Hallo,
ich leiste zurzeit meinen Zivildienst bei RK in Vorarlberg und uns wurde folgendes Dokument zur Unterschrift vorgelegt:
https://www.dropbox.com/s/69dfi147cyc6n ... d.pdf?dl=0
Die in dem Dokument angeführten € 7,50 pro Tag wurden uns zu Beginn des Zivildienstes als Ersatz für die Naturalverpflegung angeboten, was meines Wissens aber nicht auf dienstfreie Tage angewendet werden darf. Außerdem wird während der Ausbildungszeit keine Naturalverpflegung angeboten.
Und nun würde ich gerne wissen, ob es trotz unterschriebenem Dokument noch möglich ist das Verpflegungsgeld in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe einzufordern.
Danke
LG
Verpflegungsgeld RK Vorarlberg
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Re: Verpflegungsgeld RK Vorarlberg
Zivi_23 hat geschrieben:
> ich leiste zurzeit meinen Zivildienst bei RK in Vorarlberg und uns wurde
> folgendes Dokument zur Unterschrift vorgelegt:
> https://www.dropbox.com/s/69dfi147cyc6n ... d.pdf?dl=0
> Die in dem Dokument angeführten € 7,50 pro Tag wurden uns zu Beginn des
> Zivildienstes als Ersatz für die Naturalverpflegung angeboten, was meines
> Wissens aber nicht auf dienstfreie Tage angewendet werden darf. Außerdem
> wird während der Ausbildungszeit keine Naturalverpflegung angeboten.
> Und nun würde ich gerne wissen, ob es trotz unterschriebenem Dokument noch
> möglich ist das Verpflegungsgeld in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
> einzufordern.
Warum unterschreibst du das?
Dieses Dokument, soweit es eine rechtliche Verbindlichkeit erlangt haben sollte, hat für dich nur Nachteile. Du verzichtest auf Ansprüche, bestätigst, dass du irgendwelche schwammigen (nicht näher definierten) Informationen bekommen hast und begibst dich damit in die Gefahr, dass man dir alles mögliche umhängt, weil du ja (angeblich) über diverse Pflichten belehrt worden bist.
Zum Verpflegungsgeld: Grundsätzlich stehen dir, wenn keine Naturalverpflegung geboten wird, 16€ pro Tag zu. Es sind gewisse Abzüge (maximal 35%) zulässig. Im Rettungs- und Sanitätsdienst werden regelmäßig 15% Abzug für den "gleichbleibenden Dienstort", den nach der Judikatur des VwGH de facto jeder Zivildiener hat, auch wenn er den ganzen Tag durch's Land fährt, gerechtfertigt sein, mehr aber nicht, denn überwiegend geringe körperliche Belastung ist mit dem Job beim RK nicht verbunden und eine Kochgelegenheit samt gesondertem Kühlschrank und Gefrierschrank, sofern sie denn theoretisch gegeben wären, helfen dir unterwegs nichts. Realistischerweise stehen dir also 13,60€ pro Tag zu.
Nun hast du diesen lustigen Verzicht unterschrieben. Es ist möglich, auf Ansprüche zu verzichten. Die Frage ist, ob ein solcher Verzicht im vorliegenden Fall rechtswirksam erfolgt ist. Das hängt von den Umständen ab, unter denen du unterschrieben hast. Wurdest du regelrecht dazu gedrängt, möglicherweise auch unter Androhung negativer Folgen, was bei Zivildienstorganisationen ja nichts außergewöhnliches wäre, sprechen gute Gründe dafür, dass eine wahre Einwilligung in den Verzicht nicht gegeben war. Möglicherweise wurdest du auch in die Irre geführt. Haben sie dir denn gesagt, wie viel dir gesetzlich zusteht? In der Erklärung, die du da unterschrieben hast, steht nämlich, dass dir die Verpflegungsverordnung erklärt wurde. Wenn dem so ist, hättest du sehenden Auges einer geringeren Auszahlung (etwas mehr als die Hälfte des eigentlichen Anspruches!) zugestimmt.
Wie dem auch sei, jedenfalls liegt der Ball bei dir, denn du musst den Wisch jetzt "wegbeweisen".
Du kannst einen Antrag bei der ZISA stellen, die feststellen muss, in welcher Höhe deine vermögensrechtlichen Ansprüche bestehen. Das RK wird natürlich den Wisch vorlegen und sagen, du hättest verzichtet, weshalb alles in Ordnung sei. Dann kannst du argumentieren, warum der Wisch deiner Meinung nach nicht zählt.
Je nachdem, was die Leute beim RK so erzählt haben, kannst du natürlich auch den Widerruf als Träger des Zivildienstes beim Landeshauptmann anregen, wenn sich aus dem Verhalten ergibt, dass der Rechtsträger seiner Pflicht zur Belehrung der Zivildienstleistenden und zur angemessenen Verpflegung derselben nicht nachgekommen ist. Das wird natürlich nichts bringen, weil die Politik die Gratisarbeiter ja haben will und sich der Landeshauptmann vor dem Stimmvieh nicht damit brüsten kann, dass das RK jetzt keine Zwangsarbeiter mehr bekommt. Schließlich sind die Leute - gerade in ländlicheren Regionen - statistisch gesehen stärkere Befürworter des Zwangsdienstes.
