Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
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Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Hallo,
Ein bisschen Vorgeschichte:
Ich bin seit 1.2.2016 Zivi im Rettungsdienst und Krankentransport.
Ich hatte noch nie Probleme mit meinen Händen, und auch keine Rheumafaktoren im Blut.
Ich übe keine für die Hände anstrengenden Tätigkeiten, wie stundenlang am PC tippen oder Krafttraining etc. aus.
Ich bin seit 4.7.2016 wegen beidseitiger Sehnenscheidenentzündung in den Handgelenken durchgehend in Krankenstand, womit heute mein 18. Tag ist. An Wiederaufnahme des Dienstes ist momentan nicht zu denken, da die Beschwerden sich noch kaum gebessert haben.
Ich war bis jetzt bei 2 Allgemeinärzten und 1 Orthopäden, und alle 3 haben eindeutig anklingen lassen, dass meine Probleme mit den Handgelenken wohl durch die schweren Hebetätigkeiten als Sani verursacht wurden. Schriftlich habe ich das leider noch nicht, jedoch habe ich am Mittwoch dem 27.7. einen Termin beim Orthopäden bekommen. Ich habe vor, mir ein Attest zu holen, in dem genau das steht.
Jetzt zum Punkt:
Ich fände es sehr ungerecht, aufgrund des Zivildienstes womöglich langwierig verletzt zu sein, und dann auch noch Weiss-Gott-wieviel Zeit mehr als sowieso schon zu verlieren.
Ich bitte euch, mir zu helfen.
Wie kann/sollte ich gegen die vorzeitige Entlassung vorgehen?
Anhang:
erste Krankenbestätigung:
http://picload.org/image/rraioali/krbestschwarz.jpg
zweite:
http://picload.org/image/rraipapi/krabestschwarz.jpg
dritte:
http://picload.org/image/rraioadi/wp_20 ... chwarz.jpg
Ein bisschen Vorgeschichte:
Ich bin seit 1.2.2016 Zivi im Rettungsdienst und Krankentransport.
Ich hatte noch nie Probleme mit meinen Händen, und auch keine Rheumafaktoren im Blut.
Ich übe keine für die Hände anstrengenden Tätigkeiten, wie stundenlang am PC tippen oder Krafttraining etc. aus.
Ich bin seit 4.7.2016 wegen beidseitiger Sehnenscheidenentzündung in den Handgelenken durchgehend in Krankenstand, womit heute mein 18. Tag ist. An Wiederaufnahme des Dienstes ist momentan nicht zu denken, da die Beschwerden sich noch kaum gebessert haben.
Ich war bis jetzt bei 2 Allgemeinärzten und 1 Orthopäden, und alle 3 haben eindeutig anklingen lassen, dass meine Probleme mit den Handgelenken wohl durch die schweren Hebetätigkeiten als Sani verursacht wurden. Schriftlich habe ich das leider noch nicht, jedoch habe ich am Mittwoch dem 27.7. einen Termin beim Orthopäden bekommen. Ich habe vor, mir ein Attest zu holen, in dem genau das steht.
Jetzt zum Punkt:
Ich fände es sehr ungerecht, aufgrund des Zivildienstes womöglich langwierig verletzt zu sein, und dann auch noch Weiss-Gott-wieviel Zeit mehr als sowieso schon zu verlieren.
Ich bitte euch, mir zu helfen.
Wie kann/sollte ich gegen die vorzeitige Entlassung vorgehen?
Anhang:
erste Krankenbestätigung:
http://picload.org/image/rraioali/krbestschwarz.jpg
zweite:
http://picload.org/image/rraipapi/krabestschwarz.jpg
dritte:
http://picload.org/image/rraioadi/wp_20 ... chwarz.jpg
Zuletzt geändert von mpc am Freitag 5. August 2016, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Nachtrag : Ich habe am Montag dem 18.7. kurz per EMail mit der ZISA kommuniziert, vielleicht ist es ja nützlich, hier mit Copy & Paste eingefügt:
ich -> ZISA :
"Guten Tag, ich habe eine Frage.
Wohin genau wendet man sich als Zivildienstleistender, wenn man sich um Anrechnung der Krankheitstage bei länger als 18 tägiger durchgehender Erkrankung bemühen möchte?
Ich wäre sehr dankbar für eine rasche Antwort,
mit freundlichen Grüssen , "
Antwort der ZISA:
ZISA -> Ich:
"Sehr geehrter Herr,
Wenn Sie bei jedem Krankenstand zeitgerecht binnen 7 Tage eine Krankenstandsbestätigung an die Einrichtung übermittelt haben, dann wird Ihnen jeder Tag anerkannt. Wenn Sie durchgehend und länger als 18 Tage dienstunfähig sind, dann muss die Einrichtung uns das mitteilen. Sind wären dann mit dem 18. Tag entlassen, und sollten sich – wenn Sie wieder dienstfähig sind – bei uns, bzw. bei der alten Einrichtung melden bezüglich einer Zuweisung zur Restzeit.
Mit freundlichen Grüßen"
Zweiter Versuch meinerseits:
Ich -> ZISA :
"Meine Frage war nicht gut gestellt.
Mich interessiert , an wen ich mich wenden müsste, wenn ich "beweisen" möchte, dass meine Erkrankung auf die Tätigkeiten im Zivildienst zurückgeht.
mfg, "
Antwort der ZISA:
ZISA -> Ich:
"Dann müssten Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, wo die Einrichtung der AUVA eine diesbezügliche Meldung erstatten sollte. Wir bräuchten dann eine Kopie dieser AUVA-Meldung.
Mit freundlichen Grüßen"
ich -> ZISA :
"Guten Tag, ich habe eine Frage.
Wohin genau wendet man sich als Zivildienstleistender, wenn man sich um Anrechnung der Krankheitstage bei länger als 18 tägiger durchgehender Erkrankung bemühen möchte?
Ich wäre sehr dankbar für eine rasche Antwort,
mit freundlichen Grüssen , "
Antwort der ZISA:
ZISA -> Ich:
"Sehr geehrter Herr,
Wenn Sie bei jedem Krankenstand zeitgerecht binnen 7 Tage eine Krankenstandsbestätigung an die Einrichtung übermittelt haben, dann wird Ihnen jeder Tag anerkannt. Wenn Sie durchgehend und länger als 18 Tage dienstunfähig sind, dann muss die Einrichtung uns das mitteilen. Sind wären dann mit dem 18. Tag entlassen, und sollten sich – wenn Sie wieder dienstfähig sind – bei uns, bzw. bei der alten Einrichtung melden bezüglich einer Zuweisung zur Restzeit.
