Psychische Probleme- Befreiung vom Dienst

Alles über deine Rechte als Zivildiener...

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Kamel
Jungzivi
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Psychische Probleme- Befreiung vom Dienst

Beitrag von Kamel »

Liebes Ziviforum,
ich habe ein großes Problem und bitte euch um Rat.
Ich habe meine Zuweisung zum Zivildienst bereits erhalten und der Termin zum Antritt rückt immer näher. (Außerdem habe ich bereits mehrmals aufgeschoben.)
Jedoch leide ich schon lange unter Depression und sozialen Ängsten welche in Panikattacken gipfeln.
Ich traue mir aktuell überhaupt nicht zu, den Zivildienst zu leisten.
Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll?
Ich dachte, ich hole mir eine schriftliche Einschätzung meiner Lage von einem Psychiater auf welche ich mich beim Amtsarzt stützen kann.
Ich kenne mich halt überhaupt nicht aus, daher meine Fragen:

1)Wirkt ein Schreiben eines Psychiaters überhaupt unterstützend?

2)Wie sieht, so ein Schreiben überhaupt aus, ich weiß gar nicht wonach ich den Psychiater fragen soll. Ich meine, gibt es irgendeine genormte Form eines Schreibens, Formulars oder so?

3)Wie gehe ich vor? Wie sieht der „Weg“ aus, was sind die einzelnen Schritte? (Hier blicke ich überhaupt nicht durch.) ... Ich gehe zu einem Psychiater für ein Schreiben und einer aktuellen Diagnose... und dann ...? Welche Schritte muss ich machen?

4)Mit welchen Konsequenzen muss ich in der Zukunft rechnen? Wer wird Einblick in meine Akte haben und was sind mögliche Auswirkungen? (Natürlich hoffe ich irgendwann ein normales Leben zu führen und sollte ich dies schaffen, möchte ich mir nicht alles verbaut haben.)

Falls ich irgendetwas übersehe oder nicht bedacht habe, bitte ich darum, darauf hingewiesen zu werden.

Vielen Dank an all jene, welche mir hier weiter helfen können.
Freundliche Grüße
K
Azby
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Re: Psychische Probleme- Befreiung vom Dienst

Beitrag von Azby »

Kamel hat geschrieben:
> Liebes Ziviforum,
> ich habe ein großes Problem und bitte euch um Rat.
> Ich habe meine Zuweisung zum Zivildienst bereits erhalten und der Termin
> zum Antritt rückt immer näher. (Außerdem habe ich bereits mehrmals
> aufgeschoben.)

Wofür war der Aufschub? Warum hast du keinen weiteren Aufschub beantragt?

> Jedoch leide ich schon lange unter Depression und sozialen Ängsten welche
> in Panikattacken gipfeln.
> Ich traue mir aktuell überhaupt nicht zu, den Zivildienst zu leisten.
> Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll?
> Ich dachte, ich hole mir eine schriftliche Einschätzung meiner Lage von
> einem Psychiater auf welche ich mich beim Amtsarzt stützen kann.
> Ich kenne mich halt überhaupt nicht aus, daher meine Fragen:
>
> 1)Wirkt ein Schreiben eines Psychiaters überhaupt unterstützend?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Amtsarzt muss sich zumindest damit auseinandersetzen.

> 2)Wie sieht, so ein Schreiben überhaupt aus, ich weiß gar nicht wonach ich
> den Psychiater fragen soll. Ich meine, gibt es irgendeine genormte Form
> eines Schreibens, Formulars oder so?

Nein, gibt es nicht.

> 3)Wie gehe ich vor? Wie sieht der „Weg“ aus, was sind die einzelnen
> Schritte? (Hier blicke ich überhaupt nicht durch.) ... Ich gehe zu einem
> Psychiater für ein Schreiben und einer aktuellen Diagnose... und dann ...?
> Welche Schritte muss ich machen?

Du beantragst bei der ZISA die Feststellung deiner dauernden oder vorübergehenden Unfähigkeit zu jedem Zivildienst und begründest ihn mit deinen Depressionen und sozialen Ängsten. Dem legst du zur Untermauerung die Bestätigung vom Arzt bei. Die ZISA wird dann den Amtsarzt einschalten, der dich begutachtet und ein Gutachten schreibt. Je nachdem, zu welchem Ergebnis er kommt, wird die ZISA entscheiden.

