Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Ich habe jetzt alles was ich gefunden habe ausgebessert. Zu deinen Fragen: Nein, ich
> habe noch nichts vom RK gehört/bekommen. Ob es im Ausbildungszentrum eine
> Kochgelegenheit, wie du sie beschreibst, gegeben hat, weiss ich nicht mehr. An eine
> Mikrowelle erinnere ich mich.
Dann würde ich es mal so lassen. Die Einrichtung wird schon etwas vorbringen, wenn sie der Meinung sind, dass hier ein Abzug zusteht. Soll sich die ZISA dann anschauen, ob ein Abzug während der Ausbildung gerechtfertigt war, oder nicht.
> Ich habe jetzt alles was ich gefunden habe ausgebessert. Zu deinen Fragen: Nein, ich
> habe noch nichts vom RK gehört/bekommen. Ob es im Ausbildungszentrum eine
> Kochgelegenheit, wie du sie beschreibst, gegeben hat, weiss ich nicht mehr. An eine
> Mikrowelle erinnere ich mich.
Dann würde ich es mal so lassen. Die Einrichtung wird schon etwas vorbringen, wenn sie der Meinung sind, dass hier ein Abzug zusteht. Soll sich die ZISA dann anschauen, ob ein Abzug während der Ausbildung gerechtfertigt war, oder nicht.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich melde mich mal kurz wieder: Ich habe noch keine Antwort von der ZISA bekommen, aber sie haben ja noch ca. 3 Monate Zeit.
Liebe Grüße.
Liebe Grüße.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
So! Es gibt einmal wieder große Neuigkeiten.
Von der ZISA habe ich immer noch nichts gehört.
Dafür aber bekam ich diese Woche folgendes Juwel:
https://picload.org/view/drrgirrr/inked ... i.jpg.html
lg, mpc
EDIT: Verlinkt ist ein Brief von einem Inkassobüro
Von der ZISA habe ich immer noch nichts gehört.
Dafür aber bekam ich diese Woche folgendes Juwel:
https://picload.org/view/drrgirrr/inked ... i.jpg.html
lg, mpc
EDIT: Verlinkt ist ein Brief von einem Inkassobüro
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> So! Es gibt einmal wieder große Neuigkeiten.
>
> Von der ZISA habe ich immer noch nichts gehört.
> Dafür aber bekam ich diese Woche folgendes Juwel:
> https://picload.org/view/drrgirrr/inked ... i.jpg.html
>
> lg, mpc
>
> EDIT: Verlinkt ist ein Brief von einem Inkassobüro
Sie lernen's nicht.
Die Einschaltung eines Inkassobüros hat bereits deshalb keinen Sinn, weil du ihnen bereits mit E-Mail geschrieben hast, dass du die Forderung nicht anerkennst und nicht zahlen wirst. Sämtliche weiteren Mahnschritte wären daher - vorausgesetzt die Forderung würde dem Grunde nach überhaupt zustehen - von vornherein aussichtslos und entsprechende Spesen nicht ersatzfähig. Aber das ist deren Problem.
Da sie ihre Forderung zudem bislang offenbar auch nicht mittels eigenem Feststellungsantrag bei der ZISA geltend gemacht haben, ist sie mittlerweile verjährt (6 Monate ab Ableistung des ordentlichen Zivildienstes).
Du kannst ihnen jedoch, um zu erwartende weitere für dich nachteilige Schritte vorweg hinanzuhalten, die näheren Umstände erklären. Ohne die Inkassofirma hier in Schutz nehmen zu wollen, muss ich sagen: Die wissen halt nicht, um was es hier wirklich geht und gehen von einer berechtigten Forderung aus, die sie eintreiben wollen.
E-Mail an die IS Inkasso Service GmbH ( service2@inkasso.at ):
Betreff: <Aktenzeichen lt. Inkassobrief>
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Verwunderung erhielt ich Ihr Schreiben vom 25.10.2017, in dem Sie die dem Wiener Roten Kreuz vermeintlich zustehende Forderung lt. Rechnung Nr. <Nr. der Rechnung> vom <Datum der Rechnung> über "10 Tage Übergenuss" samt weiterer Spesen fordern.
Zu dieser Forderung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass diese nicht berechtigt ist. Im Gegenteil schuldet das Wiener Rote Kreuz mir noch EUR 106,90. Über diese Forderung habe ich am <Datum der Abgabe des Feststellungsantrages> fristgereicht einen Feststellungsantrag bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht und ist bei dieser das Feststellungsverfahren nach wie vor anhängig.
Mit E-Mail vom <Datum des E-Mails an das RK, in dem du erklärt hast, dass du nicht zahlen wirst (siehe diesen Post: viewtopic.php?p=82456#p82456 )> habe ich dem Wiener Roten Kreuz meinen Rechtsstandpunkt dargelegt und unter anderem mitgeteilt, dass ich die Ihrer Mahnung zugrundeliegende Forderung nicht anerkenne und dieser selbst unter Einschaltung eines Inkassobüros nicht nachkommen werde. Sämtliche weiteren Mahn- und Inkassoschritte waren daher seit diesem Zeitpunkt aussichtslos, weshalb jedenfalls auch die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 25.10.2017 geltend gemachten Gebühren nicht zu ersetzen wären. Da es sich bei der zugrundeliegenden Forderung um eine solche nach § 28 Abs 1 ZDG handelt, ist auch das aus ihrem Schreiben ersichtliche Zinsbegehren unberechtigt (vgl. VwGH 17.11.2009, 2007/11/0126).
