Hallo ziviforum,
Kurze Zusammenfassung, Ich war bereits vor 1 1/2 jahren bei dieser stelle ( Betreuung, bringdienst für behinderte) damals bin ich wegen überschreitung der 24. krankeheitstage ex lege entlassen worden. Hatte damals schon das gefühl das er mich und einen anderen zivi bestrafen möchte, weil wir ihm nicht ernöglichen sein system so wie er es aufgebaut hat durchzuführen ( zivis fahren die Klienten mlrgens und abends, oder laufend nach hause) ansonsten gibt es nur aufgaben wie abwasch der Einrichtung, basteln, oder andere Tätigkeiten, naja, wies mein Glück gefordert hat wurde ich zur rest absitzung meiner 3 Monate am 1.2 einberufen. Allerdings ging es mir die monate davor schon nicht gut, auch vor 1 jahr nicht allerdings hat sich mein Zustand radikal verschlechtert, panikattacken, schlaflose nächte, angstsymptome 24/7 etc, also hab ich mich am Montag dazu entschlossen einen psychotherapeuten aufzusuchen, der hat mir Panikstörung und eine rezidivierende Depression diagnostiziert, mittwochs da ich mich so nicht in der lage fühle zu arbeiten bin ich zu meinem hausarzt der mich erstmal für 1 monat ( wird vermutlich verlängert da nur kontrolltermin, sie selber meinte das kann 3-4 oder auch 6 monate dauern) in den krankenstand geschickt wegen einer Akuten depressiven episode. Meinem Vorgesetzten hab ich die Voraussichtliche dauer wie es das gesetz von mir verlangt mitgeteilt, Dieser reagierte ziemlich aufgebracht, stellte mir simulierung unter, stellte mir unter mich mit meinem arzt verschworen zu haben und das alles ganz genau geplant zu haben, und drohte mir mich zum Vertrauensarzt zu schickena auch so leid es ohm tut da er keine andere Möglichkeit sieht. ( Er denkt tatsächlich ich möchte ihm was böses) daraufhin wollte er auch den krankenstand am selbigen tag erzwingen allerdings hab ich ihm auf das gesetz hingewiesen und gesagt das ich eine 7 tagesfrist habe. Nunden, vom Vertrauensarzt höre ich generell hier im forum nur alptraum geschichten, wie. Ich im gesetz aber lesen konnte muss meiner eineichtung ein Vertrauensarzt zugewiesen sein. Was nicht der fahll ist, also müsste er mich zum Amtsarzt schicken oder? und darauf müsste ich Ihn hinweisen wenn er mir das schriftlich mitteilt oder? Zudem kann ich irgendeine beschwerde einreichen für sein verhalten? Als ich mich mittwochs krank melden wollte kam per ebenfalls die nachricht das er nurnoch telefonische krankmeldungen akzeptiert, laut zisa steht ja „Kontaktdaten“ was für mich auch schriftlich per Telefonnummer heißt. Aber ew geht ja nicht um meine Einschätzung sondern wie‘s geregelt ist. Auf der zisa seite steht auch explizit; Wenn der Vertrauensarzt keine Erkrankung feststellen kann, ist der Dienst ordnungsgemäß aufzunehmen. das sollte wegen meiner Diagnosen und Symptome eigentlich ziemlich schnell bewiesen sein das ich an einer Erkrankung leide. Muss ich mir sorgen machen? Leider leide ich wie oben gesagt an einer Panikstörung die mich wegen jeder möglichkeit angst verspüren lässt. Wäre es ratsam eine Überprüfung der dienstuntauglich einzuleiten in meiner Situation?
Vielen dank für jeden der sich mit meinem Problem auseinandersetzt und diesen Beitrag liest!
