Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

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mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Also ich habe bis jetzt noch keine Antwort auf die beiden Anträge von der ZISA bekommen, stattdessen aber fand ich gerade eine weitere Rechnung im Briefkasten:

https://picload.org/image/rridwogl/neuerechnung.jpg

Laut der Sendungsverfolgung ist mein Brief mit den Anträgen aber schon am 10.8. bei der ZISA angekommen. Jetzt bin ich unsicher ( bis paranoid ), ob ich nicht vielleicht bei der Beschriftung des Briefes/der Anträge irgendeinen Fehler gemacht habe, der z.B. verhindert, dass er/sie intern korrekt weitergeleitet wird etc.

Hier die Vorderseite des Briefes mit den Anträgen an die ZISA:

https://picload.org/image/rridwoli/brie ... vorder.jpg

Rückseite:

https://picload.org/image/rridwopl/briefanzisaruck.jpg

und auch noch der Sachantrag so wie ich ihn abgeschickt habe:

https://picload.org/image/rridwoww/sachantrag.jpg

Den Befangenheitsantrag habe ich ganz einfach so wie abschaffen ihn formuliert hat ausgedruckt und nichts weiteres auf die Zettel geschrieben.



Wie soll ich vorgehen?
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

Man kann hier entweder einen Feststellungsantrag nach § 32 Abs. 4 ZDG stellen oder die "Rechnung" bereits als Bescheid deuten und Beschwerde einbringen. "...ist folgender Übergenuss entstanden: Summe" ist meiner Meinung nach normativ, sodass alle notwendigen Bescheidmerkmale vorliegen.

Da die gesetzliche Beschwerdefrist vier Wochen beträgt, würde ich erst einmal abwarten, ob sich bis dahin in der Hauptsache (Feststellung des Entlassungszeitpunktes) etwas tut.

Ich nehme an, dass Du zum letzten Fälligkeitszeitpunkt kein Verpflegungsgeld mehr bekommen hast. In diesem Fall kannst Du die Einrichtung beim Magistrag anzeigen. Wenn der Magistrat in Deinem Sinn entscheidet, und wenn sie rasch entscheidet, kannst Du darauf aufbauend bei der ZISA eine "Aushilfe" beantragen; das Verpflegungsgeld muss dann von der ZISA bezahlt werden. In einem der jüngeren Fälle war die MA 62 nicht sehr hilfreich. Aber sie hat zumindest ermittelt, und vielleicht hat sie sich auch gebessert. Wenn Du das willst, schreibe ich am Wochenende die Anzeige. Ansonsten sparen wir uns diese Mühen.
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Nein, Verpflegungsgeld habe ich keines bekommen, aber das stört mich momentan vergleichsweise wenig; Sparen wir uns diese Mühen, wie du sagst.

sourly aus dem Thread "Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst" ist, soweit ich das sehen kann, der Bescheid schon am Tag nachdem er den Antrag eingebracht hat gesendet worden, ich frage mich weshalb das bei mir so lange dauert :roll:

Dann werde ich deinem Vorschlag entsprechend vorerst mal abwarten, was noch von der ZISA kommt, und nicht einzahlen.
Nur als Idee:
Könnte ein Mail an die ZISA geschrieben werden, in dem erfragt wird, was denn mit dem Bescheid ist?
Bzw. könnte ich um sicherzugehen die Anträge nochmal als Mail an die ZISA schicken, damit dann nachweisbar ist, dass ich sie auch tatsächlich gestellt habe?
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

Die ZISA hat für den Bescheid ein halbes Jahr Zeit. Dass ein Bescheid am Tag des Einlangens des Antrages verschickt wird, ist in der gesamten österreichischen Verwaltung eine Ausnahme. Eine Nachfrage kostet nur Zeit und führt oftmals dazu, dass es daher noch länger dauert. Dass Dein Antrag gestellt wurde, ist durch Deine Fotos und die von der Post dokumentierte Zustellung klar.

Du kannst natürlich per Mail an die Absenderin des "Übergenuss"-Schreibens nachfragen

Betreff: Ihr Schreiben vom ..., Übergenuss, Deine Zahl

Sehr geehrte Frau...,

ich habe von Ihnen eine Forderung aufgrund eines angeblichen Übergenusses erhalten. Handelt es sich bei dem Schreiben nach Ansicht der ZISA bereits um einen Bescheid? Falls nicht, ersuche ich um Mitteilung, wie ich zu einem Bescheid komme, dessen Behauptung eines Übergenusses ich dem Grunde nach bekämpfen kann.