Mit freundlichen Grüßen"
Zweiter Versuch meinerseits:
Ich -> ZISA :
"Meine Frage war nicht gut gestellt.
Mich interessiert , an wen ich mich wenden müsste, wenn ich "beweisen" möchte, dass meine Erkrankung auf die Tätigkeiten im Zivildienst zurückgeht.
mfg, "
Antwort der ZISA:
ZISA -> Ich:
"Dann müssten Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, wo die Einrichtung der AUVA eine diesbezügliche Meldung erstatten sollte. Wir bräuchten dann eine Kopie dieser AUVA-Meldung.
Mit freundlichen Grüßen"
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Die Antwort der ZISA ist natürlich so unvollständig und dadurch inkorrekt, dass man damit nichts anfangen kann. Natürlich kann eine Erkrankung auch außerhalb von als solchen gemeldeten "Arbeitsunfällen" auf den Zivildienst zurückzuführen sein. Auch deine Erkrankung ist offensichtlich auf den Zivildienst zurückzuführen, auch wenn kein Arbeitsunfall gemeldet wurde.
Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder, du machst nichts, meldest die Fortsetzung deiner Erkrankung immer fristgerecht und wartest darauf, was passiert. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommt ein halbformelles Schreiben der ZISA, in dem du darauf hingewiesen wirst, dass sie dich bei der Sozialversicherung abgemeldet haben, weil du nicht mehr Zivildienstleistender bist, weil du ja länger als 18 Tage durchgehend dienstunfähig warst. Der Rechtsträger wird dich zudem auffordern, irgendwelche Schlüssel oder dergleichen wieder zurückzugeben. In dem Fall kannst du von der ZISA einen Bescheid verlangen und gleich bei deinem Antrag vorbringen, dass die Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen war, wobei du entsprechende Beweismittel beibringen solltest.
Der Vorteil bei dieser Variante ist: während das Verfahren läuft, wirst du zu keinen Diensten eingeteilt (der Rechtsträger glaubt ja, dass er dich los ist), wenn sich nachträglich herausstellt, dass du nicht vorzeitig entlassen bist, gilt der Zwischenzeitraum als abgeleisteter Zivildienst (inkl. Nachzahlung der Grundvergütung und Verpflegungsgeld). Mittlerweile gibt es auch schon eine Entscheidung des BVwG, wonach du in der Schwebephase nicht verpflichtet bist, weitere Krankenstandsbestätigungen beizubringen (zumindest wenn die ZISA immer noch so vorgeht und dich sofort und ungefragt von der Sozialversicherung abmeldet).
Variante zwei schafft wahrscheinlich früher Rechtssicherheit: Du meldest sofort dem Rechtsträger und gleichzeitig auch der ZISA, dass deine Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen ist und du mit einer vorzeitigen Entlassung nicht einverstanden bist und du einer solchen auch in Zukunft nicht zustimmen wirst. Wenn in diesem Szenario alles gut geht und sie deine Beweismittel gleich akzeptieren, passiert gar nichts - sobald dein Krankenstand zu Ende ist, gehst du wieder normal arbeiten, bis deine 9 Monate zu Ende sind. Wenn sie dein Vorbringen abtun, musst du dich wie bei Variante 1 im Verwaltungsverfahren durchschlagen.
Für welche Variante du dich auch entscheidest: Sammle auf jeden Fall Beweise! Hol dir insbesondere das Attest vom Arzt.
Hast du bei deinem Vorgesetzten angegeben, dass deine Erkrankung vom Zivildienst herrührt?
Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder, du machst nichts, meldest die Fortsetzung deiner Erkrankung immer fristgerecht und wartest darauf, was passiert. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommt ein halbformelles Schreiben der ZISA, in dem du darauf hingewiesen wirst, dass sie dich bei der Sozialversicherung abgemeldet haben, weil du nicht mehr Zivildienstleistender bist, weil du ja länger als 18 Tage durchgehend dienstunfähig warst. Der Rechtsträger wird dich zudem auffordern, irgendwelche Schlüssel oder dergleichen wieder zurückzugeben. In dem Fall kannst du von der ZISA einen Bescheid verlangen und gleich bei deinem Antrag vorbringen, dass die Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen war, wobei du entsprechende Beweismittel beibringen solltest.
Der Vorteil bei dieser Variante ist: während das Verfahren läuft, wirst du zu keinen Diensten eingeteilt (der Rechtsträger glaubt ja, dass er dich los ist), wenn sich nachträglich herausstellt, dass du nicht vorzeitig entlassen bist, gilt der Zwischenzeitraum als abgeleisteter Zivildienst (inkl. Nachzahlung der Grundvergütung und Verpflegungsgeld). Mittlerweile gibt es auch schon eine Entscheidung des BVwG, wonach du in der Schwebephase nicht verpflichtet bist, weitere Krankenstandsbestätigungen beizubringen (zumindest wenn die ZISA immer noch so vorgeht und dich sofort und ungefragt von der Sozialversicherung abmeldet).
Variante zwei schafft wahrscheinlich früher Rechtssicherheit: Du meldest sofort dem Rechtsträger und gleichzeitig auch der ZISA, dass deine Erkrankung auf den Zivildienst zurückzuführen ist und du mit einer vorzeitigen Entlassung nicht einverstanden bist und du einer solchen auch in Zukunft nicht zustimmen wirst. Wenn in diesem Szenario alles gut geht und sie deine Beweismittel gleich akzeptieren, passiert gar nichts - sobald dein Krankenstand zu Ende ist, gehst du wieder normal arbeiten, bis deine 9 Monate zu Ende sind. Wenn sie dein Vorbringen abtun, musst du dich wie bei Variante 1 im Verwaltungsverfahren durchschlagen.
Für welche Variante du dich auch entscheidest: Sammle auf jeden Fall Beweise! Hol dir insbesondere das Attest vom Arzt.
Hast du bei deinem Vorgesetzten angegeben, dass deine Erkrankung vom Zivildienst herrührt?
