Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

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Douma
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Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Hallo Zusammen!

Ich bin seit anderthalb Monaten beim Zivildienst und anfänglich war es ja noch ganz lustig, weil es halbtags Webinare ohne Aufsicht gab. Die andere Hälfte vom Tag mussten meine Zivikollegen und ich 1,5 Stunden zu den praktischen Übungen und zurück nochmals 1,5 Stunden fahren. Auch wenn ein Tag schnell mal zu 12 Stunden Aufwand wurde war das „okay“, da das Webinar doch recht entspannt war. Aber in der Ausbildungszeit bin ich 55 Wochenstunden eingeteilt und es wird verlangt, dass man eine halbe Stunde vor jedem Dienstbeginn kommt, um das Auto zu checken - die gesetzliche Ruhezeit zwischen den Diensten wird natürlich ignoriert, so kommt es vor, dass ich nach 20 Uhr aus habe und direkt am nächsten Tag um 6 Uhr (inoffiziell 5:30) antanzen darf. Freizeit habe ich keine und einen gesunden Schlaf ebenso nicht, denn ich leide an folgenden Problemen:

-Insomnie, also einer Schlafstörung - ich brauche Stunden zum einschlafen und habe absolut keinen erholsamen Schlaf.
-Depression
-Rücken- und Gelenksschmerzen, klar die Menschen werden immer schwerer und dann kommt es auch mal gut vor, dass die 150 Kg Omi getragen werden will und natürlich hat das Auto keine Rampe…

Ich habe in knapp drei Wochen einen Termin bei einem Orthopäden (Skoliose ist bereits diagnostiziert und ich war vor Jahren schon in Physiotherapie) und Psychiater (mein Hausarzt hat bei meiner Ansuchung nach einem Überweisungsschein gesagt „Ich sehe Ihnen an, dass es Ihnen überhaupt nicht gut geht.“ - also meine Augenringe sind sehr groß und dunkel.

Insomnie und Depression müssen erst diagnostiziert werden. Naja das sollte nicht das Problem sein - ich habe bezüglich dieser Dinge schon seit Jahren Probleme, aber meine Eltern haben immer gesagt „Nein, du bist nur a bisserl traurig.“ oder „Weilst deinen Rhythmus nicht richtig einhältst.“ - Jedenfalls ist es jetzt einfach too mich to handle.

Wie stehen meine Chancen für untauglich erklärt zu werden? Wie lange dauert es bis ich einen Amtsarzttermin kriegen könnte?

LG und vielen Dank im Vorhinein für alle Antworten!
Azby
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Wie stehen meine Chancen für untauglich erklärt zu werden? Wie lange dauert
> es bis ich einen Amtsarzttermin kriegen könnte?

Beide Fragen wird dir niemand seriös beantworten können. Ich habe Zweifel daran, dass du mit den von dir geschilderten Diagnosen untauglich bist. Wie lange es bis zu einem Amtsarzttermin dauert, hängt von der Behörde und anderen Faktoren ab. Das kann binnen weniger Tage der Fall sein, realistischerweise wird es wohl eher Wochen (allenfalls auch Monate) dauern.

Zu den Dienstzeiten: Wenn die Regelungen der Dienstzeit-Verordnung wider besseres Wissen nicht eingehalten werden, empfiehlt sich eine Anzeige bei den zuständigen Behörden (Landeshauptmann/Bezirksverwaltungsbehörde) samt Anregung, gem. § 40 iVm § 55 Abs. 3 ZDG in die Aufzeichnungen über die Dienstzeiten der Zivildienstleistenden bei der Einrichtung Einsicht zu nehmen. In der Folge müsste die Behörde bei festgestellten Verstößen gegen die Dienstzeit-Verordnung ein Verfahren über die Aberkennung als Träger des Zivildienstes gem. § 4 Abs. 4 Z 3 ZDG einleiten.

Ganz generell kann man den Vorgesetzten auch auf verordnungswidrige Dienste ansprechen, insbesondere dann, wenn diese zu unzumutbaren Einschränkungen in der Lebensführung führen (Schlafmangel mit krankheitswertigen Folgen). Sofern die Schlaflosigkeit bei dir Krankheitswert hat und auf den Zivildienst (die verordnungswidrigen Dienste) zurückzuführen ist, gilt eine deswegen bestehende Dienstunfähigkeit ("Krankenstand") auch nicht für die sogenannte 24-Tage-Regelung. Es empfiehlt sich, bei Beginn eines allfälligen Krankenstandes sofort nachweislich (Schriftform!) gegenüber dem Vorgesetzten darauf hinzuweisen, dass die Krankheit auf den Zivildienst zurückzuführen ist. Dass du schon vor dem Zivildienst Schlafprobleme hattest, würde ich gegenüber den Behörden oder dem Vorgesetzten eher nicht angeben, das kann dir in diesem Zusammenhang mehr schaden als nutzen.
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Dankeschön für deine Antwort!

Bezüglich des Amtsarztes müsste ich mich mit meinem Vorgesetzten und der ZISA in Verbindung setzen, sowie das Formular ausfüllen, richtig?

https://www.zivildienst.gv.at/zivildien ... stand.html
https://www.zivildienst.gv.at/dam/jcr:2 ... igkeit.pdf

Leider ist der Rechtsträger das Rote Kreuz und meine Woche besteht aus 55 Stunden offizieller Arbeitszeit, aber mit der undokumentierten "Bonuszeit" ist es natürlich mehr. Jedenfalls vermute ich, dass eine zu hohe Arbeitszeit und zu geringe Ruhezeiten schön unter den Teppich gekehrt werden bzw. dass das Rote Kreuz eine Art "Sonderstatus" hat, weil es ja "Turnus ist und die billigen Arbeitskräfte in diesem Ausmaß gebraucht werden".

Danke für den Tipp mit den Krankentagen! Gibt es eine Möglichkeit die Chancen als dienstunfähig erklärt zu werden zu erhöhen oder anders gesagt gibt es eine Art "Safe Bet", wie man als dienstunfähig erklärt werden kann? Meine Befürchtung ist, dass ich lediglich für ein Jahr vorübergehend untauglich werde oder einfach eine neue Zivildienststelle zugewiesen bekomme und noch ein Jahr meines Lebens verliere und ebenso unter menschrechtswidrigen Bedingungen ausgebeutet werde.
Azby
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Bezüglich des Amtsarztes müsste ich mich mit meinem Vorgesetzten und der
> ZISA in Verbindung setzen, sowie das Formular ausfüllen, richtig?
>
> https://www.zivildienst.gv.at/zivildien ... stand.html
>
> https://www.zivildienst.gv.at/dam/jcr:2 ... igkeit.pdf

Das Gesetz verlangt keine Verwendung eines Formulars. Wenn die Behörde aber eines zur Verfügung stellt, kann man es durchaus verwenden.

> Leider ist der Rechtsträger das Rote Kreuz und meine Woche besteht aus 55
> Stunden offizieller Arbeitszeit, aber mit der undokumentierten
> "Bonuszeit" ist es natürlich mehr. Jedenfalls vermute ich, dass
> eine zu hohe Arbeitszeit und zu geringe Ruhezeiten schön unter den Teppich
> gekehrt werden bzw. dass das Rote Kreuz eine Art "Sonderstatus"
> hat, weil es ja "Turnus ist und die billigen Arbeitskräfte in diesem
> Ausmaß gebraucht werden".

