Hallo!
Aus verschiedenen Gründen habe ich zuerst mein Studium abgeschlossen und stehe jetzt vor dem Zivildienst.
Gibt es nun irgendwie eine Möglichkeit für mehr "Entschädigung" oder irgendwelche anderen Vorteile?
Danke für eure Antworten!
Zivildienst nach abgeschlossenem Studium - höheres Gehalt möglich?
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Re: Zivildienst nach abgeschlossenem Studium - höheres Gehalt möglich?
Das Studium ist egal (was sollte das auch für einen Unterschied machen?), profitieren könntest du höchstens von einem bisherigen Einkommen, und zwar
a) bezüglich einer Wohnkostenbeihilfe und
b) für den Familienunterhalt, falls du Frau und/oder Kinder hast.
Vorsicht bei der Wohnkostenbeihilfe, die wird nur für einen selbstständigen Haushalt gewährt, und nur wenn du die Wohnung bereits rechtzeitig (bei Ausstellung des Zuweisungsbescheids) in Aussicht hast.
Alle anderen finanziellen Ansprüche (Grundvergütung, Verpflegung, Fahrtkostenersatz, Sozialversicherung, GIS-Befreiung) sind von deinem bisherigen Einkommen unabhängig.
Ansonsten wirst du genauso mies behandelt wie die anderen Zivis auch und (hoffentlich) auch die gleichen Tätigkeiten verrichten.
a) bezüglich einer Wohnkostenbeihilfe und
b) für den Familienunterhalt, falls du Frau und/oder Kinder hast.
Vorsicht bei der Wohnkostenbeihilfe, die wird nur für einen selbstständigen Haushalt gewährt, und nur wenn du die Wohnung bereits rechtzeitig (bei Ausstellung des Zuweisungsbescheids) in Aussicht hast.
Alle anderen finanziellen Ansprüche (Grundvergütung, Verpflegung, Fahrtkostenersatz, Sozialversicherung, GIS-Befreiung) sind von deinem bisherigen Einkommen unabhängig.
Ansonsten wirst du genauso mies behandelt wie die anderen Zivis auch und (hoffentlich) auch die gleichen Tätigkeiten verrichten.
Re: Zivildienst nach abgeschlossenem Studium - höheres Gehalt möglich?
Hallo,
kurze Frage bezüglich der Wohnbeihilfe.
Ich schließe im Frühjahr mein Studium in Graz ab und werde ab Herbst 2017 meinen Zivildienst in Wien antreten.
Um eine Wohnbeihilfe gewährt zubekommen werde ich also ab Frühjahr 2017 mir eine Wohnung organisieren sodass ich schon vor Erhalten des Bescheides als Hauptmieter fest stehe.
Aber was ist mit selbsständiger Wohnung gemeint?
Ist es nur möglich wenn man sich allein eine Wohnung sucht oder ist es auch möglich, dass ich z.B. mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung lebe, wo jedoch ich als Hauptmieter eingetragen bin.
Schöne Grüße
kurze Frage bezüglich der Wohnbeihilfe.
Ich schließe im Frühjahr mein Studium in Graz ab und werde ab Herbst 2017 meinen Zivildienst in Wien antreten.
Um eine Wohnbeihilfe gewährt zubekommen werde ich also ab Frühjahr 2017 mir eine Wohnung organisieren sodass ich schon vor Erhalten des Bescheides als Hauptmieter fest stehe.
Aber was ist mit selbsständiger Wohnung gemeint?
Ist es nur möglich wenn man sich allein eine Wohnung sucht oder ist es auch möglich, dass ich z.B. mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung lebe, wo jedoch ich als Hauptmieter eingetragen bin.
Schöne Grüße
Re: Zivildienst nach abgeschlossenem Studium - höheres Gehalt möglich?
andysfd hat geschrieben:
> Aber was ist mit selbsständiger Wohnung gemeint?
> Ist es nur möglich wenn man sich allein eine Wohnung sucht oder ist es auch
> möglich, dass ich z.B. mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung lebe,
> wo jedoch ich als Hauptmieter eingetragen bin.
Dazu gibt es Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft mit der Freundin ("gemeinsame Haushaltsführung") ist iSd Bestimmungen im HGG zur Wohnkostenbeihilfe unbedenklich. Die Wohnkostenbeihilfe gibt's hier trotzdem (VwGH 24.08.1999, 99/11/0068).
Dass der Bezug von Wohnkostenbeihilfe bei aufrechter Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung möglich ist, geht auch deutlich aus § 32 Abs 1 HGG hervor, wo das Ausmaß der Wohnkostenbeihilfe für den Fall, dass man mit einer Person, für die man Anspruch auf Familien- oder Partnerunterhalt hat, im gemeinsamen Haushalt lebt, geregelt ist. Diese Bestimmung würde keinen Sinn ergeben, wenn als selbständiger Haushalt ausschließlich ein allein geführter Haushalt hinreichend wäre.