Jedenfalls hat der Antrag keine aufschiebende Wirkung, du musst also grundsätzlich dem Zuweisungsbescheid nachkommen, weil sonst strafrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen können. Dem steht aber nicht entgegen, dass du am ersten Tag in die zugewiesene Stelle gehst und dich ab dem zweiten Tag wegen deiner Depressionen krank meldest. Du bist dann mit Ablauf des 18. Tages deiner (durchgehenden) Dienstunfähigkeit kraft Gesetz aus dem Zivildienst entlassen und wirst für die verbleibende Zeit (9 Monate minus 1 Tag "Arbeit" minus 18 Tage durchgehende Dienstunfähigkeit) irgendwann erneut zugewiesen. Theoretisch kann man dieses Spiel natürlich so oft wiederholen, bis die 9 Monate mit 18-Tages-Dienstunfähigkeiten "abgearbeitet" sind, in der Praxis bist du vorher wohl 35 Jahre alt und kannst ohnehin nicht mehr zugewiesen werden.

> 4)Mit welchen Konsequenzen muss ich in der Zukunft rechnen? Wer wird
> Einblick in meine Akte haben und was sind mögliche Auswirkungen? (Natürlich
> hoffe ich irgendwann ein normales Leben zu führen und sollte ich dies
> schaffen, möchte ich mir nicht alles verbaut haben.)

Grundsätzlich herrscht das Amtsgeheimnis, dh. einfach so kann niemand in die Ergebnisse des Verwaltungsverfahrens und der Begutachtung durch den Amtsarzt Einsicht nehmen. Jedoch sind Behörden untereinander zur Amtshilfe verpflichtet, dh. es kann durchaus sein, dass eine Behörde den Akt in einem anderen Verfahren anfordert und somit doch Kenntnis vom Inhalt deines ZISA-Aktes bekommt.
Kamel
Jungzivi
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Re: Psychische Probleme- Befreiung vom Dienst

Beitrag von Kamel »

Vielen Dank für die rasche Antwort!
Der Übersicht halber wiederhole ich nicht den ganzen Beitrag sondern nur die Teile auf die ich antworten möchte oder zu welchen ich noch Fragen habe.



[quote=Azby post_id=82647 time=1533137311 user_id=5601]
Wofür war der Aufschub? Warum hast du keinen weiteren Aufschub beantragt?
[/quote]

Am Anfang konnte ich aufgrund eines Studiums aufschieben. Ich dachte zwischenzeitlich, dass die ZISA mich einfach vergessen hat. Mittlerweile bin ich zu alt um aufgrund einer Inskription oder ähnlichen noch Aufschub zu bekommen. Vor über einem Jahr bekam ich dann eine Zuweisung. Da ich den Akteneintrag vermeiden wollte ging ich nicht zum Amtsarzt oder der gleichen, sondern bekam die Chance, mich von einer anderen Einrichtung anfordern zu lassen, welche jedoch erst ein Jahr später (also jetzt) Stellen frei hatte. Damals kam mir das schlau vor. Leider war es gar nicht schlau und hat die Angelegenheit nur hinausgezögert. Ich hatte und habe einfach zu große Angst vor dem Dienst aber auch vor den möglichen Konsequenzen eines Akteneintrags als „psychisch krank“.
Doch jetzt sind mir die Hände gebunden, ich sehe keinen anderen Ausweg aus der Situation als zum Amtsarzt zu gehen...



[quote=Azby post_id=82647 time=1533137311 user_id=5601]
Du beantragst bei der ZISA die Feststellung deiner dauernden oder vorübergehenden Unfähigkeit zu jedem Zivildienst und begründest ihn mit deinen Depressionen und sozialen Ängsten. Dem legst du zur Untermauerung die Bestätigung vom Arzt bei. Die ZISA wird dann den Amtsarzt einschalten, der dich begutachtet und ein Gutachten schreibt. Je nachdem, zu welchem Ergebnis er kommt, wird die ZISA entscheiden.
[/quote]

Gibt es ein genormtes Schreiben oder ein Formular um eine "Feststellung der Unfähigkeit zum Dienst" zu beantragen?
Wie lange kann es dauern bis ich eine Zuweisung zum Amtsarzt bekomme? Und die ZISA darauf basierend eine Entscheidung fällt?