Probleme mit dem Vorgesetztem
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Re: Probleme mit dem Vorgesetztem
Scravity hat geschrieben:
> Hallo ziviforum,
>
> Kurze Zusammenfassung, Ich war bereits vor 1 1/2 jahren bei dieser stelle (
> Betreuung, bringdienst für behinderte) damals bin ich wegen überschreitung
> der 24. krankeheitstage ex lege entlassen worden. Hatte damals schon das
> gefühl das er mich und einen anderen zivi bestrafen möchte, weil wir ihm
> nicht ernöglichen sein system so wie er es aufgebaut hat durchzuführen (
> zivis fahren die Klienten mlrgens und abends, oder laufend nach hause)
> ansonsten gibt es nur aufgaben wie abwasch der Einrichtung, basteln, oder
> andere Tätigkeiten, naja, wies mein Glück gefordert hat wurde ich zur rest
> absitzung meiner 3 Monate am 1.2 einberufen. Allerdings ging es mir die
> monate davor schon nicht gut, auch vor 1 jahr nicht allerdings hat sich
> mein Zustand radikal verschlechtert, panikattacken, schlaflose nächte,
> angstsymptome 24/7 etc, also hab ich mich am Montag dazu entschlossen
> einen psychotherapeuten aufzusuchen, der hat mir Panikstörung und eine
> rezidivierende Depression diagnostiziert, mittwochs da ich mich so nicht in
> der lage fühle zu arbeiten bin ich zu meinem hausarzt der mich erstmal für
> 1 monat ( wird vermutlich verlängert da nur kontrolltermin, sie selber
> meinte das kann 3-4 oder auch 6 monate dauern) in den krankenstand
> geschickt wegen einer Akuten depressiven episode. Meinem Vorgesetzten hab
> ich die Voraussichtliche dauer wie es das gesetz von mir verlangt
> mitgeteilt, Dieser reagierte ziemlich aufgebracht, stellte mir simulierung
> unter, stellte mir unter mich mit meinem arzt verschworen zu haben und das
> alles ganz genau geplant zu haben, und drohte mir mich zum Vertrauensarzt
> zu schickena auch so leid es ohm tut da er keine andere Möglichkeit sieht.
> ( Er denkt tatsächlich ich möchte ihm was böses) daraufhin wollte er auch
> den krankenstand am selbigen tag erzwingen allerdings hab ich ihm auf das
> gesetz hingewiesen und gesagt das ich eine 7 tagesfrist habe.
Was heißt "Krankenstand am selben Tag erzwingen"? Meinst du, er wollte am selben Tag die Bestätigung vorgelegt haben? Du hast schon Recht, das Gesetz verlangt, dass du dich spätestens am nächstfolgenden Werktag (nach Beginn der Dienstverhinderung infolge Krankheit) einer Untersuchung durch den Arzt unterziehst und die von ihm ausgestellte Bescheinigung spätestens am 7. Kalendertag nach Beginn der Dienstverhinderung an die Einrichtung übermittelst. Wenn du sie schon hast, sehe ich aber auch kein großartiges Problem darin, sie gleich zu übermitteln. Dann kannst du die Frist nicht mehr - aus welchen Gründen auch immer - versehentlich überschreiten.
> Nunden, vom
> Vertrauensarzt höre ich generell hier im forum nur alptraum geschichten,
> wie. Ich im gesetz aber lesen konnte muss meiner eineichtung ein
> Vertrauensarzt zugewiesen sein.
In welchem Gesetz hast du das gelesen?
Den Vertrauensarzt sucht sich die Einrichtung selber aus, deswegen heißt er ja auch so wie er heißt. Im Übrigen spricht das Gesetz von "einem" Vertrauensarzt der Einrichtung, sie können sich also auch gleich mehrere Vertrauensärzte halten, wenn sie das lustig finden. Zu betonen ist aber, dass es weder deine Aufgabe noch die Aufgabe der Krankenkasse ist, für die Untersuchung durch den Vertrauensarzt aufzukommen. Den darf schon brav die Einrichtung selber zahlen, in deren Einflussbereich es ja auch liegt, ob sie dich dort hinschickt. Der Vorgesetzte KANN dich nämlich zum Vertrauensarzt schicken, wenn er begründete (!) Zweifel an deiner Dienstfähigkeit hat, er MUSS es aber nicht. Entscheidet er sich dazu, muss er (bzw. die Einrichtung/der Rechtsträger) für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
> Was nicht der fahll ist, also müsste er
> mich zum Amtsarzt schicken oder? und darauf müsste ich Ihn hinweisen wenn
> er mir das schriftlich mitteilt oder?
