Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Ausgezeichnete Neuigkeiten:
> Seite 1: https://picload.org/view/driropai/inked ... i.jpg.html
> Seite 2: https://picload.org/view/driropoa/inked ... i.jpg.html
Sehr gut.
Damit kann sich das RK seine Klagsdrohungen sonst wohin schieben, inkl. Mahnspesen und geltend gemachter Zinsen.
Im Gegenteil ist jetzt klar, dass sie dir noch den geforderten Betrag schulden. Wir warten jetzt mal die Beschwerdefrist ab (4 Wochen ab Zustellung, die beim RK wohl am selben Tag stattgefunden haben wird, wie bei dir). Ich gehe nicht davon aus, dass das RK hier eine Beschwerde macht, denn der Sachverhalt ist ganz klar und im Bescheid wird in der rechtlichen Beurteilung auch - wenn auch stark verkürzt - klargelegt, dass der vom RK geltend gemacht Abzug im Krankenstand nicht zusteht. Das sollte - hoffentlich - auch das RK verstehen.
Wenn die Beschwerdefrist ungenützt abgelaufen ist, ist der Bescheid rechtskräftig und das RK muss zahlen.
> Ausgezeichnete Neuigkeiten:
> Seite 1: https://picload.org/view/driropai/inked ... i.jpg.html
> Seite 2: https://picload.org/view/driropoa/inked ... i.jpg.html
Sehr gut.
Damit kann sich das RK seine Klagsdrohungen sonst wohin schieben, inkl. Mahnspesen und geltend gemachter Zinsen.
Im Gegenteil ist jetzt klar, dass sie dir noch den geforderten Betrag schulden. Wir warten jetzt mal die Beschwerdefrist ab (4 Wochen ab Zustellung, die beim RK wohl am selben Tag stattgefunden haben wird, wie bei dir). Ich gehe nicht davon aus, dass das RK hier eine Beschwerde macht, denn der Sachverhalt ist ganz klar und im Bescheid wird in der rechtlichen Beurteilung auch - wenn auch stark verkürzt - klargelegt, dass der vom RK geltend gemacht Abzug im Krankenstand nicht zusteht. Das sollte - hoffentlich - auch das RK verstehen.
Wenn die Beschwerdefrist ungenützt abgelaufen ist, ist der Bescheid rechtskräftig und das RK muss zahlen.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Es war was Lustiges in der Post:
Dieses : https://picload.org/view/drwwrpoi/inked ... i.jpg.html
+
ganz besonders kurios, dieses: https://picload.org/view/drwwrpai/wp_20 ... 3.jpg.html
Oje, drei Rufzeichen!!! Da zahl ich lieber schnell !!!
Dieses : https://picload.org/view/drwwrpoi/inked ... i.jpg.html
+
ganz besonders kurios, dieses: https://picload.org/view/drwwrpai/wp_20 ... 3.jpg.html
Oje, drei Rufzeichen!!! Da zahl ich lieber schnell !!!
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich würde die Pfeifen beim RK einmal fragen, wie der von ihnen angeblich beauftragte RA heißt, und an welcher Adresse sich seine Kanzlei befindet.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Warum? Das RK ist doch, jetzt umso mehr dank dem ZISA-Bescheid, ziemlich chancenlos.
LG
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Warum?
Weil ich es für ziemlich unwahrscheinlich halte, und nicht jeder jedem irgendetwas vorgaukeln darf, um ihn zur Herausgabe seines Geldes zu bewegen.
> Warum?
Weil ich es für ziemlich unwahrscheinlich halte, und nicht jeder jedem irgendetwas vorgaukeln darf, um ihn zur Herausgabe seines Geldes zu bewegen.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Sie bleiben stur:
> https://picload.org/view/ddloiiwi/inked ... i.jpg.html
Wir könnten sie jetzt gegen die Wand laufen lassen und einfach nicht reagieren. Wenn der Zahlungsbefehl eintrudelt, nimmst du dir einen Anwalt (oder falls du dir keinen leisten kannst, gehst du zum Bezirksgericht, erklärst, dass es eine komplizierte rechtliche Angelegenheit ist, weil es sich um einen vermeintlichen Anspruch aufgrund des ZDG handelt und bereits rechtskräftige Feststellungsbescheide der Zivildienstserviceagentur vorliegen und beantragst aufgrund deiner schlechten finanziellen Situation Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwaltes). Mit dem Rechtsanwalt schmetterst du die Klage ab und das Rote Kreuz hat noch zusätzliche Kosten für deinen Anwalt zu tragen.
