Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

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mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Die Amtsärztin hat meinen Blutdruck gemessen, mich meine Geschichte erzählen lassen, 2-3 x etwas im Sinne von " und dann haben Sie also....Ihren Zivildienst ..äh... unterbrochen " gefragt, und ist dann letztendlich zum Schluss gekommen, dass " Da noch eine Frage ist, die ein Facharzt klären soll ". Ich war leider nicht geistesgegenwärtig genug, das zu hinterfragen;
Wahrscheinlich aber hat sie die Frage betreffend Zusammenhang Zivildienst <-> meine Dienstunfähigkeit gemeint.
Sie hat sich 2 Befunde von mir kopiert (Einen Röntgenbefund und den "lapidaren, pauschalen" orthopädischen Kurzbefund, was mich doch positiv gestimmt hat) und jetzt habe ich nächsten Mittwoch, am 19.10. wieder einen Amtsarzt-Termin, nur eben bei einem Orthopäden.
Azby
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von Azby »

mpc hat geschrieben:
> Die Amtsärztin hat meinen Blutdruck gemessen, mich meine Geschichte erzählen lassen,
> 2-3 x etwas im Sinne von " und dann haben Sie also....Ihren Zivildienst ..äh...
> unterbrochen " gefragt, und ist dann letztendlich zum Schluss gekommen, dass
> " Da noch eine Frage ist, die ein Facharzt klären soll ". Ich war leider
> nicht geistesgegenwärtig genug, das zu hinterfragen;
> Wahrscheinlich aber hat sie die Frage betreffend Zusammenhang Zivildienst <->
> meine Dienstunfähigkeit gemeint.
> Sie hat sich 2 Befunde von mir kopiert (Einen Röntgenbefund und den "lapidaren,
> pauschalen" orthopädischen Kurzbefund, was mich doch positiv gestimmt hat) und
> jetzt habe ich nächsten Mittwoch, am 19.10. wieder einen Amtsarzt-Termin, nur eben
> bei einem Orthopäden.

Beim zweiten Amtsarzt gilt das Gleiche wie bisher: Kopien der Befunde (auch Krankenstandsbestätigungen) mitnehmen, nichts einreden lassen. Er wird aus fachärztlicher Sicht letztlich bei der Beantwortung der von der ZISA gestellten Fragen die entscheidende Rolle spielen, was die Antworten im Gutachten anbelangt.
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Der zweite Amtsarzt hat recht professionell gewirkt.
Er hat sich alle meine Befunde sowie die Bestätigung der absolvierten Physikalischen Therapie angesehen, und mir dann, warum auch immer, sehr ausführlich erklärt, weshalb das Bilirubin in meinem Blutbild erhöht war (Morbus Soundso, nach einem Holländer benannt , etc).
Dann hat er sich meine Handgelenke angeschaut, und mit einer felsenfesten Überzeugung gesagt, dass ich keine Sehnenscheidenentzündung, sondern eine Beinhautentzündung habe. Die Behandlung wäre jedoch ident, daher "eigentlich egal" .
Im Folgenden wollte er wissen, welche Beschwerden ich zum jetzigen Zeitpunkt habe, und ob ich irgendwelche Schienen oder Stützstrümpfe verwende.
Er ist zum Schluss gekommen, dass ich eigentlich schon Dienstfähig bin, vor allem unter Zuhilfenahme der Stützstrümpfe, hat mich mit dem heutigen Tage gesund geschrieben, und mir gesagt, dass wir jetzt fertig seien, und ich gehen könne.

Ich habe allerdings noch gefragt, ob es bei ihm nur um meine Dienstfähigkeit ging. Daraufhin hat er mir netterweise seinen Auftrag vorgelesen

1) Ob meine Gesundheitsschädigung auf den Einsatz als Rettungssanitäter zurückzuführen ist
2) Ob ich am Tag der Untersuchung zum Dienst einsetzbar, oder nach wie vor dienstunfähig bin

, und gesagt, dass er nicht wisse, ob ich wegen dem Zivildienst krank wurde, es jedoch "wahrscheinlich" sei, "da ich davor noch nie eine ähnliche Erkrankung hatte". Er hat dann noch weiter erklärt, dass er seine Ergebnisse der ersten Amtsärztin schicken würde, und diese sie dann schließlich der ZISA verfügbar machen wird.
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

mpc hat geschrieben:

> hat mich mit dem heutigen Tage gesund geschrieben

Was hat er genau gemacht?
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

abschaffen hat geschrieben:

>Was hat er genau gemacht?