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ok, Ich glaube aber, dass es für die 2te Variante schon zu spät ist, da ich ja erst frühestens nächsten Mittwoch ein Attest habe.
Nein, ich habe der Einrichtung nicht angegeben, dass das vom ZD herrührt. Das Höchste der Gefühle ist vielleicht der Ausdruck "Hebetrauma" in der zweiten Krankschreibung.
Nein, ich habe der Einrichtung nicht angegeben, dass das vom ZD herrührt. Das Höchste der Gefühle ist vielleicht der Ausdruck "Hebetrauma" in der zweiten Krankschreibung.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Ok, Ich glaube aber, dass es für die 2te Variante schon zu spät ist, da ich
> ja erst frühestens nächsten Mittwoch ein Attest habe.
>
> Nein, ich habe der Einrichtung nicht angegeben, dass das vom ZD herrührt.
> Das Höchste der Gefühle ist vielleicht der Ausdruck "Hebetrauma"
> in der zweiten Krankschreibung.
Auch gut.
Das mit dem Hebetrauma in der zweiten Bestätigung ist schon mal gar nicht so schlecht. Immerhin ist allgemein bekannt, dass man als Sanitäter heben muss, das ist also zumindest schon mal ein erstes Indiz dafür, dass die Erkrankung vom Zivildienst stammt.
Dann warte mal ab, was kommt - jedenfalls musst du die Verlängerung der Dienstunfähigkeit immer melden (rechtzeitig zum Arzt gehen und die Bestätigung vom Arzt sofort nachweisbar übermitteln (E-Mail, Fax mit Sendebestätigung...)).
Wenn sich was neues ergibt, melde dich einfach wieder hier.
> Ok, Ich glaube aber, dass es für die 2te Variante schon zu spät ist, da ich
> ja erst frühestens nächsten Mittwoch ein Attest habe.
>
> Nein, ich habe der Einrichtung nicht angegeben, dass das vom ZD herrührt.
> Das Höchste der Gefühle ist vielleicht der Ausdruck "Hebetrauma"
> in der zweiten Krankschreibung.
Auch gut.
Das mit dem Hebetrauma in der zweiten Bestätigung ist schon mal gar nicht so schlecht. Immerhin ist allgemein bekannt, dass man als Sanitäter heben muss, das ist also zumindest schon mal ein erstes Indiz dafür, dass die Erkrankung vom Zivildienst stammt.
Dann warte mal ab, was kommt - jedenfalls musst du die Verlängerung der Dienstunfähigkeit immer melden (rechtzeitig zum Arzt gehen und die Bestätigung vom Arzt sofort nachweisbar übermitteln (E-Mail, Fax mit Sendebestätigung...)).
Wenn sich was neues ergibt, melde dich einfach wieder hier.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ein kleines Update.
) Also ich habe bis jetzt weder einen Brief von der ZISA noch einen gelben Zettel von der Post bekommen.
) Ich war heute beim Orthopäden und habe diesen Arztbrief mitbekommen:
https://picload.org/image/rrooaggd/what ... 160727.jpg
) Also ich habe bis jetzt weder einen Brief von der ZISA noch einen gelben Zettel von der Post bekommen.
) Ich war heute beim Orthopäden und habe diesen Arztbrief mitbekommen:
https://picload.org/image/rrooaggd/what ... 160727.jpg
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Ein kleines Update.
>
> ) Also ich habe bis jetzt weder einen Brief von der ZISA noch einen gelben
> Zettel von der Post bekommen.
>
>
> ) Ich war heute beim Orthopäden und der Besuch hat sich, glaube ich,
> gelohnt:
>
> https://picload.org/image/rrooaggd/what ... 160727.jpg
Das ist schon mal gut.
Du kannst nun entweder
* den eingescannten Befund "vorsichtshalber" mit einer kurzen Stellungnahme an die ZISA schicken - dann sollten keine Probleme mehr im Zusammenhang mit dieser länger als 18-tägigen Dienstunfähigkeit mehr auftreten, oder
* abwarten und auf allfällige Schreiben reagieren, wodurch sich das Verfahren verzögert (einerseits mehr Verfahrensaufwand - Schriftsätze verfassen etc., andererseits möglicherweise weniger effektiver Zivildienst, weil du während des Verfahrens nicht zu Diensten eingeteilt wirst).
> Ein kleines Update.
>
> ) Also ich habe bis jetzt weder einen Brief von der ZISA noch einen gelben
> Zettel von der Post bekommen.
>
>
> ) Ich war heute beim Orthopäden und der Besuch hat sich, glaube ich,
> gelohnt:
>
> https://picload.org/image/rrooaggd/what ... 160727.jpg
Das ist schon mal gut.
Du kannst nun entweder
* den eingescannten Befund "vorsichtshalber" mit einer kurzen Stellungnahme an die ZISA schicken - dann sollten keine Probleme mehr im Zusammenhang mit dieser länger als 18-tägigen Dienstunfähigkeit mehr auftreten, oder
* abwarten und auf allfällige Schreiben reagieren, wodurch sich das Verfahren verzögert (einerseits mehr Verfahrensaufwand - Schriftsätze verfassen etc., andererseits möglicherweise weniger effektiver Zivildienst, weil du während des Verfahrens nicht zu Diensten eingeteilt wirst).
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich werde sowieso wahrscheinlich für längere Zeit, wenn nicht sogar die ganzen restlichen 3 Monate, nicht schwer heben dürfen und habe vom Orthopäden eine aus 10 Einheiten bestehende physikalische Therapie verordnet bekommen.
Ich tendiere wegen dem geringeren Aufwand zu deinem ersten Vorschlag (Arztbrief+Stellungnahme an ZISA).
Dazu aber einige Fragen:
) Ist es realistisch dass ich, falls die ZISA den Arztbrief+ Stellungnahme gleich akzeptiert, dann mitunter bis zum ZD- Ende am 30.10. ungestört in Krankenstand verbleiben kann, oder wären da Stolpersteine vonseiten des/der Rechtsträgers/ZISA zu erwarten?
) Würde das Ganze dann in Form einer Mail oder eines Briefes an die ZISA geschickt werden? Und was sollte in der dazugehörigen kurzen Stellungnahme stehen?
Ich tendiere wegen dem geringeren Aufwand zu deinem ersten Vorschlag (Arztbrief+Stellungnahme an ZISA).