Wenn dir das zu umständlich ist, was ich aufgrund des mittlerweile eingetretenen Aufwandes verstehe, kannst du auch einen Brief/ein E-Mail an die Rechtsanwälte schreiben. Der mit der Sache betraute Konzipient wird sich wohl ein paar Stunden ins ZDG und die dazugehörigen Verordnungen samt dazu ergangener Judikatur einlesen müssen und dann zum Schluss kommen, dass die Forderung unberechtigt ist. Wenn die Leute in der Rechtsanwalts-GmbH nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, sollten sie die Aussichtslosigkeit erkennen und dem RK raten, zu zahlen.
An die xy Rechtsanwalts-GmbH:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie ich bereits in umfangreicher Korrespondenz mit Ihrer Mandantschaft und auch mit der IS Inkassoservice GmbH mehrfach klargestellt habe, ist die Ihrem Schreiben zugrunde liegende Forderung unberechtigt. Das Rote Kreuz ist der mittlerweile durch die Zivildienstserviceagentur GmbH rechtskräftig widerlegten Ansicht, ich schulde ihrer Mandantschaft aufgrund meiner Ableistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum von 01.02.2016 bis 31.10.2016 einen Betrag von € 242.
Der Hintergrund der Geschichte liegt in einer durch meine Ableistung des ordentlichen Zivildienstes bei Ihrer Mandantschaft eingetretenen Gesundheitsschädigung, aufgrund derer ich mehrere Monate dienstunfähig war. Aufgrund der Regelung des § 19a Abs 2 ZDG ging Ihre Mandantschaft - wie sich letztlich aufgrund des rechtskräftigen Bescheides der Zivildienstserviceagentur vom 22.11.2016 herausstellte - zu Unrecht davon aus, ich sei mit 21.07.2016 (letzter Arbeitstag) ex lege aus dem Zivildienst entlassen. In der Folge konfrontierte mich Ihre Mandantschaft mit "Rechnung" vom 04.08.2016 mit einer unberechtigten "Rückforderung" über "anteilige Pauschalkosten und Verpflegungsgeld", die vorab bezahlt wurden und nach Ansicht Ihrer Mandantschaft aufgrund der - nie stattgefundenen - Entlassung zurückzuzahlen seien. Da ich nicht entlassen wurde, leistete ich dieser "Rechnung" zu Recht keine Folge.
Mit genanntem Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 22.11.2016 wurde rechtskräftig festgestellt, dass ich gem. § 19a Abs 3 ZDG nicht aus dem Zivildienst entlassen bin. Die Rückforderung Ihrer Mandantschaft war damit hinfällig. Im Gegenteil schuldete mir Ihre Mandantschaft aufgrund der zwischenzeitig weiterbestandenen Zuweisung die bis 31.10.2016 noch aushaftenden Beträge an Grundvergütung und Verpflegungsgeld. Meine Forderung machte ich bei Ihrer Mandantschaft geltend. In Reaktion auf meine Aufforderung wurden mit € 2.142 überwiesen. Ihre Mandantschaft überwies diesen - zu niedrigen - Betrag in der rechtsirrigen Annahme, für den Zeitraum meiner Dienstunfähigkeit, in dem ich keine Dienste verrichtete, seien weitere Abzüge nach der Verpflegungsverordnung zulässig. Ihre Mandantschaft ging somit davon aus, dass € 2.142 der mir für den Zeitraum ab 22.07.2016 bis 31.10.2016 zustehende Betrag sei und ließ die Rückforderung für den bereits ausbezahlten Teilbetrag von € 242 aufrecht. Wie aufgrund eines von mir mittlerweile eingebrachten Feststellungsantrages mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 24.11.2017 festgestellt wurde, bestanden die von Ihrer Mandantschaft geltend gemachten Abzüge nicht zu Recht. Im Gegenteil wurde festgestellt, dass meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen Ihre Mandantschaft aufgrund der Ableistung meines ordentlichen Zivildienstes bei dieser mit € 6.580,30 bestehen. Unter Berücksichtigung aller auf meinem Konto eingelangten Zahlungen Ihrer Mandantschaft habe ich bis zum heutigen Tag nur einen Betrag von € 6.473,40 erhalten. Es zeigt sich somit, dass nicht ich Ihrer Mandantschaft etwas schulde, sondern Ihre Mandantschaft aufgrund des Feststellungsbescheides der Zivildienstserviceagentur vom 24.11.2017 mir noch € 106,90 schuldet. Dies ist auch der Grund, weshalb ich der von Ihrer Mandantschaft beharrlich betriebene Forderung bis heute nicht entsprochen habe.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass eine Klage Ihrerseits bereits deshalb aussichtslos ist, weil eine allenfalls bestehende Forderung Ihrer Mandantschaft gemäß § 76b Abs 8 ZDG mittlerweile ohnehin bereits verjährt wäre. Auch die ins Unermessliche getriebenen Mahnspesen waren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig und wären somit nicht ersetzbar, da ich von Anfang an klar gemacht habe, der Forderung nicht zu entsprechen. Gleiches gilt für das geltend gemachte Zinsenbegehren, da durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist, dass auf Verzugszinsen hinsichtlich der hier gegenständlichen Forderungen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung kein Anspruch besteht.