Überhaupt ist das Bestehen bzw. die allfällige Höhe derartiger Forderungen von der Behörde mittels Bescheid festzustellen. Die Feststellung des Bestehens der Ihrem Schreiben zugrundeliegenden Forderung hat das Wiener Rote Kreuz bei der zuständigen Behörde jedoch nicht beantragt. Da ich meinen ordentlichen Zivildienst mit 31.10.2016 beim Wiener Roten Kreuz abgeleistet habe und die Ihrer Mahnung zugrundeliegende Forderung nicht binnen sechs Monaten behördlich geltend gemacht wurde, wäre diese mittlerweile gem. § 76b Abs 8 ZDG ohnehin verjährt, weshalb ich dieser Forderung auch aus diesem Grund nicht nachkommen werde.
Insgesamt erweist sich die Ihrem Schreiben zugrundeliegende Forderung als gänzlich unberechtigt, weshalb ich dieser aus o.g. Gründen nicht nachkomme.
In Erwartung Ihrer Antwort, dass Sie von der Eintreibung der unberechtigten Forderung abstehen verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
<Name>
> So! Es gibt einmal wieder große Neuigkeiten.
>
> Von der ZISA habe ich immer noch nichts gehört.
> Dafür aber bekam ich diese Woche folgendes Juwel:
> https://picload.org/view/drrgirrr/inked ... i.jpg.html
>
> lg, mpc
>
> EDIT: Verlinkt ist ein Brief von einem Inkassobüro
Sie lernen's nicht.
Die Einschaltung eines Inkassobüros hat bereits deshalb keinen Sinn, weil du ihnen bereits mit E-Mail geschrieben hast, dass du die Forderung nicht anerkennst und nicht zahlen wirst. Sämtliche weiteren Mahnschritte wären daher - vorausgesetzt die Forderung würde dem Grunde nach überhaupt zustehen - von vornherein aussichtslos und entsprechende Spesen nicht ersatzfähig. Aber das ist deren Problem.
Da sie ihre Forderung zudem bislang offenbar auch nicht mittels eigenem Feststellungsantrag bei der ZISA geltend gemacht haben, ist sie mittlerweile verjährt (6 Monate ab Ableistung des ordentlichen Zivildienstes).
Du kannst ihnen jedoch, um zu erwartende weitere für dich nachteilige Schritte vorweg hinanzuhalten, die näheren Umstände erklären. Ohne die Inkassofirma hier in Schutz nehmen zu wollen, muss ich sagen: Die wissen halt nicht, um was es hier wirklich geht und gehen von einer berechtigten Forderung aus, die sie eintreiben wollen.
E-Mail an die IS Inkasso Service GmbH ( service2@inkasso.at ):
Betreff: <Aktenzeichen lt. Inkassobrief>
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Verwunderung erhielt ich Ihr Schreiben vom 25.10.2017, in dem Sie die dem Wiener Roten Kreuz vermeintlich zustehende Forderung lt. Rechnung Nr. <Nr. der Rechnung> vom <Datum der Rechnung> über "10 Tage Übergenuss" samt weiterer Spesen fordern.
Zu dieser Forderung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass diese nicht berechtigt ist. Im Gegenteil schuldet das Wiener Rote Kreuz mir noch EUR 106,90. Über diese Forderung habe ich am <Datum der Abgabe des Feststellungsantrages> fristgereicht einen Feststellungsantrag bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht und ist bei dieser das Feststellungsverfahren nach wie vor anhängig.
Mit E-Mail vom <Datum des E-Mails an das RK, in dem du erklärt hast, dass du nicht zahlen wirst (siehe diesen Post: viewtopic.php?p=82456#p82456 )> habe ich dem Wiener Roten Kreuz meinen Rechtsstandpunkt dargelegt und unter anderem mitgeteilt, dass ich die Ihrer Mahnung zugrundeliegende Forderung nicht anerkenne und dieser selbst unter Einschaltung eines Inkassobüros nicht nachkommen werde. Sämtliche weiteren Mahn- und Inkassoschritte waren daher seit diesem Zeitpunkt aussichtslos, weshalb jedenfalls auch die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 25.10.2017 geltend gemachten Gebühren nicht zu ersetzen wären. Da es sich bei der zugrundeliegenden Forderung um eine solche nach § 28 Abs 1 ZDG handelt, ist auch das aus ihrem Schreiben ersichtliche Zinsbegehren unberechtigt (vgl. VwGH 17.11.2009, 2007/11/0126).
Überhaupt ist das Bestehen bzw. die allfällige Höhe derartiger Forderungen von der Behörde mittels Bescheid festzustellen. Die Feststellung des Bestehens der Ihrem Schreiben zugrundeliegenden Forderung hat das Wiener Rote Kreuz bei der zuständigen Behörde jedoch nicht beantragt. Da ich meinen ordentlichen Zivildienst mit 31.10.2016 beim Wiener Roten Kreuz abgeleistet habe und die Ihrer Mahnung zugrundeliegende Forderung nicht binnen sechs Monaten behördlich geltend gemacht wurde, wäre diese mittlerweile gem. § 76b Abs 8 ZDG ohnehin verjährt, weshalb ich dieser Forderung auch aus diesem Grund nicht nachkommen werde.
Insgesamt erweist sich die Ihrem Schreiben zugrundeliegende Forderung als gänzlich unberechtigt, weshalb ich dieser aus o.g. Gründen nicht nachkomme.
In Erwartung Ihrer Antwort, dass Sie von der Eintreibung der unberechtigten Forderung abstehen verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
<Name>
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Danke , werde ich morgen so absenden!
Zwei Fragen habe ich aber:
Woraus schließt du, dass das RK keinen Feststellungsantrag bei der ZISA eingebracht hat?
