Schlafstörungen wegen Zivildienst
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- Jungzivi
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Schlafstörungen wegen Zivildienst
Hallo!
Ich bin seit 1.1.2023 (offiziell wegen Urlaub ab 9.1.2023) Zivildiener im Kindergarten. Seitdem ich im Zivildienst bin hab ich schlaflose Nächte und bin allgemein in einem totalen Stimmungstief. Das war auch schon im November 2022 so, da hab ich nämlich 30h Praxis in meiner Einrichtung absolvieren müssen, weil man in OÖ ein Zertifikat braucht, um als Zivildiener im Kindergarten arbeiten zu dürfen. Auf jeden Fall war es an den paar Praxistagen auch schon so, dass ich (fast) nicht schlafen konnte. Bei mir ist es generell so, dass wenn ich etwas machen muss zu dem ich gezwungen werde und mir etwas nicht zu 100% gefällt, es mir psychisch überhaupt nicht gut geht, bin deswegen auch schon im letzten Schuljahr 9 Wochen zuhause geblieben, da ist das halt wegen dem Homeschooling noch leichter gegangen. Auf jeden Fall kommt noch dazu, dass in meinem Betrieb ein total kaltes Betriebsklima herrscht (die Chefin ist der Wahnsinn) und der Kindergarten doch nicht meins ist, weil mir das einfach zu anstrengend ist.
Auf jeden Fall bin ich wegen den Schlafstörungen von meinem Hausarzt krankgeschrieben worden und habe eine Überweisung zum Psychiater bekommen (den Termin hab ich aber leider erst am 25. April). Mein Hausarzt hat auch gesagt, dass es offensichtlich ist dass der Zivildienst die Ursache ist, seine vorläufige Diagnose lautet Belastungsstörung. Mein Problem ist jetzt jedoch, dass meine 24 Tage Krankenstand bald aufgebraucht sind, weil ich eben nicht wollte dass mich die BH zum Amtsarzt schickt, bevor ich ein Attest vom Psychiater habe. Weil ich mir ziemlich sicher bin, dass wenn ich sagen würde dass der Zivildienst Schuld an dem Ganzen ist, die mich erst recht hinschicken würden, und ohne Attest würde ich Angst haben dass mir irgendwelche rechtlichen Konsequenzen drohen. Quasi so als würde ich das nur simulieren und ich mich dem Ganzen nur zu entziehen versuche, darum wollte ich fragen ob sowas passieren kann. Und zählen die Krankenstandstage vom Wochenende eigentlich zu den 24 Tagen dazu?
Grundsätzlich wäre ich ja schon froh wenn ich einfach eine andere Stelle bekommen würde, die mir mehr zusagt. Hab auch Rückenschmerzen vom Zivildienst weil man in meiner Einrichtung viel über die Stiegen schleppen muss, und aufgrund meiner Neurodermitis bekomme ich von Obst schneiden und vom Putzen mit irgendwelchen scharfen Mitteln gerötete offene Hände.
Wenn ich aufgrund der 24 Tage entlassen werde, kann ich mich dann wieder bei Stellen bewerben oder werde ich dann fix wo zugewiesen? Und wie schätzt ihr die Chancen dass ich mit meinen Problemen bei Amtsarzt eine Chance habe, bzw. wie würdet ihr am besten vorgehen?
Danke im Voraus!
Ich bin seit 1.1.2023 (offiziell wegen Urlaub ab 9.1.2023) Zivildiener im Kindergarten. Seitdem ich im Zivildienst bin hab ich schlaflose Nächte und bin allgemein in einem totalen Stimmungstief. Das war auch schon im November 2022 so, da hab ich nämlich 30h Praxis in meiner Einrichtung absolvieren müssen, weil man in OÖ ein Zertifikat braucht, um als Zivildiener im Kindergarten arbeiten zu dürfen. Auf jeden Fall war es an den paar Praxistagen auch schon so, dass ich (fast) nicht schlafen konnte. Bei mir ist es generell so, dass wenn ich etwas machen muss zu dem ich gezwungen werde und mir etwas nicht zu 100% gefällt, es mir psychisch überhaupt nicht gut geht, bin deswegen auch schon im letzten Schuljahr 9 Wochen zuhause geblieben, da ist das halt wegen dem Homeschooling noch leichter gegangen. Auf jeden Fall kommt noch dazu, dass in meinem Betrieb ein total kaltes Betriebsklima herrscht (die Chefin ist der Wahnsinn) und der Kindergarten doch nicht meins ist, weil mir das einfach zu anstrengend ist.
Auf jeden Fall bin ich wegen den Schlafstörungen von meinem Hausarzt krankgeschrieben worden und habe eine Überweisung zum Psychiater bekommen (den Termin hab ich aber leider erst am 25. April). Mein Hausarzt hat auch gesagt, dass es offensichtlich ist dass der Zivildienst die Ursache ist, seine vorläufige Diagnose lautet Belastungsstörung. Mein Problem ist jetzt jedoch, dass meine 24 Tage Krankenstand bald aufgebraucht sind, weil ich eben nicht wollte dass mich die BH zum Amtsarzt schickt, bevor ich ein Attest vom Psychiater habe. Weil ich mir ziemlich sicher bin, dass wenn ich sagen würde dass der Zivildienst Schuld an dem Ganzen ist, die mich erst recht hinschicken würden, und ohne Attest würde ich Angst haben dass mir irgendwelche rechtlichen Konsequenzen drohen. Quasi so als würde ich das nur simulieren und ich mich dem Ganzen nur zu entziehen versuche, darum wollte ich fragen ob sowas passieren kann. Und zählen die Krankenstandstage vom Wochenende eigentlich zu den 24 Tagen dazu?
Grundsätzlich wäre ich ja schon froh wenn ich einfach eine andere Stelle bekommen würde, die mir mehr zusagt. Hab auch Rückenschmerzen vom Zivildienst weil man in meiner Einrichtung viel über die Stiegen schleppen muss, und aufgrund meiner Neurodermitis bekomme ich von Obst schneiden und vom Putzen mit irgendwelchen scharfen Mitteln gerötete offene Hände.
Wenn ich aufgrund der 24 Tage entlassen werde, kann ich mich dann wieder bei Stellen bewerben oder werde ich dann fix wo zugewiesen? Und wie schätzt ihr die Chancen dass ich mit meinen Problemen bei Amtsarzt eine Chance habe, bzw. wie würdet ihr am besten vorgehen?
Danke im Voraus!
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
zwangsarbeit hat geschrieben:
> Ich bin seit 1.1.2023 (offiziell wegen Urlaub ab 9.1.2023) Zivildiener im
> Kindergarten.
Wie jetzt? Seit wann bist du "offiziell" im Zivildienst? Offiziell ist das Datum, das im Zuweisungsbescheid steht. Wenn du aus irgendwelchen besonderen Gründen später angefangen hast, ist das höchstens ein inoffizielles Anfangsdatum.
> Seitdem ich im Zivildienst bin hab ich schlaflose Nächte und
> bin allgemein in einem totalen Stimmungstief. Das war auch schon im
> November 2022 so, da hab ich nämlich 30h Praxis in meiner Einrichtung
> absolvieren müssen, weil man in OÖ ein Zertifikat braucht, um als
> Zivildiener im Kindergarten arbeiten zu dürfen.
Nochmal: Du bist seit Jänner 2023 offiziell im Zivildienst und hast davor schon (freiwillig???) dort gearbeitet? Oder bist du schon länger im Zivildienst und jetzt erst seit Jänner 2023 in einem Kindergarten in Verwendung?
> Auf jeden Fall war es an
> den paar Praxistagen auch schon so, dass ich (fast) nicht schlafen konnte.
> Bei mir ist es generell so, dass wenn ich etwas machen muss zu dem ich
> gezwungen werde und mir etwas nicht zu 100% gefällt, es mir psychisch
> überhaupt nicht gut geht, bin deswegen auch schon im letzten Schuljahr 9
> Wochen zuhause geblieben, da ist das halt wegen dem Homeschooling noch
> leichter gegangen.
Du bist jetzt im Zivildienst (also zumindest 18 Jahre alt) und hattest im letzten Schuljahr Homeschooling, das letzte Schuljahr war also irgendwann ab 2020 ("Corona" - Homeschooling). Du warst also anscheinend nicht mehr schulpflichtig. Inwiefern warst du da zur Schule gezwungen?
> Auf jeden Fall bin ich wegen den Schlafstörungen von meinem Hausarzt
> krankgeschrieben worden und habe eine Überweisung zum Psychiater bekommen
> (den Termin hab ich aber leider erst am 25. April). Mein Hausarzt hat auch
> gesagt, dass es offensichtlich ist dass der Zivildienst die Ursache ist,
> seine vorläufige Diagnose lautet Belastungsstörung. Mein Problem ist jetzt
> jedoch, dass meine 24 Tage Krankenstand bald aufgebraucht sind, weil ich
> eben nicht wollte dass mich die BH zum Amtsarzt schickt, bevor ich ein
> Attest vom Psychiater habe. Weil ich mir ziemlich sicher bin, dass wenn ich
> sagen würde dass der Zivildienst Schuld an dem Ganzen ist, die mich erst
> recht hinschicken würden, und ohne Attest würde ich Angst haben dass mir
> irgendwelche rechtlichen Konsequenzen drohen. Quasi so als würde ich das
> nur simulieren und ich mich dem Ganzen nur zu entziehen versuche, darum
> wollte ich fragen ob sowas passieren kann. Und zählen die Krankenstandstage
> vom Wochenende eigentlich zu den 24 Tagen dazu?
Ich kann deine Sorgen nicht ganz nachvollziehen. Du behauptest, dass deine Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist und hast eine ärztliche Bestätigung für deine Dienstunfähigkeit. Was soll dir da an rechtlichen Konsequenzen drohen? Ganz offensichtlich simulierst du nicht, weil du sonst ja keine Bestätigung vom Arzt hättest. Ob die Behörde deine Rechtsansicht, wonach die Gesundheitsschädigung auf den Zivildienst zurückzuführen ist, letztlich teilt, ist eine andere Frage. Wenn sie es nicht tut, bist du halt mit Ablauf des 24. Tages aus dem Zivildienst entlassen.