[quote=Azby post_id=82647 time=1533137311 user_id=5601]
Jedenfalls hat der Antrag keine aufschiebende Wirkung, du musst also grundsätzlich dem Zuweisungsbescheid nachkommen, weil sonst strafrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen können. Dem steht aber nicht entgegen, dass du am ersten Tag in die zugewiesene Stelle gehst und dich ab dem zweiten Tag wegen deiner Depressionen krank meldest. Du bist dann mit Ablauf des 18. Tages deiner (durchgehenden) Dienstunfähigkeit kraft Gesetz aus dem Zivildienst entlassen und wirst für die verbleibende Zeit (9 Monate minus 1 Tag "Arbeit" minus 18 Tage durchgehende Dienstunfähigkeit) irgendwann erneut zugewiesen. Theoretisch kann man dieses Spiel natürlich so oft wiederholen, bis die 9 Monate mit 18-Tages-Dienstunfähigkeiten "abgearbeitet" sind, in der Praxis bist du vorher wohl 35 Jahre alt und kannst ohnehin nicht mehr zugewiesen werden.
[/quote]

Ist das so easy? warum kommt so etwas nicht häufiger vor? Dann hätte die ZISA ja gar keine Möglichkeit mehr, irgendjemanden zum Dienst zu verpflichten?



[quote=Azby post_id=82647 time=1533137311 user_id=5601]
Grundsätzlich herrscht das Amtsgeheimnis, dh. einfach so kann niemand in die Ergebnisse des Verwaltungsverfahrens und der Begutachtung durch den Amtsarzt Einsicht nehmen. Jedoch sind Behörden untereinander zur Amtshilfe verpflichtet, dh. es kann durchaus sein, dass eine Behörde den Akt in einem anderen Verfahren anfordert und somit doch Kenntnis vom Inhalt deines ZISA-Aktes bekommt.
[/quote]

In welchen Fällen kommt den so etwas vor? Welche Konsequenzen könnten daraus entstehen?
Wäre es möglich sofern es mir vor dem 35.Lebensjahr ausreichend gut geht, den Dienst nachzuholen, sodass sich keine Konsequenzen aus dem Akteneintrag ergeben? (...Natürlich verschwindet der Eintrag nicht aber er hat dann vielleicht keine Konsequenzen?)
Wie bereits erwähnt hab ich halt Angst davor. Besonders vor Problemen mit Jobs, Führerschein oder irgendwelchen Fällen, welche ich noch nicht vorhersehen kann. Vielleicht ist dies unberechtigt, ich kann die Situation einfach nicht abschätzen.



Außerdem:
Meiner Zuweisung liegen die Formulare „Erklärung zur Bezugsanweisung (Gehalt)“ und „Antrag“ auf Wohnkostenbeihilfe, bei. Soll ich diese ausgefüllt retournieren oder ergibt sich dadurch bloß ein gesteigerter bürokratischer Aufwand?



Vielen Dank und freundliche Grüße
K
Azby
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Re: Psychische Probleme- Befreiung vom Dienst

Beitrag von Azby »

Kamel hat geschrieben:
> Gibt es ein genormtes Schreiben oder ein Formular um eine
> "Feststellung der Unfähigkeit zum Dienst" zu beantragen?

Nein.

> Wie lange kann es dauern bis ich eine Zuweisung zum Amtsarzt bekomme? Und
> die ZISA darauf basierend eine Entscheidung fällt?

Das hängt von deren Auslastung ab. Wenn alles ganz schnell geht, hast du in wenigen Wochen einen Termin, es kann aber auch Monate dauern.

> Ist das so easy? warum kommt so etwas nicht häufiger vor? Dann hätte die
> ZISA ja gar keine Möglichkeit mehr, irgendjemanden zum Dienst zu
> verpflichten?

Ich würde das nicht easy nennen. Es ist ein ganz schöner Aufwand, vor allem wenn man bedenkt, dass man bis man 35 ist sein ganzes Leben nach dem Zivildienst richten muss und im Berufsleben immer mit dem nicht abgeleisteten Dienst stigmatisiert ist.

Und natürlich können die Juristen bei der ZISA auf die glorreiche Idee kommen, dass du dich durch die Aktionen nur vor dem Zivildienst drücken willst und dir verschiedene Verwaltungsstrafverfahren anhängen. Auch wenn man sich hier wehren kann, verursacht es auf jeden Fall Aufwand.

> In welchen Fällen kommt den so etwas vor? Welche Konsequenzen könnten
> daraus entstehen?

Auch dafür gibt's keine 100% richtige Antwort.

> Wäre es möglich sofern es mir vor dem 35.Lebensjahr ausreichend gut geht,
> den Dienst nachzuholen, sodass sich keine Konsequenzen aus dem Akteneintrag
> ergeben? (...Natürlich verschwindet der Eintrag nicht aber er hat dann
> vielleicht keine Konsequenzen?)