Dazu aber einige Fragen:
) Ist es realistisch dass ich, falls die ZISA den Arztbrief+ Stellungnahme gleich akzeptiert, dann mitunter bis zum ZD- Ende am 30.10. ungestört in Krankenstand verbleiben kann, oder wären da Stolpersteine vonseiten des/der Rechtsträgers/ZISA zu erwarten?
) Würde das Ganze dann in Form einer Mail oder eines Briefes an die ZISA geschickt werden? Und was sollte in der dazugehörigen kurzen Stellungnahme stehen?
Zuletzt geändert von mpc am Freitag 5. August 2016, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> ) Ist es realistisch dass ich, falls die ZISA den Arztbrief+ Stellungnahme
> gleich akzeptiert, dann mitunter bis zum ZD- Ende am 30.10. ungestört in
> Krankenstand verbleiben kann, oder wären da Stolpersteine vonseiten des/der
> Rechtsträgers/ZISA zu erwarten?
Von Sklaventreibern und ZISA sind Stolpersteine grundsätzlich zu erwarten.
> ) Würde das Ganze dann in Form einer Mail oder eines Briefes an die ZISA
> geschickt werden? Und was sollte in der dazugehörigen kurzen Stellungnahme
> stehen?
Dass Du ergänzend den orthopädischen Kurzbefund vom 27.07.2016 vorlegst, Du ausdrücklich vorbringst, dass Du aufgrund einer Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes dienstunfähig bist und einer Entlassung keinesfalls zustimmst.
Ich persönlich würde aus spezialpräventiven Gründen zu Azbys zweiter Variante tendieren, weil die ZISA schön ihre Ermittlungsverfahren durchführen soll - und zwar nicht erst dann, wenn "gefährliche" (beratene) Zwangsarbeiter ihre Anträge stellen, sondern von sich aus und in jedem Fall.
> ) Ist es realistisch dass ich, falls die ZISA den Arztbrief+ Stellungnahme
> gleich akzeptiert, dann mitunter bis zum ZD- Ende am 30.10. ungestört in
> Krankenstand verbleiben kann, oder wären da Stolpersteine vonseiten des/der
> Rechtsträgers/ZISA zu erwarten?
Von Sklaventreibern und ZISA sind Stolpersteine grundsätzlich zu erwarten.
> ) Würde das Ganze dann in Form einer Mail oder eines Briefes an die ZISA
> geschickt werden? Und was sollte in der dazugehörigen kurzen Stellungnahme
> stehen?
Dass Du ergänzend den orthopädischen Kurzbefund vom 27.07.2016 vorlegst, Du ausdrücklich vorbringst, dass Du aufgrund einer Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes dienstunfähig bist und einer Entlassung keinesfalls zustimmst.
Ich persönlich würde aus spezialpräventiven Gründen zu Azbys zweiter Variante tendieren, weil die ZISA schön ihre Ermittlungsverfahren durchführen soll - und zwar nicht erst dann, wenn "gefährliche" (beratene) Zwangsarbeiter ihre Anträge stellen, sondern von sich aus und in jedem Fall.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
abschaffen hat geschrieben:
> Von Sklaventreibern und ZISA sind Stolpersteine grundsätzlich zu erwarten.
> Ich persönlich würde aus spezialpräventiven Gründen zu Azbys zweiter Variante
> tendieren, weil die ZISA schön ihre Ermittlungsverfahren durchführen soll - und zwar
> nicht erst dann, wenn "gefährliche" (beratene) Zwangsarbeiter ihre Anträge
> stellen, sondern von sich aus und in jedem Fall.
Ich hab mir das nochmal überlegt, und wenn die größere Menge an zu verfassenden Schriftsätzen der einzige Nachteil ist, dann werde ich vermutlich abwarten was die ZISA macht. Vom Rechtsträger zumindest sind bei dieser Variante wahrscheinlich weniger unsympathische Aktionen als bei der Ersten zu erwarten.
DIe Erfolgswahrscheinlichkeit wird ja wohl bei beiden Varianten ähnlich sein, oder?
Und könnte die ZISA mir dann nicht einen fatalen Strick aus der Tatsache drehen, dass ich bereits seit 27.07. ein wichtiges Beweismittel habe, aber dieses erst irgendwann ( wann auch immer ich den Bescheid zur Feststellung des Datums der Entlassung anfordern kann ) vorlege?
> Von Sklaventreibern und ZISA sind Stolpersteine grundsätzlich zu erwarten.
> Ich persönlich würde aus spezialpräventiven Gründen zu Azbys zweiter Variante
> tendieren, weil die ZISA schön ihre Ermittlungsverfahren durchführen soll - und zwar
> nicht erst dann, wenn "gefährliche" (beratene) Zwangsarbeiter ihre Anträge
> stellen, sondern von sich aus und in jedem Fall.
Ich hab mir das nochmal überlegt, und wenn die größere Menge an zu verfassenden Schriftsätzen der einzige Nachteil ist, dann werde ich vermutlich abwarten was die ZISA macht. Vom Rechtsträger zumindest sind bei dieser Variante wahrscheinlich weniger unsympathische Aktionen als bei der Ersten zu erwarten.
DIe Erfolgswahrscheinlichkeit wird ja wohl bei beiden Varianten ähnlich sein, oder?
Und könnte die ZISA mir dann nicht einen fatalen Strick aus der Tatsache drehen, dass ich bereits seit 27.07. ein wichtiges Beweismittel habe, aber dieses erst irgendwann ( wann auch immer ich den Bescheid zur Feststellung des Datums der Entlassung anfordern kann ) vorlege?
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Und könnte die ZISA mir dann nicht einen fatalen Strick aus der Tatsache drehen, dass
> ich bereits seit 27.07. ein wichtiges Beweismittel habe, aber dieses erst irgendwann
> ( wann auch immer ich den Bescheid zur Feststellung des Datums der Entlassung
> anfordern kann ) vorlege?
Solange Du Deine zivildienstrechtlichen Pflichten (insbesondere die Krankmeldungen fristgerecht zu übermitteln) erfüllst, sehe ich darin kein Problem. Ich würde die zusätzlichen Sachen aus prozesstaktischen Gründen eher so spät wie möglich vorlegen, um der Gegenseite kein Futter zu geben (das Gutachten ist zu lang/zu kurz, der Sachverständige ist über/unterqualifiziert, die Diagnose bedeutet aber doch in Wahrheit dauernde/keine Dienstunfähigkeit etc.).