Woran könnte es liegen, dass ich keinen Bescheid von der ZISA bekommen habe- wo ich den Antrag doch bereits nachweislich, da eingeschrieben, am 30.3. gesendet habe?
Zwei Fragen habe ich aber:
Woraus schließt du, dass das RK keinen Feststellungsantrag bei der ZISA eingebracht hat?
Woran könnte es liegen, dass ich keinen Bescheid von der ZISA bekommen habe- wo ich den Antrag doch bereits nachweislich, da eingeschrieben, am 30.3. gesendet habe?
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Danke , werde ich morgen so absenden!
> Zwei Fragen habe ich aber:
> Woraus schließt du, dass das RK keinen Feststellungsantrag bei der ZISA
> eingebracht hat?
Einen Feststellungsantrag hätte dir die ZISA zur Äußerung zustellen müssen (Parteiengehör). Zwar ist nicht auszuschließen, dass dies "irrtümlich" unterlassen wurde, davon würde ich jetzt aber nicht ausgehen.
> Woran könnte es liegen, dass ich keinen Bescheid von der ZISA bekommen
> habe- wo ich den Antrag doch bereits nachweislich, da eingeschrieben, am
> 30.3. gesendet habe?
Dass hier bis heute noch keine Reaktion seitens der ZISA erfolgt ist, verwundert mich etwas. Hast du den Antrag eingeschrieben abgeschickt? Wenn ja, hast du die Sendungsnummer verfolgt und geschaut, wann der Brief übergeben wurde?
Grundsätzlich hat die Behörde 6 Monate Zeit, danach ist eine Säumnisbeschwerde ans Bundesverwaltungsgericht möglich. Die Säumnisbeschwerde macht aber nur bedingt Sinn, weil dadurch möglicherweise bis zu einer Entscheidung noch mehr Zeit vergeht.
Ob und wenn ja welche Erhebungen die ZISA zwischenzeitlich unternommen hat, ließe sich im Zuge einer erneuten Akteneinsicht feststellen.
> Danke , werde ich morgen so absenden!
> Zwei Fragen habe ich aber:
> Woraus schließt du, dass das RK keinen Feststellungsantrag bei der ZISA
> eingebracht hat?
Einen Feststellungsantrag hätte dir die ZISA zur Äußerung zustellen müssen (Parteiengehör). Zwar ist nicht auszuschließen, dass dies "irrtümlich" unterlassen wurde, davon würde ich jetzt aber nicht ausgehen.
> Woran könnte es liegen, dass ich keinen Bescheid von der ZISA bekommen
> habe- wo ich den Antrag doch bereits nachweislich, da eingeschrieben, am
> 30.3. gesendet habe?
Dass hier bis heute noch keine Reaktion seitens der ZISA erfolgt ist, verwundert mich etwas. Hast du den Antrag eingeschrieben abgeschickt? Wenn ja, hast du die Sendungsnummer verfolgt und geschaut, wann der Brief übergeben wurde?
Grundsätzlich hat die Behörde 6 Monate Zeit, danach ist eine Säumnisbeschwerde ans Bundesverwaltungsgericht möglich. Die Säumnisbeschwerde macht aber nur bedingt Sinn, weil dadurch möglicherweise bis zu einer Entscheidung noch mehr Zeit vergeht.
Ob und wenn ja welche Erhebungen die ZISA zwischenzeitlich unternommen hat, ließe sich im Zuge einer erneuten Akteneinsicht feststellen.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ja, der Brief an die ZISA war eingeschrieben, und ich habe die Rechnung inklusive Sendungsnummer immer noch in Verwahrung. Nachgeschaut ob der Brief angekommen ist habe ich nie. Und jetzt wo ich nachschauen wollte, hat die Website der Post meine Sendungsnummer nicht akzeptiert. Ich habe ein bisschen recherchiert, und zwar keine eindeutige Begründung gefunden, aber vermute jetzt, dass diese Sendungsnummern nur zeitlich begrenzt gültig bleiben. Kann das sein?
Eigentlich versende ich recht regelmäßig Briefe, und es ist noch nie einer nicht an seinem Ziel angekommen. Insofern wäre das schon sehr großes Pech gewesen, wenn ausgerechnet Dieser verloren gegangen wäre. Ändert das etwas an der Formulierung der Email an das Inkassobüro?
Eine Frage habe ich doch bezüglich dieser Email:
"Mit Verwunderung erhielt ich Ihr Schreiben vom 25.10.2017, in dem Sie die dem Wiener Roten Kreuz vermeintlich zustehende Forderung lt. Rechnung Nr. <Nr. der Rechnung> vom <Datum der Rechnung> über "10 Tage Übergenuss" samt weiterer Spesen fordern."
Meinst du damit die originale Rechnung vom RK, wie sie in diesem Post verlinkt ist: viewtopic.php?f=3&t=13113&start=60#p82337 ?
Eigentlich versende ich recht regelmäßig Briefe, und es ist noch nie einer nicht an seinem Ziel angekommen. Insofern wäre das schon sehr großes Pech gewesen, wenn ausgerechnet Dieser verloren gegangen wäre. Ändert das etwas an der Formulierung der Email an das Inkassobüro?
Eine Frage habe ich doch bezüglich dieser Email:
"Mit Verwunderung erhielt ich Ihr Schreiben vom 25.10.2017, in dem Sie die dem Wiener Roten Kreuz vermeintlich zustehende Forderung lt. Rechnung Nr. <Nr. der Rechnung> vom <Datum der Rechnung> über "10 Tage Übergenuss" samt weiterer Spesen fordern."
Meinst du damit die originale Rechnung vom RK, wie sie in diesem Post verlinkt ist: viewtopic.php?f=3&t=13113&start=60#p82337 ?