Festgestellt, dass ich wieder einsatzfähig bin; Gesagt, dass er mich gesund schreibt. Oder wie meinst du die Frage?
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

abschaffen hat geschrieben:
> mpc hat geschrieben:
>
> > hat mich mit dem heutigen Tage gesund geschrieben
>
> Was hat er genau gemacht?


Darf ich fragen, wieso du das fragst?
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

Es kann sich wohl nur um ein Hilfsgutachten handeln, das in das Gutachten der Amtsärztin einfließen kann. Was sollte aus dem "Gesundschreiben" folgen? Dass Du derzeit Zivildienst leistet bzw. leisten müsstest, bestreitet die ZISA ja.
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Mir fällt ein, ich habe ja immer noch die Uniform und den Spindschlüssel und das ganze Zeug, und mein Zivildienst ist laut Zuweisungsbescheid Ende Oktober vorbei; Soll ich diese Sachen von mir aus zurückgeben gehen, oder warten bis ich dazu aufgefordert werde? (z.B. in folgender Form[Ich habe dieses Informationsblatt natürlich nicht erhalten.])

https://picload.org/image/rdcagaao/lalala.jpg
Azby
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von Azby »

mpc hat geschrieben:
> Mir fällt ein, ich habe ja immer noch die Uniform und den Spindschlüssel
> und das ganze Zeug, und mein Zivildienst ist laut Zuweisungsbescheid Ende
> Oktober vorbei; Soll ich diese Sachen von mir aus zurückgeben gehen, oder
> warten bis ich dazu aufgefordert werde? (z.B. in folgender Form[Ich habe
> dieses Informationsblatt natürlich nicht erhalten.])
>
> https://picload.org/image/rdcagaao/lalala.jpg

Das kannst du halten, wie du willst.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Sachen zurückzugeben. Nach deiner Rechtsansicht ist dein Zivildienst mit Ablauf des heutigen Tages beendet, weshalb du die Sachen zurückgibst. Die Sklaventreiber werden sich der Rückgabe auch nicht verschließen, da sie der Meinung sind, dass dein Zivildienst bei der Einrichtung schon längst beendet ist.
Selbstverständlich werden sie dir die in dem von dir verlinkten Schreiben genannten Unterlagen (Kompetenzbilanz etc.) nicht übergeben, weil sie zuerst den Ausgang des Verfahrens abwarten wollen.
Wenn du ihnen die Sachen zurückbringst, kannst du ihnen gegen Bestätigung natürlich auch gleich die Krankenstandsbestätigungen übergeben. :lol: (mach dir vorher aber jedenfalls Kopien)
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Azby hat geschrieben:

> Das kannst du halten, wie du willst.
> Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Sachen zurückzugeben. Nach deiner
> Rechtsansicht ist dein Zivildienst mit Ablauf des heutigen Tages beendet, weshalb du
> die Sachen zurückgibst. Die Sklaventreiber werden sich der Rückgabe auch nicht
> verschließen, da sie der Meinung sind, dass dein Zivildienst bei der Einrichtung
> schon längst beendet ist.
> Selbstverständlich werden sie dir die in dem von dir verlinkten Schreiben genannten
> Unterlagen (Kompetenzbilanz etc.) nicht übergeben, weil sie zuerst den Ausgang des
> Verfahrens abwarten wollen.
> Wenn du ihnen die Sachen zurückbringst, kannst du ihnen gegen Bestätigung natürlich
> auch gleich die Krankenstandsbestätigungen übergeben. :lol: (mach dir vorher aber
> jedenfalls Kopien)

Ok, danke.
Da werde ich denke ich noch abwarten, damit ich das alles auf einmal erledigen kann.
Eigentlich sollten die doch schon alle meine Krankenstandsbestätigungen haben, wieso also "übergeben" ?
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von Azby »

mpc hat geschrieben:
> Eigentlich sollten die doch schon alle meine Krankenstandsbestätigungen haben, wieso
> also "übergeben" ?