Bei den 24 Tagen geht es um Kalendertage, es zählen also auch Wochenenden/Feiertage/aus sonstigen Gründen dienstfreie Tage.
Ganz allgemein würde ich nicht davon ausgehen, dass du unter die Ausnahme von der 24-Tage-Regelung fällst. Deine Dienstunfähigkeit ist zwar (indirekt) auf den Zivildienst zurückzuführen, aber nicht auf eine Gesundheitsschädigung, die erst durch den Zivildienst zurückzuführen ist (das wäre bspw. der Fall, wenn du im Zivildienst etwas transportierst, du dabei stürzt und dich dabei so schwer verletzt, dass du dienstunfähig wirst, auch wenn du dich nachweislich im Kindergarten zB mit der Grippe ansteckst und deswegen krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst etc.). Dass du generell ein Problem mit Zwang hast und du deswegen eine psychische Abwehrhaltung einnimmst, ist ja selbst nach deinen eigenen Schilderungen schon vor dem Zivildienst so gewesen, also kein Umstand, der für sich genommen auf den Zivildienst zurückzuführen ist.
Ich würde an deiner Stelle zwar trotzdem probieren, die Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zu schieben und somit "easy" zumindest einem Teil des Zivildienstes zu entgehen, denn du hast eigentlich nichts zu verlieren. Große Erfolgsaussichten würde ich mir aber nicht erwarten.
> Wenn ich aufgrund der 24 Tage entlassen werde, kann ich mich dann wieder
> bei Stellen bewerben oder werde ich dann fix wo zugewiesen?
Du kannst dich natürlich bei Stellen "bewerben", die dann bei der ZISA um deine Zuweisung ersuchen. Irgendwann wirst du so oder so für die restliche Zeit zugewiesen werden.
> Und wie schätzt
> ihr die Chancen dass ich mit meinen Problemen bei Amtsarzt eine Chance
> habe, bzw. wie würdet ihr am besten vorgehen?
Eine Chance worauf?
> Ich bin seit 1.1.2023 (offiziell wegen Urlaub ab 9.1.2023) Zivildiener im
> Kindergarten.
Wie jetzt? Seit wann bist du "offiziell" im Zivildienst? Offiziell ist das Datum, das im Zuweisungsbescheid steht. Wenn du aus irgendwelchen besonderen Gründen später angefangen hast, ist das höchstens ein inoffizielles Anfangsdatum.
> Seitdem ich im Zivildienst bin hab ich schlaflose Nächte und
> bin allgemein in einem totalen Stimmungstief. Das war auch schon im
> November 2022 so, da hab ich nämlich 30h Praxis in meiner Einrichtung
> absolvieren müssen, weil man in OÖ ein Zertifikat braucht, um als
> Zivildiener im Kindergarten arbeiten zu dürfen.
Nochmal: Du bist seit Jänner 2023 offiziell im Zivildienst und hast davor schon (freiwillig???) dort gearbeitet? Oder bist du schon länger im Zivildienst und jetzt erst seit Jänner 2023 in einem Kindergarten in Verwendung?
> Auf jeden Fall war es an
> den paar Praxistagen auch schon so, dass ich (fast) nicht schlafen konnte.
> Bei mir ist es generell so, dass wenn ich etwas machen muss zu dem ich
> gezwungen werde und mir etwas nicht zu 100% gefällt, es mir psychisch
> überhaupt nicht gut geht, bin deswegen auch schon im letzten Schuljahr 9
> Wochen zuhause geblieben, da ist das halt wegen dem Homeschooling noch
> leichter gegangen.
Du bist jetzt im Zivildienst (also zumindest 18 Jahre alt) und hattest im letzten Schuljahr Homeschooling, das letzte Schuljahr war also irgendwann ab 2020 ("Corona" - Homeschooling). Du warst also anscheinend nicht mehr schulpflichtig. Inwiefern warst du da zur Schule gezwungen?
> Auf jeden Fall bin ich wegen den Schlafstörungen von meinem Hausarzt
> krankgeschrieben worden und habe eine Überweisung zum Psychiater bekommen
> (den Termin hab ich aber leider erst am 25. April). Mein Hausarzt hat auch
> gesagt, dass es offensichtlich ist dass der Zivildienst die Ursache ist,
> seine vorläufige Diagnose lautet Belastungsstörung. Mein Problem ist jetzt
> jedoch, dass meine 24 Tage Krankenstand bald aufgebraucht sind, weil ich
> eben nicht wollte dass mich die BH zum Amtsarzt schickt, bevor ich ein
> Attest vom Psychiater habe. Weil ich mir ziemlich sicher bin, dass wenn ich
> sagen würde dass der Zivildienst Schuld an dem Ganzen ist, die mich erst
> recht hinschicken würden, und ohne Attest würde ich Angst haben dass mir
> irgendwelche rechtlichen Konsequenzen drohen. Quasi so als würde ich das
> nur simulieren und ich mich dem Ganzen nur zu entziehen versuche, darum
> wollte ich fragen ob sowas passieren kann. Und zählen die Krankenstandstage
> vom Wochenende eigentlich zu den 24 Tagen dazu?
Ich kann deine Sorgen nicht ganz nachvollziehen. Du behauptest, dass deine Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist und hast eine ärztliche Bestätigung für deine Dienstunfähigkeit. Was soll dir da an rechtlichen Konsequenzen drohen? Ganz offensichtlich simulierst du nicht, weil du sonst ja keine Bestätigung vom Arzt hättest. Ob die Behörde deine Rechtsansicht, wonach die Gesundheitsschädigung auf den Zivildienst zurückzuführen ist, letztlich teilt, ist eine andere Frage. Wenn sie es nicht tut, bist du halt mit Ablauf des 24. Tages aus dem Zivildienst entlassen.
Bei den 24 Tagen geht es um Kalendertage, es zählen also auch Wochenenden/Feiertage/aus sonstigen Gründen dienstfreie Tage.
Ganz allgemein würde ich nicht davon ausgehen, dass du unter die Ausnahme von der 24-Tage-Regelung fällst. Deine Dienstunfähigkeit ist zwar (indirekt) auf den Zivildienst zurückzuführen, aber nicht auf eine Gesundheitsschädigung, die erst durch den Zivildienst zurückzuführen ist (das wäre bspw. der Fall, wenn du im Zivildienst etwas transportierst, du dabei stürzt und dich dabei so schwer verletzt, dass du dienstunfähig wirst, auch wenn du dich nachweislich im Kindergarten zB mit der Grippe ansteckst und deswegen krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst etc.). Dass du generell ein Problem mit Zwang hast und du deswegen eine psychische Abwehrhaltung einnimmst, ist ja selbst nach deinen eigenen Schilderungen schon vor dem Zivildienst so gewesen, also kein Umstand, der für sich genommen auf den Zivildienst zurückzuführen ist.
Ich würde an deiner Stelle zwar trotzdem probieren, die Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zu schieben und somit "easy" zumindest einem Teil des Zivildienstes zu entgehen, denn du hast eigentlich nichts zu verlieren. Große Erfolgsaussichten würde ich mir aber nicht erwarten.
> Wenn ich aufgrund der 24 Tage entlassen werde, kann ich mich dann wieder
> bei Stellen bewerben oder werde ich dann fix wo zugewiesen?
Du kannst dich natürlich bei Stellen "bewerben", die dann bei der ZISA um deine Zuweisung ersuchen. Irgendwann wirst du so oder so für die restliche Zeit zugewiesen werden.
> Und wie schätzt
> ihr die Chancen dass ich mit meinen Problemen bei Amtsarzt eine Chance
> habe, bzw. wie würdet ihr am besten vorgehen?
Eine Chance worauf?
-
- Jungzivi
- Beiträge: 6
- Registriert: Dienstag 29. November 2022, 19:20
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
Vielen Dank für deine Antwort!
> Wie jetzt? Seit wann bist du "offiziell" im Zivildienst? Offiziell ist das
> Datum, das im Zuweisungsbescheid steht. Wenn du aus irgendwelchen besonderen Gründen
> später angefangen hast, ist das höchstens ein inoffizielles Anfangsdatum.
Habs verdreht, seit 1.1.23 offiziell, und inoffiziell seit 9.1.23 wegen Urlaub.
> Nochmal: Du bist seit Jänner 2023 offiziell im Zivildienst und hast davor schon
> (freiwillig???) dort gearbeitet? Oder bist du schon länger im Zivildienst und jetzt
> erst seit Jänner 2023 in einem Kindergarten in Verwendung?
Ich hab im November/Dezember 2022 fünf Praxistage dort gemacht, dass war Teil des Kindergartenhelferlehrgangs für Zivildiener neben 30h Theorie, und dass gibt es laut meinen Informationen nur bei uns in OÖ. Also Zivildiener bin ich erst seit Jänner, ich hab aber bei den Praxistagen schon gemerkt, dass ich dort nicht glücklich werde.
> Du bist jetzt im Zivildienst (also zumindest 18 Jahre alt) und hattest im letzten
> Schuljahr Homeschooling, das letzte Schuljahr war also irgendwann ab 2020
> ("Corona" - Homeschooling). Du warst also anscheinend nicht mehr
> schulpflichtig. Inwiefern warst du da zur Schule gezwungen?
Klar, man kann das nicht mit dem Zwang vergleichen den ich jetzt habe, wollte das nur als Beispiel nennen.
> Ich kann deine Sorgen nicht ganz nachvollziehen. Du behauptest, dass deine
> Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist und hast eine ärztliche
> Bestätigung für deine Dienstunfähigkeit. Was soll dir da an rechtlichen Konsequenzen
> drohen? Ganz offensichtlich simulierst du nicht, weil du sonst ja keine Bestätigung
> vom Arzt hättest. Ob die Behörde deine Rechtsansicht, wonach die
> Gesundheitsschädigung auf den Zivildienst zurückzuführen ist, letztlich teilt, ist
> eine andere Frage. Wenn sie es nicht tut, bist du halt mit Ablauf des 24. Tages aus
> dem Zivildienst entlassen.
> Bei den 24 Tagen geht es um Kalendertage, es zählen also auch
> Wochenenden/Feiertage/aus sonstigen Gründen dienstfreie Tage.
