weshalb darf ich keinen Nachtdienst machen?
> 2. bekomme ich für Sonn- bzw Feiertagsstunden (so wie das restliche
> Personal) eine Zulage?
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> Liebe Grüße
> Millennium
Nachtdienste sind für Zivildiener nicht verboten. Pro Woche darfst du bis zu 24 Stunden für Nachtdienste eingeteilt werden, im 8-Wochen-Schnitt dürfen nicht mehr als 16 Stunden Nachtdienste pro Woche sein.
Tatsächlich obliegt es aber dem Vorgesetzten, den Dienstplan festzulegen. Dabei soll deine wöchentliche Dienstzeit zumindest der Zeit entsprechen, die normal dort beschäftigtes Personal wöchentlich arbeitet. Diese Vorgabe bezieht sich aber auf die Wochenstunden und nicht auf eine bestimmte Aufteilung der Stunden in Tag-/Nacht-/Wochenenddienste. Wenn dort bspw. eine Normalarbeitskraft 40 Stunden pro Woche arbeitet, solltest du als Zivi zumindest 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dem Vorgesetzten steht es dabei aber frei, dich ausschließlich unter Tags einzuteilen.
Wenn du einen sogenannten Normaldienstplan hast, also einen Dienstplan der über mehrere Wochen im wesentlichen gleich bleibt (zB Mo-Fr 8 - 17 Uhr), haben Sonn- und Feiertage grundsätzlich frei zu bleiben. Dieser Grundsatz darf nur in begründeten Sonderfällen ("zwingende dienstliche Erfordernisse") durchbrochen werden.
Bei einem Turnusdienstplan (wöchentlich neu, die Aufteilung der Dienste ist immer wieder anders, auch wenn er vielleicht im mehrwöchigen Vergleich einem gewissen Schema folgt, zB Woche 1 Dienst A, Woche 2 Dienst B, Woche 3 Dienst C, Woche 4 Dienst D, Woche 5 wieder Dienst A usw.) sind Sonn- und Feiertagsdienste grundsätzlich erlaubt.
Da du als Zivildiener kein Arbeitsentgelt, sondern nur Grundvergütung und diverse Ersätze bzw. Beihilfen bekommst, gibt es auch keine Zuschläge. Du unterliegst nicht dem für hauptberuflich bei deinem Altersheim Angestellte geltenden Kollektivvertrag.
Näheres betreffend Dienstzeitregelungen kannst du in der Dienstzeit-Verordnung nachlesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 4.2023.pdf
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- Jungzivi
- Beiträge: 2
- Registriert: Mittwoch 5. April 2023, 10:43
Re: Sonntag/Feiertag
Azby, danke für die Info