Tagessatz Hol- und Bringdienst

Infos und Diskussionen rund um das Thema Verpflegungsgeld

Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose

Antworten
Creeper
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 22. November 2011, 18:05

Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von Creeper »

Hallo mitteinander,

Ich habe folgendes Problem:
Ich leiste gerade meinen Zivildienst in einem LKH in der Abteilung für wirtschaftlichen Hol- und Bringdienste ab und laut meinen Berechnungen bekomme ich VIEL zu wenig meines eigentlich zustehenden Tagsatzes ausgezahlt.
An monaten mit 30 Tagen beträgt dieser 225€ und an monaten mit 31 Tagen 232,50 € (das würde einen Tagsatz von 7,50€ bedeuten wenn ich es auf den einzeltag herrunterbreche) bei einem abzug von 25% der vollen 16€/Tag (wobei ich meiner meinung garnicht nachvollziehen kann wieso ich die 10% für Leichte Arbeit abgezogen bekommen wenn ich durchschnittlich 7 stunden am tag herumlaufe und schwer hebe).

Nun wollte ich mich informieren was ich machen kann um meinen vollen 12€/Tag zu erhalten und ob ich irgend eine chance habe mir die 10% Abzug wegen der ungerechtfertigten "leichten Arbeit" einzufordern.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, danke schon mal im voraus.
Mfg Creeper
Azby
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 862
Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von Azby »

Dein Rechtsträger muss dafür Sorge tragen, dass seine Zivildiener verpflegt werden. Laut der Verpflegungsverordnung besteht eine angemessene Verpflegung täglich aus Frühstück, einer warmen Hauptmahlzeit und einer weiteren Mahlzeit (muss nicht warm sein). Dh. prinzipiell muss er dich in Naturalien verpflegen.
Wenn ihm das (teilweise) nicht möglich ist, muss er dir Verpflegungsgeld auszahlen. Dh. es ist möglich, dass du nur Frühstück in deiner Einrichtung bekommst, dann muss dir die warme Hauptmahlzeit und die weitere Mahlzeit in Geld abgegolten werden. Das Frühstück kann mit maximal 20%, die warme Hauptmahlzeit mit max. 50% und die weitere Mahlzeit mit max. 30% abgegolten werden.
Prinzipiell gelten nun 16€ pro Tag als angemessene Verpflegung (für alle drei Mahlzeiten). Davon können 15% abgezogen werden, wenn du an einem gleichbleibenden Dienstort beschäftigt bist (hierfür kommt es auf die Gemeinde an, in der du den Dienst beginnst und wieder beendest, de facto hat also jeder Zivildiener einen gleichbleibenden Dienstort). Weitere 10% können abgezogen werden, wenn du hauptsächlich mit geringer körperlicher Belastung beschäftigt wirst. Nochmal 10% können abezogen werden, wenn dir eine Kochgelegenheit angeboten wird, mit der es dir ermöglicht wird, frische Speisen zuzubereiten.
Alles in allem könnten dir im schlimmsten Fall also 35% von den 16€ abgezogen werden, was bedeuten würde, dass du dann nur mehr 10,40€ pro Tag bekommen würdest. Das geht sich mit den von dir angegebenen 225€ (7,50€ am Tag) aber noch immer nicht aus.
Bekommst du denn irgendwelche Naturalien? Ohne Naturalien passt der Betrag auf jeden Fall nicht, mit Naturalien (zB nur Frühstück) müsste man nachrechnen, ich habe jetzt kurz nachgerechnet, ich komme in keiner Konstellation (zB alle Abzüge und weitere Mahlzeit wird in Naturalien erbracht) auf 7,50€ am Tag.
Vielleicht fragst du mal deinen Vorgesetzten, wie sie auf diesen Betrag kommen.
Wenn du zu wenig Verpflegungsgeld bekommst, kannst du deinen Rechtsträger auf jeden Fall mal gem. § 67 ZDG iVm § 28 Abs. 1 ZDG bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen (-> Geldstrafe bis zu 1.090€, wenn der Rechtsträger seine Zivildiener nicht angemessen verpflegt).
Creeper
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 22. November 2011, 18:05

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von Creeper »

Genau diese problem habe ich auch gehabt das ich egal in welcher konstellation einfach nicht auf die 7,50€ kam. Nun habe ich mir den vertrag dn ich bei der einstellung unterschrieben habe, welcher sich auf die naturalverpflegung bezieht nochmal genauer angesehen.
Dort ist vorallem auch der betrag aufgelistet welcher zu entrichten wäre wenn ich essen gehen würde ( da es ein lkh ist gibt es natürlich die möglichkeit essen zu gehen aber eben nur mit den damit verbundenen kosten) hier kostet laut KaGes das frühstück 0,70 € das mittagessen 2,80 € und das abendessen 2,00 € . Diese summe von 5,5 € wä zwar gedeckt mit den 7,50 € die ich bekomme aber immer noch viel zu wenig wenn man nach ZDG bezahlt wird. Ich beziehe keine dieser mahlzeiten, da es mich nicht interessiert auch noch dafür zu zahlen. Soweit ich weis gibt es für diese Lage auch keine Gesetzliche ausnahme Regelung oder ?