De facto wirst du mit deiner Einschätzung leider Recht haben. Die Rechte der Zivildiener werden von allen Beteiligten (Vorgesetzte, Rechtsträger, ZISA) zu wenig beachtet. Das liegt wohl einerseits daran, dass es sich bei den Zivis weit überwiegend um junge Männer handelt, die am Beginn ihres eigenständigen Lebens stehen, und denen es schlichtweg an Erfahrung mangelt, wie man sich
- über seine Rechte informiert
- seine bestehenden Rechte durchsetzt und sich gegen Ausbeutung durch selbstgefällige Einrichtungen zur Wehr setzt.
Mit solchen Leuten können die Ausbeuter praktisch machen, was sie wollen. Denen erzählen sie irgendwas über Rechte und Pflichten, wobei jene Punkte, die zugunsten des Zivildieners ausfallen, möglichst nicht zu deutlich kommuniziert werden.
Andererseits kommt es im System des Zivildienstes in den wenigen Fällen, in denen sich jemand - unter Berufung auf die gesetzlichen Bestimmungen - zur Wehr setzt zu einer typischen Abwehrreaktion. "Da kommt einer daher, der glaubt, dass er im Recht ist. Sowas gibt's ja gar nicht."
Und dann wird unter Einsatz aller möglichen Schikanen versucht, den "Querulanten" abzudrehen.

Zu deinem Punkt mit den Dienstzeiten: Notiere alles, sammle Beweise. Dienstpläne werden ja hoffentlich in einer aufbewahrbaren Form zur Verfügung gestellt werden (E-Mail, Aushändigung eines Ausdrucks oder zumindest ein Aushang, den man abfotografieren kann). Die Aufforderung, vor dem eigentlichen Dienstzeitbeginn anwesend zu sein, muss auch jemand kommuniziert haben. Entweder das ist in irgendeiner Form schriftlich und somit belegbar erfolgt, oder mündlich, wofür es Zeugen geben kann. Oder du holst dir diese Aufforderung nochmals schriftlich.

> Danke für den Tipp mit den Krankentagen! Gibt es eine Möglichkeit die
> Chancen als dienstunfähig erklärt zu werden zu erhöhen oder anders gesagt
> gibt es eine Art "Safe Bet", wie man als dienstunfähig erklärt
> werden kann? Meine Befürchtung ist, dass ich lediglich für ein Jahr
> vorübergehend untauglich werde oder einfach eine neue Zivildienststelle
> zugewiesen bekomme und noch ein Jahr meines Lebens verliere und ebenso
> unter menschrechtswidrigen Bedingungen ausgebeutet werde.

Mir sind keine derartigen "sicheren" Dienstunfähigkeitsgründe bekannt. Das Gesetz determiniert die Dienstunfähigkeit auch nicht anhand konkreter Krankheitsbilder. Tatsächlich ist es hier wie auch in anderen Rechtsbereichen, wo viel vom Gutachter (das ist hier der Amtsarzt) abhängt.
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Bezüglich meines Rückens (und anderer körperlicher Beschwerden) war ich nun beim Orthopäden, dieser hat mich zum Röntgen und MRT geschickt. Gestern hatte ich meinen Psychiater-Termin und mir wurden Schlaftabletten und Antidepressiva verschrieben. Ein Attest habe ich von beiden noch nicht, jedoch habe ich auch nicht explizit danach gefragt. Ist es möglich einfach bei dem jeweiligen Arzt anzurufen und nach einem Attest zu fragen, also ohne selbst dorthin fahren zu müssen, ergo ohne Termin? Die Termine zu bekommen dauert leider immer einen Monat.

Vor knapp einer Woche hatte ich meine Rettungssanitäter-Prüfung und es stellte sich heraus, dass die Dienststelle Dokumentenfälschung begangen hat. Nun müssen meine Turnuskollegen und ich einen Teil der Dienste wiederholen. Natürlich darf ich als Einzuschulender heute, also am Feiertag und am Sonntag arbeiten. (Laut meinem Wissensstand darf ich das nicht, oder?) Meine Dienstzeiten diese Woche sind also Folgende:

-Montag: 8-15 Uhr (7 Stunden, die nicht im Dienstplan eingetragen waren/sind - lediglich eine WhatsApp-Nachricht eines Turnuskollegen ist hier mein "Beweis")
-Dienstag: 7-17 Uhr (offiziell 10 Stunden, in Realität 6:45 - 18 Uhr, an diesem Tag habe ich um 10 Uhr den Dienstplan für die restliche Woche bekommen)
-Mittwoch: 6-18 Uhr (12 Stunden)
-Donnerstag: 16-2 Uhr (10 Stunden, Feiertag...)
-Freitag: 16-2 Uhr (10 Stunden)
-Samstag: Frei
-Sonntag: 6-18 Uhr (12 Stunden. Wochenende...)

Mir ist schon klar, dass ich diese Woche alle Dienste haben müsste, damit ich zur nächsten Sanitäter-Prüfung antreten darf, aber dennoch 60+ Stunden pro Woche und zwei Dienste an Tagen, wo ich als Auszubildender frei haben müsste ist frech und nicht ganz legal. In einem Gespräch mit Hauptberuflichen wurde das "Ihr müsst 30 Minuten vor dem Dienst für den Fahrzeugcheck kommen!" als Betriebsgeheimnis bezeichnet.

Ich habe mit der ZISA schon bezüglich des Amtsarzttermins telefoniert und mir wurde gesagt, dass ich lediglich das Dokument "Ersuchen um Überprüfung der Dienstfähigkeit" zu ihnen schicken muss - jetzt meine Frage:

Beim Punkt "2. Kurze Schilderung der von Ihnen in der Einrichtung zu verrichtenden Tätigkeiten:" bin ich leider etwas zwiegespalten, da meine Aufgaben nur aus Krankentransporten bestehen, somit habe ich Folgendes vorerst hingeschrieben.

Krankentransporte:
-Den Patienten beim Aufstehen/Umlagern helfen
-Tragstuhl/Trage verwenden und heben
-Lange Fahrten im KTW
-Patientenbetreuung
-Medizinprodukte verwenden
-Autos waschen
-Müllentsorgung

Ebenso beim Punkt "3. Kurze Schilderung Ihrer gesundheitlichen Probleme":

-Chronische Schmerzen im LWS-Bereich
-Schmerzen am linken Knie
-Schmerzen am linken Handgelenk (vor allem bei Drehbewegungen)
-Insomnie (Schlaftabletten wurden verschrieben)
-Depression (Antidepressiva wurden verschrieben)

Fallen dir noch weitere Punkte als Ergänzung oder bessere Formulierungen ein?

Dankeschön, dass du dir die Zeit nimmst mir immer so ausführlich und klar zu antworten!
Azby
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Bezüglich meines Rückens (und anderer körperlicher Beschwerden) war ich nun
> beim Orthopäden, dieser hat mich zum Röntgen und MRT geschickt. Gestern
> hatte ich meinen Psychiater-Termin und mir wurden Schlaftabletten und
> Antidepressiva verschrieben. Ein Attest habe ich von beiden noch nicht,
> jedoch habe ich auch nicht explizit danach gefragt. Ist es möglich einfach
> bei dem jeweiligen Arzt anzurufen und nach einem Attest zu fragen, also
> ohne selbst dorthin fahren zu müssen, ergo ohne Termin? Die Termine zu
> bekommen dauert leider immer einen Monat.

Es zu erfragen ist sicher möglich. Ob der Arzt das tut, ist eine andere Frage.

> Vor knapp einer Woche hatte ich meine Rettungssanitäter-Prüfung und es
> stellte sich heraus, dass die Dienststelle Dokumentenfälschung begangen
> hat. Nun müssen meine Turnuskollegen und ich einen Teil der Dienste
> wiederholen. Natürlich darf ich als Einzuschulender heute, also am Feiertag
> und am Sonntag arbeiten. (Laut meinem Wissensstand darf ich das nicht,
> oder?) Meine Dienstzeiten diese Woche sind also Folgende:
>
> -Montag: 8-15 Uhr (7 Stunden, die nicht im Dienstplan eingetragen
> waren/sind - lediglich eine WhatsApp-Nachricht eines Turnuskollegen ist
> hier mein "Beweis")
> -Dienstag: 7-17 Uhr (offiziell 10 Stunden, in Realität 6:45 - 18 Uhr, an
> diesem Tag habe ich um 10 Uhr den Dienstplan für die restliche Woche
> bekommen)
> -Mittwoch: 6-18 Uhr (12 Stunden)
> -Donnerstag: 16-2 Uhr (10 Stunden, Feiertag...)
> -Freitag: 16-2 Uhr (10 Stunden)
> -Samstag: Frei
> -Sonntag: 6-18 Uhr (12 Stunden. Wochenende...)