Ich sehe daher der von Ihnen angedrohten Klage mit Gelassenheit entgegen. Da ich mich im Falle der Einbringung einer Klage selbstverständlich ebenfalls eines Rechtsanwaltes bedienen werde, werden für Ihre Mandantschaft weitere unnötige Kosten anlaufen.
Da sich Ihre Mandantschaft nunmehr offensichtlich juristischen Beistandes durch Ihre GmbH bedient, bin ich guter Dinge, dass nunmehr auf der Seite Ihrer Mandantschaft die Unrechtmäßigkeit des vertretenen Standpunktes und der - trotz zahlreicher umfassender Erklärungen meinerseits - fast schon schikanösen Betreibung dieser Forderung eingesehen wird und der aushaftende Betrag von € 106,90 bis zum 31.01.2018 (einlangend) an mein Ihrer Mandantschaft bekanntes Konto bei der <Name deiner Bank> angewiesen wird. Widrigenfalls werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
<Name>"
Dem Schreiben fügst du eine Kopie/einen Scan des Bescheides vom 22.11.2016 ("Nichtentlassung") sowie des Bescheides vom 24.11.2017 (vermögensrechtliche Ansprüche) bei. Mal schauen, was rauskommt.
> Sie bleiben stur:
> https://picload.org/view/ddloiiwi/inked ... i.jpg.html
Wir könnten sie jetzt gegen die Wand laufen lassen und einfach nicht reagieren. Wenn der Zahlungsbefehl eintrudelt, nimmst du dir einen Anwalt (oder falls du dir keinen leisten kannst, gehst du zum Bezirksgericht, erklärst, dass es eine komplizierte rechtliche Angelegenheit ist, weil es sich um einen vermeintlichen Anspruch aufgrund des ZDG handelt und bereits rechtskräftige Feststellungsbescheide der Zivildienstserviceagentur vorliegen und beantragst aufgrund deiner schlechten finanziellen Situation Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwaltes). Mit dem Rechtsanwalt schmetterst du die Klage ab und das Rote Kreuz hat noch zusätzliche Kosten für deinen Anwalt zu tragen.
Wenn dir das zu umständlich ist, was ich aufgrund des mittlerweile eingetretenen Aufwandes verstehe, kannst du auch einen Brief/ein E-Mail an die Rechtsanwälte schreiben. Der mit der Sache betraute Konzipient wird sich wohl ein paar Stunden ins ZDG und die dazugehörigen Verordnungen samt dazu ergangener Judikatur einlesen müssen und dann zum Schluss kommen, dass die Forderung unberechtigt ist. Wenn die Leute in der Rechtsanwalts-GmbH nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, sollten sie die Aussichtslosigkeit erkennen und dem RK raten, zu zahlen.
An die xy Rechtsanwalts-GmbH:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie ich bereits in umfangreicher Korrespondenz mit Ihrer Mandantschaft und auch mit der IS Inkassoservice GmbH mehrfach klargestellt habe, ist die Ihrem Schreiben zugrunde liegende Forderung unberechtigt. Das Rote Kreuz ist der mittlerweile durch die Zivildienstserviceagentur GmbH rechtskräftig widerlegten Ansicht, ich schulde ihrer Mandantschaft aufgrund meiner Ableistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum von 01.02.2016 bis 31.10.2016 einen Betrag von € 242.
