Wechselnde Dienstorte und Minusstunden

Hier kannst du über allgemeines diskutieren...

Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose

Antworten
zivi1999
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 22. Juni 2022, 17:19

Wechselnde Dienstorte und Minusstunden

Beitrag von zivi1999 »

Hallo miteinander,

ich leiste seit dem 1.2. meinen Zivildienst.
Meine Dienstelle hat 5 Regionalstellen in denen wir Zivis eingeteilt werden. Diese Einteilung ist so das in 2 Wochen der Zivi in jeder Regionalstelle mindestens einmal eingeteilt ist.
Diese Regionalstellen befinden sich in unterschiedlichen Orten und sind teilweise mit längeren Zugfahrten verbunden.
Meine Wochenarbeitszeit beträgt 38 Stunden und die Arbeitszeiten sind Mo - Do: 8-16 Uhr und Fr: 8-12 Uhr. Am Donnerstag wechseln wir Zivis uns wochenweise ab und müssen bis 18 Uhr arbeiten. Wir Zivis müssen sozusagen selber schauen wie wir auf unsere 38 Stunden kommen, denn wenn wir nur nach den Öffnungszeiten arbeiten gehen uns 4 bzw. 2 Stunden ab.

Nun ist der Fall das nicht jede Regionalstelle an dem Tag an dem ich dort bin bis 16 Uhr offen hat sondern nur bis 12 Uhr, bzw. keine Arbeitskraft vor Ort ist was bedeutet, dass ich gehen muss. Da wir Zivildiener nicht ohne Aufsichtskraft (Personen die dort arbeiten) alleine gelassen werden dürfen
Damit ich jedoch auf meine Wochenstunden komme, wurde mir gesagt, dass ich an solchen Tagen dann in eine andere Regionalstelle fahren muss um dort bis 16 Uhr zu arbeiten.

Letztens wurde ich in einer Regionalstelle eingeteilt wo ich erfuhr das an diesem Tag nur bis 12 Uhr jemand vor Ort ist, was bedeuten würde das ich ein eine andere Regionalstelle fahren müsste. Der Weg wäre von mir zuhause zu dieser Regionalstelle, von dieser dann zu der anderen und dann wieder nachhause. Insgesamt wäre ich an diesem Tag ca. 2h 20min mit dem Zug unterwegs (Wartezeit auf Zug nicht inbegriffen).

Was wäre nun wenn ich an diesen Tagen nach Hause fahren würde, da es ja nicht meine Schuld ist wenn die Personen nur bis 12 Uhr da sind?
Würden die Stunden die ich sozusagen zu früh gehe als Minusstunden angerechnet?

Ich hoffe jemand von euch kann mir hier weiterhelfen.
Azby
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 862
Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Wechselnde Dienstorte und Minusstunden

Beitrag von Azby »

Ganz grundsätzlich gilt: Es gibt für Zivildiener keine "Minusstunden". Der Vorgesetzte hat den Dienstplan zu bestimmen, dabei sind die Zivildiener so einzuteilen, dass sie zumindest im Ausmaß einer sonst an der Dienststelle vollbeschäftigten Person zur Dienstleistung herangezogen werden. Genaueres regelt die Dienstzeit-Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 6.2022.pdf ). Dort sind vor allem die Höchstgrenzen des erlaubten Einsatzes relevant.
Nun ist es an sich nicht verboten, wenn ein Zivildiener an verschiedenen Orten zum Einsatz kommt. Auch während des Tages darf der Dienstort wechseln. Klar ist aber auch, dass eine allfällige Fahrtzeit zwischen den Einsatzorten dann als Dienstzeit gilt. In deiner "Freizeit" musst du nur den Weg von zu Hause zum Zivildienst und vom Zivildienst wieder nach Hause unterbringen. Wenn dich dein Vorgesetzter den ganzen Tag im Kreis schickt, zählen die Wegzeiten als Dienstzeit. Auch zu berücksichtigen ist ein solcher wechselnder Arbeitsort beim Verpflegungsgeld. An sich beträgt dieses laut der Verpflegungsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 6.2022.pdf ) pro Tag 16€, wenn keine Naturalverpflegung zur Verfügung gestellt wird. Von diesem Betrag sind gewisse Abzüge erlaubt, insbesondere ein 15 %-Abschlag für einen "gleichbleibenden Dienstort". Der Verwaltungsgerichtshof judiziert dazu, dass der Dienstort dann "gleichbleibend" ist, wenn der Dienst in derselben Gemeinde begonnen wird, wo er auch aufhört, was insbesondere für jene Zivildiener nachteilig ist, die zB für eine Rettungsorganisation am Stützpunkt beginnen, dann Patienten quer durchs Land fahren und am Ende des Tages mit dem Rettungsauto wieder zum Stützpunkt zurückfahren. Hier beginnt der tägliche Zivildienst in derselben Gemeinde, in der er endet, der Abzug ist erlaubt, auch wenn der Zivildiener den ganzen Tag unterwegs (in anderen Gemeinden) war. In deinem Fall würde der Dienst aber wohl in einer anderen Gemeinde enden als er angefangen hat. Hier wäre darauf zu achten, dass der 15 %-Abzug nicht vorgenommen wird.