Dein Dienstplan ist offensichtlich ein Turnusdienst. Da darfst du auch zu Sonntags- und Feiertagsarbeit herangezogen werden.

> Mir ist schon klar, dass ich diese Woche alle Dienste haben müsste, damit
> ich zur nächsten Sanitäter-Prüfung antreten darf, aber dennoch 60+ Stunden
> pro Woche und zwei Dienste an Tagen, wo ich als Auszubildender frei haben
> müsste ist frech und nicht ganz legal. In einem Gespräch mit
> Hauptberuflichen wurde das "Ihr müsst 30 Minuten vor dem Dienst für
> den Fahrzeugcheck kommen!" als Betriebsgeheimnis bezeichnet.

Wie gesagt müssen Sonntag und Feiertag bei Turnusdienst nicht frei sein. Die Dienste an diesen Tagen sind also per se nicht illegal.

Grundsätzlich gelten Pausen auch nicht als Dienstzeit, wenn das bei den Hauptberuflichen auch so ist (idR gelten Pausen nicht als Dienst). Dh. du wirst für jeden mehr als 6-stündigen Dienst zumindest 30 Minuten abziehen müssen.

Sofern der Dienst am Montag nicht im Dienstplan war, scheint der Dienstplan grundsätzlich Dienstzeit-Verordnungs-konform gewesen zu sein, da sowohl die täglichen als auch die wöchentliche Ruhezeit eingehalten wurde und die höchstzulässige Stundenanzahl für einen Turnusdienst nicht überschritten wurde. Beim Dienst am Montag handelte es sich offensichtlich um angeordnete Überstunden oder um freiwillige Dienstleistungen (§ 8 DZ-VO), denn anders können nicht im Dienstplan stehende Zeiten nicht zum Dienst werden. Überstunden können aus zwingenden dienstlichen Erfordernissen vom Vorgesetzten angeordnet werden. Das bedeutet, dass dir die Anordnung der Überstunden vom Vorgesetzten auf geeignete Art und Weise kommuniziert werden muss. Eine bloße Whatsappnachricht eines Kollegen wird idR zu wenig sein, denn daraus lässt sich nicht direkt ableiten, dass der Vorgesetzte Überstunden angeordnet hat. Freilich kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, an sich wird eine Nachrichtig "irgendeines Kollegen" aber zu wenig sein, zumal du jedenfalls außerhalb des Dienstes auch nicht verpflichtet bist, telefonisch erreichbar zu sein.

Das "Betriebsgeheimnis" ist süß. Eine typische "Hackler"-Aussage von Personen, die außerhalb ihres Jobs wenig Lebenserfahrung und erst recht keine juristischen Grundkenntnisse haben. Entweder es ist Dienst oder nicht. Wenn der Vorgesetzte will, dass du bspw. um 6:30 da bist, muss er das so in den Dienstplan schreiben. Schreibt er 7:00 als Dienstzeitbeginn in den Dienstplan, dann musst du auch erst zu diesem Zeitpunkt da sein. Eine generelle Weisung, stets 30 Minuten vor der im Dienstplan enthaltenen Dienstzeit anwesend zu sein, sehe ich vor dem Hintergrund der eindeutigen Bestimmung des § 1 Abs. 1 DZ-VO als rechtswidrig an. Dort heißt es eindeutig: "Beginn und Ende der dienstlichen Inanspruchnahme des Zivildienstleistenden sind nach den Bestimmungen dieser Verordnung durch einen Dienstplan festzulegen." Dh. dein Arbeitsbeginn ist der, der im Dienstplan steht.

> Ich habe mit der ZISA schon bezüglich des Amtsarzttermins telefoniert und
> mir wurde gesagt, dass ich lediglich das Dokument "Ersuchen um
> Überprüfung der Dienstfähigkeit" zu ihnen schicken muss - jetzt meine
> Frage:
>
> Beim Punkt "2. Kurze Schilderung der von Ihnen in der Einrichtung zu
> verrichtenden Tätigkeiten:" bin ich leider etwas zwiegespalten, da
> meine Aufgaben nur aus Krankentransporten bestehen, somit habe ich
> Folgendes vorerst hingeschrieben.
>
> Krankentransporte:
> -Den Patienten beim Aufstehen/Umlagern helfen
> -Tragstuhl/Trage verwenden und heben
> -Lange Fahrten im KTW
> -Patientenbetreuung
> -Medizinprodukte verwenden
> -Autos waschen
> -Müllentsorgung
>
> Ebenso beim Punkt "3. Kurze Schilderung Ihrer gesundheitlichen
> Probleme":
>
> -Chronische Schmerzen im LWS-Bereich
> -Schmerzen am linken Knie
> -Schmerzen am linken Handgelenk (vor allem bei Drehbewegungen)
> -Insomnie (Schlaftabletten wurden verschrieben)
> -Depression (Antidepressiva wurden verschrieben)
>
> Fallen dir noch weitere Punkte als Ergänzung oder bessere Formulierungen
> ein?

Weitere Punkte habe ich keine - ich kenne deinen Gesundheitszustand ja auch gar nicht. Auf die Formulierung kommt es nicht an. Im Verwaltungsverfahren muss nur klar hervorkommen, was du behauptest. Das scheinst du hier ausreichend klar zu tun. Das Wort "chronische" Schmerzen enthält jedoch einen deutlichen Hinweis darauf, dass diese Erkrankung wohl mit ziemlicher Sicherheit schon vor dem Zivildienst bestanden hat und insofern nicht auf den Zivildienst zurückgeführt werden kann.
DontHateThePlayer
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von DontHateThePlayer »

Hey Douma,
hattest du deinen Termin bereits? Ich habe auch einen Antrag eingereicht und warte derzeit auf ein Schreiben von der ZISA oder der zuständigen Behörde. Wenn du mir sagen würdest was und wie es ausging wäre ich dir sehr sehr dankbar.
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Hey DontHateThePlayer und Azby,

ich hatte mit den Dienstzeiten von guten 55-60 Stunden/Woche zu kämpfen. Anscheinend hat sich irgendein Zivi bei der ZISA beschwert und *poof* nur noch 40-50 Stunden/Woche.

Erst heute habe ich die Dokumente an die ZISA weitergeleitet. Vorerst nur die Befunde bezüglich meines Rückens und noch keine bezüglich dem Thema Depression oder Schlafstörungen. Warum? Naja ich würde vielleicht erst ab Montag die Befunde dafür bekommen, aber auch wegen potentiellen Versicherungsproblemen (Lebensversicherung).

Naja jedenfalls habe ich mit der ZISA telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass der Ablauf für die Untauglichkeit Folgender ist:

-Krankmeldung
-ZISA-Antrag + Befunde
-Amtsarzttermin => Dienstunfähigkeit (= Dienstunfähig für 1-3 Jahre)
-24-Krankenstandstage überschritten (= Vom Zivildienst entlassen)
-Widerrufserklärung (= Damit ich wieder ins Bundesheerprogramm komme)
-Stellung (= für endgültige Untauglichkeit)

Ehrlichgesagt finde ich diesen langwierigen Ablauf sehr asozial, vor allem wenn man bedenkt wie viel Zeit einem gestohlen wird und dass egal wen man fragt immer andere Antworten kommen...

DontHateThePlayer wie lief dein Termin bzw. wie weit bist du bei dieser kleinen "Roadmap"?