Siehe oben. Der Vorgesetzte kann dich nicht zum Amtsarzt schicken.
> Zudem kann ich irgendeine beschwerde
> einreichen für sein verhalten?
In jedem Bundesland gibt es eine Schlichtungsstelle zur "einvernehmlichen Lösung von Beschwerdefällen". Wenn die Streitschlichtung dort erfolglos geblieben ist, kannst du außerordentliche Beschwerde beim Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten führen.
Ich erachte diese Institutionen für weitestgehend sinnlos. In deinem Fall sehe ich keinen Sinn, sich wegen des Verhaltens des Vorgesetzten dort hin zu wenden.
> Als ich mich mittwochs krank melden wollte
> kam per ebenfalls die nachricht das er nurnoch telefonische krankmeldungen
> akzeptiert,
Das ist schön für ihn. Du schreibst ALLES (!) nur schriftlich, damit du es im Streitfall belegen kannst. Eine telefonische Krankmeldung kannst du im Zweifel nicht belegen. Du könntest allenfalls belegen, dass du mit ihm telefoniert hast, aber den Inhalt des Telefonats wirst du nicht beweisen können. Daher würde ich unter allen Umständen derartige rechtserhebliche Informationen nur schriftlich erstatten.
> laut zisa steht ja „Kontaktdaten“ was für mich auch schriftlich
> per Telefonnummer heißt.
Leider drückst du dich - neben zahlreichen Schreibfehlern, die das Lesen deiner Zeilen nicht unbedingt erleichtern - immer wieder etwas kryptisch aus. Was soll "schriftlich per Telefonnummer" heißen? SMS/Whatsapp-Nachrichten?
> Aber ew geht ja nicht um meine Einschätzung
> sondern wie‘s geregelt ist.
Du musst im Krankheitsfall dem Vorgesetzten deinen Aufenthaltsort "mitteilen" (ob telefonisch, per E-Mail etc. regelt das Gesetz nicht) und die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung "übermitteln" (was irgendeine Form der Zusendung erforderlich macht, also zB eingescannt per Mail, per Fax, Post etc.).
> Auf der zisa seite steht auch explizit; Wenn
> der Vertrauensarzt keine Erkrankung feststellen kann, ist der Dienst
> ordnungsgemäß aufzunehmen.
Ich kenne die von dir zitierte ZISA-Seite nicht, aber es kann sich nur um die Angabe der Rechtsansicht der ZISA handeln. Das Gesetz schreibt diese Konsequenz jedenfalls nicht in dieser Deutlichkeit vor. Es ist nur geregelt, dass dich der Vorgesetzte zum Vertrauensarzt schicken kann. Was passiert, wenn der dich für dienstfähig hält, regelt das Gesetz nicht.
> das sollte wegen meiner Diagnosen und Symptome
> eigentlich ziemlich schnell bewiesen sein das ich an einer Erkrankung
> leide. Muss ich mir sorgen machen? Leider leide ich wie oben gesagt an
> einer Panikstörung die mich wegen jeder möglichkeit angst verspüren lässt.
Was ein Vertrauensarzt feststellt, kann ich dir nicht sagen. Ich würde mir im Zweifel mal keine Sorgen machen. An sich kann dir nichts passieren. Wenn tatsächlich der Fall eintreten sollte, dass dich der Vertrauensarzt für dienstfähig hält, werden Vorgesetzter und ZISA auf dem Standpunkt stehen, dass du weiterarbeiten musst. Wenn du das nicht tust, werden sie vmtl. ein Verwaltungsstrafverfahren gegen dich einleiten, an dessen Ende theoretisch eine Geldstrafe stehen kann. MMn ist mit einer "Dienstfähigkeitsbestätigung" durch den Vertrauensarzt aber gerade nicht die Konsequenz verbunden, dass du arbeiten musst. Im Gegenteil stehen dann zwei Gutachten von Ärzten gegeneinander, wobei dem Vertrauensarzt aufgrund seiner "Vertrauensstellung" gegenüber der Einrichtung doch eine gewisse Parteilichkeit zukommt.
