Wohnkostenbeihilfe

Infos und Diskussionen rund um das Thema Verpflegungsgeld

Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose

Antworten
RoGi
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 16. November 2025, 10:25

Wohnkostenbeihilfe

Beitrag von RoGi »

Hallo liebes Forum !

Ich hoffe, dass ich mit meinerm Thema eine nicht schon längst strapazierte Frage wiederhole:

Mein Sohn wohnt seit September 2023 mit aufrechtem Mietvertrag in einer Wohnung,
die mir und meiner Gattin gehört.

Dazu gehören auch monatliche Zahlungen für Miete und Betriebskosten.

Er war dort einige Monate als Hauptwohnsitz gemeldet und seit der nette GIS-Beitrag
nun allen Hauptmieten aufgezwungen wurde, hat er sich Nebenwohnsitz gemeldet
und bei uns ( bei mir und meiner Gattin ) wieder als Hauptwohnsitz.

Sein "Lebensmittelpunkt" blieb aber natürlich so wie bisher "seine" Wohnung.

Meine Frage ist nun, ob die Meldung als Nebenwohnsitz ausreicht, oder eine nachträgliche Hauptwohnsitzmeldung,
überhaupt noch etwas bringt.

Der Zivildienst startet ja bereits am 2.1.2026

Weiters stellt sich die Frage, inwieweit die Betriebskosten geltend gemacht werden können,
bzw. ob diese überhaupt übernommen werden, oder nur der reine Mietanteil?

Ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen und danke für eure Erfahrungen udn Infos.

LG Robert
Azby
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 863
Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Wohnkostenbeihilfe

Beitrag von Azby »

Es muss sich um eine "eigene Wohnung" (im Sinne von selbständig/eigenständig dort leben) handeln, in der er "nach den Bestimmungen des Meldegesetzes" gemeldet ist - und zwar gibt es für eine Wohnung nur dann Wohnkostenbeihilfe, wenn er zum Zeitpunkt der Genehmigung des Zuweisungsbescheides schon dort gewohnt hat. Das Gesetz verlangt dafür aber keine Hauptwohnsitzmeldung.
Antworten