Azby soll ich jede Woche eine neue Krankenstandsmeldung an die RK-Stelle schicken?

LG und Dankeschön für die tolle Beratung!
Azby
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Naja jedenfalls habe ich mit der ZISA telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass der
> Ablauf für die Untauglichkeit Folgender ist:
>
> -Krankmeldung
> -ZISA-Antrag + Befunde
> -Amtsarzttermin => Dienstunfähigkeit (= Dienstunfähig für 1-3 Jahre)
> -24-Krankenstandstage überschritten (= Vom Zivildienst entlassen)
> -Widerrufserklärung (= Damit ich wieder ins Bundesheerprogramm komme)
> -Stellung (= für endgültige Untauglichkeit)
>
> Ehrlichgesagt finde ich diesen langwierigen Ablauf sehr asozial, vor allem wenn man
> bedenkt wie viel Zeit einem gestohlen wird und dass egal wen man fragt immer andere
> Antworten kommen...

Er birgt auch gewisse Risiken. Wenn du die Zivildiensterklärung widerrufst und zur neuerlichen Stellung gehst, du dort aber nicht untauglich wirst, kannst du nicht sofort wieder eine Zivildiensterklärung abgeben (das Recht ruht nämlich ein Jahr ab Widerruf der Zivildiensterklärung). In dieser Konstellation ist es also gut möglich, dass du einberufen wirst und dann zum Bundesheer musst.

Die Auskunft der ZISA ist im Übrigen nur halb wahr. Zwar ist es schon richtig, dass der aufgezeigte Weg ein möglicher ist. Tatsächlich kann aber auch der Amtsarzt reichen. Nach § 12 Z 2 ZDG sind nämlich Zivildienstpflichtige, die, erforderlichenfalls nach der Feststellung des zuständigen Amtsarztes geistig oder körperlich zu jedem Zivildienst dauernd oder vorübergehend unfähig sind und bei denen die Herstellung der Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, für die Dauer der Dienstunfähigkeit von der Zuweisung zum Zivildienst ausgeschlossen. Sollte der Amtsarzt die dauernde Dienstunfähigkeit feststellen, wäre die Sache an sich erledigt. Du wärst zwar weiter zivildienstpflichtig, könntest aber nicht mehr zugewiesen werden. Selbst wenn er nur die vorübergehende Dienstunfähigkeit feststellt, kann ein neuerlicher Amtsarzttermin wieder eine Dienstunfähigkeit (dauernd oder vorübergehend) zum Ergebnis haben. Sofern deine Dienstunfähigkeit insgesamt bis zu deinem 35. Geburtstag festgestellt wird, hast du gewonnen, weil eine Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst danach nicht mehr möglich ist.

Natürlich kann der Widerruf der Zivildiensterklärung auch insofern positiv sein, als du bei einer neuerlichen Stellung ebenfalls vorübergehend untauglich werden kannst. Du müsstest dann nach Ablauf der Dauer, für die du untauglich erklärt wurdest, neuerlich zur Stellung, das Jahr, in dem du keine Zivildiensterklärung abgeben kannst, wäre bis dahin wohl ziemlich sicher abgelaufen. Solltest du später wieder tauglich werden, kannst du immer noch die Frist für die Abgabe der Zivildiensterklärung nutzen und so spät wie möglich neuerlich eine Zivildiensterklärung abgeben. So könntest du - sofern du nicht gänzlich untauglich wirst, was das Problem mit dem Zwangsdienst natürlich sofort endgültig beseitigen würde - bis zum 35. Geburstag etwas Zeit schinden.

> Azby soll ich jede Woche eine neue Krankenstandsmeldung an die RK-Stelle schicken?

Wenn du krankheitsbedingt dienstunfähig bist, meldest du diesen Umstand rechtzeitig und legst die Bestätigung eines Arztes vor. Je nachdem, was da drauf steht, musst du tätig werden. Schreibt dich der Arzt zB mal für eine Woche krank und bestellt dich nach einer Woche wieder, musst du nach dieser Frist zum Arzt. Wenn er die Krankschreibung verlängert, meldest du das (und übermittelst die aktuelle Bestätigung). Wenn er dich von Haus aus zB für 3 Wochen krank schreibt, übermittelst du zu Beginn diese Bestätigung. Dieselbe Bestätigung schickst du dann natürlich nicht wöchentlich neu. Wofür sollte das gut sein?

Wenn du im Zivildienst insgesamt mehr als 24 Tage aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig warst, giltst du mit Ablauf des 24. Kalendertages der Dienstunfähigkeit als vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen. Das gilt aber nicht, wenn die Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist. Ist das der Fall, oder kann das zumindest schlüssig behauptet werden (nicht immer ist die Ursache einer Erkrankung zu 100 % auf ein bestimmtes Ereignis zurückzuführen), würde ich es über diese Schiene probieren. In dem Fall kannst du nämlich möglichst viel Zeit (im Idealfall den ganzen Zivildienst) im "Krankenstand" abdienen und bist auch ohne weitere Amtsarzt- oder Stellungstermine "fertig" mit dem Zwangsdienst. Wichtig wäre in diesem Fall aber, dass du von Beginn an behauptest, dass die Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist. Andernfalls wird die Behauptung - wie die Praxis zeigt - im Nachhinein schwieriger, weil mit allen möglichen Argumenten versucht wird, das als reine Schutzbehauptung abzutun. Ein Kausalitätsnachweis wird später auch immer schwieriger werden.
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Ich bin mal optimistisch und sage, dass mich der Amtsarzt dauerhaft Dienstunfähig schreibt. Somit wäre meine neue Roadmap wie folgt:

• Krankmeldung
• ZISA-Antrag + Befunde
• Amtsarzttermin => Dienstunfähigkeit (= Dienstunfähig für 1-3 Jahre)
• 24-Krankenstandstage überschritten (= Vom Zivildienst entlassen)

Zum Thema Krankenstandsmeldung kann ich nur sagen, dass mein Arzt das Feld „voraussichtliche Dauer des Krankenstandes“ leer gelassen hat, ebenso wie natürlich den letzten Tag des Krankenstands. Ich habe einen Beitrag in diesem Forum gelesen, wo die Person anscheinend nicht jede Woche eine neue Krankenstandsmeldung gebracht hat und dadurch Probleme bekam, allerdings war das dazugehörige Bild nicht mehr aufrufbar.

Der Grund der Krankenstandsmeldung ist wohl nicht 100%ig auf den Dienst zurückzuführen.
Azby
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Ich bin mal optimistisch und sage, dass mich der Amtsarzt dauerhaft Dienstunfähig
> schreibt. Somit wäre meine neue Roadmap wie folgt:
>
> • Krankmeldung
> • ZISA-Antrag + Befunde
> • Amtsarzttermin => Dienstunfähigkeit (= Dienstunfähig für 1-3 Jahre)
> • 24-Krankenstandstage überschritten (= Vom Zivildienst entlassen)
>
> Zum Thema Krankenstandsmeldung kann ich nur sagen, dass mein Arzt das Feld
> „voraussichtliche Dauer des Krankenstandes“ leer gelassen hat, ebenso wie natürlich
> den letzten Tag des Krankenstands. Ich habe einen Beitrag in diesem Forum gelesen, wo
> die Person anscheinend nicht jede Woche eine neue Krankenstandsmeldung gebracht hat
> und dadurch Probleme bekam, allerdings war das dazugehörige Bild nicht mehr
> aufrufbar.
>
> Der Grund der Krankenstandsmeldung ist wohl nicht 100%ig auf den Dienst
> zurückzuführen.

