Antrag auf befristete Befreiung aufgrund von Forschungsprojekt

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Fusselberger
Jungzivi
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Antrag auf befristete Befreiung aufgrund von Forschungsprojekt

Beitrag von Fusselberger »

Hallo liebes Ziviforum

nach der Stellung habe ich damals die Zivildiensterklärung abgegeben und mich für Auslandsdienststellen beworben, da mir das durch vorherige Auslandsaufenthalte und Gesprächen mit Zivildienern die einen Auslandsdienst machten sehr zugesagt hat. Da die Matura heran nahte uns einige Bewerbungen noch offen waren dann meine Zivildienst von Seiten der Zivildienstagentur sehr unkompliziert und schnell aufgeschoben. Bei den Auslandsstellen war dann aber damals doch kein Bedarf und ich fing vorerst einmal zum Studieren an. Ich dachte auch mit einer fertigen Ausbildung hab ich dann auch höhere Chancen bzw. kann bei einer Trägerorganisation mehr bewirken. Zwischenzeitlich hat sich ja auch die Anzahl an Trägerorganisationen sehr erhöht. Mittlerweile bin ich fast 28 und als Predoc über ein FWF-Projekt. Nun hab ich gestern plötzlich einen RSb Brief bekommen mit einer Zuweisung zu einer Zivildienststelle mit 01.07.2020. Nun wäre es natürlich sehr blöd für mich, meinen Professor und das ganze Team bzw. würde das ganze Forschungsprojekt extrem behindert werden, wenn ich mein Doktorat abbrechen müsste, um jetzt den Zivildienst zu absolvieren. Ich bin eigentlich Hauptverantwortlicher in dem Labor und hab das ganze Experiment geplant. Aufgrund meines Alters wird ein normaler Aufschub wegen einer Dissertation wahrscheinlich nicht gehen. Idealer weise würde ich den Zivildienst bzw. eigentlich Auslandsdienst erst nach meiner Dissertation absolvieren. Das wäre ja auch mein eigentlicher Plan nach der Dissertation einen Auslandsdienst zu absolvieren.
Meine Frage ist nun ob es vielleicht solche Fällen schon gegeben hat, bzw. irgendwer Erfahrungen oder Tipps zu dieser Situation hat und wie man da einen Aufschub beantragen könnte.

Danke für euer Engagement,
liebe Grüße,
Fusselberger
Azby
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Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Antrag auf befristete Befreiung aufgrund von Forschungsprojekt

Beitrag von Azby »

Fusselberger hat geschrieben:
> Hallo liebes Ziviforum
>
> nach der Stellung habe ich damals die Zivildiensterklärung abgegeben und
> mich für Auslandsdienststellen beworben, da mir das durch vorherige
> Auslandsaufenthalte und Gesprächen mit Zivildienern die einen
> Auslandsdienst machten sehr zugesagt hat. Da die Matura heran nahte uns
> einige Bewerbungen noch offen waren dann meine Zivildienst von Seiten der
> Zivildienstagentur sehr unkompliziert und schnell aufgeschoben. Bei den
> Auslandsstellen war dann aber damals doch kein Bedarf und ich fing vorerst
> einmal zum Studieren an. Ich dachte auch mit einer fertigen Ausbildung hab
> ich dann auch höhere Chancen bzw. kann bei einer Trägerorganisation mehr
> bewirken. Zwischenzeitlich hat sich ja auch die Anzahl an
> Trägerorganisationen sehr erhöht. Mittlerweile bin ich fast 28 und als
> Predoc über ein FWF-Projekt. Nun hab ich gestern plötzlich einen RSb Brief
> bekommen mit einer Zuweisung zu einer Zivildienststelle mit 01.07.2020. Nun
> wäre es natürlich sehr blöd für mich, meinen Professor und das ganze Team
> bzw. würde das ganze Forschungsprojekt extrem behindert werden, wenn ich
> mein Doktorat abbrechen müsste, um jetzt den Zivildienst zu absolvieren.
> Ich bin eigentlich Hauptverantwortlicher in dem Labor und hab das ganze
> Experiment geplant. Aufgrund meines Alters wird ein normaler Aufschub wegen
> einer Dissertation wahrscheinlich nicht gehen. Idealer weise würde ich den
> Zivildienst bzw. eigentlich Auslandsdienst erst nach meiner Dissertation
> absolvieren. Das wäre ja auch mein eigentlicher Plan nach der Dissertation
> einen Auslandsdienst zu absolvieren.
> Meine Frage ist nun ob es vielleicht solche Fällen schon gegeben hat, bzw.
> irgendwer Erfahrungen oder Tipps zu dieser Situation hat und wie man da
> einen Aufschub beantragen könnte.

Schaut schlecht aus. Den Aufschub kannst du nach § 14 ZDG längstens bis zum Ablauf des 15. September des Jahres bekommen, in dem du 28 wirst. Das scheint nach deinem Posting dieses Jahr der Fall zu sein, der maximale Aufschub wäre daher bis 15. September 2020, damit wäre dir wohl nicht viel geholfen.
Dazu kommt, dass du mittlerweile einen Zuweisungsbescheid erhalten hast, den du zwar mit Beschwerde bekämpfen kannst; der Beschwerde kommt aber keine aufschiebende Wirkung zu. Da nicht zu erwarten ist, dass die ZISA mit Beschwerdevorentscheidung bis dahin entschieden haben wird, müsstest du den ZD also jedenfalls antreten, wenn du dich nicht strafbar machen willst.
Auch wenn dir das jetzt wohl nicht mehr hilft: Hier wäre tatsächlich vielleicht ein gewisses Entgegenkommen der ZISA möglich gewesen, wenn du dich rechtzeitig gemeldet hättest. Der Aufschub wurde dir ja gewährt, dh. du wirst wohl gewusst haben, bis wann dieser geht - wie du selbst schreibst, ist dir ja auch bewusst, dass dieser nur bis 28 geht. Davon abgesehen hat die ZISA aber schon die Möglichkeit, eine Zuweisung nach hinten zu schieben, eine Art inoffizieller Aufschub. Auch wenn du auf diesen keinen Rechtsanspruch hast, wäre es vielleicht möglich gewesen, der ZISA den Sachverhalt zu erklären und ihr bekannt zu geben, dass du bspw ab nächsten Jahr uneingeschränkt verfügbar wärst. Da die Zuweisung bis 35 möglich ist, wäre es - wohlgemerkt ohne Rechtsanspruch - möglich gewesen, dass sie dich einfach später zuweisen.

Du kannst natürlich probieren, der ZISA jetzt den Sachverhalt zu erklären und um einen späteren Zuweisungstermin bitten. Aufgrund der Dringlichkeit wird dafür wohl eine telefonische Kontaktaufnahme erforderlich sein. Eine normale Beschwerde wird innerhalb dieses einen Monats, das bis zum Antritt noch verbleibt, kaum bearbeitet werden. Auch bei der telefonischen Kontaktaufnahme gilt: Kein Rechtsanspruch auf weiteren "Aufschub".

In rechtlicher Hinsicht - wenn sich also die ZISA stur stellt - kannst du nichts erwarten. Der VwGH spricht von der sogenannten Harmonisierungspflicht; aufs Wesentliche zusammengefasst sagt dir der VwGH: Du musst deine Lebensumstände so einrichten, dass sie dem Zivildienst nicht entgegenstehen. Wenn das doch der Fall ist, ist es dein Problem.
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