Wegen dem letzten Punkt in dem Schrieb ("... vorzulegen"). Dafür gibt's aber ohnehin keine rechtliche Grundlage. :roll:
Du kannst die Originale genausogut selbst behalten.
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Hallo, vorweg: Ich habe bis jetzt noch nichts von der ZISA oder dem RK gehört.

Es hat sich aber folgende Frage ergeben: Ich möchte um Studienbeihilfe ansuchen, und da wird in einem der Formulare gefragt, ob der Antragsteller "den Präsenz/Ausbildungs/Zivildienst" abgeleistet hat.
Wie soll ich das ausfüllen ?
LG, mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von Azby »

mpc hat geschrieben:
> Azby hat geschrieben:
>
> > Hast du dem RK mittlerweile geschrieben?
>
> Ich hatte vor heute zu schreiben, aber am Vormittag ist auch noch eine Rechnung
> gekommen:
>
> https://picload.org/image/rrloilod/rechnungrk.jpg

Solange keine rechtskräftige Entscheidung ergeht, die das Gegenteil ausspricht, ist dein Rechtsstandpunkt, dass der Zivildienst abgeleistet wurde.
Für die Studienbeihilfe ist die Ableistung des Zivildienstes insofern von Relevanz, weil die Studienbeihilfe um einen bestehenden Familienbeihilfenanspruch vermindert wird (Familienbeihilfe kann bis zu einem höheren Alter bezogen werden, wenn du Zivildienst abgeleistet hast). Solltest du das Studium bereits vor Ableistung des Zivildienstes begonnen haben, kann die Ableistung auch bei der Überschreitung der Studiendauer von Relevanz sein.
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Heute wurde ein erfreulicher Brief von der ZISA zugestellt:

Seite 1: https://picload.org/image/rarladrp/wp_20161128_002.jpg


Seite 2: https://picload.org/image/rarladgc/wp_20161128_003.jpg


Seite 3: https://picload.org/image/rarlarpg/wp_20161128_004.jpg


) Soweit so gut, wie geht es nun weiter? :lol:

) abschaffen, du hast am 6. Oktober geschrieben "...sondern hast auch Sachen fotografiert, die wir nach Abschluss der zivildienstrechtlichen Thematik noch für etwas anderes verwenden können, wenn Du dann noch Zeit und Energie hast." - Was hast du denn damit gemeint?
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von Azby »

mpc hat geschrieben:
> Heute wurde ein erfreulicher Brief von der ZISA zugestellt:
>
> Seite 1: https://picload.org/image/rarladrp/wp_20161128_002.jpg
>
>
> Seite 2: https://picload.org/image/rarladgc/wp_20161128_003.jpg
>
>
> Seite 3: https://picload.org/image/rarlarpg/wp_20161128_004.jpg
>
>
> ) Soweit so gut, wie geht es nun weiter? :lol:

Gratuliere!
Du hast den ordentlichen Zivildienst abgeleistet.

Als nächstes schreibst du dem RK, dass du die noch ausständige Grundvergütung+Verpflegungsgeld bis 31.10.2016 ausbezahlt haben möchtest. Außerdem verlangst du die Ausstellung und Zusendung deiner Kompetenzbilanz.
Gleichzeitig kannst du von der ZISA eine allfällig in der Zwischenzeit nicht ausbezahlte Wohnkostenbeihilfe/Unterhalt für Angehörige nachfordern. Auf eine Nachzahlung der Fahrtkostenvergütung hast du leider keinen Anspruch.
Jedenfalls solltest du bei der ZISA die Ausstellung der "Bestätigung über Beginn und Ende der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes" beantragen.

Schreiben an das RK:

"Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 22.11.2016 wurde festgestellt, dass ich nicht vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen bin. Ich war somit bis zum Ablauf des 31.10.2016 Zivildienstleistender bei Ihrer Einrichtung. Da Sie jedoch ab dem Zeitpunkt der angeblichen Entlassung die Zahlung der mir zustehenden Beträge nach dem ZDG (Grundvergütung und Verpflegungskosten) eingestellt haben, ersuche ich nunmehr um Anweisung des mir noch zustehenden Betrages an die Ihnen bekannte Bankverbindung.
Gleichzeitig ersuche ich Sie, die Kompetenzbilanz nach § 41 ZDG auszustellen und mir diese zu übermitteln.