Wenn du im Übrigen bereits einmal wegen der 24 Tage entlassen wurdest, müsstest du nun mit dem neuen Krankenstand ohnehin gleich wieder entlassen sein, daran würde mAn auch eine nachträgliche Untersuchung durch den Vertrauensarzt, der dich dienstfähig "schreibt" nichts ändern. Wenn du aber entlassen bist, kannst du auch dem Dienst nicht unerlaubt fernbleiben, was auch eine Geldstrafe unzulässig macht.
> Wäre es ratsam eine Überprüfung der dienstuntauglich einzuleiten in meiner
> Situation?
An sich würde ich dazu eher nein sagen. Nach deinen Angaben hast du schon einen Großteil des ordentlichen Zivildienstes abgeleistet. Wenn du jetzt deine Dienstfähigkeit überprüfen lässt und der Amtsarzt kommt zum Schluss, dass du dienstunfähig bist, bist du zwar (vorübergehend) den Zivildienst los, kannst aber nie sicher sein, ob sie deine Dienstfähigkeit nicht doch in ein paar Jahren wieder prüfen. Und wenn der Amtsarzt dann auf die Idee kommt, dich für dienstfähig zu befinden, kannst du den Rest der Zeit erst wieder abdienen (mit allen negativen Konsequenzen in der "echten" Arbeitswelt). Ich denke fast, dass da das Ableisten der letzten Wochen die einfachere und Rechtssicherheit bietende Variante wäre (freilich ohne deinen Gesundheitszustand näher zu kennen und beurteilen zu können, ob du den restlichen Zivildienst noch "irgendwie durchdrücken" kannst).
> Hallo ziviforum,
>
> Kurze Zusammenfassung, Ich war bereits vor 1 1/2 jahren bei dieser stelle (
> Betreuung, bringdienst für behinderte) damals bin ich wegen überschreitung
> der 24. krankeheitstage ex lege entlassen worden. Hatte damals schon das
> gefühl das er mich und einen anderen zivi bestrafen möchte, weil wir ihm
> nicht ernöglichen sein system so wie er es aufgebaut hat durchzuführen (
> zivis fahren die Klienten mlrgens und abends, oder laufend nach hause)
> ansonsten gibt es nur aufgaben wie abwasch der Einrichtung, basteln, oder
> andere Tätigkeiten, naja, wies mein Glück gefordert hat wurde ich zur rest
> absitzung meiner 3 Monate am 1.2 einberufen. Allerdings ging es mir die
> monate davor schon nicht gut, auch vor 1 jahr nicht allerdings hat sich
> mein Zustand radikal verschlechtert, panikattacken, schlaflose nächte,
> angstsymptome 24/7 etc, also hab ich mich am Montag dazu entschlossen
> einen psychotherapeuten aufzusuchen, der hat mir Panikstörung und eine
> rezidivierende Depression diagnostiziert, mittwochs da ich mich so nicht in
> der lage fühle zu arbeiten bin ich zu meinem hausarzt der mich erstmal für
> 1 monat ( wird vermutlich verlängert da nur kontrolltermin, sie selber
> meinte das kann 3-4 oder auch 6 monate dauern) in den krankenstand
> geschickt wegen einer Akuten depressiven episode. Meinem Vorgesetzten hab
> ich die Voraussichtliche dauer wie es das gesetz von mir verlangt
> mitgeteilt, Dieser reagierte ziemlich aufgebracht, stellte mir simulierung
> unter, stellte mir unter mich mit meinem arzt verschworen zu haben und das
> alles ganz genau geplant zu haben, und drohte mir mich zum Vertrauensarzt
> zu schickena auch so leid es ohm tut da er keine andere Möglichkeit sieht.