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Ja, der Brief an die ZISA war eingeschrieben, und ich habe die Rechnung inklusive
> Sendungsnummer immer noch in Verwahrung. Nachgeschaut ob der Brief angekommen ist
> habe ich nie. Und jetzt wo ich nachschauen wollte, hat die Website der Post meine
> Sendungsnummer nicht akzeptiert. Ich habe ein bisschen recherchiert, und zwar keine
> eindeutige Begründung gefunden, aber vermute jetzt, dass diese Sendungsnummern nur
> zeitlich begrenzt gültig bleiben. Kann das sein?
Ja, das kann sein. Heb die Rechnung weiter gut auf. Wann hast du den Brief denn abgesendet?
> Eigentlich versende ich recht regelmäßig Briefe, und es ist noch nie einer nicht an
> seinem Ziel angekommen. Insofern wäre das schon sehr großes Pech gewesen, wenn
> ausgerechnet Dieser verloren gegangen wäre. Ändert das etwas an der Formulierung der
> Email an das Inkassobüro?
Nein, das ändert nichts.
> Eine Frage habe ich doch bezüglich dieser Email:
>
> "Mit Verwunderung erhielt ich Ihr Schreiben vom 25.10.2017, in dem Sie die dem
> Wiener Roten Kreuz vermeintlich zustehende Forderung lt. Rechnung Nr. <Nr. der
> Rechnung> vom <Datum der Rechnung> über "10 Tage Übergenuss" samt
> weiterer Spesen fordern."
>
> Meinst du damit die originale Rechnung vom RK, wie sie in diesem Post verlinkt ist:
> viewtopic.php?f=3&t=13113&start=60#p82337 ?
Ja, genau.
Bei nochmaligem Durchlesen fällt mir auf, dass es eigentlich heißen sollte:
..., in dem Sie die Zahlung der dem Wiener Roten Kreuz vermeintlich zustehenden Forderung lt. Rechnung Nr. <Nr. der Rechnung> vom <Datum der Rechnung> über "10 Tage Übergenuss" samt weiterer Spesen einfordern.
> Ja, der Brief an die ZISA war eingeschrieben, und ich habe die Rechnung inklusive
> Sendungsnummer immer noch in Verwahrung. Nachgeschaut ob der Brief angekommen ist
> habe ich nie. Und jetzt wo ich nachschauen wollte, hat die Website der Post meine
> Sendungsnummer nicht akzeptiert. Ich habe ein bisschen recherchiert, und zwar keine
> eindeutige Begründung gefunden, aber vermute jetzt, dass diese Sendungsnummern nur
> zeitlich begrenzt gültig bleiben. Kann das sein?
Ja, das kann sein. Heb die Rechnung weiter gut auf. Wann hast du den Brief denn abgesendet?
> Eigentlich versende ich recht regelmäßig Briefe, und es ist noch nie einer nicht an
> seinem Ziel angekommen. Insofern wäre das schon sehr großes Pech gewesen, wenn
> ausgerechnet Dieser verloren gegangen wäre. Ändert das etwas an der Formulierung der
> Email an das Inkassobüro?
Nein, das ändert nichts.
> Eine Frage habe ich doch bezüglich dieser Email:
>
> "Mit Verwunderung erhielt ich Ihr Schreiben vom 25.10.2017, in dem Sie die dem
> Wiener Roten Kreuz vermeintlich zustehende Forderung lt. Rechnung Nr. <Nr. der
> Rechnung> vom <Datum der Rechnung> über "10 Tage Übergenuss" samt
> weiterer Spesen fordern."
>
> Meinst du damit die originale Rechnung vom RK, wie sie in diesem Post verlinkt ist:
> viewtopic.php?f=3&t=13113&start=60#p82337 ?
Ja, genau.
Bei nochmaligem Durchlesen fällt mir auf, dass es eigentlich heißen sollte:
..., in dem Sie die Zahlung der dem Wiener Roten Kreuz vermeintlich zustehenden Forderung lt. Rechnung Nr. <Nr. der Rechnung> vom <Datum der Rechnung> über "10 Tage Übergenuss" samt weiterer Spesen einfordern.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Heute ist der verlinkte Brief vom Inkassobüro bekommen. Die haben scheinbar einfach die Mail, die ich im Dezember 2016 vom RK als Erklärung, weshalb ihnen noch Geld von mir zusteht, bekommen habe, als Beweis für die Korrektheit der Forderung genommen.
Und dann noch die Drohung mit den gerichtlichen Schritten..
https://workupload.com/file/gZjPBe5
Sind wir in Sizilien?
Und dann noch die Drohung mit den gerichtlichen Schritten..
https://workupload.com/file/gZjPBe5
Sind wir in Sizilien?
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Heute ist der verlinkte Brief vom Inkassobüro bekommen. Die haben scheinbar
> einfach die Mail, die ich im Dezember 2016 vom RK als Erklärung, weshalb
> ihnen noch Geld von mir zusteht, bekommen habe, als Beweis für die
> Korrektheit der Forderung genommen.
> Und dann noch die Drohung mit den gerichtlichen Schritten..
>
> https://workupload.com/file/gZjPBe5
>
> Sind wir in Sizilien?
Viel mehr war von denen nicht zu erwarten.
Das RK glaubt scheinbar offenbar nach wie vor, dass es mit seiner eigenwilligen Auslegung der Verpflegungsverordnung im Recht ist und legt zum Beweis dafür sein eigenes Schreiben vor, mit dem dir die Rechnung scheinbar schlüssig gestellt wird. Das Inkassobüro hat natürlich keinen Tau von Zivildienstrecht und übernimmt das so.
