Hallo Genossen,
Folgendes Proble, dank dem beschissenen neuen Zivildienstgesetz das am 1 Jänner in Kraft getreten ist, darf ich nicht mehr in den Krankenstand, da ich vor dem 1 Jänner über diese 24 Tage gekommen bin. Ich hab nun Angina. Mein Hals schmerzt, mein Kopf tut seit 3 Tagen weh und ich hab das Verlangen die ganze Zeit zu schlafen obwohl ich ausgeschlafen bin. Viel Bewegung tut mir weh. Mein Arzt meinte, gut möglich das ich mich im Kindergarten angesteckt habe. In der Zentrale hieß es, ich soll entscheiden ob ich so in die Arbeit gehe oder rausfliegen.
LG
Nuha96
Krank aber darf nicht in den Krankenstand
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Re: Krank aber darf nicht in den Krankenstand
Nuha96 hat geschrieben:
> Folgendes Proble, dank dem beschissenen neuen Zivildienstgesetz das am 1
> Jänner in Kraft getreten ist, darf ich nicht mehr in den Krankenstand, da
> ich vor dem 1 Jänner über diese 24 Tage gekommen bin. Ich hab nun Angina.
> Mein Hals schmerzt, mein Kopf tut seit 3 Tagen weh und ich hab das
> Verlangen die ganze Zeit zu schlafen obwohl ich ausgeschlafen bin. Viel
> Bewegung tut mir weh. Mein Arzt meinte, gut möglich das ich mich im
> Kindergarten angesteckt habe. In der Zentrale hieß es, ich soll entscheiden
> ob ich so in die Arbeit gehe oder rausfliegen.
Wenn die Dienstunfähigkeit nachweislich auf eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes zurückzuführen ist, ist der Zeitraum dieser Dienstunfähigkeit nicht auf die 24 Tage einzurechnen (außer du erklärst dich damit einverstanden).
Waren in deinen früheren "Krankenstands"tagen solche dabei, wo die Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen war?
Wenn dir dein Arzt in die Bescheinigung reinschreibt, dass die jetzige Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen ist, dann würde die 24-Tage-Regelung nicht greifen. Zu bedenken ist aber, dass die Erkrankung _nachweislich_ auf den Zivildienst zurückzuführen sein muss - deshalb wäre der Vermerk auf der Bescheinigung des Arztes jedenfalls erforderlich.
Sollte der Arzt das nicht vermerken, bleibt der allfällige Umweg über die alten Dienstunfähigkeiten, sofern diese (nachweislich) auf den Zivildienst zurückzuführen sind. In dem Fall kannst du dich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf ein langwieriges Verwaltungsverfahren einstellen, weil die Nachweislichkeit im ersten Moment von allen Beteiligten (Rechtsträger, ZISA) bezweifelt werden wird. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist völlig offen, weil zur Frage, auf welche Weise der vom Gesetz geforderte Nachweis zu führen ist (insbesondere in Fällen, wo die Erkrankung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, als der Nachweis noch nicht erforderlich war), noch keine Rechtsprechung besteht. Der Vorteil dieser Variante wäre aber, dass sie dich in der Zwischenzeit wie einen Entlassenen behandeln und nicht arbeiten lassen. Solltest du erfolgreich sein, würde der Zeitraum rückwirkend als abgeleisteter Zivildienst gelten.
Sollten auch deine früheren Dienstunfähigkeiten nicht nachweislich auf den Zivildienst zurückzuführen sein, bleibt dir noch die Möglichkeit, allfällig noch nicht verbrauchte Freistellungstage ("Urlaub") zu verbrauchen, krank in den Zivildienst zu gehen oder die Entlassung in Kauf zu nehmen.
> Folgendes Proble, dank dem beschissenen neuen Zivildienstgesetz das am 1
> Jänner in Kraft getreten ist, darf ich nicht mehr in den Krankenstand, da
> ich vor dem 1 Jänner über diese 24 Tage gekommen bin. Ich hab nun Angina.
> Mein Hals schmerzt, mein Kopf tut seit 3 Tagen weh und ich hab das
> Verlangen die ganze Zeit zu schlafen obwohl ich ausgeschlafen bin. Viel
> Bewegung tut mir weh. Mein Arzt meinte, gut möglich das ich mich im
> Kindergarten angesteckt habe. In der Zentrale hieß es, ich soll entscheiden
> ob ich so in die Arbeit gehe oder rausfliegen.
Wenn die Dienstunfähigkeit nachweislich auf eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes zurückzuführen ist, ist der Zeitraum dieser Dienstunfähigkeit nicht auf die 24 Tage einzurechnen (außer du erklärst dich damit einverstanden).
Waren in deinen früheren "Krankenstands"tagen solche dabei, wo die Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen war?
Wenn dir dein Arzt in die Bescheinigung reinschreibt, dass die jetzige Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen ist, dann würde die 24-Tage-Regelung nicht greifen. Zu bedenken ist aber, dass die Erkrankung _nachweislich_ auf den Zivildienst zurückzuführen sein muss - deshalb wäre der Vermerk auf der Bescheinigung des Arztes jedenfalls erforderlich.
Sollte der Arzt das nicht vermerken, bleibt der allfällige Umweg über die alten Dienstunfähigkeiten, sofern diese (nachweislich) auf den Zivildienst zurückzuführen sind. In dem Fall kannst du dich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf ein langwieriges Verwaltungsverfahren einstellen, weil die Nachweislichkeit im ersten Moment von allen Beteiligten (Rechtsträger, ZISA) bezweifelt werden wird. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist völlig offen, weil zur Frage, auf welche Weise der vom Gesetz geforderte Nachweis zu führen ist (insbesondere in Fällen, wo die Erkrankung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, als der Nachweis noch nicht erforderlich war), noch keine Rechtsprechung besteht. Der Vorteil dieser Variante wäre aber, dass sie dich in der Zwischenzeit wie einen Entlassenen behandeln und nicht arbeiten lassen. Solltest du erfolgreich sein, würde der Zeitraum rückwirkend als abgeleisteter Zivildienst gelten.
Sollten auch deine früheren Dienstunfähigkeiten nicht nachweislich auf den Zivildienst zurückzuführen sein, bleibt dir noch die Möglichkeit, allfällig noch nicht verbrauchte Freistellungstage ("Urlaub") zu verbrauchen, krank in den Zivildienst zu gehen oder die Entlassung in Kauf zu nehmen.