> ( Er denkt tatsächlich ich möchte ihm was böses) daraufhin wollte er auch
> den krankenstand am selbigen tag erzwingen allerdings hab ich ihm auf das
> gesetz hingewiesen und gesagt das ich eine 7 tagesfrist habe.
Was heißt "Krankenstand am selben Tag erzwingen"? Meinst du, er wollte am selben Tag die Bestätigung vorgelegt haben? Du hast schon Recht, das Gesetz verlangt, dass du dich spätestens am nächstfolgenden Werktag (nach Beginn der Dienstverhinderung infolge Krankheit) einer Untersuchung durch den Arzt unterziehst und die von ihm ausgestellte Bescheinigung spätestens am 7. Kalendertag nach Beginn der Dienstverhinderung an die Einrichtung übermittelst. Wenn du sie schon hast, sehe ich aber auch kein großartiges Problem darin, sie gleich zu übermitteln. Dann kannst du die Frist nicht mehr - aus welchen Gründen auch immer - versehentlich überschreiten.
> Nunden, vom
> Vertrauensarzt höre ich generell hier im forum nur alptraum geschichten,
> wie. Ich im gesetz aber lesen konnte muss meiner eineichtung ein
> Vertrauensarzt zugewiesen sein.
In welchem Gesetz hast du das gelesen?
Den Vertrauensarzt sucht sich die Einrichtung selber aus, deswegen heißt er ja auch so wie er heißt. Im Übrigen spricht das Gesetz von "einem" Vertrauensarzt der Einrichtung, sie können sich also auch gleich mehrere Vertrauensärzte halten, wenn sie das lustig finden. Zu betonen ist aber, dass es weder deine Aufgabe noch die Aufgabe der Krankenkasse ist, für die Untersuchung durch den Vertrauensarzt aufzukommen. Den darf schon brav die Einrichtung selber zahlen, in deren Einflussbereich es ja auch liegt, ob sie dich dort hinschickt. Der Vorgesetzte KANN dich nämlich zum Vertrauensarzt schicken, wenn er begründete (!) Zweifel an deiner Dienstfähigkeit hat, er MUSS es aber nicht. Entscheidet er sich dazu, muss er (bzw. die Einrichtung/der Rechtsträger) für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
> Was nicht der fahll ist, also müsste er
> mich zum Amtsarzt schicken oder? und darauf müsste ich Ihn hinweisen wenn
> er mir das schriftlich mitteilt oder?
Siehe oben. Der Vorgesetzte kann dich nicht zum Amtsarzt schicken.
> Zudem kann ich irgendeine beschwerde
> einreichen für sein verhalten?
In jedem Bundesland gibt es eine Schlichtungsstelle zur "einvernehmlichen Lösung von Beschwerdefällen". Wenn die Streitschlichtung dort erfolglos geblieben ist, kannst du außerordentliche Beschwerde beim Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten führen.
Ich erachte diese Institutionen für weitestgehend sinnlos. In deinem Fall sehe ich keinen Sinn, sich wegen des Verhaltens des Vorgesetzten dort hin zu wenden.
> Als ich mich mittwochs krank melden wollte
> kam per ebenfalls die nachricht das er nurnoch telefonische krankmeldungen
> akzeptiert,
Das ist schön für ihn. Du schreibst ALLES (!) nur schriftlich, damit du es im Streitfall belegen kannst. Eine telefonische Krankmeldung kannst du im Zweifel nicht belegen. Du könntest allenfalls belegen, dass du mit ihm telefoniert hast, aber den Inhalt des Telefonats wirst du nicht beweisen können. Daher würde ich unter allen Umständen derartige rechtserhebliche Informationen nur schriftlich erstatten.
> laut zisa steht ja „Kontaktdaten“ was für mich auch schriftlich
> per Telefonnummer heißt.
Leider drückst du dich - neben zahlreichen Schreibfehlern, die das Lesen deiner Zeilen nicht unbedingt erleichtern - immer wieder etwas kryptisch aus. Was soll "schriftlich per Telefonnummer" heißen? SMS/Whatsapp-Nachrichten?