Zum ersten Teil: Ich frage mich nur trotzdem, was es bringen soll, wöchentlich dieselbe Bestätigung zu schicken. Deine Bestätigung bescheinigt eben eine noch offene Dienstunfähigkeit (weil eben das Ende noch nicht vorhergesehen werden kann). Wenn du dieselbe Bestätigung wöchentlich schickst, hat das keinen erkennbaren Mehrwert. Wichtig ist natürlich, dass man am Ende die Bestätigung übermittelt, aus der sich die durchgehende Dienstunfähigkeit während des "Krankenstandes" ergibt. Natürlich könntest du jede Woche zum Arzt rennen, damit er dir eine neue Bestätigung ausstellt, wonach die Dienstunfähigkeit wirklich immer noch aufrecht ist. Ob du das willst, ist deine Entscheidung. Ich persönlich sehe wie gesagt keine Notwendigkeit, das Gesetz verlangt jedenfalls keine wöchentliche Meldung.

Dass die Dienstunfähigkeit nicht "100%ig auf den Dienst zurückzuführen" ist, muss nicht dagegen sprechen, es zumindest zu probieren. Die von dir angesprochenen Rückenschmerzen, die du selbst in Zusammenhang mit dem Heben schwerer Personen genannt hast, sprechen schon für eine auf den Zivildienst zurückzuführende Dienstunfähigkeit. Dass du vorher vielleicht bereits gewisse Probleme mit dem Rücken hattest, bedeutet nicht, dass die Dienstunfähigkeit deshalb nichts mit dem Zivildienst zu tun hat. Vorher warst du ja sehr wohl dienstfähig, weil du den Rücken eben nicht so stark belasten musstest. Sobald das dir zumutbare Maß überschritten wurde, hat sich das eben krankheitswertig bemerkbar gemacht und deshalb kannst du diese Arbeit jetzt nicht leisten.

Wie gesagt, fände ich es eine Überlegung wert. Wenn du es schaffst, den Zivildienst im Krankenstand abzudienen, hast du kein Damoklesschwert über dir hängen, dass du bis 35 doch noch irgendwann zugewiesen wirst, weil die ZISA vielleicht auf die lustige Idee kommt, deine Dienstunfähigkeit nochmal überprüfen zu lassen. Außerdem kriegst du in dem Zeitraum auch weiterhin Grundvergütung, Verpflegungsgeld etc. und bis sozialversichert; ein "langer Krankenstand" im Zivildienst schadet also auch vor diesem Hintergrund nicht.
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Azby hat geschrieben:
> Zum ersten Teil: Ich frage mich nur trotzdem, was es bringen soll, wöchentlich
> dieselbe Bestätigung zu schicken. Deine Bestätigung bescheinigt eben eine noch offene
> Dienstunfähigkeit (weil eben das Ende noch nicht vorhergesehen werden kann). Wenn du
> dieselbe Bestätigung wöchentlich schickst, hat das keinen erkennbaren Mehrwert.
> Wichtig ist natürlich, dass man am Ende die Bestätigung übermittelt, aus der sich die
> durchgehende Dienstunfähigkeit während des "Krankenstandes" ergibt.
> Natürlich könntest du jede Woche zum Arzt rennen, damit er dir eine neue Bestätigung
> ausstellt, wonach die Dienstunfähigkeit wirklich immer noch aufrecht ist. Ob du das
> willst, ist deine Entscheidung. Ich persönlich sehe wie gesagt keine Notwendigkeit,
> das Gesetz verlangt jedenfalls keine wöchentliche Meldung.

Okay, also übermittle ich am Ende meines Krankenstandes, ergo wenn ich schon vom RK abgemeldet bin noch die Krankenstandsmeldung mit Enddatum, sowie das Schreiben des Amtsarztes.

Bezüglich der restlichen Zeit – mein Ziel wäre ehrlich gesagt dann gleich eine Profession zu finden, da wären mir die 900€ eher egal, die ich sonst fürs Gammeln kriegen könnte. Ideal wäre vom RK Geld zu kassieren und währenddessen schon zu arbeiten, aber das wird eher schwer, oder? Aber natürlich ist der Punkt, dass die ZISA auf brillante Hirngespinste kommen könnte durchaus eine Gefahr.

Ich schätze mal, dass es letzten Endes vom Amtsarzt abhängen wird, aber klar werde ich es versuchen, dass meine Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist.
Azby
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Okay, also übermittle ich am Ende meines Krankenstandes, ergo wenn ich schon vom RK
> abgemeldet bin noch die Krankenstandsmeldung mit Enddatum, sowie das Schreiben des
> Amtsarztes.
>
> Bezüglich der restlichen Zeit – mein Ziel wäre ehrlich gesagt dann gleich eine
> Profession zu finden, da wären mir die 900€ eher egal, die ich sonst fürs Gammeln
> kriegen könnte. Ideal wäre vom RK Geld zu kassieren und währenddessen schon zu
> arbeiten, aber das wird eher schwer, oder?

Nun, das Gesetz verbietet das nicht. An sich ist es auch kein unmittelbares Problem, denn man kann für die eine Arbeit (Sanitäter, der schwer heben muss) aufgrund des gesundheitlichen Zustands (Rückenschmerzen, bedingt durch das schwere Heben) dienstunfähig und für eine andere Tätigkeit, mit der derartige Aufgaben nicht verbunden sind, dienstfähig sein. Richtig ist aber, dass man dies im Fall der Fälle gut begründen können muss. Deshalb zahlt es sich in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten immer aus, prophylaktisch alles, was künftig als Beweis dienen kann, gut aufzuheben.
Sofern du eine dauerhafte Dienstunfähigkeit aufweist, die sich "nur" aus auf den Zivildienst zurückzuführenden Rückenschmerzen ergibt, bestünde auch die Möglichkeit (an sich sogar die Pflicht), dass die ZISA dich zu anderen Dienstleistungen (Aufgaben) innerhalb derselben Einrichtung verpflichtet, weil deine Eignung für die bisherige Dienstleistung nicht mehr gegeben ist (§ 17 Z 1 ZDG). Das Gesetz stellt hier nämlich nicht darauf ab, warum die Eignung weggefallen ist. Sofern eine Verpflichtung zu anderen Aufgaben innerhalb derselben Einrichtung nicht möglich ist, weil es solche anderen Aufgaben dort nicht gibt, müssten sie dich einer anderen Einrichtung zuweisen (§ 18 Z 3 ZDG).

> Aber natürlich ist der Punkt, dass die
> ZISA auf brillante Hirngespinste kommen könnte durchaus eine Gefahr.
>
> Ich schätze mal, dass es letzten Endes vom Amtsarzt abhängen wird, aber klar werde
> ich es versuchen, dass meine Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen
> ist.

Da hast du vollkommen Recht. Wie so oft hängt hier eigentlich alles vom Sachverständigengutachten ("Stellungnahme" des Amtsarztes) ab.
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Den Punkt arbeiten, während ich beim RK als Krankgeschrieben gelte meinte ich eher, dass ich bei meiner vorherigen Arbeitsstelle quasi normal arbeiten würde, was wahrscheinlich nicht geht, wenn ich quasi ein Dauerkrankenstand bin :/

Okay, also ich hatte ein Gespräch mit einer Person vom RK - ich wurde bezüglich des Sachverhaltes befragt. Aber natürlich kommt es voll und ganz auf die ZISA an, ob ich überhaupt zum Amtsarzt geschickt werde. Sofern mir die ZISA diese Möglichkeit verwehrt, könnte ich dann dennoch eine Untersuchung durch den Amtsarzt fordern oder meinen Hausarzt mit eine Art „Empfehlung“ schreiben, damit ich zum Amtsarzt vorgeladen werde?
Azby
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Den Punkt arbeiten, während ich beim RK als Krankgeschrieben gelte meinte
> ich eher, dass ich bei meiner vorherigen Arbeitsstelle quasi normal
> arbeiten würde, was wahrscheinlich nicht geht, wenn ich quasi ein
> Dauerkrankenstand bin :/

Ich habe keine Ahnung, was du in deiner vorherigen Arbeitsstelle gemacht hast. Wenn du dort bspw. einen Bürojob hattest, bei dem du vor einem PC sitzt, sehe ich auf den ersten Blick nicht unbedingt ein Problem. Dienstunfähig bist du ja - wenn ich das richtig verstanden habe - überwiegend wegen der Rückenschmerzen wegen schweren Hebens?! Das macht dich dienstunfähig für entsprechende Arbeiten, nicht aber für solche, bei denen du nicht schwer heben musst. Du kannst dienstunfähig für eine Arbeit sein und gleichzeitig dienstfähig für eine andere.