Der Hintergrund der Geschichte liegt in einer durch meine Ableistung des ordentlichen Zivildienstes bei Ihrer Mandantschaft eingetretenen Gesundheitsschädigung, aufgrund derer ich mehrere Monate dienstunfähig war. Aufgrund der Regelung des § 19a Abs 2 ZDG ging Ihre Mandantschaft - wie sich letztlich aufgrund des rechtskräftigen Bescheides der Zivildienstserviceagentur vom 22.11.2016 herausstellte - zu Unrecht davon aus, ich sei mit 21.07.2016 (letzter Arbeitstag) ex lege aus dem Zivildienst entlassen. In der Folge konfrontierte mich Ihre Mandantschaft mit "Rechnung" vom 04.08.2016 mit einer unberechtigten "Rückforderung" über "anteilige Pauschalkosten und Verpflegungsgeld", die vorab bezahlt wurden und nach Ansicht Ihrer Mandantschaft aufgrund der - nie stattgefundenen - Entlassung zurückzuzahlen seien. Da ich nicht entlassen wurde, leistete ich dieser "Rechnung" zu Recht keine Folge.
Mit genanntem Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 22.11.2016 wurde rechtskräftig festgestellt, dass ich gem. § 19a Abs 3 ZDG nicht aus dem Zivildienst entlassen bin. Die Rückforderung Ihrer Mandantschaft war damit hinfällig. Im Gegenteil schuldete mir Ihre Mandantschaft aufgrund der zwischenzeitig weiterbestandenen Zuweisung die bis 31.10.2016 noch aushaftenden Beträge an Grundvergütung und Verpflegungsgeld. Meine Forderung machte ich bei Ihrer Mandantschaft geltend. In Reaktion auf meine Aufforderung wurden mit € 2.142 überwiesen. Ihre Mandantschaft überwies diesen - zu niedrigen - Betrag in der rechtsirrigen Annahme, für den Zeitraum meiner Dienstunfähigkeit, in dem ich keine Dienste verrichtete, seien weitere Abzüge nach der Verpflegungsverordnung zulässig. Ihre Mandantschaft ging somit davon aus, dass € 2.142 der mir für den Zeitraum ab 22.07.2016 bis 31.10.2016 zustehende Betrag sei und ließ die Rückforderung für den bereits ausbezahlten Teilbetrag von € 242 aufrecht. Wie aufgrund eines von mir mittlerweile eingebrachten Feststellungsantrages mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 24.11.2017 festgestellt wurde, bestanden die von Ihrer Mandantschaft geltend gemachten Abzüge nicht zu Recht. Im Gegenteil wurde festgestellt, dass meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen Ihre Mandantschaft aufgrund der Ableistung meines ordentlichen Zivildienstes bei dieser mit € 6.580,30 bestehen. Unter Berücksichtigung aller auf meinem Konto eingelangten Zahlungen Ihrer Mandantschaft habe ich bis zum heutigen Tag nur einen Betrag von € 6.473,40 erhalten. Es zeigt sich somit, dass nicht ich Ihrer Mandantschaft etwas schulde, sondern Ihre Mandantschaft aufgrund des Feststellungsbescheides der Zivildienstserviceagentur vom 24.11.2017 mir noch € 106,90 schuldet. Dies ist auch der Grund, weshalb ich der von Ihrer Mandantschaft beharrlich betriebene Forderung bis heute nicht entsprochen habe.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass eine Klage Ihrerseits bereits deshalb aussichtslos ist, weil eine allenfalls bestehende Forderung Ihrer Mandantschaft gemäß § 76b Abs 8 ZDG mittlerweile ohnehin bereits verjährt wäre. Auch die ins Unermessliche getriebenen Mahnspesen waren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig und wären somit nicht ersetzbar, da ich von Anfang an klar gemacht habe, der Forderung nicht zu entsprechen. Gleiches gilt für das geltend gemachte Zinsenbegehren, da durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist, dass auf Verzugszinsen hinsichtlich der hier gegenständlichen Forderungen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung kein Anspruch besteht.
Ich sehe daher der von Ihnen angedrohten Klage mit Gelassenheit entgegen. Da ich mich im Falle der Einbringung einer Klage selbstverständlich ebenfalls eines Rechtsanwaltes bedienen werde, werden für Ihre Mandantschaft weitere unnötige Kosten anlaufen.
Da sich Ihre Mandantschaft nunmehr offensichtlich juristischen Beistandes durch Ihre GmbH bedient, bin ich guter Dinge, dass nunmehr auf der Seite Ihrer Mandantschaft die Unrechtmäßigkeit des vertretenen Standpunktes und der - trotz zahlreicher umfassender Erklärungen meinerseits - fast schon schikanösen Betreibung dieser Forderung eingesehen wird und der aushaftende Betrag von € 106,90 bis zum 31.01.2018 (einlangend) an mein Ihrer Mandantschaft bekanntes Konto bei der <Name deiner Bank> angewiesen wird. Widrigenfalls werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
<Name>"
Dem Schreiben fügst du eine Kopie/einen Scan des Bescheides vom 22.11.2016 ("Nichtentlassung") sowie des Bescheides vom 24.11.2017 (vermögensrechtliche Ansprüche) bei. Mal schauen, was rauskommt.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Danke für den verfassten Text! Wie du richtig schreibst, langsam reicht es. Deshalb werde ich das als Email an das Anwaltsbüro schicken.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Danke für den verfassten Text! Wie du richtig schreibst, langsam reicht es.
