Zuerst mal eine Beschreibung der Situation
Zivildienst in einem Altersheim Oktober 2013 - Juni 2014
Ab Mai 2014 wurden ich in einen anderen Bereich versetz, da wir (Zivis) mit einer Beschwerde beim zuständigem im Landhaus (teilweise) Erfolg hatten.
Bis dahin kümmerte ich mich auch nicht weiter um die genaue Berechnung des Verpflegungsgeldes, ich wurde einfach 3x täglich verpflegt und an dienstfreien Tagen bekam ich 11€.
Teil 1
Dienstanfang ab Mai 7:00
Dienstende ab Mai 15:30
Frühstückzeit 09:45
Mittagessen 12:00
Abendessen 17:15
Am 5.6 hatten wir eine Sitzung mit unserem Vorgesetzten. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass wir die Mahlzeit am 17:15 nicht konsumieren können, da wir uns nicht mehr im Haus befänden.
Seine Antwort war nur, wir können ja bis 17:15 in der Dienststelle bleiben oder zum Essen nochmal kommen.
Da ich jedoch aus dem Ziviforum weiß, dass dies nicht zumutbar ist, bat ich ihn, sich darüber zu informieren.
Am nächsten Tag teilte er uns dann mit, dass er sich informiert habe und dass wir ab 9.6 ein Lunchpaket in der Küche abholen können.
Noch am selben Tag suchte ich das Gespräche und fragte nach dem Zeitraum 1.5 - 9.6, in welchem der RT keine angemessene Verpflegung zur Verfügung stellte (Pflicht des RT). Ich bat ihn, die Mahlzeit für diese Zeit in Form von Geldleistung rückzuvergüten. Seine Antwort war nur, "wo kein Kläger da kein Richter", er würde für diese Zeit ganz sicher kein Geld zahlen.
So, meine erste "Forderung" ist die Auszahlung von 3,30€ pro Arbeitstag (11€) bzw. 4,08€ pro Arbeitstag (13,60€ siehe unten)
Gleichzeitig mit dieser Geschichte fragte ich mich, wie diese 11 € zustande kommen.
Aus der Verpflegungsordnung wurde ich schlauer:
................15 v. H. in Abzug bringen, wenn der Zivildienstleistende seinen Dienst an einem gleichbleibenden Dienstort verrichtet;

............... bis zu 10 v.H. in Abzug bringen, wenn der Zivildienstleistende im Rahmen seiner festgelegten Dienstleistungen überwiegend zu Tätigkeiten herangezogen wird, die mit geringer körperlicher Belastung verbunden sind, wie etwa der Dienst in der Betreuung von Asylwerbern und Flüchtlingen oder in der Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit im Straßenverkehr;

Meine Tätigkeiten sind/waren:
Bis Mai: überwiegend Essen auf Rädern (Wagen mit 20 Boxen herumschieben, in Auto einladen, bei Kunden aussteigen, ausliefern und wieder einsteigen) Geschirr durch Bandspülmaschine lassen (stehend), Boden reinigen und sonstige Reinigungsarbeiten in der Küche, Speiserestekübel tragen (sehr schwer), Essen bei Bewohnern austeilen (einzige leichte Tätigkeit)
Ab Mai: überwiegend Reinigung der Zimmer, ganzen Tag stehende Tätigkeit, Besorgungen und Transporte von Möbeln/Gehhilfen/Sonstige im ganzen Haus, am Ende des Tages Müll des ganzen Hauses in den Müllraum bringen
Ist es möglich, diese Tätigkeiten als geringe Körperliche Belastung anzusehen?
............... 10 v.H. in Abzug bringen, wenn dem Zivildienstleistenden an der
Dienstverrichtungsstelle eine Kochgelegenheit zur Verfügung steht, die ihm auch die
Zubereitung frischer Speisen ermöglicht, oder dem gemäß § 27 Abs. 1 ZDG vom
Rechtsträger unterzubringenden Zivildienstleistenden eine Kochgelegenheit in seiner
Unterkunft zur Verfügung steht. Die Kochgelegenheit hat zumindest aus Herd, Backrohr (Mikrowellenherd) sowie Kühl- und Gefrierschrank zu bestehen

Heute (1. Arbeitstag nach Pfingsten) sprach ich meinen Chef auf die Abzüge an, und er war sich sicher dass alles in Ordnung sein würde. Er Bezeichnete die Reinigungstätigkeiten als leichte körperliche Belastung, mit der Begründung es falle nicht in das Schwerstarbeitergesetz. Ich verstehe seine Logik so: Alles was keine Schwerstarbeit ist, ist leichte körperliche Belastung
Da dies eben Auslegungssache ist und ich da nicht weiterkam, sprach ich ihn auf Punkt 2 an. Er teilte mir mit, dass er sich informiert habe und es in der Verordnung heißen würde "Herd oder Mikrowelle" und "Kühl oder Gefrierschrank", ich bestand darauf, dass er mir dies zeigen solle, und er holte einen Ausschnitt heraus. Darauf Stand Herd, Backrohr (Mikrowellenherd) sowie Kühl- und Gefrierschrank. Den Beistrich zwischen Herd und Backrohr verstehe er als "oder" und der Kühlschrank würde schon reichen. Er sagte mir wortwörtlich "Wegen dem Gefrierschrank lasse ich es darauf ankommen".
Da es mich stört, dass mein Chef immer wieder Aussagen macht, die mir Kopfschmerzen bereiten (z.B.: Küchendienste sind unter "Wartungsdienste" einzuordnen; die Einrichtung dürfe 5 Urlaubstage einteilen und der Zivi 5, usw...) und Grundsätzlich alles was ein Zivi sagt schön redet, möchte ich es nicht mehr bei einer einfachen Schlichtung durch den Landesbeauftragen im Landhaus belassen.
Darum ging ich, wie im Forum mehrfach erwähnt, zur Bezirksverwaltungsbehörde um den RT wegen des Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz anzuzeigen. Der dort zuständige Beamte, teilte mir nur mit, dass sie eine Überwachungsbehörde sind und nur Anzeigen vom RT bezüglich Dienstpflichtverletzung und Anzeigen von der Landesregierung entgegennehmen würden. Zivis müssen sich bei der Schlichtungsstelle der Landesregierung beschweren.
1. Warum kann man bei der BH keine Verletzung des ZDG melden/anzeigen?
2. Soll ich eine ordentliche Beschwerde einreichen? Schriftlich an RT oder direkt an die Landesregierung? Wenn ja, wie? Gibt es eine Vorlage?
3. Soll ich eine außerordentliche Beschwerde beim Unabhängige Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten einreichen? Wenn ja, wie? Gibt es eine Vorlage?
4. Oder soll ich die ganze Sache abblasen, weil ihr keine Chance für mich (und die anderen Zivis in der Einrichtung) seht?
5. Ist es möglich, das Geld für den Zeitraum 1.5 - 9-6 rückwirkend zu bekommen? Die Einrichtung hat ja schließlich ihren "Fehler" eingesehen und den Missstand beseitigt.
Ich hoffe auf eine baldige Antwort von euch, da ich ja eventuell Fristen einhalten muss?
lg
Dominik