(falls du das noch nicht gemacht hast): Die Uniformkleidungsstücke werde ich bei nächster Gelegenheit retournieren.

Mit freundlichen Grüßen,
<Name>"

Schreiben an die ZISA:
"Antrag auf Ausstellung der Bestätigung über den abgeleisteten ordentlichen Zivildienst gem. § 41 ZDG

Mit Bescheid der do. Behörde vom 22.11.2016 wurde festgestellt, dass ich nicht vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen bin. Ich war somit bis zum Ablauf des 31.10.2016 Zivildienstleistender bei der Einrichtung <genaue Bezeichnung der Einrichtung laut Zuweisungsbescheid>. Ich habe somit den ordentlichen Zivildienst abgeleistet.
Ich beantrage daher die Ausstellung einer Bestätigung über Beginn und Ende der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes gem. § 41 ZDG.

Hochachtungsvoll,
<Name>"
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Azby hat geschrieben:

> Gratuliere!
> Du hast den ordentlichen Zivildienst abgeleistet.
>
> Als nächstes schreibst du dem RK, dass du die noch ausständige
> Grundvergütung+Verpflegungsgeld bis 31.10.2016 ausbezahlt haben möchtest. Außerdem
> verlangst du die Ausstellung und Zusendung deiner Kompetenzbilanz.
> Gleichzeitig kannst du von der ZISA eine allfällig in der Zwischenzeit nicht
> ausbezahlte Wohnkostenbeihilfe/Unterhalt für Angehörige nachfordern. Auf eine
> Nachzahlung der Fahrtkostenvergütung hast du leider keinen Anspruch.
> Jedenfalls solltest du bei der ZISA die Ausstellung der "Bestätigung über Beginn
> und Ende der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes" beantragen.
>
> Schreiben an das RK:
>
> "Sehr geehrte Damen und Herren!
>
> Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 22.11.2016 wurde festgestellt, dass
> ich nicht vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen bin. Ich war somit bis zum Ablauf
> des 31.10.2016 Zivildienstleistender bei Ihrer Einrichtung. Da Sie jedoch ab dem
> Zeitpunkt der angeblichen Entlassung die Zahlung der mir zustehenden Beträge nach dem
> ZDG (Grundvergütung und Verpflegungskosten) eingestellt haben, ersuche ich nunmehr um
> Anweisung des mir noch zustehenden Betrages an die Ihnen bekannte Bankverbindung.
> Gleichzeitig ersuche ich Sie, die Kompetenzbilanz nach § 41 ZDG auszustellen und mir
> diese zu übermitteln.
>
> (falls du das noch nicht gemacht hast): Die Uniformkleidungsstücke werde ich bei
> nächster Gelegenheit retournieren.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> <Name>"
>
> Schreiben an die ZISA:
> "Antrag auf Ausstellung der Bestätigung über den abgeleisteten ordentlichen
> Zivildienst gem. § 41 ZDG
>
> Mit Bescheid der do. Behörde vom 22.11.2016 wurde festgestellt, dass ich nicht
> vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen bin. Ich war somit bis zum Ablauf des
> 31.10.2016 Zivildienstleistender bei der Einrichtung <genaue Bezeichnung der
> Einrichtung laut Zuweisungsbescheid>. Ich habe somit den ordentlichen Zivildienst
> abgeleistet.
> Ich beantrage daher die Ausstellung einer Bestätigung über Beginn und Ende der
> Ableistung des ordentlichen Zivildienstes gem. § 41 ZDG.
>
> Hochachtungsvoll,
> <Name>"

Danke! Reicht es, das per Email zu senden, oder sollten es wieder Einschreiben sein?
Und noch eine Frage hat sich mir gestellt: Laut diesem Zettel vom RK, in dem über den Ablauf der Uniformrückgabe informiert wird, steht, dass man mit der Rückgabebestätigung dann in die Nottendorfergasse kommen soll, um Diese sowie Schlüssel und Transponder persönlich zu übergeben. Glaubst du könnte ich diese Sachen auch einfach eingeschrieben per Post schicken?
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

Gratulation!

