Versorgung der Familie

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plsbugmenot
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Versorgung der Familie

Beitrag von plsbugmenot »

Hallo,

ich bin 33 Jahre, und hätte das BH/ZD eigentlich noch vor mir ;-)
Wie sieht es eigentlich aus wenn man Familie hat und vom Job quasi rausgerissen wird? Wird die Familie/Frau/Kind dann weiter versorgt bzw. anteilig vom letzten Jahresgehalt/einkommen - wenn ja was wäre die Beschränkung?

Wenn's nicht attraktiv genug ist bleibe ich dem Verein weiterhin fernab, bin glücklicherweise in der Position wo ich mir das aussuchen kann.
Wenn es sich finanziell lohnen würde dann würde ich bei dem Spass mitmachen, ansonsten sehe ich darin keinen Sinn.
Azby
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Re: Versorgung der Familie

Beitrag von Azby »

Wenn du verheiratet bist, Kinder hast und bisher verhältnismäßig gut verdient hast, kann es sich finanziell durchaus lohnen.
Die Ansprüche sind hier: http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/fi ... rhalt.aspx relativ gut aufgelistet.
Grundsätzlich besteht auch Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe, der jedoch nach der Judikatur des VwGH irrationalerweise nicht gewährt wird, wenn du die Wohnung nicht alleine bewohnst - dies obwohl der VwGH sehr wohl anerkennt, dass der Sinn der Wohnkostenbeihilfe darin liegt, dass du die Wohnung nicht verlierst, weil du sie dir mitunter nicht leisten kannst - welchen Unterschied es hier machen soll, wenn man die Wohnung nicht allein bewohnt, weiß wohl nur der VwGH allein.

Anhand deines bisherigen Einkommens und deiner Familienverhältnisse kannst du dir ausrechnen, was du so bekommst (zusätzlich zu Grundvergütung und Verpflegungsgeld, GIS-Befreiung, Vorteilscard-Zivildienst).
plsbugmenot
Jungzivi
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Re: Versorgung der Familie

Beitrag von plsbugmenot »

Laut der Berechnung würde bei mir wohl die Höchstbemessungsgrundlage zur Berechnung herangezogen werden (60% (ein Kind) 5371/100*60=3222). Wäre das dann 3222 EUR Netto/Monat?
Wenn es so viel wäre ohne Stress mit Kunden zu haben wäre es eventuell ne nette Abwechslung.
Ich schaue mal wie sich dieses Jahr entwickelt.
Azby
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Re: Versorgung der Familie

Beitrag von Azby »

plsbugmenot hat geschrieben:
> Laut der Berechnung würde bei mir wohl die Höchstbemessungsgrundlage zur
> Berechnung herangezogen werden (60% (ein Kind) 5371/100*60=3222). Wäre das
> dann 3222 EUR Netto/Monat?

Vorausgesetzt, du bist verheiratet, lebst nicht dauernd getrennt und hast ein haushaltszugehöriges Kind und es ist die Höchstbemessungsgrundlage bei dir anwendbar: Ja.

Die Ansprüche, die du als Zivildienstleistender hast, sind gem. § 3 Abs. 1 Z 23 EStG nämlich nicht einkommensteuerpflichtig. Die Krankenversicherung muss der Rechtsträger bezahlen. Du bist sogar vom Service-Entgelt für die ecard und Rezeptgebührenbefreit und kannst dich auf deinen Antrag (bereits oben erwähnt) von der GIS befreien lassen (inkl. Befreiung vom Ökostrombeitrag und Zuschuss zum Fernsprechentgelt).
Daneben gebührt dir wie jedem anderen Zivildiener die Grundvergütung in Höhe von momentan € 317,10/Monat und Verpflegung (wenn keine Naturalverpflegung erfolgt, dann € 16,-- pro Tag, wobei hier gewisse Abzüge (in Summe max. 35 %) zulässig sein können).
Wie gesagt fällst du halt leider um die Wohnkostenbeihilfe um, wenn du nicht allein wohnst.
Insgesamt sollten sich aber in deinem Fall um die € 4.000,-- im Monat (je nach Umfang der Naturalverpflegung) ausgehen.

Nachdem der Zivildienst 9 Monate dauert, kannst du in weiterer Folge auch mit einem hohen Rückzahlungsbetrag vom Finanzamt ("Arbeitnehmerveranlagung") rechnen. :lol:

In deinem Fall kann der Zivildienst also durchwegs auch finanziell interessant sein.

Detail am Rande: Während der Zivildienstzeit bist du zwar auch ASVG-pensionsversichert, allerdings mit einer verhältnismäßig niedrigen Beitragsgrundlage (€ 1.735,06), dh. du erhältst während des Zivildienstes geringere Gutschriften auf dem Pensionskonto.
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Steini
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Re: Versorgung der Familie

Beitrag von Steini »

Hallo Plsbugmenot,
in deinem Fall wird Zivildienst also wirklich finanziell interessant sein.
Viele Grüße,
Steini
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