Weiters ist bei der ZISA bekanntlich ein Verfahren über den Zeitpunkt meiner angeblichen Entlassung anhängig, und dieses kann aufgrund klarer Beweislage nur mit der Entscheidung ausgehen, dass ich nicht entlassen bin, sodass ein Übergenuss schon aus dieser Sicht nicht in Betracht kommt. Was halten Sie davon, erst einmal die Klärung dieser Vorfrage abzuwarten?

Mit freundlichen Grüßen

So kannst Du einige interessante Informationen bekommen und wohl auch indirekt eine Bestätigung über das Einlangen des Feststellungsantrages erhalten.
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Zeit für ein kleines Update:
Ich habe die von abschaffen verfasste Mail am 22.8. an die Absenderin dieser Rechnung geschickt und bis jetzt noch keine Antwort.
Sollte ich vielleicht das selbe Mail noch einmal an die ZISA, diesmal an eine andere Mailadresse senden?
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

mpc hat geschrieben:
> Zeit für ein kleines Update:
> Ich habe die von abschaffen verfasste Mail am 22.8. an die Absenderin
> dieser Rechnung geschickt und bis jetzt noch keine Antwort.
> Sollte ich vielleicht das selbe Mail noch einmal an die ZISA, diesmal an
> eine andere Mailadresse senden?

Nein.
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Gestern, 6.9. , habe ich einen gelben Zettel von der Post im Briefkasten vorgefunden. Heute habe ich den zugehörigen Brief abgeholt, und hier ist er:


Kuvert
https://picload.org/image/rrwioaod/verb ... kuvert.jpg

Inhalt:
https://picload.org/image/rrwilpaw/verb ... uftrag.jpg


Wie soll ich verfahren? Den Antrag 1:1 , nur eben mit Unterschrift nocheinmal senden? Und dann mit oder ohne Befangenheitsantrag?
Wie sind die 3 Wochen gemeint? Ab 5. oder 6. ? Und muss der neue Antrag dann am Ende der 3 Wochen in der ZISA liegen, oder nur nachweislich zur Post gegeben worden sein?


PS: Ich finde ja den Rechtschreibfehler in der Überschrift einen netten Touch

Edit: besseres Bild des Briefes
Zuletzt geändert von mpc am Mittwoch 7. September 2016, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

mpc hat geschrieben:

> Wie soll ich verfahren? Den Antrag 1:1 , nur eben mit Unterschrift
> nocheinmal senden?

ja, und zwar ohne größere Abstände zwischen den Absätzen. So wie einen normalen Brief.

> Und dann mit oder ohne Befangenheitsantrag?

Mit natürlich! Man muss auf die Heulerei auch (noch) nicht eingehen, weil die ZISA nur im Konjunktiv schreibt.

> oder nur nachweislich zur
> Post gegeben worden sein?

Ja.

> PS: Ich finde ja den Rechtschreibfehler in der Überschrift einen netten
> Touch

So wie die Heulerei über den Befangenheitsantrag.

Vielleicht kannst Du die Scans in Zukunft ordentlich einstellen und nicht um 90° nach links gedreht. Was ZISA und RK so schreiben, ist schon schlimm genug, aber wenn man den Kopf dabei noch drehen muss, sind die Kopfschmerzen eigentlich schon garantiert. :wink:
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Ok, dann werde ich in nächster Zeit die unterschriebenen Anträge an die ZISA schicken.

Nur aus Interesse: Ich hab online kurz nachgeschaut, und gefunden, dass jede Behörde auch ein Organ ist. Sind Bundesbehörden da irgendwie ausgenommen?

Danke für den Hinweis, ich werde ab jetzt alle Bilder unverdreht hochladen !
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Am Donnerstag , 8.9. , war wieder ein gelber Zettel im Briefkasten. Heute habe ich ihn bei der Post gegen folgenden Brief getauscht:


Kuvert: https://picload.org/image/rdgrapwa/rsabrief8.9.jpg


Inhalt: https://picload.org/image/rdgrawgr/rsab ... inhalt.jpg


Folgende Frage habe ich:
Wieso steht im linken oberen Eck "Dienstfähigkeit" ? Beim Amtsarzt sollte es dann doch eher um die Ursache der Erkrankung gehen, oder?
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

mpc hat geschrieben:

> Beim
> Amtsarzt sollte es dann doch eher um die Ursache der Erkrankung gehen,
> oder?