> Deshalb werde ich das als Email an das Anwaltsbüro schicken.
Ich bin schon auf deren Antwort gespannt.
Bei der Gelegenheit: Hast du dir schon einen Versicherungsdatenauszug von der Sozialversicherung geholt? Siehe dazu auch: viewtopic.php?f=3&t=13113&start=80#p82339
Es wäre doch wichtig, herauszufinden, ob du nachträglich angemeldet wurdest (wegen der Versicherungsmonate für die Pensionsversicherung). Das mag zwar heute nicht besonders relevant wirken, wird aber spätestens, wenn du in Pension gehen willst, von Relevanz sein (Anzahl der Versicherungsmonate/Höhe der Pensionskontogutschrift).
> Danke für den verfassten Text! Wie du richtig schreibst, langsam reicht es.
> Deshalb werde ich das als Email an das Anwaltsbüro schicken.
Ich bin schon auf deren Antwort gespannt.
Bei der Gelegenheit: Hast du dir schon einen Versicherungsdatenauszug von der Sozialversicherung geholt? Siehe dazu auch: viewtopic.php?f=3&t=13113&start=80#p82339
Es wäre doch wichtig, herauszufinden, ob du nachträglich angemeldet wurdest (wegen der Versicherungsmonate für die Pensionsversicherung). Das mag zwar heute nicht besonders relevant wirken, wird aber spätestens, wenn du in Pension gehen willst, von Relevanz sein (Anzahl der Versicherungsmonate/Höhe der Pensionskontogutschrift).
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich bin auch gespannt.
Ah nein, daran hab ich noch überhaupt nicht gedacht, werde ich mal machen, danke für die Erinnerung.
Ah nein, daran hab ich noch überhaupt nicht gedacht, werde ich mal machen, danke für die Erinnerung.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Also ich werde erst morgen nach Hause kommen, aber ich habe erfahren dass ein Brief von dem Anwaltsbüro gekommen ist. Morgen mehr.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Hier ist der Brief.
> https://picload.org/view/ddwddida/neuef ... _.jpg.html
Na gut, offensichtlich wollen sie es nicht verstehen. Darauf kann man inhaltlich nicht mehr eingehen, weil alles schon gesagt ist.
Warte den Zahlungsbefehl ab, dagegen erhebst du Einspruch. Wenn du wenig Geld/Einkommen hast, würde ich beim Gericht sogar einen Verfahrenshilfeantrag stellen und beantragen, dir einen Rechtsanwalt kostenlos beizugeben, da es sich um eine rechtlich komplexe Angelegenheit handelt (Anspruchsgrundlage ZDG, Unzulässigkeit des Rechtswegs, zu berücksichtigende rechtskräftige behördliche Entscheidungen, Verjährungsproblematik). Dann müssen sie nach der Zurückweisung nämlich auch noch den Verfahrenshelfer bezahlen. Das geschieht ihnen dann Recht.
Daneben kannst du den Rechtsträger beim Magistrat der Stadt Wien wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 67 iVm § 28 Abs 1 ZDG anzeigen. Der Rechtsträger der Einrichtung hat nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden. Nachdem bereits ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, demzufolge sie zahlen müssen und sie das immer noch nicht tun, liegt auf der Hand, dass sie diese Pflicht verletzen.
Zusätzlich kannst du ihnen den Gefallen tun, beim Landeshauptmann anzuregen, die Anerkennung der Einrichtung als Träger des Zivildienstes gemäß § 4 Abs 4 Z 3 ZDG zu widerrufen, weil der Rechtsträger der Einrichtung die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt. Wär doch recht nett, wenn das RK in Wien künftig keine Zivis mehr kriegt. Dann müssten sie sich auch nicht mehr mit den "nervenden Jünglingen" herumschlagen. Ist ja wirklich anstrengend...
> Hier ist der Brief.
> https://picload.org/view/ddwddida/neuef ... _.jpg.html
Na gut, offensichtlich wollen sie es nicht verstehen. Darauf kann man inhaltlich nicht mehr eingehen, weil alles schon gesagt ist.
