Verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur "Art der Erkrankung"

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Azby
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Verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur "Art der Erkrankung"

Beitrag von Azby »

Nachdem uns dieses Thema hier im Forum immer wieder beschäftigt hat, hier eine kleine Zusammenstellung von Entscheidungen verschiedener LVwG zur Thematik (neueste zuerst):

VwG Wien, VGW-001/016/1760/2018: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 018_00.pdf
LVwG Tirol, LVwG-2017/24/0753-1: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 3_1_00.pdf
LVwG OÖ, LVwG-200017/2/SCH/CG: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... _CG_00.pdf
LVwG NÖ, LVwG-S-350/001-2016: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 016_00.pdf


Im Ergebnis kommen die Verwaltungsgerichte zum Schluss, dass die Angabe "Krankheit", wie auf jeder normalen Krankenstandsbescheinigung üblich, ausreicht. Die Entscheidung des LVwG Tirol kommt zum selben Schluss, lässt das Straferkenntnis aber aufrecht, weil der Beschwerdeführer nicht hinreichend glaubhaft gemacht habe, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschriften ohne sein Verschulden unmöglich war (der Arzt hatte überhaupt keine Art der Erkrankung, nicht einmal "Krankheit" angegeben).

Grundsätzlich geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in diesem Punkt aber in die richtige Richtung. Hoffentlich hat sich das auch schon bei den Bezirksverwaltungsbehörden herumgesprochen. Hier im Forum gab's schon seit einiger Zeit keine diesbezüglichen Beschwerden mehr, was dafür sprechen könnte.
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