Nicht unbedingt. Aber Du kannst ja vorher einmal hingehen und Akteneinsicht nehmen (ALLES abfotografieren, sich auf kein Gespräch einlassen, wieder gehen). Eine Wocher vorher sollte ausreichen.

P.S.: Wenn Du zum Untersuchungstermin Befunde mitnimmst, dann solltest Du sie vorher für Dich kopieren.
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

abschaffen hat geschrieben:

> Nicht unbedingt. Aber Du kannst ja vorher einmal hingehen und Akteneinsicht nehmen
> (ALLES abfotografieren, sich auf kein Gespräch einlassen, wieder gehen). Eine Wocher
> vorher sollte ausreichen.
>
> P.S.: Wenn Du zum Untersuchungstermin Befunde mitnimmst, dann solltest Du sie vorher
> für Dich kopieren.

Da frage ich mich dann aber doch, wofür es relevant ist ob ich dienstfähig bin- vor allem Mitte Oktober. Wenn das wirklich der Zweck des Termins ist, schreit das ja förmlich nach Schikane.

Ich werde, wie du vorschlägst, eine Woche vorher Akteneinsicht nehmen; Tipps dazu gibt es ja in anderen Threads genug.
Und dass ich einem Amtsarzt ausschliesslich Kopien anvertrauen sollte hat mir die Geschichte vom zerrissenen Befund bereits gelehrt. :lol:
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Mir ist gerade eingefallen, dass auf der letzten Krankmeldung, die das RK von mir bekommen hat, kein vorraussichtliches Ende der Erkrankung angegeben war. Also laut dieser bin ich von 15.7. bis "--" krank.
Könnte dieser Amtsarzttermin damit zusammenhängen?
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von Azby »

mpc hat geschrieben:
> Mir ist gerade eingefallen, dass auf der letzten Krankmeldung, die das RK
> von mir bekommen hat, kein vorraussichtliches Ende der Erkrankung angegeben
> war. Also laut dieser bin ich von 15.7. bis "--" krank.
> Könnte dieser Amtsarzttermin damit zusammenhängen?

Das kann sein.
Nachdem aber nicht klar ist, was die ZISA mittlerweile amtswegig eingeleitet hat, kann dir das keiner mit Sicherheit sagen. Die Akteneinsicht schafft Klarheit.
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Azby hat geschrieben:
>Das kann sein.
>Nachdem aber nicht klar ist, was die ZISA mittlerweile amtswegig eingeleitet hat, kann dir das keiner mit Sicherheit sagen. Die Akteneinsicht schafft >Klarheit.

Ok. Ich habe demnächst wieder einen Termin bei meinem Orthopäden; Sollte ich ihn angesichts des Amtsarzttermines bitten, mir einen Befund zu schreiben aus dem hervorgeht, dass ich nach wie vor nicht heben darf, oder etwas ähnliches?
Und noch zwei Fragen habe ich:
)Für das gerade laufende Verfahren ( "Automatische Entlassung" ) ist es nicht relevant, oder sollte es nicht relevant sein, ob ich JETZT GERADE dienstfähig oder dienstunfähig bin, oder?
)Ist es bei einer Akteneinsicht auch erlaubt mit dem Handy Fotos von den Dokumenten zu machen?

LG
Azby
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von Azby »

mpc hat geschrieben:
> Ok. Ich habe demnächst wieder einen Termin bei meinem Orthopäden; Sollte ich ihn
> angesichts des Amtsarzttermines bitten, mir einen Befund zu schreiben aus dem
> hervorgeht, dass ich nach wie vor nicht heben darf, oder etwas ähnliches?

Das kann nicht schaden.

> Und noch zwei Fragen habe ich:
> )Für das gerade laufende Verfahren ( "Automatische Entlassung" ) ist es
> nicht relevant, oder sollte es nicht relevant sein, ob ich JETZT GERADE dienstfähig
> oder dienstunfähig bin, oder?

Das kommt darauf an, was der Amtsarzt feststellen soll und von wem er überhaupt beauftragt wurde. Der Amtsarzt ist im Verfahren nichts anderes als ein Sachverständiger, der zur Klärung einer oder mehrerer Fragen von der Behörde eingeschaltet wird. Wenn er von der ZISA im laufenden Verfahren eingeschaltet wurde, wird es um die Frage gehen, ob die Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen ist. In Bezug auf diese Frage ist es wichtig, dass du entsprechende Atteste mitnimmst, aus denen sich das für den Amtsarzt ableiten lässt. An sich kann der Gutachtensauftrag natürlich auch weitere Fragen umfassen, z.B. ob du immer noch dienstunfähig bist. Des weiteren wird der Amtsarzt dich auf jeden Fall anschauen und dabei zwangsläufig deinen aktuellen Gesundheitszustand diagnostizieren.
Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass der Amtsarzt vom Magistrat selbst beauftragt wurde, weil der Vorgesetzte deine fortgesetzten Krankmeldungen brav weitergeleitet hat und nunmehr "begründete Zweifel an der krankheitsbedingten Dienstverhinderung" bestehen (§ 39 Abs. 4 ZDG).
Welchen Auftrag der Amtsarzt tatsächlich hat, kannst du im Zuge der Akteneinsicht herausfinden.