Warte den Zahlungsbefehl ab, dagegen erhebst du Einspruch. Wenn du wenig Geld/Einkommen hast, würde ich beim Gericht sogar einen Verfahrenshilfeantrag stellen und beantragen, dir einen Rechtsanwalt kostenlos beizugeben, da es sich um eine rechtlich komplexe Angelegenheit handelt (Anspruchsgrundlage ZDG, Unzulässigkeit des Rechtswegs, zu berücksichtigende rechtskräftige behördliche Entscheidungen, Verjährungsproblematik). Dann müssen sie nach der Zurückweisung nämlich auch noch den Verfahrenshelfer bezahlen. Das geschieht ihnen dann Recht.
Daneben kannst du den Rechtsträger beim Magistrat der Stadt Wien wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 67 iVm § 28 Abs 1 ZDG anzeigen. Der Rechtsträger der Einrichtung hat nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden. Nachdem bereits ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, demzufolge sie zahlen müssen und sie das immer noch nicht tun, liegt auf der Hand, dass sie diese Pflicht verletzen.
Zusätzlich kannst du ihnen den Gefallen tun, beim Landeshauptmann anzuregen, die Anerkennung der Einrichtung als Träger des Zivildienstes gemäß § 4 Abs 4 Z 3 ZDG zu widerrufen, weil der Rechtsträger der Einrichtung die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt. Wär doch recht nett, wenn das RK in Wien künftig keine Zivis mehr kriegt. Dann müssten sie sich auch nicht mehr mit den "nervenden Jünglingen" herumschlagen. Ist ja wirklich anstrengend...
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich bin mir sicher, dass der Anwalt unser Mail erhalten hat. So wie ich das sehe hat das Rote Kreuz bzw. diese Rechtsanwalts Gmbh , ob sie das Mail überhaupt gelesen haben oder nicht, zwei Optionen:
Aufgeben und fix auf den Kosten für das Inkassobüro und den Anwalt, die sich bis jetzt ergeben haben, sitzen bleiben.
oder
Weitermachen und darauf hoffen, dass ich doch noch irgendwann eingeschüchtert werde, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf etwas mehr Kosten sitzenbleiben, aber dafür VIELLEICHT alle ihre Kosten wieder reinbekommen.
Ich glaube, das RK hat eine Risiko-Nutzen Analyse gemacht, und sich für Option 1 entschieden.
Aufgeben und fix auf den Kosten für das Inkassobüro und den Anwalt, die sich bis jetzt ergeben haben, sitzen bleiben.
oder
Weitermachen und darauf hoffen, dass ich doch noch irgendwann eingeschüchtert werde, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf etwas mehr Kosten sitzenbleiben, aber dafür VIELLEICHT alle ihre Kosten wieder reinbekommen.
Ich glaube, das RK hat eine Risiko-Nutzen Analyse gemacht, und sich für Option 1 entschieden.
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
mpc hat geschrieben:
> Ich bin mir sicher, dass der Anwalt unser Mail erhalten hat. So wie ich das
> sehe hat das Rote Kreuz bzw. diese Rechtsanwalts Gmbh , ob sie das Mail
> überhaupt gelesen haben oder nicht, zwei Optionen:
> Aufgeben und fix auf den Kosten für das Inkassobüro und den Anwalt, die
> sich bis jetzt ergeben haben, sitzen bleiben.
> oder
> Weitermachen und darauf hoffen, dass ich doch noch irgendwann
> eingeschüchtert werde, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf etwas mehr
> Kosten sitzenbleiben, aber dafür VIELLEICHT alle ihre Kosten wieder
> reinbekommen.
> Ich glaube, das RK hat eine Risiko-Nutzen Analyse gemacht, und sich für
> Option 1 entschieden.
Schon möglich, dass sie sich für die erste Option entschieden haben und mit diesem letzten Brief nochmal ihr Glück versuchen. Ich persönlich glaube ja, dass die den Weg mit der Mahnklage noch beschreiten werden. Aber das ist ohnehin deren Problem. Entweder der Rechtspfleger erkennt's, wovon ich aber nicht ausgehe, weil sie in der Mahnklage - wie das üblich ist - behaupten werden, du schuldest ihnen den Betrag aufgrund der Rechnung, die sie dir gestellt haben. Aufgrund dieser Behauptung ist für den Rechtspfleger natürlich nicht ersichtlich, dass das keine Forderung ist, die im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit einklagbar ist und erlässt dann den Zahlungsbefehl.
Gegen den Zahlungsbefehl musst du also jedenfalls Einspruch erheben. Aber darum kümmern wir uns, wenn (falls) er eintrudelt.