Ich habe bis jetzt noch keine ärztliche Bestätigung dass ich an Schlafstörungen etc. leide, weil mein Termin beim Psychiater erst Ende April ist. Bis jetzt habe ich halt die Krankenstandsmeldungen von meinem Hausarzt, sowie eine Überweisung von meinem Hausarzt zum Psychiater, wo der Hausarzt als Diagnose Belastungsstörung angegeben hat.
Wie würde das aussehen, wenn ich darauf bestehe, dass die Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen ist, bzw. würde ich dann entlassen werden und müsste ich da dann Einspruch erheben wenn ich darauf bestehe? Oder wie würde ich erfahren ob die Zisa das akzeptiert?
> Du kannst dich natürlich bei Stellen "bewerben", die dann bei der ZISA um
> deine Zuweisung ersuchen. Irgendwann wirst du so oder so für die restliche Zeit
> zugewiesen werden.
Wenn ich mich direkt versetzen lassen würde, also ohne Entlassung aus meiner jetzigen Einrichtung, fangen dann die Krankenstandstage wieder bei null an, oder muss ich mir die in die neue Einrichtung "mitnehmen"?
> Eine Chance worauf?
Auf eine Dienstunfähigkeit, wobei mein Hauptziel ja eine bessere Stelle ist.
Noch eine andere Frage, habe heute folgende Mail von meiner Chefin erhalten:
Da du seit 18.01.2023 durchgehend im Krankenstand warst, benötigen wir auch eine durchgehende Krankmeldung. Ich gehe nicht davon aus, dass du 28.01. und 29.01. gesund warst!?
Du bist verpflichtet, diese Krankmeldung dann umgehend im Original bei mir abzugeben.
Mein Arzt hat entschieden mich bis 27.1. krankzuschreiben, und nachdem ich ja am Wochenende eh nicht früh aufstehen brauche, sind die Schlafprobleme eher nebensächlich. Auf jeden Fall hab ich dann am 30.1. die ganze Nacht wieder nicht schlafen können, und bin dann zum Arzt und somit für diese Woche bis Freitag wieder krankgeschrieben. Meine Chefin verlangt jetzt eine Krankenstandbestätigung für das vorige Wochenende, und das finde ich total absurd, weil diese Entscheidung ja bei meinem Arzt liegt. Kommt die damit durch und drohen mir da irgendwelche Konsequenzen wenn ich ihr die nicht übermittle? Ich habe ihr dann noch folgendes geantwortet:
Nein, ich war nicht durchgehend seit 18.01. im Krankenstand, da dieser am 28.01. geendet hat, und weder am 28. noch am 29. ersichtlich war, wie es mir Montags geht.
Wieder danke im Voraus für die Antworten!
> Wie jetzt? Seit wann bist du "offiziell" im Zivildienst? Offiziell ist das
> Datum, das im Zuweisungsbescheid steht. Wenn du aus irgendwelchen besonderen Gründen
> später angefangen hast, ist das höchstens ein inoffizielles Anfangsdatum.
Habs verdreht, seit 1.1.23 offiziell, und inoffiziell seit 9.1.23 wegen Urlaub.
> Nochmal: Du bist seit Jänner 2023 offiziell im Zivildienst und hast davor schon
> (freiwillig???) dort gearbeitet? Oder bist du schon länger im Zivildienst und jetzt
> erst seit Jänner 2023 in einem Kindergarten in Verwendung?
Ich hab im November/Dezember 2022 fünf Praxistage dort gemacht, dass war Teil des Kindergartenhelferlehrgangs für Zivildiener neben 30h Theorie, und dass gibt es laut meinen Informationen nur bei uns in OÖ. Also Zivildiener bin ich erst seit Jänner, ich hab aber bei den Praxistagen schon gemerkt, dass ich dort nicht glücklich werde.
> Du bist jetzt im Zivildienst (also zumindest 18 Jahre alt) und hattest im letzten
> Schuljahr Homeschooling, das letzte Schuljahr war also irgendwann ab 2020
> ("Corona" - Homeschooling). Du warst also anscheinend nicht mehr
> schulpflichtig. Inwiefern warst du da zur Schule gezwungen?
Klar, man kann das nicht mit dem Zwang vergleichen den ich jetzt habe, wollte das nur als Beispiel nennen.
> Ich kann deine Sorgen nicht ganz nachvollziehen. Du behauptest, dass deine
> Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist und hast eine ärztliche
> Bestätigung für deine Dienstunfähigkeit. Was soll dir da an rechtlichen Konsequenzen
> drohen? Ganz offensichtlich simulierst du nicht, weil du sonst ja keine Bestätigung
> vom Arzt hättest. Ob die Behörde deine Rechtsansicht, wonach die
> Gesundheitsschädigung auf den Zivildienst zurückzuführen ist, letztlich teilt, ist
> eine andere Frage. Wenn sie es nicht tut, bist du halt mit Ablauf des 24. Tages aus
> dem Zivildienst entlassen.
> Bei den 24 Tagen geht es um Kalendertage, es zählen also auch
> Wochenenden/Feiertage/aus sonstigen Gründen dienstfreie Tage.
Ich habe bis jetzt noch keine ärztliche Bestätigung dass ich an Schlafstörungen etc. leide, weil mein Termin beim Psychiater erst Ende April ist. Bis jetzt habe ich halt die Krankenstandsmeldungen von meinem Hausarzt, sowie eine Überweisung von meinem Hausarzt zum Psychiater, wo der Hausarzt als Diagnose Belastungsstörung angegeben hat.
Wie würde das aussehen, wenn ich darauf bestehe, dass die Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen ist, bzw. würde ich dann entlassen werden und müsste ich da dann Einspruch erheben wenn ich darauf bestehe? Oder wie würde ich erfahren ob die Zisa das akzeptiert?
> Du kannst dich natürlich bei Stellen "bewerben", die dann bei der ZISA um
> deine Zuweisung ersuchen. Irgendwann wirst du so oder so für die restliche Zeit
> zugewiesen werden.
Wenn ich mich direkt versetzen lassen würde, also ohne Entlassung aus meiner jetzigen Einrichtung, fangen dann die Krankenstandstage wieder bei null an, oder muss ich mir die in die neue Einrichtung "mitnehmen"?
> Eine Chance worauf?
Auf eine Dienstunfähigkeit, wobei mein Hauptziel ja eine bessere Stelle ist.
Noch eine andere Frage, habe heute folgende Mail von meiner Chefin erhalten:
Da du seit 18.01.2023 durchgehend im Krankenstand warst, benötigen wir auch eine durchgehende Krankmeldung. Ich gehe nicht davon aus, dass du 28.01. und 29.01. gesund warst!?
Du bist verpflichtet, diese Krankmeldung dann umgehend im Original bei mir abzugeben.
Mein Arzt hat entschieden mich bis 27.1. krankzuschreiben, und nachdem ich ja am Wochenende eh nicht früh aufstehen brauche, sind die Schlafprobleme eher nebensächlich. Auf jeden Fall hab ich dann am 30.1. die ganze Nacht wieder nicht schlafen können, und bin dann zum Arzt und somit für diese Woche bis Freitag wieder krankgeschrieben. Meine Chefin verlangt jetzt eine Krankenstandbestätigung für das vorige Wochenende, und das finde ich total absurd, weil diese Entscheidung ja bei meinem Arzt liegt. Kommt die damit durch und drohen mir da irgendwelche Konsequenzen wenn ich ihr die nicht übermittle? Ich habe ihr dann noch folgendes geantwortet:
Nein, ich war nicht durchgehend seit 18.01. im Krankenstand, da dieser am 28.01. geendet hat, und weder am 28. noch am 29. ersichtlich war, wie es mir Montags geht.
Wieder danke im Voraus für die Antworten!
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
zwangsarbeit hat geschrieben:
> Ich hab im November/Dezember 2022 fünf Praxistage dort gemacht, dass war Teil des
> Kindergartenhelferlehrgangs für Zivildiener neben 30h Theorie, und dass gibt es laut
> meinen Informationen nur bei uns in OÖ. Also Zivildiener bin ich erst seit Jänner,
> ich hab aber bei den Praxistagen schon gemerkt, dass ich dort nicht glücklich werde.
Die erforderliche Ausbildung/Einschulung hat grundsätzlich im Zivildienst selbst zu erfolgen. An solchen Aktionen sieht man einmal mehr, wie ungeniert die Einrichtungen Zivildiener missbrauchen. Nicht nur dass sie sich billige Sklavenkräfte, die unter Strafsanktion zur Arbeit gezwungen werden, zuweisen lassen, sind sie sogar noch zu geizig, diese Sklavenarbeiter für die Einschulung mit dem mickrigen Entgelt, das ihnen zusteht (Grundvergütung, Verpflegungsgeld) zu entschädigen. Letztklassig.
> Ich habe bis jetzt noch keine ärztliche Bestätigung dass ich an Schlafstörungen etc.
> leide, weil mein Termin beim Psychiater erst Ende April ist. Bis jetzt habe ich halt
> die Krankenstandsmeldungen von meinem Hausarzt, sowie eine Überweisung von meinem
> Hausarzt zum Psychiater, wo der Hausarzt als Diagnose Belastungsstörung angegeben
> hat.
Das reicht vorerst auch. Momentan geht es ja nur darum, ob du deine Dienstunfähigkeit gesetzmäßig gemeldet und belegt hast. Nach allem was du geschrieben hast, hast du diese Pflicht erfüllt. Daraus kann dir also mal keine negative rechtliche Konsequenz drohen. Problematisch könnte in deiner Konstellation einzig sein, wenn du den Umstand, dass die Dienstunfähigkeit auf eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes zurückzuführen ist, nicht unverzüglich gemeldet hast. Dazu wärst du nämlich nach § 23c Abs. 1a ZDG verpflichtet. Ein Verstoß unter anderem gegen diese Dienstpflicht stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit Geldstrafe bis zu 360 Euro bestraft werden kann. Ich sehe hier das Risiko aber als überschaubar an, denn diese Pflicht kannst du nur verletzen, wenn letztlich festgestellt wird, dass tatsächlich eine solche Gesundheitsschädigung vorlag. Dass du die Rechtsansicht vertrittst, dass eine solche Gesundheitsschädigung vorliegt, reicht für sich genommen noch nicht aus, um mangels Meldung von der Verwirklichung einer Verwaltungsübertretung auszugehen. Auch muss dir der Umstand, dass die Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes eingetreten ist nicht unbedingt sofort bewusst gewesen sein.
