plsbugmenot hat geschrieben:
> Laut der Berechnung würde bei mir wohl die Höchstbemessungsgrundlage zur
> Berechnung herangezogen werden (60% (ein Kind) 5371/100*60=3222). Wäre das
> dann 3222 EUR Netto/Monat?
Vorausgesetzt, du bist verheiratet, lebst nicht dauernd getrennt und hast ein haushaltszugehöriges Kind und es ist die Höchstbemessungsgrundlage bei dir anwendbar: Ja.
Die Ansprüche, die du als Zivildienstleistender hast, sind gem. § 3 Abs. 1 Z 23 EStG nämlich nicht einkommensteuerpflichtig. Die Krankenversicherung muss der Rechtsträger bezahlen. Du bist sogar vom Service-Entgelt für die ecard und Rezeptgebührenbefreit und kannst dich auf deinen Antrag (bereits oben erwähnt) von der GIS befreien lassen (inkl. Befreiung vom Ökostrombeitrag und Zuschuss zum Fernsprechentgelt).
Daneben gebührt dir wie jedem anderen Zivildiener die Grundvergütung in Höhe von momentan € 317,10/Monat und Verpflegung (wenn keine Naturalverpflegung erfolgt, dann € 16,-- pro Tag, wobei hier gewisse Abzüge (in Summe max. 35 %) zulässig sein können).
Wie gesagt fällst du halt leider um die Wohnkostenbeihilfe um, wenn du nicht allein wohnst.
Insgesamt sollten sich aber in deinem Fall um die € 4.000,-- im Monat (je nach Umfang der Naturalverpflegung) ausgehen.
Nachdem der Zivildienst 9 Monate dauert, kannst du in weiterer Folge auch mit einem hohen Rückzahlungsbetrag vom Finanzamt ("Arbeitnehmerveranlagung") rechnen.
In deinem Fall kann der Zivildienst also durchwegs auch finanziell interessant sein.
Detail am Rande: Während der Zivildienstzeit bist du zwar auch ASVG-pensionsversichert, allerdings mit einer verhältnismäßig niedrigen Beitragsgrundlage (€ 1.735,06), dh. du erhältst während des Zivildienstes geringere Gutschriften auf dem Pensionskonto.