Selbstverständlich kann man die Forderung nach wie vor nicht anerkennen. Sie besteht sowieso dem Grunde nach schon nicht zu Recht und wäre überdies verjährt. Die Androhung gerichtlicher Schritte ist ein nettes Detail, weil über das Bestehen und die allfällige Höhe der Forderung nur im Wege eines Feststellungsbescheides der ZISA abgesprochen werden kann und der Rechtsweg somit nicht zulässig ist (Stichwort: Gewaltentrennung).
Ich würde an deiner Stelle mal Akteneinsicht bei der ZISA nehmen und schauen, ob hier was weitergegangen ist. Dabei siehst du dann auch gleich, ob das RK irgendwas gemacht hat (also ob es zu deinem Antrag Stellung genommen hat oder einen eigenen Antrag gestellt hat). Wir können dann auch überlegen, ob wir wegen der Untätigkeit der ZISA eine Säumnisbeschwerde beim BVwG machen.
Im Anschluss würde ich dem Inkassobüro kurz zurückschreiben, dass die Forderung nach wie vor nicht anerkannt wird, mit dem Hinweis, dass "gerichtliche Schritte" wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs nur ihrem eigenen Auftraggeber schaden, weil dieser dann auf den Gerichtsgebühren sitzen bleibt.
Ich halte es in einem weiteren Schritt für gar nicht so unwahrscheinlich, dass das RK dann (sofern nicht vorher ein Feststellungsbescheid kommt) wirklich irgendwann eine Mahnklage über den geforderten Betrag einbringt. Nachdem Mahnklagen nur rudimentär begründet werden müssen, ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass das Bezirksgericht nicht erkennt, dass hier eine unzulässige Klage vorliegt und den bedingten Zahlungsbefehl erlässt. Davon darfst du dich dann nicht abschrecken lassen. Gegen den Zahlungsbefehl kannst du einen Einspruch einlegen und vorbringen, aus welchen Gründen die Forderung nicht zu Recht besteht. Aber darüber können wir uns Gedanken machen, wenn es so weit ist.
> Heute ist der verlinkte Brief vom Inkassobüro bekommen. Die haben scheinbar
> einfach die Mail, die ich im Dezember 2016 vom RK als Erklärung, weshalb
> ihnen noch Geld von mir zusteht, bekommen habe, als Beweis für die
> Korrektheit der Forderung genommen.
> Und dann noch die Drohung mit den gerichtlichen Schritten..
>
> https://workupload.com/file/gZjPBe5
>
> Sind wir in Sizilien?
Viel mehr war von denen nicht zu erwarten.
Das RK glaubt scheinbar offenbar nach wie vor, dass es mit seiner eigenwilligen Auslegung der Verpflegungsverordnung im Recht ist und legt zum Beweis dafür sein eigenes Schreiben vor, mit dem dir die Rechnung scheinbar schlüssig gestellt wird. Das Inkassobüro hat natürlich keinen Tau von Zivildienstrecht und übernimmt das so.
Selbstverständlich kann man die Forderung nach wie vor nicht anerkennen. Sie besteht sowieso dem Grunde nach schon nicht zu Recht und wäre überdies verjährt. Die Androhung gerichtlicher Schritte ist ein nettes Detail, weil über das Bestehen und die allfällige Höhe der Forderung nur im Wege eines Feststellungsbescheides der ZISA abgesprochen werden kann und der Rechtsweg somit nicht zulässig ist (Stichwort: Gewaltentrennung).
Ich würde an deiner Stelle mal Akteneinsicht bei der ZISA nehmen und schauen, ob hier was weitergegangen ist. Dabei siehst du dann auch gleich, ob das RK irgendwas gemacht hat (also ob es zu deinem Antrag Stellung genommen hat oder einen eigenen Antrag gestellt hat). Wir können dann auch überlegen, ob wir wegen der Untätigkeit der ZISA eine Säumnisbeschwerde beim BVwG machen.
Im Anschluss würde ich dem Inkassobüro kurz zurückschreiben, dass die Forderung nach wie vor nicht anerkannt wird, mit dem Hinweis, dass "gerichtliche Schritte" wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs nur ihrem eigenen Auftraggeber schaden, weil dieser dann auf den Gerichtsgebühren sitzen bleibt.
Ich halte es in einem weiteren Schritt für gar nicht so unwahrscheinlich, dass das RK dann (sofern nicht vorher ein Feststellungsbescheid kommt) wirklich irgendwann eine Mahnklage über den geforderten Betrag einbringt. Nachdem Mahnklagen nur rudimentär begründet werden müssen, ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass das Bezirksgericht nicht erkennt, dass hier eine unzulässige Klage vorliegt und den bedingten Zahlungsbefehl erlässt. Davon darfst du dich dann nicht abschrecken lassen. Gegen den Zahlungsbefehl kannst du einen Einspruch einlegen und vorbringen, aus welchen Gründen die Forderung nicht zu Recht besteht. Aber darüber können wir uns Gedanken machen, wenn es so weit ist.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Dann werde ich sobald wie möglich einen Abstecher zur ZISA machen.
Also noch einmal : a) Die Forderung des RK besteht zu Unrecht, unter anderem, weil kein Unterschied zwischen dienstfreien und nicht nicht dienstfreien Tagen gemacht werden darf. (BVwG 01.10.2014, W136 2000668-1). (Sind Tage an denen ich dienstunfähig war wirklich als dienstfrei zu werten? )
b) Finanzielle Ansprüche beider Seiten (Rechtsträger sowie Zivi) erlöschen 6 Monate nach Beendigung des Zivildienstes. Da das RK innerhalb dieser 6 Monate keinen Feststellungsantrag bei der ZISA eingebracht hat, und auch erst lange danach ein Inkassobüro beauftragt hat, besteht kein Anspruch auf die Forderung mehr, selbst wenn sie gerechtfertigt gewesen wäre.