Wir haben gewonnen. :D

Die heuchlerischen Ausbeuter haben verloren. 8)

Genau, erst einmal holst Du Dir diese Kohle. Dann schauen wir weiter.
Azby
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von Azby »

mpc hat geschrieben:
> Danke! Reicht es, das per Email zu senden, oder sollten es wieder Einschreiben sein?

Ein Email sollte für die ZISA reichen. Wie sich das RK aufführt, traue ich mich nicht zu prognostizieren. Da kann ein Einschreiben (wie überall) nicht schaden, grundsätzlich sollten sie ihre Ausweglosigkeit aber auch einsehen, wenn du ihnen nur ein E-Mail schreibst.
Du hast 6 Monate ab Beendigung des Zivildienstes Zeit, deine Ansprüche auf Verpflegungsgeld und Grundvergütung geltend zu machen, sollte sich das RK irgendwie querlegen.

> Und noch eine Frage hat sich mir gestellt: Laut diesem Zettel vom RK, in dem über den
> Ablauf der Uniformrückgabe informiert wird, steht, dass man mit der
> Rückgabebestätigung dann in die Nottendorfergasse kommen soll, um Diese sowie
> Schlüssel und Transponder persönlich zu übergeben. Glaubst du könnte ich diese Sachen
> auch einfach eingeschrieben per Post schicken?

Das geht auch, jedoch zahlst du entsprechend viel Porto für das Paket und als ehemaliger Zivildienstleistender hast du dort ohenhin überhaupt nichts mehr zu befürchten. Der Vorteil bei der persönlichen Übergabe ist, dass du sofort eine Bestätigung verlangen kannst, dass du die Sachen "in Ordnung" und vollständig zurückgebracht hast. Das eingeschriebene Paket sagt grundsätzlich nichts über den Inhalt (Vollständigkeit/Zustand) aus... Da schaffst du dem RK nur Möglichkeiten, dir irgendwas entgegenzuhalten.
Ich an deiner Stelle würde die Sachen daher persönlich übergeben und sofort auf eine Übergabebestätigung bestehen.
mpc
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von mpc »

Gerade habe ich ein Einschreiben ohne Absender bekommen, hier ist es:

https://picload.org/image/rarwraoa/wp_20161130_001.jpg

Das finde ich vor allem des Datums wegen recht komisch. Vertraut das RK hier etwa darauf, dass ich nicht weiss, dass mir noch Geld zusteht? Es wirkt für mich, als juristisch Ungebildeten, auf jeden Fall so.

Ich ignorier das am besten einfach, oder?
abschaffen
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?

Beitrag von abschaffen »

mpc hat geschrieben:
> Gerade habe ich ein Einschreiben ohne Absender bekommen, hier ist es:
>
> https://picload.org/image/rarwraoa/wp_20161130_001.jpg
>
> Das finde ich vor allem des Datums wegen recht komisch. Vertraut das RK
> hier etwa darauf, dass ich nicht weiss, dass mir noch Geld zusteht? Es
> wirkt für mich, als juristisch Ungebildeten, auf jeden Fall so.

Auf mich wirkt das auch so, und auf mich wirkt auch die Vermutung, dass diese Aktionen auch bei fast allen Zwangsarbeitern außer Dir durchgehen. Aber von außen können wir nur rätseln und raten.

> Ich ignorier das am besten einfach, oder?

Das kannst Du machen, weil Du hoffentlich Azbys Rat befolgst, um Dir das Geld zu holen. Das ist Antwort genug.

Spezialpräventiv wäre es natürlich praktisch, wenn man dem RK einen allfälligen Vorsatz nachweisen könnte. Wenn Du zum Beispiel schreibst: "Warum? Ich bin doch laut Bescheid der ZISA vom ... gar nicht entlassen?" könnte aufschlussreich sein, was zurückkommt. Das kann man ja per Mail parallel zu dem anderen machen.
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