> Ich bin mir sicher, dass der Anwalt unser Mail erhalten hat. So wie ich das
> sehe hat das Rote Kreuz bzw. diese Rechtsanwalts Gmbh , ob sie das Mail
> überhaupt gelesen haben oder nicht, zwei Optionen:
> Aufgeben und fix auf den Kosten für das Inkassobüro und den Anwalt, die
> sich bis jetzt ergeben haben, sitzen bleiben.
> oder
> Weitermachen und darauf hoffen, dass ich doch noch irgendwann
> eingeschüchtert werde, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf etwas mehr
> Kosten sitzenbleiben, aber dafür VIELLEICHT alle ihre Kosten wieder
> reinbekommen.
> Ich glaube, das RK hat eine Risiko-Nutzen Analyse gemacht, und sich für
> Option 1 entschieden.
Schon möglich, dass sie sich für die erste Option entschieden haben und mit diesem letzten Brief nochmal ihr Glück versuchen. Ich persönlich glaube ja, dass die den Weg mit der Mahnklage noch beschreiten werden. Aber das ist ohnehin deren Problem. Entweder der Rechtspfleger erkennt's, wovon ich aber nicht ausgehe, weil sie in der Mahnklage - wie das üblich ist - behaupten werden, du schuldest ihnen den Betrag aufgrund der Rechnung, die sie dir gestellt haben. Aufgrund dieser Behauptung ist für den Rechtspfleger natürlich nicht ersichtlich, dass das keine Forderung ist, die im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit einklagbar ist und erlässt dann den Zahlungsbefehl.
Gegen den Zahlungsbefehl musst du also jedenfalls Einspruch erheben. Aber darum kümmern wir uns, wenn (falls) er eintrudelt.
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Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich traue mich zu wetten, dass sich noch kein Schwein inhaltlich mit Deiner Mail auseinandergesetzt hat.
Zuerst läuft die "Isch weiß wo Dein Haus wohnt"-Masche, dann geht es mit der Briefvorlage "Rechtsanwalt" von vorne los, wobei immer abenteuerlichere Beträge gefordert werden. Wirklicher Verfasser ist allerdings Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Computer, und irgendeine Kanzleikraft unterschreibt das frisch gedruckte Zeug jeden Tag.
"Menschen" haben mit der Sache nur 2x zu tun:
1. Wenn die "Aus Liebe zum Menschen"-Heuchler vom Roten Kreuz ihren Müll abladen, gibt jemand Deine Daten ein.
2. Wenn alle mehr oder weniger lustigen Briefvorlagen abgearbeitet sind, schreibt jemand dem Roten Kreuz zurück, dass nichts gekommen ist.
Wahrscheinlich checkt auch noch irgendjemand, ob Du auf die aufdringlichen Ratenzahlungsangebote hineingefallen bist.
Ich kann nicht garantieren, dass sich vor Verhandlungsbeginn (den es eigentlich gar nicht geben dürfte) irgendjemand von der Gegenseite qualifiziert mit Deinem Input auseinandersetzt.
Es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die man wenig schmeichelhaft als "Inkassobüro" bezeichnet. Die haben irgendwelche Großkunden wie z.B. eine Versicherung und tun nichts anderes, als Schuldnerdaten in irgendwelche Mahnsoftware einzugeben und Zahlungen entgegenzunehmen. Wenn bis zum Tag X kein Geld da ist, klickt eine Kanzleikraft je nach Vereinbarung mit dem "key account" eine Mahnklage zusammen. Statistisch gesehen führen die meisten Zahlungsbefehle zur Zahlung. Wenn dann immer noch kein Geld gekommen ist, klickt wieder irgendjemand herum, und zum Verhandlungstermin erscheint ein schlecht bezahlter Rechtsanwaltsanwärter, der mit dem Verfassen von eigenen Bewerbungsschreiben ausgelastet ist, weil er 99% seiner Zeit mit Verhandlungen verbringt, zu denen der Schuldner gar nicht kommt oder zu denen der Schuldner kommt und dort dem Richter vorheult, kein Geld zu haben. Beides führt zu einem Urteil zu Lasten des Schuldners, dessen Aufwand vom bloßen Anbringen eines Stempels durch den Richter bis zum Rechtspraktikanten reicht, der anhand einer faden Vorlage wütend etwas in seinen PC hackt.
Dass jemand einmal wirklich etwas einzuwenden hat, kommt in diesem Spiel so gut wie nie vor und stößt daher auf taube Ohren.