> Wie würde das aussehen, wenn ich darauf bestehe, dass die Erkrankung auf den
> Zivildienst zurückzuführen ist, bzw. würde ich dann entlassen werden und müsste ich
> da dann Einspruch erheben wenn ich darauf bestehe? Oder wie würde ich erfahren ob die
> Zisa das akzeptiert?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sofort mit der Krankmeldung auf den Umstand hinzuweisen, dass die Dienstunfähigkeit auf eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes zurückzuführen ist. Dazu bist du - wie erwähnt - nach § 23c Abs. 1a ZDG auch verpflichtet. Natürlich wird das nicht einfach so akzeptiert, wenn es nicht offenkundig ist (zB bei einem der Einrichtung bekannten Arbeitsunfall). Das Problem liegt auch darin, dass die Dienstunfähigkeit NACHWEISLICH auf eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes zurückzuführen sein muss. Da du behauptest, dass das der Fall ist, musst du es auch beweisen. Das ist je nach Krankheitsbild mehr oder weniger schwer. In deinem Fall eher schwer.
Das Prozedere sieht in der Praxis so aus, dass die ZISA dir nach Ablauf des 24. Krankenstandstages ein halbformelles Schreiben schickt, in dem sie dir mitteilt, dass du aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Zivildienst entlassen und von der Krankenkasse abgemeldet wurdest. In dem Schreiben fordern sie dich auf, deinen Zivildienstausweis und die Bahnkarte etc. zurückzugeben.
Du kannst beantragen, dass der Zeitpunkt der angeblichen Entlassung mit Bescheid festgestellt wird. In diesem Antrag kannst du natürlich jegliches Vorbringen erstatten, das deine Ansicht, dass die Dienstunfähigkeit letztlich auf den Zivildienst zurückzuführen ist, belegt. Inhaltlich kannst du dann den Antrag stellen, dass festgestellt wird, dass du nicht aus dem Zivildienst entlassen wurdest. Die ZISA wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Bescheid erlassen, in dem der Ablauf des 24. Krankenstandstages als Zeitpunkt deiner Entlassung festgestellt wird. Gegen diesen Bescheid kannst du Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben, das sich mit der Thematik neuerlich auseinandersetzen muss. Wenn du Glück hast, teilt es deine Ansicht - bis dahin ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gutteil deiner Zivildienstzeit (wenn nicht sogar die ganzen 9 Monate) abgelaufen und du bist "fertig". Wenn du weniger Glück hast, wird deine Ansicht nicht geteilt und der Bescheid bestätigt - dann hättest du theoretisch noch die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem VfGH (mit unterirdischen Erfolgsaussichten) oder einer Revision an den VwGH (mit ebenfalls überschaubaren Erfolgsaussichten).
> Wenn ich mich direkt versetzen lassen würde, also ohne Entlassung aus meiner jetzigen
> Einrichtung, fangen dann die Krankenstandstage wieder bei null an, oder muss ich mir
> die in die neue Einrichtung "mitnehmen"?
Die "Krankenstandstage" gelten für den gesamten Zivildienst, die nimmst du also mit.
> Auf eine Dienstunfähigkeit, wobei mein Hauptziel ja eine bessere Stelle ist.
Ob dir ein Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit (und vor allem in welcher Dauer) bescheinigt, kann dir nur der Amtsarzt selbst sagen.
> Noch eine andere Frage, habe heute folgende Mail von meiner Chefin erhalten:
>
> Da du seit 18.01.2023 durchgehend im Krankenstand warst, benötigen wir auch eine
> durchgehende Krankmeldung. Ich gehe nicht davon aus, dass du 28.01. und 29.01. gesund
> warst!?
> Du bist verpflichtet, diese Krankmeldung dann umgehend im Original bei mir abzugeben.
>
> Mein Arzt hat entschieden mich bis 27.1. krankzuschreiben, und nachdem ich ja am
> Wochenende eh nicht früh aufstehen brauche, sind die Schlafprobleme eher
> nebensächlich. Auf jeden Fall hab ich dann am 30.1. die ganze Nacht wieder nicht
> schlafen können, und bin dann zum Arzt und somit für diese Woche bis Freitag wieder
> krankgeschrieben. Meine Chefin verlangt jetzt eine Krankenstandbestätigung für das
> vorige Wochenende, und das finde ich total absurd, weil diese Entscheidung ja bei
> meinem Arzt liegt. Kommt die damit durch und drohen mir da irgendwelche Konsequenzen
> wenn ich ihr die nicht übermittle?
Nachdem du Zivildienst in einem Kindergarten leistest, gehe ich davon aus, dass du am Wochenende normalerweise nicht arbeiten musst.
Für Tage, an denen du nicht arbeiten musst, brauchst du auch keine Bescheinigung deiner Dienstunfähigkeit. Es ist also in Ordnung, wenn dein Krankenstand bis inkl. Freitag belegt ist und du am Montag einen neuen Krankenstand antrittst. Für die dazwischenliegenden Tage (Sa, So) brauchst du keine Bestätigungen. Letztlich entscheidet wie du richtig sagst dein Arzt, ob er dich krank schreibt oder nicht. Diese Bestätigungen musst du vorlegen. Sofern die vom Arzt ausgestellten Bescheinigungen jeden einzelnen Tag deiner Abwesenheit abdecken, an dem du eigentlich hättest arbeiten müssen und du diese Bescheinigungen immer rechtzeitig (!) eingeholt und übermittelt hast, drohen dir keine Konsequenzen.
> Ich habe ihr dann noch folgendes geantwortet:
>
> Nein, ich war nicht durchgehend seit 18.01. im Krankenstand, da dieser am 28.01.
> geendet hat, und weder am 28. noch am 29. ersichtlich war, wie es mir Montags geht.
Der erste Krankenstand hat am 27. geendet (bis inkl. 27. gedauert), 28. und 29. warst du nicht im Krankenstand. Das
Hast du bereits kommuniziert, dass du der Ansicht bist, dass deine Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist? Falls nicht und du dich auf die Ausnahmeregelung stützen möchtest, solltest du das ehestmöglich nachholen, auch wenn du dafür noch keine unmittelbaren Belege hast. Du kannst ja auch darauf hinweisen, dass du entsprechende Belege nachreichen wirst, sobald sie dir vorliegen.
> Ich hab im November/Dezember 2022 fünf Praxistage dort gemacht, dass war Teil des
> Kindergartenhelferlehrgangs für Zivildiener neben 30h Theorie, und dass gibt es laut
> meinen Informationen nur bei uns in OÖ. Also Zivildiener bin ich erst seit Jänner,
> ich hab aber bei den Praxistagen schon gemerkt, dass ich dort nicht glücklich werde.
Die erforderliche Ausbildung/Einschulung hat grundsätzlich im Zivildienst selbst zu erfolgen. An solchen Aktionen sieht man einmal mehr, wie ungeniert die Einrichtungen Zivildiener missbrauchen. Nicht nur dass sie sich billige Sklavenkräfte, die unter Strafsanktion zur Arbeit gezwungen werden, zuweisen lassen, sind sie sogar noch zu geizig, diese Sklavenarbeiter für die Einschulung mit dem mickrigen Entgelt, das ihnen zusteht (Grundvergütung, Verpflegungsgeld) zu entschädigen. Letztklassig.
> Ich habe bis jetzt noch keine ärztliche Bestätigung dass ich an Schlafstörungen etc.
> leide, weil mein Termin beim Psychiater erst Ende April ist. Bis jetzt habe ich halt
> die Krankenstandsmeldungen von meinem Hausarzt, sowie eine Überweisung von meinem
> Hausarzt zum Psychiater, wo der Hausarzt als Diagnose Belastungsstörung angegeben
> hat.
Das reicht vorerst auch. Momentan geht es ja nur darum, ob du deine Dienstunfähigkeit gesetzmäßig gemeldet und belegt hast. Nach allem was du geschrieben hast, hast du diese Pflicht erfüllt. Daraus kann dir also mal keine negative rechtliche Konsequenz drohen. Problematisch könnte in deiner Konstellation einzig sein, wenn du den Umstand, dass die Dienstunfähigkeit auf eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes zurückzuführen ist, nicht unverzüglich gemeldet hast. Dazu wärst du nämlich nach § 23c Abs. 1a ZDG verpflichtet. Ein Verstoß unter anderem gegen diese Dienstpflicht stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit Geldstrafe bis zu 360 Euro bestraft werden kann. Ich sehe hier das Risiko aber als überschaubar an, denn diese Pflicht kannst du nur verletzen, wenn letztlich festgestellt wird, dass tatsächlich eine solche Gesundheitsschädigung vorlag. Dass du die Rechtsansicht vertrittst, dass eine solche Gesundheitsschädigung vorliegt, reicht für sich genommen noch nicht aus, um mangels Meldung von der Verwirklichung einer Verwaltungsübertretung auszugehen. Auch muss dir der Umstand, dass die Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes eingetreten ist nicht unbedingt sofort bewusst gewesen sein.
> Wie würde das aussehen, wenn ich darauf bestehe, dass die Erkrankung auf den
> Zivildienst zurückzuführen ist, bzw. würde ich dann entlassen werden und müsste ich
> da dann Einspruch erheben wenn ich darauf bestehe? Oder wie würde ich erfahren ob die
> Zisa das akzeptiert?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sofort mit der Krankmeldung auf den Umstand hinzuweisen, dass die Dienstunfähigkeit auf eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes zurückzuführen ist. Dazu bist du - wie erwähnt - nach § 23c Abs. 1a ZDG auch verpflichtet. Natürlich wird das nicht einfach so akzeptiert, wenn es nicht offenkundig ist (zB bei einem der Einrichtung bekannten Arbeitsunfall). Das Problem liegt auch darin, dass die Dienstunfähigkeit NACHWEISLICH auf eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes zurückzuführen sein muss. Da du behauptest, dass das der Fall ist, musst du es auch beweisen. Das ist je nach Krankheitsbild mehr oder weniger schwer. In deinem Fall eher schwer.