> Okay, also ich hatte ein Gespräch mit einer Person vom RK - ich wurde
> bezüglich des Sachverhaltes befragt. Aber natürlich kommt es voll und ganz
> auf die ZISA an, ob ich überhaupt zum Amtsarzt geschickt werde. Sofern mir
> die ZISA diese Möglichkeit verwehrt, könnte ich dann dennoch eine
> Untersuchung durch den Amtsarzt fordern

Ein Amtsarztgutachten über deine Dienstfähigkeit hat die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag der ZISA einzuholen. Dir kommt kein Antragsrecht oder ein Rechtsanspruch auf Einholung eines Amtsarztgutachtens zu. Du kannst aber anregen, dass eines eingeholt wird.

> oder meinen Hausarzt mit eine Art
> „Empfehlung“ schreiben, damit ich zum Amtsarzt vorgeladen werde?

Im Fall der Fälle könnte man probieren, durch ein Schreiben des Arztes (eine umfassendere schriftliche Diagnosestellung/einen ausführlichen Patientenbrief) der ZISA die Sachlage aus deiner Sicht deutlich zu kommunizieren. In dem Fall könnte sie verstärkt gehalten sein, ein Gutachten durch den Amtsarzt einholen zu lassen, weil sie die Angaben deines Arztes sonst nicht auf gleicher fachlicher Ebene überprüfen können (eigene Ärzte mit entsprechender Fachkenntnis haben sie bei der ZISA ja nicht).
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Die ZISA kommt nach 6 Tagen Krankenstand auf folgende brillante Idee:

„Wir melden dich vom Zivildienst ab, irgendwann kriegst du einen Bescheid und in ein paar Monaten oder Jahren ziehen wir dich wieder ein. Selbst mit Amtsarzt kannst du maximal drei Jahre lang dienstunfähig sein.“

Ich wurde weder gefragt noch darüber informiert, dass sie mich einfach vom Zivildienst abmelden – ich bekam lediglich eine Nachricht von meiner Dienststelle, dass ich alles an Kleidung zurückgeben soll. Prinzipiell verliere ich jetzt das Geld der restlichen 18 Krankenstandtagen, was verkraftbar ist, aber nur, wenn ich nicht wieder eingezogen werde.
Nun habe ich mir privat einen Termin beim Amtsarzt ausgemacht und er hat mich für dauerhaft Dienstunfähig geschrieben. Er meint jedoch, dass die ZISA dennoch die Möglichkeit hat mich für irgendwelche Büro- oder Waschtätigkeiten einzuteilen bzw. sein Gutachten abzulehnen – es kommt auf die Juristen an. Berufung ist möglich, jedoch schwierig, ebenso habe ich jetzt den Namen eines gerichtlichen Sachverwalters bekommen, der mir ebenso ein Gutachten schreiben könnte. Dennoch bleibt die Frage offen, wie sie weiter verfahren. Ich werde am Montag anrufen, um mich dahingehend zu informieren, da ich gelesen habe, dass sie das Ergebnis mittels Bescheid schicken, was 2-3 Monate dauern kann.
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Die ZISA kommt nach 6 Tagen Krankenstand auf folgende brillante Idee:
>
> „Wir melden dich vom Zivildienst ab, irgendwann kriegst du einen Bescheid
> und in ein paar Monaten oder Jahren ziehen wir dich wieder ein. Selbst mit
> Amtsarzt kannst du maximal drei Jahre lang dienstunfähig sein.“
>
> Ich wurde weder gefragt noch darüber informiert, dass sie mich einfach vom
> Zivildienst abmelden – ich bekam lediglich eine Nachricht von meiner
> Dienststelle, dass ich alles an Kleidung zurückgeben soll. Prinzipiell
> verliere ich jetzt das Geld der restlichen 18 Krankenstandtagen, was
> verkraftbar ist, aber nur, wenn ich nicht wieder eingezogen werde.
> Nun habe ich mir privat einen Termin beim Amtsarzt ausgemacht und er hat
> mich für dauerhaft Dienstunfähig geschrieben. Er meint jedoch, dass die
> ZISA dennoch die Möglichkeit hat mich für irgendwelche Büro- oder
> Waschtätigkeiten einzuteilen bzw. sein Gutachten abzulehnen – es kommt auf
> die Juristen an. Berufung ist möglich, jedoch schwierig, ebenso habe ich
> jetzt den Namen eines gerichtlichen Sachverwalters bekommen, der mir ebenso
> ein Gutachten schreiben könnte. Dennoch bleibt die Frage offen, wie sie
> weiter verfahren. Ich werde am Montag anrufen, um mich dahingehend zu
> informieren, da ich gelesen habe, dass sie das Ergebnis mittels Bescheid
> schicken, was 2-3 Monate dauern kann.

Langsam.

Was hast du von der ZISA gekriegt? Einen Brief? Fotografiere ihn ab/Scanne ihn ein, schwärze persönliche Daten (Name, Anschrift, SV-Nummer, Geschäftszahl etc.) und lade den Brief hier hoch. Nur so kann dir hier sinnvoll geholfen werden.

Erfahrungsgemäß schickt dir die ZISA nach dem 24. Tag ein informelles Schreiben, in dem sie dich darauf hinweisen, dass du automatisch entlassen und du von der Sozialversicherung abgemeldet wurdest. Das Gesetz sagt, dass die ZISA _auf (deinen) Antrag_ den Zeitpunkt der Entlassung (mit Bescheid) festzustellen hat (§ 19a Abs. 2 ZDG). Sollten sie dir die Erlassung eines Bescheides in Aussicht gestellt haben, ist das schön, es verpflichtet sie aber nicht dazu. Ich würde daher vorsorglich jedenfalls einen Feststellungsantrag stellen und in diesem entsprechendes Vorbringen erstatten, aus dem sich ergibt, dass die Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen war, weshalb keine Entlassung eingetreten ist und die Feststellung der Entlassung bzw. eines Entlassungszeitpunkts rechtswidrig wäre.
Warum sie dich nun nach 6 Tagen abgemeldet haben, kann ich natürlich ohne nähere Details zu kennen nicht beurteilen. Möglich und naheliegend ist, dass du bereits zuvor mehrere Tage krank warst?! Denn die Entlassung greift, wenn du _insgesamt_ länger als 24 Tage krankheitsbedingt dienstunfähig warst. Wenn du also zuvor bereits 18 Tage im "Krankenstand" warst, passt die Entlassung (vorausgesetzt die Dienstunfähigkeit war nicht auf den Zivildienst zurückzuführen) grundsätzlich nach 6 Tagen im aktuellen Krankenstand.

Du hast dir ein Gutachten von einem Amtsarzt geholt? Hast du es vorliegen? Was steht genau drin?