Kurzum: Ohne nähere Informationen dazu, wie es zu deiner Unterschrift auf diesem Papier gekommen ist, lässt sich die Frage, die du dir stellt, nicht beantworten.
> ich leiste zurzeit meinen Zivildienst bei RK in Vorarlberg und uns wurde
> folgendes Dokument zur Unterschrift vorgelegt:
> https://www.dropbox.com/s/69dfi147cyc6n ... d.pdf?dl=0
> Die in dem Dokument angeführten € 7,50 pro Tag wurden uns zu Beginn des
> Zivildienstes als Ersatz für die Naturalverpflegung angeboten, was meines
> Wissens aber nicht auf dienstfreie Tage angewendet werden darf. Außerdem
> wird während der Ausbildungszeit keine Naturalverpflegung angeboten.
> Und nun würde ich gerne wissen, ob es trotz unterschriebenem Dokument noch
> möglich ist das Verpflegungsgeld in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
> einzufordern.
Warum unterschreibst du das?
Dieses Dokument, soweit es eine rechtliche Verbindlichkeit erlangt haben sollte, hat für dich nur Nachteile. Du verzichtest auf Ansprüche, bestätigst, dass du irgendwelche schwammigen (nicht näher definierten) Informationen bekommen hast und begibst dich damit in die Gefahr, dass man dir alles mögliche umhängt, weil du ja (angeblich) über diverse Pflichten belehrt worden bist.
Zum Verpflegungsgeld: Grundsätzlich stehen dir, wenn keine Naturalverpflegung geboten wird, 16€ pro Tag zu. Es sind gewisse Abzüge (maximal 35%) zulässig. Im Rettungs- und Sanitätsdienst werden regelmäßig 15% Abzug für den "gleichbleibenden Dienstort", den nach der Judikatur des VwGH de facto jeder Zivildiener hat, auch wenn er den ganzen Tag durch's Land fährt, gerechtfertigt sein, mehr aber nicht, denn überwiegend geringe körperliche Belastung ist mit dem Job beim RK nicht verbunden und eine Kochgelegenheit samt gesondertem Kühlschrank und Gefrierschrank, sofern sie denn theoretisch gegeben wären, helfen dir unterwegs nichts. Realistischerweise stehen dir also 13,60€ pro Tag zu.
Nun hast du diesen lustigen Verzicht unterschrieben. Es ist möglich, auf Ansprüche zu verzichten. Die Frage ist, ob ein solcher Verzicht im vorliegenden Fall rechtswirksam erfolgt ist. Das hängt von den Umständen ab, unter denen du unterschrieben hast. Wurdest du regelrecht dazu gedrängt, möglicherweise auch unter Androhung negativer Folgen, was bei Zivildienstorganisationen ja nichts außergewöhnliches wäre, sprechen gute Gründe dafür, dass eine wahre Einwilligung in den Verzicht nicht gegeben war. Möglicherweise wurdest du auch in die Irre geführt. Haben sie dir denn gesagt, wie viel dir gesetzlich zusteht? In der Erklärung, die du da unterschrieben hast, steht nämlich, dass dir die Verpflegungsverordnung erklärt wurde. Wenn dem so ist, hättest du sehenden Auges einer geringeren Auszahlung (etwas mehr als die Hälfte des eigentlichen Anspruches!) zugestimmt.
Wie dem auch sei, jedenfalls liegt der Ball bei dir, denn du musst den Wisch jetzt "wegbeweisen".
Du kannst einen Antrag bei der ZISA stellen, die feststellen muss, in welcher Höhe deine vermögensrechtlichen Ansprüche bestehen. Das RK wird natürlich den Wisch vorlegen und sagen, du hättest verzichtet, weshalb alles in Ordnung sei. Dann kannst du argumentieren, warum der Wisch deiner Meinung nach nicht zählt.
Je nachdem, was die Leute beim RK so erzählt haben, kannst du natürlich auch den Widerruf als Träger des Zivildienstes beim Landeshauptmann anregen, wenn sich aus dem Verhalten ergibt, dass der Rechtsträger seiner Pflicht zur Belehrung der Zivildienstleistenden und zur angemessenen Verpflegung derselben nicht nachgekommen ist. Das wird natürlich nichts bringen, weil die Politik die Gratisarbeiter ja haben will und sich der Landeshauptmann vor dem Stimmvieh nicht damit brüsten kann, dass das RK jetzt keine Zwangsarbeiter mehr bekommt. Schließlich sind die Leute - gerade in ländlicheren Regionen - statistisch gesehen stärkere Befürworter des Zwangsdienstes.
Kurzum: Ohne nähere Informationen dazu, wie es zu deiner Unterschrift auf diesem Papier gekommen ist, lässt sich die Frage, die du dir stellt, nicht beantworten.