Das Prozedere sieht in der Praxis so aus, dass die ZISA dir nach Ablauf des 24. Krankenstandstages ein halbformelles Schreiben schickt, in dem sie dir mitteilt, dass du aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Zivildienst entlassen und von der Krankenkasse abgemeldet wurdest. In dem Schreiben fordern sie dich auf, deinen Zivildienstausweis und die Bahnkarte etc. zurückzugeben.
Du kannst beantragen, dass der Zeitpunkt der angeblichen Entlassung mit Bescheid festgestellt wird. In diesem Antrag kannst du natürlich jegliches Vorbringen erstatten, das deine Ansicht, dass die Dienstunfähigkeit letztlich auf den Zivildienst zurückzuführen ist, belegt. Inhaltlich kannst du dann den Antrag stellen, dass festgestellt wird, dass du nicht aus dem Zivildienst entlassen wurdest. Die ZISA wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Bescheid erlassen, in dem der Ablauf des 24. Krankenstandstages als Zeitpunkt deiner Entlassung festgestellt wird. Gegen diesen Bescheid kannst du Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben, das sich mit der Thematik neuerlich auseinandersetzen muss. Wenn du Glück hast, teilt es deine Ansicht - bis dahin ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gutteil deiner Zivildienstzeit (wenn nicht sogar die ganzen 9 Monate) abgelaufen und du bist "fertig". Wenn du weniger Glück hast, wird deine Ansicht nicht geteilt und der Bescheid bestätigt - dann hättest du theoretisch noch die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem VfGH (mit unterirdischen Erfolgsaussichten) oder einer Revision an den VwGH (mit ebenfalls überschaubaren Erfolgsaussichten).
> Wenn ich mich direkt versetzen lassen würde, also ohne Entlassung aus meiner jetzigen
> Einrichtung, fangen dann die Krankenstandstage wieder bei null an, oder muss ich mir
> die in die neue Einrichtung "mitnehmen"?
Die "Krankenstandstage" gelten für den gesamten Zivildienst, die nimmst du also mit.
> Auf eine Dienstunfähigkeit, wobei mein Hauptziel ja eine bessere Stelle ist.
Ob dir ein Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit (und vor allem in welcher Dauer) bescheinigt, kann dir nur der Amtsarzt selbst sagen.
> Noch eine andere Frage, habe heute folgende Mail von meiner Chefin erhalten:
>
> Da du seit 18.01.2023 durchgehend im Krankenstand warst, benötigen wir auch eine
> durchgehende Krankmeldung. Ich gehe nicht davon aus, dass du 28.01. und 29.01. gesund
> warst!?
> Du bist verpflichtet, diese Krankmeldung dann umgehend im Original bei mir abzugeben.
>
> Mein Arzt hat entschieden mich bis 27.1. krankzuschreiben, und nachdem ich ja am
> Wochenende eh nicht früh aufstehen brauche, sind die Schlafprobleme eher
> nebensächlich. Auf jeden Fall hab ich dann am 30.1. die ganze Nacht wieder nicht
> schlafen können, und bin dann zum Arzt und somit für diese Woche bis Freitag wieder
> krankgeschrieben. Meine Chefin verlangt jetzt eine Krankenstandbestätigung für das
> vorige Wochenende, und das finde ich total absurd, weil diese Entscheidung ja bei
> meinem Arzt liegt. Kommt die damit durch und drohen mir da irgendwelche Konsequenzen
> wenn ich ihr die nicht übermittle?
Nachdem du Zivildienst in einem Kindergarten leistest, gehe ich davon aus, dass du am Wochenende normalerweise nicht arbeiten musst.
Für Tage, an denen du nicht arbeiten musst, brauchst du auch keine Bescheinigung deiner Dienstunfähigkeit. Es ist also in Ordnung, wenn dein Krankenstand bis inkl. Freitag belegt ist und du am Montag einen neuen Krankenstand antrittst. Für die dazwischenliegenden Tage (Sa, So) brauchst du keine Bestätigungen. Letztlich entscheidet wie du richtig sagst dein Arzt, ob er dich krank schreibt oder nicht. Diese Bestätigungen musst du vorlegen. Sofern die vom Arzt ausgestellten Bescheinigungen jeden einzelnen Tag deiner Abwesenheit abdecken, an dem du eigentlich hättest arbeiten müssen und du diese Bescheinigungen immer rechtzeitig (!) eingeholt und übermittelt hast, drohen dir keine Konsequenzen.
> Ich habe ihr dann noch folgendes geantwortet:
>
> Nein, ich war nicht durchgehend seit 18.01. im Krankenstand, da dieser am 28.01.
> geendet hat, und weder am 28. noch am 29. ersichtlich war, wie es mir Montags geht.
Der erste Krankenstand hat am 27. geendet (bis inkl. 27. gedauert), 28. und 29. warst du nicht im Krankenstand. Das
Hast du bereits kommuniziert, dass du der Ansicht bist, dass deine Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist? Falls nicht und du dich auf die Ausnahmeregelung stützen möchtest, solltest du das ehestmöglich nachholen, auch wenn du dafür noch keine unmittelbaren Belege hast. Du kannst ja auch darauf hinweisen, dass du entsprechende Belege nachreichen wirst, sobald sie dir vorliegen.
-
- Jungzivi
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Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
> Du kannst beantragen, dass der Zeitpunkt der angeblichen Entlassung mit Bescheid
> festgestellt wird. In diesem Antrag kannst du natürlich jegliches Vorbringen
> erstatten, das deine Ansicht, dass die Dienstunfähigkeit letztlich auf den
> Zivildienst zurückzuführen ist, belegt. Inhaltlich kannst du dann den Antrag stellen,
> dass festgestellt wird, dass du nicht aus dem Zivildienst entlassen wurdest. Die ZISA
> wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Bescheid erlassen, in dem der
> Ablauf des 24. Krankenstandstages als Zeitpunkt deiner Entlassung festgestellt wird.
> Gegen diesen Bescheid kannst du Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben,
> das sich mit der Thematik neuerlich auseinandersetzen muss. Wenn du Glück hast, teilt
> es deine Ansicht - bis dahin ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gutteil deiner
> Zivildienstzeit (wenn nicht sogar die ganzen 9 Monate) abgelaufen und du bist
> "fertig". Wenn du weniger Glück hast, wird deine Ansicht nicht geteilt und
> der Bescheid bestätigt - dann hättest du theoretisch noch die Möglichkeit einer
> Beschwerde vor dem VfGH (mit unterirdischen Erfolgsaussichten) oder einer Revision an
> den VwGH (mit ebenfalls überschaubaren Erfolgsaussichten).
Heißt das wenn ich das so mache und vom Bvg nicht recht bekommen sollte, muss ich die restliche Zeit vom Zivildienst nach der Gerichtseintscheidung nachholen, hab ich das richtig verstanden? Wenn ja dann kann ich das fast nicht riskieren, weil ich dann Zeit fürs Studium verlieren würde.
> Die "Krankenstandstage" gelten für den gesamten Zivildienst, die nimmst du
> also mit.
Dann wäre es ja fast besser wenn ich nicht auf die 24-Tage Ausnahmeregel bestehe, mir eine neue Stelle suche wo ich in 1-2 Monaten einen Platz kriege (und die hoffentlich besser ist) damit ich wieder 24 Tage Krankenstand habe. Weil wenn ich mich jetzt direkt versetzen lasse, dann werde ich mit meinen paar restlichen Tagen ja sowieso auch irgendwann entlassen wenn ich ein paar Tage krank werde.
Hab ich eigentlich einen Nachteil wenn ich entlassen werde und mich dann bei einer neuen Stelle bewerbe, weil ich ja "nur" mehr 8 Monate abzuleisten habe? Kann man das erfahrungsgemäß sagen bzw. erfahren die Einrichtungen das vor der Anforderung überhaupt dass ich ein Monat weniger als üblich Sklave wäre?
> Nachdem du Zivildienst in einem Kindergarten leistest, gehe ich davon aus, dass du am
> Wochenende normalerweise nicht arbeiten musst.
> Für Tage, an denen du nicht arbeiten musst, brauchst du auch keine Bescheinigung
> deiner Dienstunfähigkeit. Es ist also in Ordnung, wenn dein Krankenstand bis inkl.
> Freitag belegt ist und du am Montag einen neuen Krankenstand antrittst. Für die
> dazwischenliegenden Tage (Sa, So) brauchst du keine Bestätigungen. Letztlich
> entscheidet wie du richtig sagst dein Arzt, ob er dich krank schreibt oder nicht.
> Diese Bestätigungen musst du vorlegen. Sofern die vom Arzt ausgestellten
> Bescheinigungen jeden einzelnen Tag deiner Abwesenheit abdecken, an dem du eigentlich
> hättest arbeiten müssen und du diese Bescheinigungen immer rechtzeitig (!) eingeholt
> und übermittelt hast, drohen dir keine Konsequenzen.
Sie hat es geschluckt und verlangt keine Krankenstandsmeldung für die zwei Tage mehr.
> Hast du bereits kommuniziert, dass du der Ansicht bist, dass deine Dienstunfähigkeit
> auf den Zivildienst zurückzuführen ist? Falls nicht und du dich auf die
> Ausnahmeregelung stützen möchtest, solltest du das ehestmöglich nachholen, auch wenn
> du dafür noch keine unmittelbaren Belege hast. Du kannst ja auch darauf hinweisen,
> dass du entsprechende Belege nachreichen wirst, sobald sie dir vorliegen.
Wie gesagt noch nicht, weil ich ja studieren möchte und dann ja höchstwahrscheinlich erst recht Zeit verliere, wenn ich sowieso nicht studieren wollen würde dann hätte ich es schon längst gemacht.
> festgestellt wird. In diesem Antrag kannst du natürlich jegliches Vorbringen
> erstatten, das deine Ansicht, dass die Dienstunfähigkeit letztlich auf den
> Zivildienst zurückzuführen ist, belegt. Inhaltlich kannst du dann den Antrag stellen,
> dass festgestellt wird, dass du nicht aus dem Zivildienst entlassen wurdest. Die ZISA
> wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Bescheid erlassen, in dem der
> Ablauf des 24. Krankenstandstages als Zeitpunkt deiner Entlassung festgestellt wird.