Die ZISA kann Dir aus jedem Schas einen Strick drehen. Hier war schon zu sehen, dass die ZISA wie ein Muttersöhnchen in der ersten Übungsklausur aus "Einführung in die Rechtswissenschaften" einfach Sachverhaltselemente dazudichtet und auf dieser Basis dann "leider" zum - für den Zwangsarbeiter - unangenehmen Schluss kommt, wenn nicht überhaupt gleich a la "Wunderheilung" herumgepöbelt wird.
Wenn man aber auch die anscheinend gut funktionierende nachprüfende Kontrolle des BVwG in seine Überlegungen einbezieht, geht der Spielraum der ZISA für solche Aktionen gegen Null. Man muss "nur" das BVwG um Hilfe bitten, und dafür gibt es hier genug kompetente Unterstützung. Wie ich bereits gesagt habe, wird die Rechtsprechung des BVwG zwangsläufig dazu führen, dass sich die ZISA früher oder später tendenziell von alleine an das Gesetz (einschließlich des Verfahrensrechts: Ermittlungsverfahren) hält, denn wenn jemand nach der x-ten Stereowatsche vom BVwG unbeirrt denselben Scheiß dreht, wird irgendwann ein Staatsanwalt den Kommentar zu § 302 StGB aufschlagen, und das wird auch jedem Referenten in der Grundausbildung so sehr eingehämmert, dass er schon in Hinblick auf seine berufliche Existenz nicht ewig lange mitspielt.
> Und könnte die ZISA mir dann nicht einen fatalen Strick aus der Tatsache drehen, dass
> ich bereits seit 27.07. ein wichtiges Beweismittel habe, aber dieses erst irgendwann
> ( wann auch immer ich den Bescheid zur Feststellung des Datums der Entlassung
> anfordern kann ) vorlege?
Solange Du Deine zivildienstrechtlichen Pflichten (insbesondere die Krankmeldungen fristgerecht zu übermitteln) erfüllst, sehe ich darin kein Problem. Ich würde die zusätzlichen Sachen aus prozesstaktischen Gründen eher so spät wie möglich vorlegen, um der Gegenseite kein Futter zu geben (das Gutachten ist zu lang/zu kurz, der Sachverständige ist über/unterqualifiziert, die Diagnose bedeutet aber doch in Wahrheit dauernde/keine Dienstunfähigkeit etc.).
Die ZISA kann Dir aus jedem Schas einen Strick drehen. Hier war schon zu sehen, dass die ZISA wie ein Muttersöhnchen in der ersten Übungsklausur aus "Einführung in die Rechtswissenschaften" einfach Sachverhaltselemente dazudichtet und auf dieser Basis dann "leider" zum - für den Zwangsarbeiter - unangenehmen Schluss kommt, wenn nicht überhaupt gleich a la "Wunderheilung" herumgepöbelt wird.
Wenn man aber auch die anscheinend gut funktionierende nachprüfende Kontrolle des BVwG in seine Überlegungen einbezieht, geht der Spielraum der ZISA für solche Aktionen gegen Null. Man muss "nur" das BVwG um Hilfe bitten, und dafür gibt es hier genug kompetente Unterstützung. Wie ich bereits gesagt habe, wird die Rechtsprechung des BVwG zwangsläufig dazu führen, dass sich die ZISA früher oder später tendenziell von alleine an das Gesetz (einschließlich des Verfahrensrechts: Ermittlungsverfahren) hält, denn wenn jemand nach der x-ten Stereowatsche vom BVwG unbeirrt denselben Scheiß dreht, wird irgendwann ein Staatsanwalt den Kommentar zu § 302 StGB aufschlagen, und das wird auch jedem Referenten in der Grundausbildung so sehr eingehämmert, dass er schon in Hinblick auf seine berufliche Existenz nicht ewig lange mitspielt.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich habe heute um ca. 09:50 diesen Brief zugestellt bekommen:
https://picload.org/image/rrldolww/rkding.jpg .
Ich war heute ausserdem bei der Post, um herauszufinden ob das halbformelle Schreiben von der ZISA hinterlegt wurde; Wurde es nicht.
)Kann ich trotzdem schon um den Bescheid zur Feststellung des Datums bei der ZISA ansuchen, oder muss/soll ich da wirklich erst auf dieses Schreiben warten?
)Wie soll ich auf den Brief des Rechtsträgers reagieren?
https://picload.org/image/rrldolww/rkding.jpg .
Ich war heute ausserdem bei der Post, um herauszufinden ob das halbformelle Schreiben von der ZISA hinterlegt wurde; Wurde es nicht.
)Kann ich trotzdem schon um den Bescheid zur Feststellung des Datums bei der ZISA ansuchen, oder muss/soll ich da wirklich erst auf dieses Schreiben warten?
)Wie soll ich auf den Brief des Rechtsträgers reagieren?
Zuletzt geändert von mpc am Freitag 5. August 2016, 08:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Ich habe heute um ca. 09:50 diesen Brief zugestellt bekommen:
>
> https://picload.org/image/rrldolww/rkding.jpg .
>
> Ich war heute ausserdem bei der Post, um herauszufinden ob das halbformelle
> Schreiben von der ZISA hinterlegt wurde; Wurde es nicht.
>
> )Kann ich trotzdem schon um den Bescheid zur Feststellung des Datums bei
> der ZISA ansuchen, oder muss/soll ich da wirklich erst auf dieses Schreiben
> warten?
>
> )Wie soll ich auf den Brief des Rk reagieren?
Das ist der Standardwisch vom Rechtsträger.
Offensichtlich gehen sie davon aus, dass du aufgrund der 18-Tage-Regelung nun ex lege entlassen bist und nicht mehr "ihr" Zivildienstleistender bist. Dementsprechend wollen sie alle Sachen von dir zurück haben.
Aufgrund dieses Schreibens ist auch klar, dass sie mittlerweile die ZISA von der länger als 18 Tage dauernden Dienstunfähigkeit berichtet haben, sodass die ZISA erfahrungsgemäß in den nächsten Tagen ein weiteres halbformelles Standardschreiben mit der Überschrift "Mitteilung über Ihre vorzeitige Entlassung aus dem ordentlichen Zivildienst" an dich schicken wird.