> Aber ew geht ja nicht um meine Einschätzung
> sondern wie‘s geregelt ist.
Du musst im Krankheitsfall dem Vorgesetzten deinen Aufenthaltsort "mitteilen" (ob telefonisch, per E-Mail etc. regelt das Gesetz nicht) und die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung "übermitteln" (was irgendeine Form der Zusendung erforderlich macht, also zB eingescannt per Mail, per Fax, Post etc.).
> Auf der zisa seite steht auch explizit; Wenn
> der Vertrauensarzt keine Erkrankung feststellen kann, ist der Dienst
> ordnungsgemäß aufzunehmen.
Ich kenne die von dir zitierte ZISA-Seite nicht, aber es kann sich nur um die Angabe der Rechtsansicht der ZISA handeln. Das Gesetz schreibt diese Konsequenz jedenfalls nicht in dieser Deutlichkeit vor. Es ist nur geregelt, dass dich der Vorgesetzte zum Vertrauensarzt schicken kann. Was passiert, wenn der dich für dienstfähig hält, regelt das Gesetz nicht.
> das sollte wegen meiner Diagnosen und Symptome
> eigentlich ziemlich schnell bewiesen sein das ich an einer Erkrankung
> leide. Muss ich mir sorgen machen? Leider leide ich wie oben gesagt an
> einer Panikstörung die mich wegen jeder möglichkeit angst verspüren lässt.
Was ein Vertrauensarzt feststellt, kann ich dir nicht sagen. Ich würde mir im Zweifel mal keine Sorgen machen. An sich kann dir nichts passieren. Wenn tatsächlich der Fall eintreten sollte, dass dich der Vertrauensarzt für dienstfähig hält, werden Vorgesetzter und ZISA auf dem Standpunkt stehen, dass du weiterarbeiten musst. Wenn du das nicht tust, werden sie vmtl. ein Verwaltungsstrafverfahren gegen dich einleiten, an dessen Ende theoretisch eine Geldstrafe stehen kann. MMn ist mit einer "Dienstfähigkeitsbestätigung" durch den Vertrauensarzt aber gerade nicht die Konsequenz verbunden, dass du arbeiten musst. Im Gegenteil stehen dann zwei Gutachten von Ärzten gegeneinander, wobei dem Vertrauensarzt aufgrund seiner "Vertrauensstellung" gegenüber der Einrichtung doch eine gewisse Parteilichkeit zukommt.
Wenn du im Übrigen bereits einmal wegen der 24 Tage entlassen wurdest, müsstest du nun mit dem neuen Krankenstand ohnehin gleich wieder entlassen sein, daran würde mAn auch eine nachträgliche Untersuchung durch den Vertrauensarzt, der dich dienstfähig "schreibt" nichts ändern. Wenn du aber entlassen bist, kannst du auch dem Dienst nicht unerlaubt fernbleiben, was auch eine Geldstrafe unzulässig macht.
> Wäre es ratsam eine Überprüfung der dienstuntauglich einzuleiten in meiner
> Situation?
An sich würde ich dazu eher nein sagen. Nach deinen Angaben hast du schon einen Großteil des ordentlichen Zivildienstes abgeleistet. Wenn du jetzt deine Dienstfähigkeit überprüfen lässt und der Amtsarzt kommt zum Schluss, dass du dienstunfähig bist, bist du zwar (vorübergehend) den Zivildienst los, kannst aber nie sicher sein, ob sie deine Dienstfähigkeit nicht doch in ein paar Jahren wieder prüfen. Und wenn der Amtsarzt dann auf die Idee kommt, dich für dienstfähig zu befinden, kannst du den Rest der Zeit erst wieder abdienen (mit allen negativen Konsequenzen in der "echten" Arbeitswelt). Ich denke fast, dass da das Ableisten der letzten Wochen die einfachere und Rechtssicherheit bietende Variante wäre (freilich ohne deinen Gesundheitszustand näher zu kennen und beurteilen zu können, ob du den restlichen Zivildienst noch "irgendwie durchdrücken" kannst).