> Gegen diesen Bescheid kannst du Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben,
> das sich mit der Thematik neuerlich auseinandersetzen muss. Wenn du Glück hast, teilt
> es deine Ansicht - bis dahin ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gutteil deiner
> Zivildienstzeit (wenn nicht sogar die ganzen 9 Monate) abgelaufen und du bist
> "fertig". Wenn du weniger Glück hast, wird deine Ansicht nicht geteilt und
> der Bescheid bestätigt - dann hättest du theoretisch noch die Möglichkeit einer
> Beschwerde vor dem VfGH (mit unterirdischen Erfolgsaussichten) oder einer Revision an
> den VwGH (mit ebenfalls überschaubaren Erfolgsaussichten).
Heißt das wenn ich das so mache und vom Bvg nicht recht bekommen sollte, muss ich die restliche Zeit vom Zivildienst nach der Gerichtseintscheidung nachholen, hab ich das richtig verstanden? Wenn ja dann kann ich das fast nicht riskieren, weil ich dann Zeit fürs Studium verlieren würde.
> Die "Krankenstandstage" gelten für den gesamten Zivildienst, die nimmst du
> also mit.
Dann wäre es ja fast besser wenn ich nicht auf die 24-Tage Ausnahmeregel bestehe, mir eine neue Stelle suche wo ich in 1-2 Monaten einen Platz kriege (und die hoffentlich besser ist) damit ich wieder 24 Tage Krankenstand habe. Weil wenn ich mich jetzt direkt versetzen lasse, dann werde ich mit meinen paar restlichen Tagen ja sowieso auch irgendwann entlassen wenn ich ein paar Tage krank werde.
Hab ich eigentlich einen Nachteil wenn ich entlassen werde und mich dann bei einer neuen Stelle bewerbe, weil ich ja "nur" mehr 8 Monate abzuleisten habe? Kann man das erfahrungsgemäß sagen bzw. erfahren die Einrichtungen das vor der Anforderung überhaupt dass ich ein Monat weniger als üblich Sklave wäre?
> Nachdem du Zivildienst in einem Kindergarten leistest, gehe ich davon aus, dass du am
> Wochenende normalerweise nicht arbeiten musst.
> Für Tage, an denen du nicht arbeiten musst, brauchst du auch keine Bescheinigung
> deiner Dienstunfähigkeit. Es ist also in Ordnung, wenn dein Krankenstand bis inkl.
> Freitag belegt ist und du am Montag einen neuen Krankenstand antrittst. Für die
> dazwischenliegenden Tage (Sa, So) brauchst du keine Bestätigungen. Letztlich
> entscheidet wie du richtig sagst dein Arzt, ob er dich krank schreibt oder nicht.
> Diese Bestätigungen musst du vorlegen. Sofern die vom Arzt ausgestellten
> Bescheinigungen jeden einzelnen Tag deiner Abwesenheit abdecken, an dem du eigentlich
> hättest arbeiten müssen und du diese Bescheinigungen immer rechtzeitig (!) eingeholt
> und übermittelt hast, drohen dir keine Konsequenzen.
Sie hat es geschluckt und verlangt keine Krankenstandsmeldung für die zwei Tage mehr.
> Hast du bereits kommuniziert, dass du der Ansicht bist, dass deine Dienstunfähigkeit
> auf den Zivildienst zurückzuführen ist? Falls nicht und du dich auf die
> Ausnahmeregelung stützen möchtest, solltest du das ehestmöglich nachholen, auch wenn
> du dafür noch keine unmittelbaren Belege hast. Du kannst ja auch darauf hinweisen,
> dass du entsprechende Belege nachreichen wirst, sobald sie dir vorliegen.
Wie gesagt noch nicht, weil ich ja studieren möchte und dann ja höchstwahrscheinlich erst recht Zeit verliere, wenn ich sowieso nicht studieren wollen würde dann hätte ich es schon längst gemacht.
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
zwangsarbeit hat geschrieben:
> Heißt das wenn ich das so mache und vom Bvg nicht recht bekommen sollte, muss ich die
> restliche Zeit vom Zivildienst nach der Gerichtseintscheidung nachholen, hab ich das
> richtig verstanden? Wenn ja dann kann ich das fast nicht riskieren, weil ich dann
> Zeit fürs Studium verlieren würde.
Wenn das BVwG die ex lege-Entlassung rechtskräftig bestätigt, musst du den Rest irgendwann "abdienen".
> > Die "Krankenstandstage" gelten für den gesamten Zivildienst, die
> nimmst du
> > also mit.
>
> Dann wäre es ja fast besser wenn ich nicht auf die 24-Tage Ausnahmeregel bestehe, mir
> eine neue Stelle suche wo ich in 1-2 Monaten einen Platz kriege (und die hoffentlich
> besser ist) damit ich wieder 24 Tage Krankenstand habe. Weil wenn ich mich jetzt
> direkt versetzen lasse, dann werde ich mit meinen paar restlichen Tagen ja sowieso
> auch irgendwann entlassen wenn ich ein paar Tage krank werde.
Das Problem hast du sowieso. Die 24 Tage beziehen sich auf den ordentlichen Zivildienst in seiner Gesamtheit. Du hast nun schon einige Tage verbraucht, die nimmst du unter allen Umständen mit. Du kriegst keine "neuen 24 Krankenstandstage".
> Hab ich eigentlich einen Nachteil wenn ich entlassen werde und mich dann bei einer
> neuen Stelle bewerbe, weil ich ja "nur" mehr 8 Monate abzuleisten habe?
> Kann man das erfahrungsgemäß sagen bzw. erfahren die Einrichtungen das vor der
> Anforderung überhaupt dass ich ein Monat weniger als üblich Sklave wäre?
Ob du dadurch einen Nachteil hast, kommt sicherlich auf die Einrichtung an. Die ZISA weist idR dann wunschgemäß zu, wenn man von der Einrichtung "angefordert" wird. Ob sie dich anfordert, entscheidet die Einrichtung selbst. Man muss ihr aber natürlich nicht auf die Nase binden, dass man nur mehr einen Rest an ordentlichem Zivildienst abzuleisten hat.
> Sie hat es geschluckt und verlangt keine Krankenstandsmeldung für die zwei Tage mehr.
Wäre auch eigenartig.
> Heißt das wenn ich das so mache und vom Bvg nicht recht bekommen sollte, muss ich die
> restliche Zeit vom Zivildienst nach der Gerichtseintscheidung nachholen, hab ich das
> richtig verstanden? Wenn ja dann kann ich das fast nicht riskieren, weil ich dann
> Zeit fürs Studium verlieren würde.
Wenn das BVwG die ex lege-Entlassung rechtskräftig bestätigt, musst du den Rest irgendwann "abdienen".
> > Die "Krankenstandstage" gelten für den gesamten Zivildienst, die
> nimmst du
> > also mit.
>
> Dann wäre es ja fast besser wenn ich nicht auf die 24-Tage Ausnahmeregel bestehe, mir
> eine neue Stelle suche wo ich in 1-2 Monaten einen Platz kriege (und die hoffentlich
> besser ist) damit ich wieder 24 Tage Krankenstand habe. Weil wenn ich mich jetzt
> direkt versetzen lasse, dann werde ich mit meinen paar restlichen Tagen ja sowieso
> auch irgendwann entlassen wenn ich ein paar Tage krank werde.
Das Problem hast du sowieso. Die 24 Tage beziehen sich auf den ordentlichen Zivildienst in seiner Gesamtheit. Du hast nun schon einige Tage verbraucht, die nimmst du unter allen Umständen mit. Du kriegst keine "neuen 24 Krankenstandstage".
> Hab ich eigentlich einen Nachteil wenn ich entlassen werde und mich dann bei einer
> neuen Stelle bewerbe, weil ich ja "nur" mehr 8 Monate abzuleisten habe?
> Kann man das erfahrungsgemäß sagen bzw. erfahren die Einrichtungen das vor der
> Anforderung überhaupt dass ich ein Monat weniger als üblich Sklave wäre?
Ob du dadurch einen Nachteil hast, kommt sicherlich auf die Einrichtung an. Die ZISA weist idR dann wunschgemäß zu, wenn man von der Einrichtung "angefordert" wird. Ob sie dich anfordert, entscheidet die Einrichtung selbst. Man muss ihr aber natürlich nicht auf die Nase binden, dass man nur mehr einen Rest an ordentlichem Zivildienst abzuleisten hat.
> Sie hat es geschluckt und verlangt keine Krankenstandsmeldung für die zwei Tage mehr.
Wäre auch eigenartig.
-
- Jungzivi
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- Registriert: Dienstag 29. November 2022, 19:20
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
> Wenn das BVwG die ex lege-Entlassung rechtskräftig bestätigt, musst du den Rest
> irgendwann "abdienen".
Und selbst wenn das der Fall wäre, könnte ich mich wieder von einer Einrichtung anfordern lassen, sofern die das auch will oder?
> Das Problem hast du sowieso. Die 24 Tage beziehen sich auf den ordentlichen
> Zivildienst in seiner Gesamtheit. Du hast nun schon einige Tage verbraucht, die
> nimmst du unter allen Umständen mit. Du kriegst keine "neuen 24
> Krankenstandstage".
Ich habe die 24 Tage jetzt verbraucht, ich wurde für die ganze Woche krankgeschrieben. Bin ich jetzt schon entlassen oder muss ich, sofern ich nächste Woche nicht mehr krankgeschrieben werden sollte wieder zu meiner Einrichtung bis ich einen Brief von der Zisa erhalte, der besagt dass ich entlassen bin?
Gibt es eigentlich eine Grenze wenn man sich von einer Einrichtung anfordern lassen möchte, wie weit dieser Termin in der Zukunft liegen darf? Ich habe nämlich auf der Website der Zisa gesehen, dass es schon Termine bei Einrichtungen für Ende 2024 gibt. Dann könnte ich einen der zwei Studien-/Ausbildungsgänge die ich machen möchte sogar schon ohne Pause durchziehen.
> irgendwann "abdienen".
Und selbst wenn das der Fall wäre, könnte ich mich wieder von einer Einrichtung anfordern lassen, sofern die das auch will oder?