Auf dieses Schreiben reagierst du dann mit einem Antrag auf Feststellung des Zeitpunktes der vermeintlichen vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst, in dem du bereits anführst, dass du aus auf den Zivildienst zurückzuführenden Gründen dienstunfähig warst, einer vorzeitigen Entlassung nicht zugestimmt hast und nicht zustimmen wirst und du daher nicht vorzeitig entlassen bist.
Dann liegt es an der ZISA, die Beweise zu würdigen.
Entweder sie kommen gleich zum richtigen Schluss und sprechen bescheidmäßig aus, dass du nicht entlassen wurdest - dann musst du (sofern du wieder dienstfähig bist) die verbleibende Dienstzeit arbeiten. Oder sie stellen fest, dass du entlassen bist, dann führt der Weg weiter über eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht, das dann entscheiden muss - eine Endentscheidung bis Ende Oktober 2016, wo dein Zivildienst regulär endet, ist dann realistischerweise nicht zu erwarten.
Ich würde zunächst auf die ZISA warten und den Brief des RK daweil nicht beantworten. Schließlich ist der sowieso hinfällig, weil er dir erst heute zugegangen ist und du bereits heute ("am 3.8.2016", nicht "ab 3.8.2016") die Uniform zurückgeben sollst. Außerdem bist du ja noch dienstunfähig (wie bereits gesagt: hol dir regelmäßig die Verlängerungen!) und bist deshalb sowieso nicht verhalten, dort hinzufahren.
Sollte innerhalb der nächsten Tage keine Nachricht von der ZISA kommen (was ich nicht glaube), kannst du auch von dir aus einen Antrag stellen. Davor wäre es jedoch erforderlich, einen aktuellen Sozialversicherungsdatenauszug zu holen, aus dem hervorgeht, dass sie dich bereits abgemeldet haben.
Melde dich jedenfalls wieder hier im Forum, bevor du eigenständig etwas unternimmst bzw. wenn ein weiteres Schreiben kommt.
> Ich habe heute um ca. 09:50 diesen Brief zugestellt bekommen:
>
> https://picload.org/image/rrldolww/rkding.jpg .
>
> Ich war heute ausserdem bei der Post, um herauszufinden ob das halbformelle
> Schreiben von der ZISA hinterlegt wurde; Wurde es nicht.
>
> )Kann ich trotzdem schon um den Bescheid zur Feststellung des Datums bei
> der ZISA ansuchen, oder muss/soll ich da wirklich erst auf dieses Schreiben
> warten?
>
> )Wie soll ich auf den Brief des Rk reagieren?
Das ist der Standardwisch vom Rechtsträger.
Offensichtlich gehen sie davon aus, dass du aufgrund der 18-Tage-Regelung nun ex lege entlassen bist und nicht mehr "ihr" Zivildienstleistender bist. Dementsprechend wollen sie alle Sachen von dir zurück haben.
Aufgrund dieses Schreibens ist auch klar, dass sie mittlerweile die ZISA von der länger als 18 Tage dauernden Dienstunfähigkeit berichtet haben, sodass die ZISA erfahrungsgemäß in den nächsten Tagen ein weiteres halbformelles Standardschreiben mit der Überschrift "Mitteilung über Ihre vorzeitige Entlassung aus dem ordentlichen Zivildienst" an dich schicken wird.
Auf dieses Schreiben reagierst du dann mit einem Antrag auf Feststellung des Zeitpunktes der vermeintlichen vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst, in dem du bereits anführst, dass du aus auf den Zivildienst zurückzuführenden Gründen dienstunfähig warst, einer vorzeitigen Entlassung nicht zugestimmt hast und nicht zustimmen wirst und du daher nicht vorzeitig entlassen bist.
Dann liegt es an der ZISA, die Beweise zu würdigen.
Entweder sie kommen gleich zum richtigen Schluss und sprechen bescheidmäßig aus, dass du nicht entlassen wurdest - dann musst du (sofern du wieder dienstfähig bist) die verbleibende Dienstzeit arbeiten. Oder sie stellen fest, dass du entlassen bist, dann führt der Weg weiter über eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht, das dann entscheiden muss - eine Endentscheidung bis Ende Oktober 2016, wo dein Zivildienst regulär endet, ist dann realistischerweise nicht zu erwarten.
Ich würde zunächst auf die ZISA warten und den Brief des RK daweil nicht beantworten. Schließlich ist der sowieso hinfällig, weil er dir erst heute zugegangen ist und du bereits heute ("am 3.8.2016", nicht "ab 3.8.2016") die Uniform zurückgeben sollst. Außerdem bist du ja noch dienstunfähig (wie bereits gesagt: hol dir regelmäßig die Verlängerungen!) und bist deshalb sowieso nicht verhalten, dort hinzufahren.
Sollte innerhalb der nächsten Tage keine Nachricht von der ZISA kommen (was ich nicht glaube), kannst du auch von dir aus einen Antrag stellen. Davor wäre es jedoch erforderlich, einen aktuellen Sozialversicherungsdatenauszug zu holen, aus dem hervorgeht, dass sie dich bereits abgemeldet haben.
Melde dich jedenfalls wieder hier im Forum, bevor du eigenständig etwas unternimmst bzw. wenn ein weiteres Schreiben kommt.
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich bin mir nicht sicher, ob er nicht vorsichtshalber (von wegen Strick drehen - § 64 Abs. 1 ZDG) zumindest per Mail dahingehend nachhaken sollte, dass ihm der Text wohl versehentlich geschickt wurde, da es keine Rechtsgrundlage für eine vorzeitige Beendigung des Zivildienstes gibt, und die Frist zur Rückgabe der Uniform offensichtlich jemand anderen betrifft, weil die Stelle nur mit dem nicht beigestellten Hubschrauber binnen 30 Minuten erreichbar gewesen wäre, und dass er daher zur Vermeidung von Missverständnissen nachfragt, ob die Rückgabe der Gegenstände trotz fortbestehenden Zivildienstes weiterhin gewünscht wird.
Für den (anderen) vermutlich bald notwendig werdenden Brief an die ZISA habe ich einen Befangenheitsantrag im Kopf
, den ich aber erst am Wochenende ausformulieren kann. Vielleicht kann man, falls inzwischen der Wisch von der ZISA eintrudelt, mit diesem (anderen) Brief noch ein wenig warten.