Was soll ein gerichtlicher Sachverwalter sein? Es gab früher Sachwalter (jetzt Erwachsenenvertreter) oder, was du wahrscheinlich meinst: Sachverständige. Du kannst dir natürlich ein Gutachten von einem gerichtlich zertifizierten und beeideten Sachverständigen holen, aber das kostet und bringt vermutlich weniger als das Gutachten vom Amtsarzt. Ein Gutachten, das du selbst einholst und für das du gezahlt hast, hat immer den Nachteil, dass es ein Privatgutachten ist - da kann die Behörde grundsätzlich skeptisch sein.
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Douma »

Okay, also das ist der Brief der ZISA, den ich heute bekommen habe.

https://de.share-your-photo.com/574c1b8110
https://de.share-your-photo.com/10aa037a61

Darin steht praktisch, dass sie meinen Zivildienst unterbrechen, da ich nicht die gesundheitliche Eignung für den Rettungsdienst habe. Ich hatte bis jetzt noch keinen einzigen Krankenstandtag, also waren es in Gesamtheit (mit heute, was der letzte Tag ist) 7 Tage. Urlaubstage hatte ich gerade einmal 2-3 verbraucht.

> Ich würde daher vorsorglich jedenfalls einen Feststellungsantrag stellen und in diesem entsprechendes Vorbringen erstatten, aus dem sich ergibt, dass die Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen war, weshalb keine Entlassung eingetreten ist und die Feststellung der Entlassung bzw. eines Entlassungszeitpunkts rechtswidrig wäre.

Soll ich das nach wie vor schreiben? Ich hatte davor schon Rückenprobleme, aber so schlimm wie jetzt war es noch nie.

Ich habe telefonisch mehrfach darum gebeten, dass sie meinem „Antrag auf Feststellung der Dienstfähigkeit“ nachkommen und mir einen Termin für den Amtsarzt ausmachen. Mein letztes Gespräch war leider mit einem Vorgesetzen der ZISA. Das Telefonat verlief recht schlecht, da er immer wieder gesagt hat, dass er es als unnötig ansieht mich zum Amtsarzt zu schicken, ob ich denke, dass ich der Einzige bin, dem es schlecht geht, dass er nicht meine Kummertante ist und mein Favorit: „Du kannst ohnehin nur für eine begrenzte Zeit Dienstunfähig werden, wenn du mehr willst musst du schon mindestens 50% behindert sein, also wenn du einen Behindertenausweis hast kannst du mir den gerne schicken.“. Ich habe daraufhin gefragt, ob ich mir nicht einfach selbst den Amtsarzttermin ausmachen kann, da das mit der ZISA nichts wird – naja darauf gab es nicht wirklich eine Antwort. Letzten Endes habe ich mir den Termin selbst gemacht und der Amtsarzt hat Folgendes erhoben.

https://de.share-your-photo.com/4ae6a06f4f

Er hat leider im Dokument vergessen das „NICHT“ rauszunehmen, weshalb ich demnächst anrufen werde und ihn bitte, dass er das korrigieren soll oder ist das belanglos?

Jedenfalls meinte der Amtsarzt, dass die ZISA, auch wenn sie mir nicht den Termin ausgemacht haben das Dokument elektronisch bekommt, aber noch entscheiden muss, ob sie es akzeptieren. Falls sie das Amtsarzt-Dokument ablehnen - wie kann ich dann vorgehen? Anrufen oder Mail, um meine Situation (also Schmerzen usw.) erklären und auf Verständnis hoffen? Mein Plan wäre auf jeden Fall einmal im Laufe der nächsten Woche anzurufen und mich zu erkundigen wie die ZISA mit dem Amtsarzt-Dokument fortfährt.

Zum Thema Sachverwalter – ja entschuldige, dass ich mich da vertan habe. Dankeschön für die Korrektur!
Azby
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

Beitrag von Azby »

Douma hat geschrieben:
> Okay, also das ist der Brief der ZISA, den ich heute bekommen habe.
>
> https://de.share-your-photo.com/574c1b8110
> https://de.share-your-photo.com/10aa037a61
>
> Darin steht praktisch, dass sie meinen Zivildienst unterbrechen, da ich nicht die
> gesundheitliche Eignung für den Rettungsdienst habe. Ich hatte bis jetzt noch keinen
> einzigen Krankenstandtag, also waren es in Gesamtheit (mit heute, was der letzte Tag
> ist) 7 Tage. Urlaubstage hatte ich gerade einmal 2-3 verbraucht.

Da hast du schon deinen Bescheid. Zwar einen anderen als den, den wir beantragt hätten, aber hier musst du reagieren.

Die ZISA unterbricht deinen Zivildienst, weil sie der Meinung ist, dass deine Eignung für die Stelle, der du zugewiesen wurdest, nicht mehr gegeben ist.
Etwas ungünstig ist, dass sie von "chronischen" Schmerzen im LWS-Bereich und Schmerzen an Knie und Handgelenk schreiben. Was hast du ihnen genau übermittelt? Hast du ihnen Befunde geschickt oder Vorbringen erstattet, aus denen sich ergibt, dass du diese Probleme schon vor dem Zivildienst hattest? Dann schaut es eher schlecht aus, auch wenn man sich mit ihnen immer noch ein bisschen spielen kann, weil man mit einer Beschwerde möglicherweise eine für dich günstige Verzögerung bewirken kann.

> Soll ich das nach wie vor schreiben? Ich hatte davor schon Rückenprobleme, aber so
> schlimm wie jetzt war es noch nie.

Das ist ein Punkt, den man verwerten kann. Aus strategischen Gründen würde ich aber eher nicht schreiben, dass du davor schon Probleme hattest. Das kann sich für deinen Standpunkt nur negativ auswirken.

> Ich habe telefonisch mehrfach darum gebeten, dass sie meinem „Antrag auf Feststellung
> der Dienstfähigkeit“ nachkommen und mir einen Termin für den Amtsarzt ausmachen. Mein
> letztes Gespräch war leider mit einem Vorgesetzen der ZISA. Das Telefonat verlief
> recht schlecht, da er immer wieder gesagt hat, dass er es als unnötig ansieht mich
> zum Amtsarzt zu schicken, ob ich denke, dass ich der Einzige bin, dem es schlecht
> geht, dass er nicht meine Kummertante ist und mein Favorit: „Du kannst ohnehin nur
> für eine begrenzte Zeit Dienstunfähig werden, wenn du mehr willst musst du schon
> mindestens 50% behindert sein, also wenn du einen Behindertenausweis hast kannst du
> mir den gerne schicken.“. Ich habe daraufhin gefragt, ob ich mir nicht einfach selbst
> den Amtsarzttermin ausmachen kann, da das mit der ZISA nichts wird – naja darauf gab
> es nicht wirklich eine Antwort. Letzten Endes habe ich mir den Termin selbst gemacht
> und der Amtsarzt hat Folgendes erhoben.
>
> https://de.share-your-photo.com/4ae6a06f4f
> Er hat leider im Dokument vergessen das „NICHT“ rauszunehmen, weshalb ich demnächst
> anrufen werde und ihn bitte, dass er das korrigieren soll oder ist das belanglos?
>
Lustig, dass die Behörde mit dir per Du ist. Nicht mal im Gefängnis werden die Gefangenen per Du angeredet (außer sie stimmen zu/wollen das ausdrücklich). Aber was soll einen im Zivildienstsystem eigentlich noch wundern?

Das Schreiben des Amtsarztes ist gut. Dass am Anfang das "NICHT" bei "NICHT erschienen" nicht rausgelöscht wurde, ist weniger relevant, weil sich aus dem weiteren Schreiben ja deutlich ergibt, dass du erschienen bist und untersucht wurdest. Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler. Wenn dir der Amtsarzt dasselbe aber nochmal ohne dem entsprechenden "NICHT" ausstellt, ist es auch in Ordnung.

> Jedenfalls meinte der Amtsarzt, dass die ZISA, auch wenn sie mir nicht den Termin
> ausgemacht haben das Dokument elektronisch bekommt, aber noch entscheiden muss, ob
> sie es akzeptieren. Falls sie das Amtsarzt-Dokument ablehnen - wie kann ich dann
> vorgehen? Anrufen oder Mail, um meine Situation (also Schmerzen usw.) erklären und
> auf Verständnis hoffen? Mein Plan wäre auf jeden Fall einmal im Laufe der nächsten
> Woche anzurufen und mich zu erkundigen wie die ZISA mit dem Amtsarzt-Dokument
> fortfährt.