> Das Problem hast du sowieso. Die 24 Tage beziehen sich auf den ordentlichen
> Zivildienst in seiner Gesamtheit. Du hast nun schon einige Tage verbraucht, die
> nimmst du unter allen Umständen mit. Du kriegst keine "neuen 24
> Krankenstandstage".
Ich habe die 24 Tage jetzt verbraucht, ich wurde für die ganze Woche krankgeschrieben. Bin ich jetzt schon entlassen oder muss ich, sofern ich nächste Woche nicht mehr krankgeschrieben werden sollte wieder zu meiner Einrichtung bis ich einen Brief von der Zisa erhalte, der besagt dass ich entlassen bin?
Gibt es eigentlich eine Grenze wenn man sich von einer Einrichtung anfordern lassen möchte, wie weit dieser Termin in der Zukunft liegen darf? Ich habe nämlich auf der Website der Zisa gesehen, dass es schon Termine bei Einrichtungen für Ende 2024 gibt. Dann könnte ich einen der zwei Studien-/Ausbildungsgänge die ich machen möchte sogar schon ohne Pause durchziehen.
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
zwangsarbeit hat geschrieben:
> > Wenn das BVwG die ex lege-Entlassung rechtskräftig bestätigt, musst du den Rest
> > irgendwann "abdienen".
>
> Und selbst wenn das der Fall wäre, könnte ich mich wieder von einer Einrichtung
> anfordern lassen, sofern die das auch will oder?
Ja, das wäre möglich.
> > Das Problem hast du sowieso. Die 24 Tage beziehen sich auf den ordentlichen
> > Zivildienst in seiner Gesamtheit. Du hast nun schon einige Tage verbraucht, die
> > nimmst du unter allen Umständen mit. Du kriegst keine "neuen 24
> > Krankenstandstage".
>
> Ich habe die 24 Tage jetzt verbraucht, ich wurde für die ganze Woche
> krankgeschrieben. Bin ich jetzt schon entlassen oder muss ich, sofern ich nächste
> Woche nicht mehr krankgeschrieben werden sollte wieder zu meiner Einrichtung bis ich
> einen Brief von der Zisa erhalte, der besagt dass ich entlassen bin?
Wenn du schonmal aufgrund der 24 Tage entlassen wurdest und dann während der weiteren Zuweisung wieder krank bist, hast du eine (neuerliche) Überschreitung der 24 Tage, womit nach meiner Ansicht die ex-lege-Entlassung wieder automatisch greift. Ob das der Einrichtung/der ZISA in dieser Form bewusst ist, steht auf einem anderen Blatt.
> Gibt es eigentlich eine Grenze wenn man sich von einer Einrichtung anfordern lassen
> möchte, wie weit dieser Termin in der Zukunft liegen darf? Ich habe nämlich auf der
> Website der Zisa gesehen, dass es schon Termine bei Einrichtungen für Ende 2024 gibt.
> Dann könnte ich einen der zwei Studien-/Ausbildungsgänge die ich machen möchte sogar
> schon ohne Pause durchziehen.
Nein. Das Gesetz regelt diese "Anforderung" gar nicht, das ist einfach gelebte Behördenpraxis der ZISA. Eine Grenze gibt es natürlich insofern, als du nur bis du 35 bist zugewiesen werden kannst.
> > Wenn das BVwG die ex lege-Entlassung rechtskräftig bestätigt, musst du den Rest
> > irgendwann "abdienen".
>
> Und selbst wenn das der Fall wäre, könnte ich mich wieder von einer Einrichtung
> anfordern lassen, sofern die das auch will oder?
Ja, das wäre möglich.
> > Das Problem hast du sowieso. Die 24 Tage beziehen sich auf den ordentlichen
> > Zivildienst in seiner Gesamtheit. Du hast nun schon einige Tage verbraucht, die
> > nimmst du unter allen Umständen mit. Du kriegst keine "neuen 24
> > Krankenstandstage".
>
> Ich habe die 24 Tage jetzt verbraucht, ich wurde für die ganze Woche
> krankgeschrieben. Bin ich jetzt schon entlassen oder muss ich, sofern ich nächste
> Woche nicht mehr krankgeschrieben werden sollte wieder zu meiner Einrichtung bis ich
> einen Brief von der Zisa erhalte, der besagt dass ich entlassen bin?
Wenn du schonmal aufgrund der 24 Tage entlassen wurdest und dann während der weiteren Zuweisung wieder krank bist, hast du eine (neuerliche) Überschreitung der 24 Tage, womit nach meiner Ansicht die ex-lege-Entlassung wieder automatisch greift. Ob das der Einrichtung/der ZISA in dieser Form bewusst ist, steht auf einem anderen Blatt.
> Gibt es eigentlich eine Grenze wenn man sich von einer Einrichtung anfordern lassen
> möchte, wie weit dieser Termin in der Zukunft liegen darf? Ich habe nämlich auf der
> Website der Zisa gesehen, dass es schon Termine bei Einrichtungen für Ende 2024 gibt.
> Dann könnte ich einen der zwei Studien-/Ausbildungsgänge die ich machen möchte sogar
> schon ohne Pause durchziehen.
Nein. Das Gesetz regelt diese "Anforderung" gar nicht, das ist einfach gelebte Behördenpraxis der ZISA. Eine Grenze gibt es natürlich insofern, als du nur bis du 35 bist zugewiesen werden kannst.
-
- Jungzivi
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- Registriert: Dienstag 29. November 2022, 19:20
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
> Wenn du schonmal aufgrund der 24 Tage entlassen wurdest und dann während der weiteren
> Zuweisung wieder krank bist, hast du eine (neuerliche) Überschreitung der 24 Tage,
> womit nach meiner Ansicht die ex-lege-Entlassung wieder automatisch greift. Ob das
> der Einrichtung/der ZISA in dieser Form bewusst ist, steht auf einem anderen Blatt.
Aber bin ich entlassen ab dem Tag an dem ich das Schreiben der Zisa bekomme, oder bin ich es jetzt schon, also nach Ablauf des 24. Krankenstandtages?
Kann ich dann also nach dem 24. Tag daheimbleiben ohne dass ich dann Krankmeldungen liefere?
> Nein. Das Gesetz regelt diese "Anforderung" gar nicht, das ist einfach
> gelebte Behördenpraxis der ZISA. Eine Grenze gibt es natürlich insofern, als du nur
> bis du 35 bist zugewiesen werden kannst.
Das heißt wenn man für Zuweisungstermine im nächstem Jahr angefordert werden sollte, dann ist das kein Problem?
> Zuweisung wieder krank bist, hast du eine (neuerliche) Überschreitung der 24 Tage,
> womit nach meiner Ansicht die ex-lege-Entlassung wieder automatisch greift. Ob das
> der Einrichtung/der ZISA in dieser Form bewusst ist, steht auf einem anderen Blatt.
Aber bin ich entlassen ab dem Tag an dem ich das Schreiben der Zisa bekomme, oder bin ich es jetzt schon, also nach Ablauf des 24. Krankenstandtages?
Kann ich dann also nach dem 24. Tag daheimbleiben ohne dass ich dann Krankmeldungen liefere?
> Nein. Das Gesetz regelt diese "Anforderung" gar nicht, das ist einfach
> gelebte Behördenpraxis der ZISA. Eine Grenze gibt es natürlich insofern, als du nur
> bis du 35 bist zugewiesen werden kannst.
Das heißt wenn man für Zuweisungstermine im nächstem Jahr angefordert werden sollte, dann ist das kein Problem?
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
zwangsarbeit hat geschrieben:
> Aber bin ich entlassen ab dem Tag an dem ich das Schreiben der Zisa bekomme, oder bin
> ich es jetzt schon, also nach Ablauf des 24. Krankenstandtages?
> Kann ich dann also nach dem 24. Tag daheimbleiben ohne dass ich dann Krankmeldungen
> liefere?
"ex lege" bedeutet Kraft Gesetz, also "automatisch". Eines Bescheides bedarf es dafür nicht.
Jetzt wo ich mir die gesetzliche Bestimmung nochmal genau durchgelesen habe, muss ich aber sagen, dass ich mir nicht ganz sicher bin, was in einem Fall wie deinem gilt: Leider ist das Gesetz in deiner Konstellation nicht sehr deutlich. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der 24-Tage-Regelung verhindern, dass sich Zivildiener durch Krankenstand dem Zivildienst entziehen. Er hat daher geregelt, dass mit Ablauf des 24. Krankenstandstages automatisch eine Entlassung eintritt.
Tatsächlich spricht das Gesetz aber nur vom Ablauf des 24. Tages als Entlassungsauslöser. Der 24. Krankenstandstag ist ja schon während deiner ersten Zuweisung abgelaufen. Bei strenger Wortlautinterpretation des Gesetzes könnte die Entlassung kein zweites Mal eintreten. Ich zweifle jedoch daran, dass das BVwG oder der VwGH es den Zivildienern so einfach machen. Einschlägige Entscheidungen sind mir aber noch keine bekannt.
An sich wären wohl folgende drei Varianten denkbar:
* die Entlassung tritt auch nach einer bereits einmal eingetretenen Entlassung in einer weiteren Zuweisung wieder ein und zwar sofort, weil die 24 Tage ja schon überschritten sind (entspricht meiner Behauptung im letzten Post, von der ich nich mehr übezeugt bin); problematisch an dieser Variante ist, dass sich aus dem Gesetz nicht ergibt, mit welchem Zeitpunkt die Entlassung eintreten soll, denn der Ablauf des 24. Kalendertages der Dienstunfähigkeit liegt hier ja weit in der Vergangenheit;
* die Entlassung tritt nicht nochmal ein, weil der 24. Tag bereits in der ersten Zuweisung abgelaufen ist und kein weiteres Mal ablaufen kann; das wäre die für Zivildiener wie dich günstigste Interpretation - ich würde im Streitfall in diesem Sinne argumentieren;
* die 24 Tage beginnen neu zu laufen, erst wenn wieder 24 Kalendertage Krankenstand abgelaufen sind, tritt eine neuerliche Entlassung ein.
Letztere Variante überzeugt auch nicht ganz, denn das Gesetz spricht von "insgesamt" 24 Kalendertagen, was gegen einen Neulauf spricht.