Ganz allgemein noch zu den Dienstzeiten: Der Zivildiener ist auf keinen Fall dafür verantwortlich, dass er "auf seine Stunden kommt". Das ZDG und auch die Dienstzeit-Verordnung schreiben keine explizite Mindeststundenanzahl vor. Zwar ist die wöchentliche Dienstzeit "mindestens" in dem Ausmaß vorzusehen, wie sie für die im wesentlichen mit gleichen Aufgaben betrauten Beschäftigten vorgesehen ist. Das ändert aber nichts daran, dass Beginn und Ende der dienstlichen Inanspruchnahme des Zivildienstleistenden durch einen Dienstplan festzulegen ist (der wiederum der Dienstzeit-Verordnung entsprechen muss). Wenn - warum auch immer - im Dienstplan beispielsweise nur 30 Stunden für eine Woche vorgesehen sind, dann arbeitet der Zivildiener in dieser Woche eben nur 30 Stunden. Dass dies möglicherweise nicht der Dienstzeit-Verordnung entspricht, weil gleichartig Beschäftigte eine 40-Stunden-Woche haben, ist dann nicht das Problem des Zivildieners, sondern jenes des Vorgesetzten. Der Zivildiener muss sich nicht darum bemühen, zusätzliche Stunden zu leisten, die im Dienstplan nicht vorgesehen sind.
zivi1999
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 22. Juni 2022, 17:19

Re: Wechselnde Dienstorte und Minusstunden

Beitrag von zivi1999 »

Danke Azby für die ausführliche Info.

Also selbst wenn ich keine Aufgaben mehr habe und auch keine neuen bekomme, es aber erst 2 Uhr ist, muss ich 2 weitere Stunden da sitzen und blöd in Computer oder Handy glotzen. Nice. Zum Glück nurmehr 4 Monate.
Azby
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 862
Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Wechselnde Dienstorte und Minusstunden

Beitrag von Azby »

Leider besteht kein Rechtsanspruch auf sinnvolle Verwendung. Zwar sind Zivildiener grundsätzlich einzusetzen und von ihnen eine sinnvolle Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn du aber laut Dienstplan ein gewisses Stundenpensum hast und du zB von 8 - 16 Uhr Dienst hast, ab 14 Uhr aber nichts mehr zu tun ist, besteht leider - wie auch in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst - kein Anspruch darauf, dass du nach Hause gehen kannst. Das bezieht sich aber wie gesagt nur auf den Dienstplan. Du musst nicht darauf schauen, dass du auf 40 Stunden kommst. Wenn zB nur 35 Stunden im Dienstplan stehen und du an denen da bist, passt das. Du musst nicht noch zusätzliche 5 Stunden eigenmächtig irgendwo "unterbringen", in denen du dann wahrscheinlich eh nur fad herumsitzen würdest.
Ergo: Einhalten des Dienstplanes (und allenfalls rechtskonform angeordneter Überstunden): Ja - mehr aber nicht.
Antworten