Ich bin also im Prinzip doppelt auf der sicheren Seite. (?)
Ich habe ein bisschen über den Ablauf der Zivilverfahren bei solchen Mahnklagen nachgelesen. Scheinbar kommt es da meistens zu Tagsatzungen, also mündlichen Verhandlungen, wenn ich das richtig verstanden habe. Glaubst du, ist das in meinem konkreten Fall auch wahrscheinlich?
Also noch einmal : a) Die Forderung des RK besteht zu Unrecht, unter anderem, weil kein Unterschied zwischen dienstfreien und nicht nicht dienstfreien Tagen gemacht werden darf. (BVwG 01.10.2014, W136 2000668-1). (Sind Tage an denen ich dienstunfähig war wirklich als dienstfrei zu werten? )
b) Finanzielle Ansprüche beider Seiten (Rechtsträger sowie Zivi) erlöschen 6 Monate nach Beendigung des Zivildienstes. Da das RK innerhalb dieser 6 Monate keinen Feststellungsantrag bei der ZISA eingebracht hat, und auch erst lange danach ein Inkassobüro beauftragt hat, besteht kein Anspruch auf die Forderung mehr, selbst wenn sie gerechtfertigt gewesen wäre.
Ich bin also im Prinzip doppelt auf der sicheren Seite. (?)
Ich habe ein bisschen über den Ablauf der Zivilverfahren bei solchen Mahnklagen nachgelesen. Scheinbar kommt es da meistens zu Tagsatzungen, also mündlichen Verhandlungen, wenn ich das richtig verstanden habe. Glaubst du, ist das in meinem konkreten Fall auch wahrscheinlich?
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Das Rote Kreuz kann ein Formular "Mahnklage" ausfüllen, dann bekommst Du einen Zettel vom Gericht, auf den Du "Einspruch" schreibst und den Du zurückschickst. Bis dahin wird nicht verhandelt.
Dann kann das Rote Kreuz eine Klage einbringen. Die bekommst Du dann zusammen mit dem Zurückweisungsbeschluss des Gerichts zugestellt: Unzulässigkeit des Rechtsweges, wie Azby schon sagte.
Unter normalen Umständen sollte es also nie zu einer Verhandlung kommen. Schade eigentlich, denn wenn Du einen Anwalt findest, der zum (wegen des geringen Streitwertes niedrigen) Tarif für Dich verhandeln geht, müsste das Rote Kreuz noch Deppensteuer an Deinen Anwalt zahlen.
Wenn das Rote Kreuz keine Mahnklage einbringt, könnte man eine Sachverhaltsdarstellung an die StA schicken, weil es schon ein bisserl nach Betrugsversuch riechen würde, wenn man es zuerst mit einem Inkassobüro versucht (das noch dazu persönliche Besuche abstatten will), aber dann urplötzlich bei unzähligen Zwangsarbeitern pro Jahr doch noch draufkommt, dass eine Klage doch nicht zulässig ist.
Ich persönlich würde gar nichts mehr zurückschreiben. Die Forderung hast Du bereits zurückgewiesen, das muss nicht wiederholt werden. Man kann allenfalls schreiben: "Ich sehe der Klage mit Gelassenheit entgegen", aber das wäre auch schade um die Zeit.
Dann kann das Rote Kreuz eine Klage einbringen. Die bekommst Du dann zusammen mit dem Zurückweisungsbeschluss des Gerichts zugestellt: Unzulässigkeit des Rechtsweges, wie Azby schon sagte.
Unter normalen Umständen sollte es also nie zu einer Verhandlung kommen. Schade eigentlich, denn wenn Du einen Anwalt findest, der zum (wegen des geringen Streitwertes niedrigen) Tarif für Dich verhandeln geht, müsste das Rote Kreuz noch Deppensteuer an Deinen Anwalt zahlen.
Wenn das Rote Kreuz keine Mahnklage einbringt, könnte man eine Sachverhaltsdarstellung an die StA schicken, weil es schon ein bisserl nach Betrugsversuch riechen würde, wenn man es zuerst mit einem Inkassobüro versucht (das noch dazu persönliche Besuche abstatten will), aber dann urplötzlich bei unzähligen Zwangsarbeitern pro Jahr doch noch draufkommt, dass eine Klage doch nicht zulässig ist.
Ich persönlich würde gar nichts mehr zurückschreiben. Die Forderung hast Du bereits zurückgewiesen, das muss nicht wiederholt werden. Man kann allenfalls schreiben: "Ich sehe der Klage mit Gelassenheit entgegen", aber das wäre auch schade um die Zeit.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ok, danke abschaffen!
Diese Woche ist es mir so gut wie unmöglich , innerhalb der Öffnungszeiten zur Paulanergasse zu kommen. Spricht etwas dagegen ( z.B. taktische Gründe) , den Leiter der ZISA per Mail anzuschreiben um zu erfragen, ob das RK einen Feststellungsantrag gestellt hat (..soweit ich herausgelesen habe ist das das Relevanteste), bzw. ob die ZISA unseren Antrag erhalten hat?
Diese Woche ist es mir so gut wie unmöglich , innerhalb der Öffnungszeiten zur Paulanergasse zu kommen. Spricht etwas dagegen ( z.B. taktische Gründe) , den Leiter der ZISA per Mail anzuschreiben um zu erfragen, ob das RK einen Feststellungsantrag gestellt hat (..soweit ich herausgelesen habe ist das das Relevanteste), bzw. ob die ZISA unseren Antrag erhalten hat?