Ich weiß nicht, wie du dir einen Verwaltungsakt vorstellst, aber da gibt's kein Register im Aktenumschlag, wo mit rotem Stempel ein gewisser Stigmatisierungseintrag wie zB "Achtung krank" oder so vorgenommen wird. Der Akt ist eine Sammlung von Unterlagen betreffend dein individuelles Verfahren bzw deine "Zivildienstkarriere". Da sind unter anderem deine allfälligen Anträge und Gutachten des Amtsarztes drin - unkommentiert. Einen "Eintrag" in dem Sinn, wie das in der Schule im Mitteilungsheft erfolgt, gibt es da nicht. Es müsste also schon jemand Einsicht nehmen und entsprechende Informationen herauslesen, die er dann "gegen dich" verwendet. Dementsprechend sind solche von dir angesprochenen Konsequenzen eben davon abhängig, dass jemand vom Inhalt des Aktes Kenntnis erlangt. Ob du dann aber den Zivildienst ordnungsgemäß abgeleistet hast oder nicht, ändert auf der Tatsachenebene natürlich nichts. Wenn der Amtsarzt im Gutachten eine Erkrankung feststellt, dann hat er sie eben festgestellt.

> Wie bereits erwähnt hab ich halt Angst davor. Besonders vor Problemen mit
> Jobs, Führerschein oder irgendwelchen Fällen, welche ich noch nicht
> vorhersehen kann. Vielleicht ist dies unberechtigt, ich kann die Situation
> einfach nicht abschätzen.

Grundsätzlich hast du schon ein richtiges Gespür: Wenn jemand Informationen über dich hat, die nicht unbedingt in jedem Fall zu deinem Vorteil sind, stellt das immer eine Gefahr dar. Im Zusammenhang mit Jobs ist der Zivildienst für sich genommen schon eine "Gefahr", weil er junge Männer am Arbeitsmarkt eindeutig benachteiligt. Einstellungsvorgaben, wie "abgeleisteter Präsenz-/Zivildienst" sind eine eindeutige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, aber leider keine Seltenheit. Durch ein Amtsarztgutachten in deinem ZISA-Akt sollte dir jedoch in der Privatwirtschaft kein Nachteil erwachsen. Ein einfacher Dritter hat selbstverständlich keine Einsicht in den Akt. Hier gilt das Amtsgeheimnis. Interessant wird es eher bei anderen Behörden, die im Wege der Amtshilfe allenfalls in den Akt Einsicht nehmen oder Informationen daraus von der ZISA übermittelt erhalten können.


> Außerdem:
> Meiner Zuweisung liegen die Formulare „Erklärung zur Bezugsanweisung
> (Gehalt)“ und „Antrag“ auf Wohnkostenbeihilfe, bei. Soll ich diese
> ausgefüllt retournieren oder ergibt sich dadurch bloß ein gesteigerter
> bürokratischer Aufwand?

Ob dir das zu viel Aufwand ist, musst du selbst entscheiden. Meiner Meinung nach sind diese Formulare selbsterklärend und einfach auszufüllen. Nachdem du wie gesagt den Dienst einstweiligen ohnehin antreten musst, weil ein Antrag auf Feststellung deiner Unfähigkeit für jeden Zivildienst keine aufschiebende Wirkung hat, würde ich dir aber empfehlen, die Anträge auf WKB etc zu stellen, damit du die entsprechenden finanziellen Leistungen erhältst. Sonst kannst du einen Zwangsdienst leisten und erhältst noch dazu noch weniger Geld, als dir eigentlich zu steht, wobei das was einem Zivi zusteht, in aller Regel ohnehin schon eine Frechheit ist - besonders wenn man bedenkt, dass vor ein paar Jahren die Mehrheit der wahlberechtigten österreichischen Bevölkerung für die Beibehaltung der Wehrpflicht gestimmt hat und dabei hauptsächlich den plötzlich ach so wichtigen Zivildienst im Auge hatte und entgegen aller bisherigen Aussagen jener Leute, die der Ansicht sind, Zwangsdienst tut jungen Männern gut, auf einmal die Leistungen des Zivildienstes anerkannt haben, weil ja das System sonst zusammenbrechen würde, wie man den Leuten von den Wehrpflicht-Befürworterparteien erfolgreich eingeredet hat. Auf einmal waren auch die bisherigen "Vaterlandsverräter" wichtige Systemerhalter, die vollste Wertschätzung verdienen - aber eben nach wie vor kein Geld.
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