Hey!
Ich maturiere dieses Jahr und würde dann wenn alles glatt läuft im Herbst meinen Zivildienst anfangen. Kindergarten wär glaub ich eine Stelle die ganz okay wäre, aber ich hab moment noch ein paar Fragen.
-Hab ich während den Ferien(Weihnachtsferien, Osterferien etc.) einfach frei und muss nichts machen oder was für eine Beschäftigung muss ich während der Zeit ausüben?
-Ich hab hier in einem anderen Forumsbeitrag gelesen dass ein anderer Zivi im Kindergarten vor dem Beginn bereits 30h Stunden Praxis in seiner Einrichtung absolvieren hat müssen weil man anscheinend in OÖ ein Zertifikat braucht, um als Zivildiener im Kindergarten arbeiten zu dürfen. Ich persönlich glaube das ist Schwachsinn, aber ich will auf Nummer sicher gehen.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
LG
Fragen bezüglich Zivi im Kindergarten
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Re: Fragen bezüglich Zivi im Kindergarten
SendNoots hat geschrieben:
> -Hab ich während den Ferien(Weihnachtsferien, Osterferien etc.) einfach
> frei und muss nichts machen oder was für eine Beschäftigung muss ich
> während der Zeit ausüben?
Da kommen mehrere Fragen zusammen. Zunächst stellt sich die Frage, ob die Einrichtung während irgendwelcher Schulferien überhaupt geschlossen hat. Wenn das so wäre, wäre das eigentlich ein Grund, der die Einrichtung für die Zuweisung von Zivildienern untauglich macht. Zivildiener sind nämlich angemessen zu beaufsichten und zu beschäftigen. Das wird während einer Schließung schwierig. Selbst wenn der Kindergarten also zeitraumbezogen schließen würde, müssten sie dich auf andere Weise einsetzen, einfach "Ferien" haben gibt's für Zivildiener nicht.
> -Ich hab hier in einem anderen Forumsbeitrag gelesen dass ein anderer Zivi
> im Kindergarten vor dem Beginn bereits 30h Stunden Praxis in seiner
> Einrichtung absolvieren hat müssen weil man anscheinend in OÖ ein
> Zertifikat braucht, um als Zivildiener im Kindergarten arbeiten zu dürfen.
> Ich persönlich glaube das ist Schwachsinn, aber ich will auf Nummer sicher
> gehen.
Was in oö Kindergärten verlangt wird weiß ich nicht. Tatsächlich bist du selbstverständlich nur verpflichtet, ab Beginn des Zuweisungszeitraums Dienst zu leisten. Die Zuweisung beginnt mit dem im Bescheid angeführten Tag und keine Sekunde früher. Möglich ist natürlich, dass dich eine Einrichtung nur dann bei der ZISA anfordert, wenn du zuvor bereits diese ominöse Praxis vorweisen kannst. An sich ist die erforderliche Ausbildungszeit im Zivildienst unterzubringen. So erhalten die im Rettungsdienst beschäftigten Zivildiener ihre rund 2-monatige Rettungssanitäterausbildung auch am Beginn des 9-monatigen Zivildienstes. Wenn es die Rettungsorganisationen schaffen, 2 von 9 Monaten für die Ausbildung aufzuwenden, werden es ja die Kindergärten hinkriegen, 30 Arbeitsstunden Praxis (das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche 0,75 Wochen oder weniger als 0,2 Monaten, ist also weniger als ein Zehntel dessen, was die Rettungsorganisationen für ihre Zivildiener an Ausbildung aufwenden) in die 9 Monate Zivildienst "zu quetschen".
Aber bei dem seltsamen System "Zivildienst" braucht es einen nicht wundern, wenn die Organisationen, die sich am Zwangsdienst bereichern, den Hals nicht voll kriegen.
> -Hab ich während den Ferien(Weihnachtsferien, Osterferien etc.) einfach
> frei und muss nichts machen oder was für eine Beschäftigung muss ich
> während der Zeit ausüben?
Da kommen mehrere Fragen zusammen. Zunächst stellt sich die Frage, ob die Einrichtung während irgendwelcher Schulferien überhaupt geschlossen hat. Wenn das so wäre, wäre das eigentlich ein Grund, der die Einrichtung für die Zuweisung von Zivildienern untauglich macht. Zivildiener sind nämlich angemessen zu beaufsichten und zu beschäftigen. Das wird während einer Schließung schwierig. Selbst wenn der Kindergarten also zeitraumbezogen schließen würde, müssten sie dich auf andere Weise einsetzen, einfach "Ferien" haben gibt's für Zivildiener nicht.
> -Ich hab hier in einem anderen Forumsbeitrag gelesen dass ein anderer Zivi
> im Kindergarten vor dem Beginn bereits 30h Stunden Praxis in seiner
> Einrichtung absolvieren hat müssen weil man anscheinend in OÖ ein
> Zertifikat braucht, um als Zivildiener im Kindergarten arbeiten zu dürfen.
> Ich persönlich glaube das ist Schwachsinn, aber ich will auf Nummer sicher
> gehen.
Was in oö Kindergärten verlangt wird weiß ich nicht. Tatsächlich bist du selbstverständlich nur verpflichtet, ab Beginn des Zuweisungszeitraums Dienst zu leisten. Die Zuweisung beginnt mit dem im Bescheid angeführten Tag und keine Sekunde früher. Möglich ist natürlich, dass dich eine Einrichtung nur dann bei der ZISA anfordert, wenn du zuvor bereits diese ominöse Praxis vorweisen kannst. An sich ist die erforderliche Ausbildungszeit im Zivildienst unterzubringen. So erhalten die im Rettungsdienst beschäftigten Zivildiener ihre rund 2-monatige Rettungssanitäterausbildung auch am Beginn des 9-monatigen Zivildienstes. Wenn es die Rettungsorganisationen schaffen, 2 von 9 Monaten für die Ausbildung aufzuwenden, werden es ja die Kindergärten hinkriegen, 30 Arbeitsstunden Praxis (das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche 0,75 Wochen oder weniger als 0,2 Monaten, ist also weniger als ein Zehntel dessen, was die Rettungsorganisationen für ihre Zivildiener an Ausbildung aufwenden) in die 9 Monate Zivildienst "zu quetschen".
Aber bei dem seltsamen System "Zivildienst" braucht es einen nicht wundern, wenn die Organisationen, die sich am Zwangsdienst bereichern, den Hals nicht voll kriegen.