Die "Inkassobüros" können sich nur durch niedrigere Kosten für den Großkunden unterscheiden. Es ist daher damit zu rechnen, dass ein vergeblicher Eintreibungsversuch mit "Isch weiß wo Dein Haus wohnt"- und Anwaltsbriefpapier den Auftraggeber GAR NICHTS kostet. Das motiviert natürlich, weitere Aufträge zu erteilen, und so schließt sich der Kreis.
Den Linzer Anwalt kenne ich nicht, aber da er wegen den paar Hundertern sicher nicht nach Wien verhandeln fahren wird, muss er seine eigenen Motive haben.
Zuerst läuft die "Isch weiß wo Dein Haus wohnt"-Masche, dann geht es mit der Briefvorlage "Rechtsanwalt" von vorne los, wobei immer abenteuerlichere Beträge gefordert werden. Wirklicher Verfasser ist allerdings Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Computer, und irgendeine Kanzleikraft unterschreibt das frisch gedruckte Zeug jeden Tag.
"Menschen" haben mit der Sache nur 2x zu tun:
1. Wenn die "Aus Liebe zum Menschen"-Heuchler vom Roten Kreuz ihren Müll abladen, gibt jemand Deine Daten ein.
2. Wenn alle mehr oder weniger lustigen Briefvorlagen abgearbeitet sind, schreibt jemand dem Roten Kreuz zurück, dass nichts gekommen ist.
Wahrscheinlich checkt auch noch irgendjemand, ob Du auf die aufdringlichen Ratenzahlungsangebote hineingefallen bist.
Ich kann nicht garantieren, dass sich vor Verhandlungsbeginn (den es eigentlich gar nicht geben dürfte) irgendjemand von der Gegenseite qualifiziert mit Deinem Input auseinandersetzt.
Es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die man wenig schmeichelhaft als "Inkassobüro" bezeichnet. Die haben irgendwelche Großkunden wie z.B. eine Versicherung und tun nichts anderes, als Schuldnerdaten in irgendwelche Mahnsoftware einzugeben und Zahlungen entgegenzunehmen. Wenn bis zum Tag X kein Geld da ist, klickt eine Kanzleikraft je nach Vereinbarung mit dem "key account" eine Mahnklage zusammen. Statistisch gesehen führen die meisten Zahlungsbefehle zur Zahlung. Wenn dann immer noch kein Geld gekommen ist, klickt wieder irgendjemand herum, und zum Verhandlungstermin erscheint ein schlecht bezahlter Rechtsanwaltsanwärter, der mit dem Verfassen von eigenen Bewerbungsschreiben ausgelastet ist, weil er 99% seiner Zeit mit Verhandlungen verbringt, zu denen der Schuldner gar nicht kommt oder zu denen der Schuldner kommt und dort dem Richter vorheult, kein Geld zu haben. Beides führt zu einem Urteil zu Lasten des Schuldners, dessen Aufwand vom bloßen Anbringen eines Stempels durch den Richter bis zum Rechtspraktikanten reicht, der anhand einer faden Vorlage wütend etwas in seinen PC hackt.
Dass jemand einmal wirklich etwas einzuwenden hat, kommt in diesem Spiel so gut wie nie vor und stößt daher auf taube Ohren.
Die "Inkassobüros" können sich nur durch niedrigere Kosten für den Großkunden unterscheiden. Es ist daher damit zu rechnen, dass ein vergeblicher Eintreibungsversuch mit "Isch weiß wo Dein Haus wohnt"- und Anwaltsbriefpapier den Auftraggeber GAR NICHTS kostet. Das motiviert natürlich, weitere Aufträge zu erteilen, und so schließt sich der Kreis.
Den Linzer Anwalt kenne ich nicht, aber da er wegen den paar Hundertern sicher nicht nach Wien verhandeln fahren wird, muss er seine eigenen Motive haben.
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- Jungzivi
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- Registriert: Mittwoch 17. Oktober 2018, 11:07
Re: Entlassung aufgr. 18 Tage- wie vorgehen?
Ich hab mir diesen Thread jetzt schon 2 oder 3 Mal im Laufe der Jahre durchgelesen und muss jedes Mal ungläubig den Kopf schütteln, dass so etwas in Österreich überhaupt möglich ist.
Offenbar kam es ja nie zur (sinnlosen) Mahnklage, aber mich würde schon interessieren, ob das RK das ausstehende Geld noch gezahlt hat.
Liebe Grüße!
Offenbar kam es ja nie zur (sinnlosen) Mahnklage, aber mich würde schon interessieren, ob das RK das ausstehende Geld noch gezahlt hat.
Liebe Grüße!