Du befindest dich momentan in einer ungünstigen Situation, denn wenn du ab jetzt einfach nicht mehr kommst, läufst du Gefahr, eine Verwaltungsstrafe zu bekommen, weil die Behörde der Ansicht ist, dass du weiterarbeiten hättest müssen. Kommst du, läufst du Gefahr "um sonst" zu arbeiten, weil die Behörde dir in ein paar Wochen mitteilt, dass du bereits vorher entlassen wurdest und die weitere Dienstleistung für deinen Zivildienst daher nicht zählt.
> Das heißt wenn man für Zuweisungstermine im nächstem Jahr angefordert werden sollte,
> dann ist das kein Problem?
Warum sollte das ein Problem sein? Wenn dich die ZISA aufgrund einer entsprechenden Anforderung für einen späten Termin zuweist, dann hast du den Bescheid ja in der Hand. Ob die ZISA das tut, entscheidet jedoch die ZISA allein.
> Aber bin ich entlassen ab dem Tag an dem ich das Schreiben der Zisa bekomme, oder bin
> ich es jetzt schon, also nach Ablauf des 24. Krankenstandtages?
> Kann ich dann also nach dem 24. Tag daheimbleiben ohne dass ich dann Krankmeldungen
> liefere?
"ex lege" bedeutet Kraft Gesetz, also "automatisch". Eines Bescheides bedarf es dafür nicht.
Jetzt wo ich mir die gesetzliche Bestimmung nochmal genau durchgelesen habe, muss ich aber sagen, dass ich mir nicht ganz sicher bin, was in einem Fall wie deinem gilt: Leider ist das Gesetz in deiner Konstellation nicht sehr deutlich. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der 24-Tage-Regelung verhindern, dass sich Zivildiener durch Krankenstand dem Zivildienst entziehen. Er hat daher geregelt, dass mit Ablauf des 24. Krankenstandstages automatisch eine Entlassung eintritt.
Tatsächlich spricht das Gesetz aber nur vom Ablauf des 24. Tages als Entlassungsauslöser. Der 24. Krankenstandstag ist ja schon während deiner ersten Zuweisung abgelaufen. Bei strenger Wortlautinterpretation des Gesetzes könnte die Entlassung kein zweites Mal eintreten. Ich zweifle jedoch daran, dass das BVwG oder der VwGH es den Zivildienern so einfach machen. Einschlägige Entscheidungen sind mir aber noch keine bekannt.
An sich wären wohl folgende drei Varianten denkbar:
* die Entlassung tritt auch nach einer bereits einmal eingetretenen Entlassung in einer weiteren Zuweisung wieder ein und zwar sofort, weil die 24 Tage ja schon überschritten sind (entspricht meiner Behauptung im letzten Post, von der ich nich mehr übezeugt bin); problematisch an dieser Variante ist, dass sich aus dem Gesetz nicht ergibt, mit welchem Zeitpunkt die Entlassung eintreten soll, denn der Ablauf des 24. Kalendertages der Dienstunfähigkeit liegt hier ja weit in der Vergangenheit;
* die Entlassung tritt nicht nochmal ein, weil der 24. Tag bereits in der ersten Zuweisung abgelaufen ist und kein weiteres Mal ablaufen kann; das wäre die für Zivildiener wie dich günstigste Interpretation - ich würde im Streitfall in diesem Sinne argumentieren;
* die 24 Tage beginnen neu zu laufen, erst wenn wieder 24 Kalendertage Krankenstand abgelaufen sind, tritt eine neuerliche Entlassung ein.
Letztere Variante überzeugt auch nicht ganz, denn das Gesetz spricht von "insgesamt" 24 Kalendertagen, was gegen einen Neulauf spricht.
Du befindest dich momentan in einer ungünstigen Situation, denn wenn du ab jetzt einfach nicht mehr kommst, läufst du Gefahr, eine Verwaltungsstrafe zu bekommen, weil die Behörde der Ansicht ist, dass du weiterarbeiten hättest müssen. Kommst du, läufst du Gefahr "um sonst" zu arbeiten, weil die Behörde dir in ein paar Wochen mitteilt, dass du bereits vorher entlassen wurdest und die weitere Dienstleistung für deinen Zivildienst daher nicht zählt.
> Das heißt wenn man für Zuweisungstermine im nächstem Jahr angefordert werden sollte,
> dann ist das kein Problem?
Warum sollte das ein Problem sein? Wenn dich die ZISA aufgrund einer entsprechenden Anforderung für einen späten Termin zuweist, dann hast du den Bescheid ja in der Hand. Ob die ZISA das tut, entscheidet jedoch die ZISA allein.
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- Jungzivi
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- Registriert: Dienstag 29. November 2022, 19:20
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
> Du befindest dich momentan in einer ungünstigen Situation, denn wenn du ab jetzt
> einfach nicht mehr kommst, läufst du Gefahr, eine Verwaltungsstrafe zu bekommen, weil
> die Behörde der Ansicht ist, dass du weiterarbeiten hättest müssen. Kommst du, läufst
> du Gefahr "um sonst" zu arbeiten, weil die Behörde dir in ein paar Wochen
> mitteilt, dass du bereits vorher entlassen wurdest und die weitere Dienstleistung für
> deinen Zivildienst daher nicht zählt.
Was wäre jetzt die beste bzw. sicherste Option? Soll ich weiter Krankmeldungen schicken bis der Brief kommt?
> Warum sollte das ein Problem sein? Wenn dich die ZISA aufgrund einer entsprechenden
> Anforderung für einen späten Termin zuweist, dann hast du den Bescheid ja in der
> Hand. Ob die ZISA das tut, entscheidet jedoch die ZISA allein.
Kann man sagen wie lange man vor Zuweisung den Bescheid bekommt? Also was ich noch in Erinnerung habe, habe ich meinen relativ knapp vor Antritt erst bekommen.
> einfach nicht mehr kommst, läufst du Gefahr, eine Verwaltungsstrafe zu bekommen, weil
> die Behörde der Ansicht ist, dass du weiterarbeiten hättest müssen. Kommst du, läufst
> du Gefahr "um sonst" zu arbeiten, weil die Behörde dir in ein paar Wochen
> mitteilt, dass du bereits vorher entlassen wurdest und die weitere Dienstleistung für
> deinen Zivildienst daher nicht zählt.
Was wäre jetzt die beste bzw. sicherste Option? Soll ich weiter Krankmeldungen schicken bis der Brief kommt?
> Warum sollte das ein Problem sein? Wenn dich die ZISA aufgrund einer entsprechenden
> Anforderung für einen späten Termin zuweist, dann hast du den Bescheid ja in der
> Hand. Ob die ZISA das tut, entscheidet jedoch die ZISA allein.
Kann man sagen wie lange man vor Zuweisung den Bescheid bekommt? Also was ich noch in Erinnerung habe, habe ich meinen relativ knapp vor Antritt erst bekommen.
Re: Schlafstörungen wegen Zivildienst
zwangsarbeit hat geschrieben:
> Was wäre jetzt die beste bzw. sicherste Option? Soll ich weiter Krankmeldungen
> schicken bis der Brief kommt?
Das kommt natürlich drauf an. Wenn du weiterhin krank bist, bist du auf der sicheren Seite, wenn du auch weiterhin Krankmeldungen schickst. Realistischerweise werden sie dann spätestens nach dem 24. Krankenstandskalendertag seit der erneuten Zuweisung davon ausgehen, dass du neuerlich entlassen bist. Man könnte dann natürlich einen Bescheid beantragen und diesen im Instanzenzug bekämpfen.
> Kann man sagen wie lange man vor Zuweisung den Bescheid bekommt? Also was ich noch in
> Erinnerung habe, habe ich meinen relativ knapp vor Antritt erst bekommen.
Das kann so oder so sein. Es ist durchaus nicht unrealistisch, dass du auch mehrere Monate im Vorhinein einen Zuweisungsbescheid kriegst, wenn du dich für einen späten Zeitpunkt anfordern lässt. Das Gesetz sieht keine Höchstgrenze für die Zeitspanne zwischen Bescheiderlassung und tatsächlichem Zuweisungszeitpunkt vor. Wenn es Einrichtungen gibt, für die bereits jetzt Zuweisungszeiträume, die im Jahr 2024 beginnen, existieren, wird die ZISA entsprechend angeforderte Zivildienstpflichtige wohl auch bald mittels Bescheid zuweisen, um diesbezüglich Rechtssicherheit herzustellen. Schließlich hat auch die ZISA wenig davon, wenn sie mit den Zuweisungen lange zuwartet. Sie verschiebt damit nur Arbeit nach hinten.
> Was wäre jetzt die beste bzw. sicherste Option? Soll ich weiter Krankmeldungen
> schicken bis der Brief kommt?
Das kommt natürlich drauf an. Wenn du weiterhin krank bist, bist du auf der sicheren Seite, wenn du auch weiterhin Krankmeldungen schickst. Realistischerweise werden sie dann spätestens nach dem 24. Krankenstandskalendertag seit der erneuten Zuweisung davon ausgehen, dass du neuerlich entlassen bist. Man könnte dann natürlich einen Bescheid beantragen und diesen im Instanzenzug bekämpfen.
> Kann man sagen wie lange man vor Zuweisung den Bescheid bekommt? Also was ich noch in
> Erinnerung habe, habe ich meinen relativ knapp vor Antritt erst bekommen.
Das kann so oder so sein. Es ist durchaus nicht unrealistisch, dass du auch mehrere Monate im Vorhinein einen Zuweisungsbescheid kriegst, wenn du dich für einen späten Zeitpunkt anfordern lässt. Das Gesetz sieht keine Höchstgrenze für die Zeitspanne zwischen Bescheiderlassung und tatsächlichem Zuweisungszeitpunkt vor. Wenn es Einrichtungen gibt, für die bereits jetzt Zuweisungszeiträume, die im Jahr 2024 beginnen, existieren, wird die ZISA entsprechend angeforderte Zivildienstpflichtige wohl auch bald mittels Bescheid zuweisen, um diesbezüglich Rechtssicherheit herzustellen. Schließlich hat auch die ZISA wenig davon, wenn sie mit den Zuweisungen lange zuwartet. Sie verschiebt damit nur Arbeit nach hinten.