> )Ist es bei einer Akteneinsicht auch erlaubt mit dem Handy Fotos von den Dokumenten
> zu machen?

Du darfst im Zuge der Akteneinsicht selbstverständlich auf deine eigenen Kosten Kopien anfertigen. Das umfasst auch das selbständige Abfotografieren.
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Ok, Danke für die ausführliche Antwort!
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Also, mal wieder größere Neuigkeiten.

Ich habe heute Akteneinsicht genommen. Zuerst hat die Sekretärin ein bisschen schockiert gewirkt, dass ich ohne Termin komme, jedoch hat sie mich nach ca. 10 Minuten Wartezeit in das, so nehme ich an, eigentliche Büro im zweiten Stock weitergeschickt. Dort wurde ich vom Leiter der ZISA empfangen, und nach einem kurzen Gespräch, das ich gleich aus dem Gedächtnis nachzuerzählen versuchen werde, konnte ich mit dem Handy den GANZEN mich betreffenden Akt abfotografieren. Die Fotos sind am Ende des Posts.

Bühnenbild: Büro des Leiters, beide sitzen um einen runden Tisch, der Akt liegt in der Mitte des Tisches
Gespräch (ca. , aber auf jeden Fall sinngemäß) :

Leiter : "Also der Befangenheitsantrag, wenn Sie sich das alles einmal durchlesen, ist das gar nicht möglich. Ob Sies glauben oder nicht, wir sind nicht das Rote Kreuz. Ich war selbst Zivi, zwar nicht beim Roten Kreuz, aber das beleidigt mich schon fast persönlich. etc. "
Ich : " Ich möchte mich da eigentlich auf kein Gespräch einlassen, sondern Akteneinsicht nehmen."
Leiter : " Ob Sies glauben oder nicht, Sie dürfen sogar gratis kopieren. Und das mit dem Befangenheitsantrag ist ganz einfach, der wird einfach gemäß Paragraph XY abgewiesen."


Dann hat der Herr den Akt zu den Kopierern getragen, und ich habe zu fotografieren begonnen.


Leiter : "Haben Sie eigentlich schon den Amtsarzttermin?"
Ich : " Ja, am 13. 10."
Leiter : " Ja, und bei Ihrem Arzt werden wir da auch noch nachfragen. Aber wenn der Amtsarzt das auch so sieht, dann ist das für mich eh gegessen. "


Ab da habe ich dann nicht mehr geantwortet, und der Herr ist in sein Büro zurückgegangen. Nach getaner Arbeit habe ich den Akt retourniert, dem Herrn für seine Zeit gedankt, und das Gebäude verlassen.


Hier habe ich nun eine Zwischenfrage:
Was könnte er mit " Ja, und bei Ihrem Arzt werden wir da auch noch nachfragen." gemeint haben? Wahrscheinlich meint er den Orthopäden von dem ich das Gutachten habe, aber was will er da nachfragen?


Zu den Fotos: Im gesamten Akt gab es keine handschriftlichen Bemerkungen. ich habe zwar alles fotografiert, aber die etlichen Kopien meiner Krankmeldungen und den Zuweisungsbescheid und leere Seiten etc. werde ich jetzt nicht hochstellen.

Cover :

1. https://picload.org/image/rdaarwir/fron ... chwarz.jpg

Emailverkehr RK <-> ZISA chronologisch geordnet :

2. https://picload.org/image/rdaadgcp/wp_2 ... 4kopie.jpg

3. https://picload.org/image/rdaadglg/wp_2 ... 3kopie.jpg

4. https://picload.org/image/rdaadgiw/wp_2 ... 5kopie.jpg

5. https://picload.org/image/rdaadgpa/wp_2 ... 2kopie.jpg

6. https://picload.org/image/rdaadgpw/wp_2 ... 1kopie.jpg

7. https://picload.org/image/rdaadrgl/wp_2 ... 0kopie.jpg

8. https://picload.org/image/rdaadrrd/inte ... chwarz.jpg

Einiges das ich nicht so recht zuordnen kann :