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Diese Woche ist es mir so gut wie unmöglich , innerhalb der Öffnungszeiten
> zur Paulanergasse zu kommen. Spricht etwas dagegen ( z.B. taktische Gründe)
> , den Leiter der ZISA per Mail anzuschreiben um zu erfragen, ob das RK
> einen Feststellungsantrag gestellt hat (..soweit ich herausgelesen habe ist
> das das Relevanteste), bzw. ob die ZISA unseren Antrag erhalten hat?
Solche Anfragen sind nur bedingt zielführend, weil du eine Frage stellst, die dir (hoffentlich) beantwortet wird. Dabei wird aber Information zwangsweise gefiltert. Bei der Akteneinsicht kannst du in den kompletten Akt reinschauen und siehst alles. Niemand kann wissen, was der Behörde in der Zwischenzeit so alles eingefallen ist und was sie gemacht hat...
> Diese Woche ist es mir so gut wie unmöglich , innerhalb der Öffnungszeiten
> zur Paulanergasse zu kommen. Spricht etwas dagegen ( z.B. taktische Gründe)
> , den Leiter der ZISA per Mail anzuschreiben um zu erfragen, ob das RK
> einen Feststellungsantrag gestellt hat (..soweit ich herausgelesen habe ist
> das das Relevanteste), bzw. ob die ZISA unseren Antrag erhalten hat?
Solche Anfragen sind nur bedingt zielführend, weil du eine Frage stellst, die dir (hoffentlich) beantwortet wird. Dabei wird aber Information zwangsweise gefiltert. Bei der Akteneinsicht kannst du in den kompletten Akt reinschauen und siehst alles. Niemand kann wissen, was der Behörde in der Zwischenzeit so alles eingefallen ist und was sie gemacht hat...
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ok.
War gerade bei der ZISA, da aber scheinbar heute kein Jurist im Hause ist, wurde ich gebeten, morgen wieder zu kommen.
Morgen also hoffentlich mehr.
War gerade bei der ZISA, da aber scheinbar heute kein Jurist im Hause ist, wurde ich gebeten, morgen wieder zu kommen.
Morgen also hoffentlich mehr.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Ok.
> War gerade bei der ZISA, da aber scheinbar heute kein Jurist im Hause ist,
> wurde ich gebeten, morgen wieder zu kommen.
> Morgen also hoffentlich mehr.
Tolle Behörde. Als ob für eine Akteneinsicht ein Jurist notwendig wäre.
> Ok.
> War gerade bei der ZISA, da aber scheinbar heute kein Jurist im Hause ist,
> wurde ich gebeten, morgen wieder zu kommen.
> Morgen also hoffentlich mehr.
Tolle Behörde. Als ob für eine Akteneinsicht ein Jurist notwendig wäre.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Also dann,
Komme gerade von der Akteneinsicht zurück. Der Jurist des Hauses dürfte sich heute entschuldigt gehabt haben, ich habe aber trotzdem den Akt einsehen dürfen.
Das RK dürfte keinen Feststellungsantrag gestellt haben, zumindest war im Akt keiner zu finden.
Unser Feststellungsantrag ist angekommen. Die 6 Seiten des Antrags werde ich aber zumindest jetzt nicht hochstellen. Dem roten Stempel auf dem Antrag war zu entnehmen, dass er am 31.3.2017 bei der ZISA angekommen ist.
Ich stelle hier alle mit der Angelegenheit zu tun habenden Unterlagen hoch.
https://picload.org/view/drllggwi/inked ... i.jpg.html
https://picload.org/view/drllgrgr/inked ... i.jpg.html
https://picload.org/view/drllgrgw/inked ... i.jpg.html
https://picload.org/view/drllgrrr/inked ... i.jpg.html
https://picload.org/view/drllgrdl/inked ... i.jpg.html
https://picload.org/view/drllgrdi/inked ... i.jpg.html
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Komme gerade von der Akteneinsicht zurück. Der Jurist des Hauses dürfte sich heute entschuldigt gehabt haben, ich habe aber trotzdem den Akt einsehen dürfen.
Das RK dürfte keinen Feststellungsantrag gestellt haben, zumindest war im Akt keiner zu finden.
Unser Feststellungsantrag ist angekommen. Die 6 Seiten des Antrags werde ich aber zumindest jetzt nicht hochstellen. Dem roten Stempel auf dem Antrag war zu entnehmen, dass er am 31.3.2017 bei der ZISA angekommen ist.
Ich stelle hier alle mit der Angelegenheit zu tun habenden Unterlagen hoch.
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Also dann,
> Komme gerade von der Akteneinsicht zurück. Der Jurist des Hauses dürfte
> sich heute entschuldigt gehabt haben, ich habe aber trotzdem den Akt
> einsehen dürfen.
>
> Das RK dürfte keinen Feststellungsantrag gestellt haben, zumindest war im
> Akt keiner zu finden.
>
> Unser Feststellungsantrag ist angekommen. Die 6 Seiten des Antrags werde
> ich aber zumindest jetzt nicht hochstellen. Dem roten Stempel auf dem
> Antrag war zu entnehmen, dass er am 31.3.2017 bei der ZISA angekommen ist.
>
> Ich stelle hier alle mit der Angelegenheit zu tun habenden Unterlagen hoch.
>
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Mehr war nicht im Akt? Unfassbar. Die haben die mittlweile knapp 8 Monate ja sehr effizient genutzt.
Bezeichnend ist ja, dass sie das RK am 2.8.2017 anschreiben, obwohl sie deinen Antrag schon seit 31.3.2017 im Akt haben. Wenn die von dir verlinkten Fotos wirklich alles darstellen, was im Akt war, ist das Verfahren ganze 4 Monate stillgestanden.