Für den (anderen) vermutlich bald notwendig werdenden Brief an die ZISA habe ich einen Befangenheitsantrag im Kopf

Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
abschaffen hat geschrieben:
> Ich bin mir nicht sicher, ob er nicht vorsichtshalber (von wegen Strick
> drehen - § 64 Abs. 1 ZDG) zumindest per Mail dahingehend nachhaken sollte,
> dass ihm der Text wohl versehentlich geschickt wurde, da es keine
> Rechtsgrundlage für eine vorzeitige Beendigung des Zivildienstes gibt, und
> die Frist zur Rückgabe der Uniform offensichtlich jemand anderen betrifft,
> weil die Stelle nur mit dem nicht beigestellten Hubschrauber binnen 30
> Minuten erreichbar gewesen wäre, und dass er daher zur Vermeidung von
> Missverständnissen nachfragt, ob die Rückgabe der Gegenstände trotz
> fortbestehenden Zivildienstes weiterhin gewünscht wird.
Ein kurzes E-Mail kann natürlich nicht schaden.
Ich denke zwar, dass sich die Weisung aufgrund der Knappheit (Zustellung 9:50 Uhr, Auftrag bis 10:00 Uhr zu erfüllen) von selbst erübrigt (Unmöglichkeit der Erfüllung) und somit ein strafbares Verhalten gar nicht erst vorliegen kann, zumal er ja momentan dienstunfähig gemeldet ist und krankheitsbedingt, so lange die Dienstunfähigkeit andauert, gar keine solchen Weisungen erfüllen wird müssen. Außerdem ist der Wisch ja schon deshalb eine Frechheit, weil sich daraus gar nicht ergibt, wann er verfasst wurde ("Wien, 2016" ist wohl ein schlechter Scherz), sodass sich gar nicht beurteilen lässt, ob diese Weisung überhaupt so rechtzeitig erteilt wurde, dass man bei normalem Postlauf mit einer Zustellung zu einem Zeitpunkt rechnen kann, die eine zeitgerechte Reaktion darauf zulässt. Es sieht ja vielmehr danach aus, als hätten sie die Frist bewusst so knapp gesetzt, dass sich das nie ausgehen kann.
Aber ich stimme dir zu, dass man derartige Argumentationsnotwendigkeiten gar nicht erst aufkommen lassen sollte.
Insofern ist es sicher eine Idee, kurz an die im Brief genannte E-Mail-Adresse zu schreiben und dort auf die von dir genannten Umstände hinweisen sollte.
> Ich bin mir nicht sicher, ob er nicht vorsichtshalber (von wegen Strick
> drehen - § 64 Abs. 1 ZDG) zumindest per Mail dahingehend nachhaken sollte,
> dass ihm der Text wohl versehentlich geschickt wurde, da es keine
> Rechtsgrundlage für eine vorzeitige Beendigung des Zivildienstes gibt, und
> die Frist zur Rückgabe der Uniform offensichtlich jemand anderen betrifft,
> weil die Stelle nur mit dem nicht beigestellten Hubschrauber binnen 30
> Minuten erreichbar gewesen wäre, und dass er daher zur Vermeidung von
> Missverständnissen nachfragt, ob die Rückgabe der Gegenstände trotz
> fortbestehenden Zivildienstes weiterhin gewünscht wird.
Ein kurzes E-Mail kann natürlich nicht schaden.
Ich denke zwar, dass sich die Weisung aufgrund der Knappheit (Zustellung 9:50 Uhr, Auftrag bis 10:00 Uhr zu erfüllen) von selbst erübrigt (Unmöglichkeit der Erfüllung) und somit ein strafbares Verhalten gar nicht erst vorliegen kann, zumal er ja momentan dienstunfähig gemeldet ist und krankheitsbedingt, so lange die Dienstunfähigkeit andauert, gar keine solchen Weisungen erfüllen wird müssen. Außerdem ist der Wisch ja schon deshalb eine Frechheit, weil sich daraus gar nicht ergibt, wann er verfasst wurde ("Wien, 2016" ist wohl ein schlechter Scherz), sodass sich gar nicht beurteilen lässt, ob diese Weisung überhaupt so rechtzeitig erteilt wurde, dass man bei normalem Postlauf mit einer Zustellung zu einem Zeitpunkt rechnen kann, die eine zeitgerechte Reaktion darauf zulässt. Es sieht ja vielmehr danach aus, als hätten sie die Frist bewusst so knapp gesetzt, dass sich das nie ausgehen kann.
Aber ich stimme dir zu, dass man derartige Argumentationsnotwendigkeiten gar nicht erst aufkommen lassen sollte.
Insofern ist es sicher eine Idee, kurz an die im Brief genannte E-Mail-Adresse zu schreiben und dort auf die von dir genannten Umstände hinweisen sollte.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Also jetzt ist es soweit, der RSB Brief ist da.
Ich werde also meine Zivildienstkarte und die ÖBB Vorteilskarte per eingeschriebenen Brief retournieren, da drin anführen was Azby beschrieben hat, und auch gleich eine Kopie des Arztbriefes beilegen. (?)
Ändert sich jetzt an der Dringlichkeit des Rechtsträger- Briefes jetzt etwas, das heisst sollte ich den Forderungen (Uniformrückgabe etc) möglichst bald nachkommen, oder kann ich mir da Zeit lassen?
Ich werde also meine Zivildienstkarte und die ÖBB Vorteilskarte per eingeschriebenen Brief retournieren, da drin anführen was Azby beschrieben hat, und auch gleich eine Kopie des Arztbriefes beilegen. (?)
Ändert sich jetzt an der Dringlichkeit des Rechtsträger- Briefes jetzt etwas, das heisst sollte ich den Forderungen (Uniformrückgabe etc) möglichst bald nachkommen, oder kann ich mir da Zeit lassen?
Zuletzt geändert von mpc am Freitag 5. August 2016, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Also jetzt ist es soweit, der RSB Brief ist da.
> Ich werde also meine Zivildienstkarte und die ÖBB Vorteilskarte per
> eingeschriebenen Brief retournieren, da drin anführen was Azby beschrieben
> hat, und auch gleich eine Kopie des Arztbriefes beilegen. (?)