Bei einer WG schaut es anders aus. Dort besteht nämlich idR kein selbständiger Haushalt, da Badezimmer und Küche idR gemeinsam genützt werden. Man bekommt dort überhaupt keine WKB (nicht einmal aliquot).
> Aber was ist mit selbsständiger Wohnung gemeint?
> Ist es nur möglich wenn man sich allein eine Wohnung sucht oder ist es auch
> möglich, dass ich z.B. mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung lebe,
> wo jedoch ich als Hauptmieter eingetragen bin.
Dazu gibt es Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft mit der Freundin ("gemeinsame Haushaltsführung") ist iSd Bestimmungen im HGG zur Wohnkostenbeihilfe unbedenklich. Die Wohnkostenbeihilfe gibt's hier trotzdem (VwGH 24.08.1999, 99/11/0068).
Dass der Bezug von Wohnkostenbeihilfe bei aufrechter Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung möglich ist, geht auch deutlich aus § 32 Abs 1 HGG hervor, wo das Ausmaß der Wohnkostenbeihilfe für den Fall, dass man mit einer Person, für die man Anspruch auf Familien- oder Partnerunterhalt hat, im gemeinsamen Haushalt lebt, geregelt ist. Diese Bestimmung würde keinen Sinn ergeben, wenn als selbständiger Haushalt ausschließlich ein allein geführter Haushalt hinreichend wäre.
Bei einer WG schaut es anders aus. Dort besteht nämlich idR kein selbständiger Haushalt, da Badezimmer und Küche idR gemeinsam genützt werden. Man bekommt dort überhaupt keine WKB (nicht einmal aliquot).
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- Jungzivi
- Beiträge: 16
- Registriert: Sonntag 17. Januar 2010, 19:36
Re: Zivildienst nach abgeschlossenem Studium - höheres Gehalt möglich?
thomas007 hat geschrieben:
> Das Studium ist egal (was sollte das auch für einen Unterschied machen?),
> profitieren könntest du höchstens von einem bisherigen Einkommen, und zwar
> a) bezüglich einer Wohnkostenbeihilfe und
> b) für den Familienunterhalt, falls du Frau und/oder Kinder hast.
>
> Vorsicht bei der Wohnkostenbeihilfe, die wird nur für einen selbstständigen
> Haushalt gewährt, und nur wenn du die Wohnung bereits rechtzeitig (bei
> Ausstellung des Zuweisungsbescheids) in Aussicht hast.
>
> Alle anderen finanziellen Ansprüche (Grundvergütung, Verpflegung,
> Fahrtkostenersatz, Sozialversicherung, GIS-Befreiung) sind von deinem
> bisherigen Einkommen unabhängig.
> Ansonsten wirst du genauso mies behandelt wie die anderen Zivis auch und
> (hoffentlich) auch die gleichen Tätigkeiten verrichten.
Pfff so ködern die mich sicher nicht. Bin 33 1/2 und im Ausland ob ich so freiwillig nach Österreich gehen würde?
Mein letztes Jahreseinkommen war 250k Brutto, wenn dann würde ich mindestens 70-80% von dem fordern.
Dann bleibt wohl nur .... Bundesheer?

> Das Studium ist egal (was sollte das auch für einen Unterschied machen?),
> profitieren könntest du höchstens von einem bisherigen Einkommen, und zwar
> a) bezüglich einer Wohnkostenbeihilfe und
> b) für den Familienunterhalt, falls du Frau und/oder Kinder hast.
>
> Vorsicht bei der Wohnkostenbeihilfe, die wird nur für einen selbstständigen
> Haushalt gewährt, und nur wenn du die Wohnung bereits rechtzeitig (bei
> Ausstellung des Zuweisungsbescheids) in Aussicht hast.
>
> Alle anderen finanziellen Ansprüche (Grundvergütung, Verpflegung,
> Fahrtkostenersatz, Sozialversicherung, GIS-Befreiung) sind von deinem
> bisherigen Einkommen unabhängig.
> Ansonsten wirst du genauso mies behandelt wie die anderen Zivis auch und
> (hoffentlich) auch die gleichen Tätigkeiten verrichten.
Pfff so ködern die mich sicher nicht. Bin 33 1/2 und im Ausland ob ich so freiwillig nach Österreich gehen würde?
Mein letztes Jahreseinkommen war 250k Brutto, wenn dann würde ich mindestens 70-80% von dem fordern.
Dann bleibt wohl nur .... Bundesheer?