9. https://picload.org/image/rdaadrdp/intr ... chwarz.jpg

10. https://picload.org/image/rdaadral/wp_2 ... 6kopie.jpg

11. https://picload.org/image/rdaadroa/wp_2 ... 7kopie.jpg

12. https://picload.org/image/rdaadrco/wp_2 ... 8kopie.jpg

Und bezüglich Amtsarzt :

13. https://picload.org/image/rdaadrcc/anme ... chwarz.jpg

14. https://picload.org/image/rdaadria/medb ... chwarz.jpg


Nachtrag: Es wurde ein Ausweis von mir verlangt, von welchem sich die ZISA dann auch eine Kopie angefertigt hat.

Nachtrag 2: Jetzt wo klar ist, was der Zweck des Amtsarzttermines ist: Meine Beschwerden mit den Handgelenken haben sich nach der physikalischen Therapie gebessert, sind jedoch nach wie vor nicht verschwunden. Als Nächstes wird möglicherweise bis wahrscheinlich eine Physiotherapie verordnet. Könnte/Sollte ich mir noch irgendetwas Bestimmtes von meinem behandelnden Orthopäden bescheinigen lassen? Den Termin habe ich am 6.10. .
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Und da im Text auf Foto Nummer 14. steht, dass mein Orthopäde nur "pauschal bzw. lapidar" feststellt, dass meine Gesundheitsschädigung auf schwere Tätigkeiten im Zivildienst zurückzuführen ist, frage ich mich, ob ich ihn bei dem Termin morgen bitten soll, das Ganze auf einem weiteren Arztbrief etwas genauer zu beschreiben.

Ich bitte um eine Antwort.

LG
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

Mit Akteneinsicht habe ich gemeint, beim Amtsarzt Akteneinsicht zu nehmen, um den Auftrag zu lesen. Du bist gleich in die Höhle des Löwen gegangen. Aber Glückwunsch - Du bist nicht nur heil und anscheinend fehlerfrei wieder herausgekommen, sondern hast auch Sachen fotografiert, die wir nach Abschluss der zivildienstrechtlichen Thematik noch für etwas anderes verwenden können, wenn Du dann noch Zeit und Energie hast. Bis dahin gibt es zu den fotografierten Sachen eigentlich nichts zu sagen, außer, dass die ZISA nun doch noch zu ermitteln angefangen hat.

Wenn die ZISA bei irgendeinem von Dir konsultierten Arzt anruft, müsste der Arzt eigentlich aufhängen bzw. keine Auskunft erteilen, solange Du ihn nicht von der Schweigepflicht entbindest.

mpc hat geschrieben:
> Und da im Text auf Foto Nummer 14. steht, dass mein Orthopäde nur
> "pauschal bzw. lapidar" feststellt, dass meine
> Gesundheitsschädigung auf schwere Tätigkeiten im Zivildienst zurückzuführen
> ist, frage ich mich, ob ich ihn bei dem Termin morgen bitten soll, das
> Ganze auf einem weiteren Arztbrief etwas genauer zu beschreiben.

Die meisten amtsärztlichen Kreuzerlgutachten sind noch pauschaler und lapidarer. Insofern ist daran nichts zu bemängeln. Du kannst ihn natürlich darum bitten, aber es könnte prozessökonomisch und -taktisch klüger sein, erst einmal den Amtsarzt abzuwarten, den Orthopäden gegebenfalls erst danach mit einer abweichenden Meinung des Amtsarztes zu konfrontieren und ihn um eine Replik darauf zu bitten. Dann hat er die gesamte Sachlage vor sich, und sein Gutachten ist dann das vorerst (zeitlich) letzte sachverständige Wort im Ermittlungsverfahren bzw. im Verfahren vor dem BVwG. Es würde mich wundern, wenn der Amtsarzt einem Facharzt eines fremden Faches widerspricht, aber ausgeschlossen ist es natürlich nicht.

Was die Nachfrage der ZISA bei behandelnden Ärzten betrifft, kannst Du dem Orthopäden aber sagen, dass die ZISA etwas zu neurierig scheint, und es Dir recht wäre, wenn er zur Vermeidung von Missverständnissen keine Auskunft gibt, wenn sie es wirklich probieren. Zum Schluss existieren irgendwelche Aktenvermerke bei der ZISA, und man kann darüber diskutieren, wer wann was genau gesagt hat.
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