>
> Ändert sich jetzt an der Dringlichkeit des RK Briefes jetzt etwas, das
> heisst sollte ich den Forderungen (Uniformrückgabe etc) möglichst bald
> nachkommen, oder kann ich mir da Zeit lassen?
Hast du den RSb-Brief heute schon zugestellt bekommen oder nur den "gelben Zettel"?
Da du schon über die ÖBB-Karte etc. schreibst, klingt es so, als ob du den Brief schon erhalten hättest.
Grundsätzlich reicht hier ein kurzes Schreiben an die ZISA, in dem du beantragst, den Zeitpunkt deiner angeblichen Entlassung bescheidmäßig festzustellen - daran kannst du bereits den Befund des Orthopäden anhängen. Da jetzt aber ohnehin schon fast Wochenende ist, würde ich noch auf abschaffen warten - er hat angekündigt, dass er am Wochenende einen Befangenheitsantrag ausformulieren könnte. Den würde ich mir an deiner Stelle nicht entgehen lassen.
Ans RK kannst du mit einer kurzen E-Mail antworten:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 4.8.2016 erhielt ich Ihr nicht näher datiertes Schreiben, in dem Sie mich dazu auffordern, am selben Tag von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr meine Uniform abzugeben sowie auch Transponder und Spindschlüssel sowie "Hülle des ZD-Ausweises" zu retournieren.
Ich bin aufgrund dieses Schreibens irritiert, da Sie offensichtlich von einer "vorzeitigen Beendigung" meines Zivildienstes ausgehen.
Wie Ihnen wohl bekannt ist, bin ich momentan krankheitsbedingt dienstunfähig. Die Erkrankung ist auf den Zivildienst zurückzuführen, weshalb eine ex-lege-Entlassung nicht erfolgt ist.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ersuche ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie trotz dieser Umstände die Retournierung der in Ihrem undatierten Schreiben genannten Gegenstände wünschen.
Sollte dies der Fall sein, werde ich diesem Wunsch bei nächster Gelegenheit nachkommen.
Nur der Vollständigkeit halber teile ich mit, dass eine Retournierung zu dem von Ihnen in Ihrem undatierten Schreiben genannten Zeitpunkt unmöglich war, da mir dieses Schreiben erst um 9:50 Uhr zugestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
<Name>"
> Also jetzt ist es soweit, der RSB Brief ist da.
> Ich werde also meine Zivildienstkarte und die ÖBB Vorteilskarte per
> eingeschriebenen Brief retournieren, da drin anführen was Azby beschrieben
> hat, und auch gleich eine Kopie des Arztbriefes beilegen. (?)
>
> Ändert sich jetzt an der Dringlichkeit des RK Briefes jetzt etwas, das
> heisst sollte ich den Forderungen (Uniformrückgabe etc) möglichst bald
> nachkommen, oder kann ich mir da Zeit lassen?
Hast du den RSb-Brief heute schon zugestellt bekommen oder nur den "gelben Zettel"?
Da du schon über die ÖBB-Karte etc. schreibst, klingt es so, als ob du den Brief schon erhalten hättest.
Grundsätzlich reicht hier ein kurzes Schreiben an die ZISA, in dem du beantragst, den Zeitpunkt deiner angeblichen Entlassung bescheidmäßig festzustellen - daran kannst du bereits den Befund des Orthopäden anhängen. Da jetzt aber ohnehin schon fast Wochenende ist, würde ich noch auf abschaffen warten - er hat angekündigt, dass er am Wochenende einen Befangenheitsantrag ausformulieren könnte. Den würde ich mir an deiner Stelle nicht entgehen lassen.

Ans RK kannst du mit einer kurzen E-Mail antworten:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 4.8.2016 erhielt ich Ihr nicht näher datiertes Schreiben, in dem Sie mich dazu auffordern, am selben Tag von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr meine Uniform abzugeben sowie auch Transponder und Spindschlüssel sowie "Hülle des ZD-Ausweises" zu retournieren.
Ich bin aufgrund dieses Schreibens irritiert, da Sie offensichtlich von einer "vorzeitigen Beendigung" meines Zivildienstes ausgehen.
Wie Ihnen wohl bekannt ist, bin ich momentan krankheitsbedingt dienstunfähig. Die Erkrankung ist auf den Zivildienst zurückzuführen, weshalb eine ex-lege-Entlassung nicht erfolgt ist.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ersuche ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie trotz dieser Umstände die Retournierung der in Ihrem undatierten Schreiben genannten Gegenstände wünschen.
Sollte dies der Fall sein, werde ich diesem Wunsch bei nächster Gelegenheit nachkommen.
Nur der Vollständigkeit halber teile ich mit, dass eine Retournierung zu dem von Ihnen in Ihrem undatierten Schreiben genannten Zeitpunkt unmöglich war, da mir dieses Schreiben erst um 9:50 Uhr zugestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
<Name>"
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Azby hat geschrieben:
> Hast du den RSb-Brief heute schon zugestellt bekommen oder nur den "gelben
> Zettel"?
Ja, den Brief
> Hast du den RSb-Brief heute schon zugestellt bekommen oder nur den "gelben
> Zettel"?
Ja, den Brief
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Azby hat geschrieben:
>
>
> > Hast du den RSb-Brief heute schon zugestellt bekommen oder nur den "gelben
> > Zettel"?
>
>
> Ja, den Brief
Gut.
Dann warte mit dem Antrag noch auf abschaffen.
Hast du dem RK mittlerweile geschrieben?
> Azby hat geschrieben:
>
>
> > Hast du den RSb-Brief heute schon zugestellt bekommen oder nur den "gelben
> > Zettel"?
>
>
> Ja, den Brief
Gut.
Dann warte mit dem Antrag noch auf abschaffen.
Hast du dem RK mittlerweile geschrieben?
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Azby hat geschrieben:
> Hast du dem RK mittlerweile geschrieben?
Ich hatte vor heute zu schreiben, aber am Vormittag ist auch noch eine Rechnung gekommen:
https://picload.org/image/rrloilod/rechnungrk.jpg
> Hast du dem RK mittlerweile geschrieben?
Ich hatte vor heute zu schreiben, aber am Vormittag ist auch noch eine Rechnung gekommen:
https://picload.org/image/rrloilod/rechnungrk.jpg