Das interne E-Mail vom RK ist bezeichnend ("der Jüngling", "Wir sind zweifelsohne im Recht" - ob das so ist, wird ihnen die ZISA oder das BVwG sagen...).
Seit der Antwort des RK auf die Frage der ZISA sind mittlerweile wieder gute 3,5 Monate vergangen.
Grundsätzlich wäre eine Säumnisbeschwerde sofort möglich, die ZISA hat "ermittelt", die Sache ist mMn für die Behörde entscheidungsreif. Wahrscheinlich stehen sie momentan einfach auf dem Schlauch, weil sie nicht wissen, wie sie den Spruch formulieren sollen.
Das Problem mit der Säumnisbeschwerde ist, dass du dir mit der Beschwerde eine Instanz abschneidest und die Säumnisbeschwerde nicht unbedingt beschleunigend wirken muss, weil sie bei der ZISA eingebracht werden muss und die dann immer noch innerhalb von 3 Monaten den Bescheid erlassen kann. Selbst wenn sie den Akt dem BVwG vorlegt, muss sich der Richter den Akt erst anschauen, d.h. es ist auch hier damit zu rechnen, dass eine Entscheidung vom BVwG ein paar Monate auf sich warten lässt. Außerdem kostet die Beschwerde € 30.
Grundsätzlich haben wir es nicht eilig - der Antrag wurde rechtzeitig gestellt, die Verjährung ist somit kein Problem. Wenn sie schnell entscheiden würde, könnte die ZISA zwar Klarheit schaffen und dem RK verdeutlichen, dass sie ganz und gar nicht im Recht sind - und damit auch allen Beteiligten die angedrohte Klage (und die damit verbundene Zeitverschwendung) ersparen - aber zumindest finanziell wird sich damit das RK sowieso nur selbst schaden.
> Also dann,
> Komme gerade von der Akteneinsicht zurück. Der Jurist des Hauses dürfte
> sich heute entschuldigt gehabt haben, ich habe aber trotzdem den Akt
> einsehen dürfen.
>
> Das RK dürfte keinen Feststellungsantrag gestellt haben, zumindest war im
> Akt keiner zu finden.
>
> Unser Feststellungsantrag ist angekommen. Die 6 Seiten des Antrags werde
> ich aber zumindest jetzt nicht hochstellen. Dem roten Stempel auf dem
> Antrag war zu entnehmen, dass er am 31.3.2017 bei der ZISA angekommen ist.
>
> Ich stelle hier alle mit der Angelegenheit zu tun habenden Unterlagen hoch.
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Mehr war nicht im Akt? Unfassbar. Die haben die mittlweile knapp 8 Monate ja sehr effizient genutzt.
Bezeichnend ist ja, dass sie das RK am 2.8.2017 anschreiben, obwohl sie deinen Antrag schon seit 31.3.2017 im Akt haben. Wenn die von dir verlinkten Fotos wirklich alles darstellen, was im Akt war, ist das Verfahren ganze 4 Monate stillgestanden.
Das interne E-Mail vom RK ist bezeichnend ("der Jüngling", "Wir sind zweifelsohne im Recht" - ob das so ist, wird ihnen die ZISA oder das BVwG sagen...).
Seit der Antwort des RK auf die Frage der ZISA sind mittlerweile wieder gute 3,5 Monate vergangen.
Grundsätzlich wäre eine Säumnisbeschwerde sofort möglich, die ZISA hat "ermittelt", die Sache ist mMn für die Behörde entscheidungsreif. Wahrscheinlich stehen sie momentan einfach auf dem Schlauch, weil sie nicht wissen, wie sie den Spruch formulieren sollen.
Das Problem mit der Säumnisbeschwerde ist, dass du dir mit der Beschwerde eine Instanz abschneidest und die Säumnisbeschwerde nicht unbedingt beschleunigend wirken muss, weil sie bei der ZISA eingebracht werden muss und die dann immer noch innerhalb von 3 Monaten den Bescheid erlassen kann. Selbst wenn sie den Akt dem BVwG vorlegt, muss sich der Richter den Akt erst anschauen, d.h. es ist auch hier damit zu rechnen, dass eine Entscheidung vom BVwG ein paar Monate auf sich warten lässt. Außerdem kostet die Beschwerde € 30.
Grundsätzlich haben wir es nicht eilig - der Antrag wurde rechtzeitig gestellt, die Verjährung ist somit kein Problem. Wenn sie schnell entscheiden würde, könnte die ZISA zwar Klarheit schaffen und dem RK verdeutlichen, dass sie ganz und gar nicht im Recht sind - und damit auch allen Beteiligten die angedrohte Klage (und die damit verbundene Zeitverschwendung) ersparen - aber zumindest finanziell wird sich damit das RK sowieso nur selbst schaden.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Nein, mehr war zu diesem Thema nicht im Akt. Abgesehen davon ist seit der ersten Akteneinsicht nur noch das Amtsarztgutachten, inklusive einer Mailkorrespondenz RK-ZISA über Selbige dazugekommen. Die werde ich demnächst auch hochladen, heute war nur die Zeit knapp.
Also im Moment finde ich die Option Säumnisbeschwerde unsympathisch, danke für deine Erklärung der Pros und Contras.
(Mich persönlich freut ja recht, dass wir die Dame des RK "ziemli nerven")
Also im Moment finde ich die Option Säumnisbeschwerde unsympathisch, danke für deine Erklärung der Pros und Contras.
(Mich persönlich freut ja recht, dass wir die Dame des RK "ziemli nerven")
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ausgezeichnete Neuigkeiten:
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