Wenn sie es bekommen, müssen sie etwas damit tun. Natürlich können sie im Rahmen der Beweiswürdigung zum Schluss kommen, dass sie Gegenteiliges feststellen, das wird aber bei einem Amtsarztgutachten schwer. Die Frage ist nämlich, wie sie das beweiswürdigend umwerfen wollen. Da müssten sie schon ein gesondertes Gutachten (wiederum beim Amtsarzt) einholen; dass der dann auf einmal das Gegenteil feststellt, scheint eher unwahrscheinlich.

Grundsätzlich sind jetzt aber mal zwei Sachen zu trennen:
1) An sich möchtest du, wenn ich dich richtig verstanden habe, dauerhaft dienstunfähig werden, mit der Konsequenz, dass du im Idealfall in aller Zukunft von der ZISA in Ruhe gelassen wirst, notfalls alle rund 3 Jahre neuerlich zum Amtsarzt marschieren musst, der dir neuerlich die Dienstunfähigkeit bescheinigt, bis du 35 bist (danach können sie dich zum ordentlichen Zivildienst nämlich nicht mehr zuweisen). Das scheint mit dem Schreiben des Amtsarztes momentan gar nicht so schlechte Erfolgsaussichten zu haben, birgt aber natürlich gewisse Risiken, nämlich einerseits dass sich dein gesundheitlicher Zustand verbessert (was ja an sich positiv ist) und du dann nicht mehr (voll) dienstunfähig bist und folglich doch für gewisse Zuweisungen in Frage kommst. Möglich wäre auch, dass dich in ein paar Jahren ein anderer Amtsarzt untersucht, der eine "strengere Linie" fährt und überhaupt keine Dienstunfähigkeit annimmt.

2) Du hast nun einen Bescheid bekommen, mit dem dein Zivildienst mit Wirksamkeit vom (Ablauf des) 20. Jänner 2023 unterbrochen wird. Das bedeutet, dass, wenn du diesen Bescheid rechtskräftig werden lässt, du "nur" rund 3,5 Monate ordentlichen Zivildienst geleistet hast. Für die restliche Zeit (knappe 5,5 Monate) wärst du später neuerlich zuzuweisen.

Du kannst diesen Bescheid mit einer Beschwerde bekämpfen. Grundsätzlich denke ich, dass dies gewisse Erfolgsaussichten hätte, darüberhinaus müsste, selbst für den Fall dass du letztlich inhaltlich nicht erfolgreich sein solltest, das Bundesverwaltungsgericht den Unterbrechungsstichtag neu festlegen, weil du nach den eindeutigen Anweisungen im Bescheid weiterhin Zivildienst leisten solltest, wenn du Beschwerde erhebst. Dir dann aber für den Fall des Unterliegens zu sagen, dass du trotzdem per 20. Jänner 2023 unterbrochen wurdest, würde bedeuten, dass du in der Zwischenzeit Zivildienst geleistet hast, ohne dass dies entsprechend berücksichtigt wurde; eine Konsequenz die dem Willen des Gesetzgebers ganz sicher nicht unterstellt werden kann. Im Übrigen träte diese unvorteilhafte Folge nur wegen der undeutlichen und so im Gesetz nicht angeordneten Vorgehensweise der ZISA ein. Selbst wenn daher das BVwG den Unterbrechungsbescheid an sich bestätigen sollte, müsste es die Unterbrechung wegen der "Sonstigen Mitteilung der Behörde" zumindest auf den eigenen Entscheidungsstichtag verschieben. Das würde jedenfalls ein paar Monate Gewinn für dich bringen, weil das BVwG erfahrungsgemäß nicht so flott ist.

Der Vorteil an der Sache wäre, dass du nun weiterhin im Krankenstand bleibst - mit deinem Standpunkt, wonach die Dienstunfähigkeit auf den Zivildienst zurückzuführen ist, führt dies zu keiner Entlassung nach Ablauf des 24. Krankenstandstages (hier müsste man möglicherweise ein paralleles Verfahren mit der ZISA führen, weil sie diesen Standpunkt vermutlich nicht teilen werden) - und im Krankenstand Zivildienst leistest. Bis das BVwG entscheidet, vergeht eine gewisse Zeit, idealerweise ist dein Zivildienst bis dahin überhaupt "abgedient", im nicht so idealen Fall hast du zumindest ein paar Monate gespart.

In der Beschwerde könnte man nämlich mehrere Punkte aufgreifen: Im Bescheid wird mit keinem Wort begründet, wieso du nicht zu anderen Dienstleistungen innerhalb derselben Einrichtung zugewiesen werden konntest. Es gibt auch beim RK andere Dienstleistungen, die mit weniger körperlicher Tätigkeit verbunden sind. Dass die ZISA keine andere Einrichtung gefunden hat ist ebenfalls eher unwahrscheinlich. Schließlich gibt es sehr wohl Einrichtungen, bei denen man tendenziell eher am Schreibtisch sitzt oder verhältnismäßig einfache Botengänge macht.

In diesem Zusammenhang vorab aber noch eine Frage: Im Bescheid steht, du hast am 13. Jänner 2023 Befunde übermittelt (welche, was bescheinigen die, wann wurden sie (von wem?) ausgestellt?) und hättest vorgebracht, dass du zur weiteren Ableistung des Zivildienstes in dieser Einrichtung nicht geeignet wärst und du nicht zu anderen Dienstleistungen verpflichtet werden könntest. Stimmt das? Was hast du genau geschrieben (genauer Wortlaut!)? Wenn du wirklich entsprechendes vorgebracht hast, könnte eine Beschwerde schwieriger werden, weil die Behörde dann eigentlich nur deinen Standpunkt geteilt hat. Gewisse Erfolgsaussichten bleiben aber, wenn unklar bleibt, ob sie wirklich keine alternative Einrichtung gefunden haben.

Wir können das weitere Vorgehen überlegen, wenn die Informationen zu meinen obigen Fragen vorliegen.
Douma
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Re: Untauglich durch Depression, Insomnie und Rückenschmerzen

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Das ist alles, was ich der ZISA geschickt habe. In meinem „Ersuchen um Überprüfung der Dienstfähigkeit“ habe ich „chronische LWS-Schmerzen“ geschrieben – naja damit war eher gemeint seit 1-2 Monaten… Allerdings steht im Arztbefund „seit Jahres chronische Schmerzen“ was schlecht ist – in meiner Befragung durch das Rote Kreuz habe ich angegeben, dass ich mit 13 und 16 einige gewisse Zeit Rückenschmerzen hatte, aber nachdem ich meine Übungen brav gemacht habe diese verschwunden waren und dass es seitdem keine Probleme mehr gab. Ich habe Röntgenbilder aus 2017, 2022 und 2023 – auf diesen ist zu sehen, dass es 2017 keine Protrusionen gab, aber ob das als Beweis reicht, dass der Schaden durch den Zivildienst kam ist fraglich. Protrusionen kommen durch viel Sitzen und schweres Heben zustande und ich habe eine Oberstufe gemacht, also ist der Punkt vom viel Sitzen abgedeckt, allerdings habe ich erst beim Zivildienst schwer heben müssen.

Ja, ich würde gerne Dauerhaft Dienstunfähig werden. Glaubst du, dass das Amtsarzt-Schreiben dafür reicht? Ich habe mir den Termin selbst ausgemacht, ergo hat mich die ZISA nicht dorthin schicken wollen…

Macht es, nachdem du die obigen Dokumente gesehen hast Sinn den Bescheid anzufechten? Prinzipiell wäre der Plan, dass ich mal schaue, ob die ZISA das Amtsarzt-Schreiben so annimmt – falls ja wäre das perfekt und wenn nicht muss ich schauen was ich machen kann  Bescheid anfechten.
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