Danke ffür die schnelle antwort
Creeper
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 22. November 2011, 18:05

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von Creeper »

NACHTRAG.

Weiters ist bei mir angeführt das 5% der 16 € abgezogen werden wegen mittlerer körperlicher belastung.
Ist das laut ZDG zulässig denn dort ist nur eine leichte körperliche belastung aufgezeigt und diese wird wie wir alle wissen mit 10% berechnet.
Azby
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 862
Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von Azby »

Ein "Vertrag" über die Verpflegungskosten ist nicht erforderlich, dass dir die Verpflegungskosten ausbezahlt werden müssen, wenn du nicht in Naturalien verpflegt wirst, ist gesetzlich geregelt, ein Vertrag kann diese gesetzliche Lage nicht beseitigen.
Ganz generell und besonders weil sich dein Vorgesetzter nicht sonderlich mit dem Zivildienstgesetz auszukennen scheint, solltest du dir jedenfalls folgendes durchlesen:
Zivildienstgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 1.2011.pdf
Dienstzeit-Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 58/DZ-V%2c Fassung vom 23.11.2011.pdf
Verpflegungsverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 1.2011.pdf

Abzüge sind nur für die in der Verordnung genannten Tatbestände möglich, dh., ein Abzug wegen _geringer_ körperlicher Belastung ist möglich, dabei sieht die Verpflegungsverordnung explizit vor, dass bis zu 10%, nicht unbedingt 10% abgezogen werden können. Für die Ermittlung eines gerechtfertigten Abzugs, muss das Ausmaß festgestellt werden, in dem du "überwiegend zu Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung" herangezogen wirst. Dabei geht es erstens darum, dass du überwiegend zu solchen gering belastenden Tätigkeiten herangezogen wirst und zweitens um das Ausmaß, um einen gerechtfertigten Abzug feststellen zu können. Solltest du aber durchgehend zu mittelschwer belastenden Tätigkeiten herangezogen werden, wie dein Rechtsträger offensichtlich selbst behauptet, ist ein solcher Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt, da dieser nur für Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung vorgesehen ist.

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis VwGH 2007/11/0207 vom 22.06.2010 entschieden, dass die Naturalverpflegung konsequenterweise unentgeltlich erfolgen muss und es daher kein Zurverfügungstellen darstellt, wenn die Mahlzeiten gegen Entgelt (Essensmarken) angeboten werden. Allerdings hat der VwGH im Erkenntnis VwGH 2007/11/0257 vom 21.09.2010 erkannt, dass die Mahlzeiten im Ergebnis unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Verpflegungsgeld ausbezahlt wird und in der Betriebsküche alle Mahlzeiten angeboten werden und diese zu einem niedrigeren (oder maximal gleich hohen) Entgelt, als über das Verpflegungsgeld für diesen Tag ausbezahlt wird, beziehbar sind. Diese Entscheidung bezieht sich allerdings auch auf das Übergangsrecht für Zivildiener, die ihren Zivildienst abgeleistet haben, bevor es die Verpflegungsverordnung gab. In der Konsequenz muss man davon ausgehen, dass wenn dir heute Verpflegungsgeld bezahlt wird, dieses, ungeachtet dessen, ob dir in deiner Einrichtung auch vergünstigtes Essen gegen Entgelt angeboten wird, der Verpflegungsverordnung entsprechen muss. Dafür sind die Bestimmungen zum Verpflegungsgeld ja da. Entweder Naturalverpflegung oder Geld, dann aber voll.
Dessen ungeachtet steht dir für Tage, an denen du keinen Dienst hast zweifelsfrei das ganze Verpflegungsgeld zu, nur die Abzüge für geringe Belastung, Kochgelegenheit und gleichbeleibender Dienstort können, falls sie gerechtfertigt sind, geltend gemacht werden.
Creeper
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 22. November 2011, 18:05

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von Creeper »

Danke für deine exakte ausführung.
Ich habe mich jetzt noch weiter informiert und es scheint seit jahren gang und gebe bei der KaGes zu sein viel zu wenig Verpflegungsgeld zu zahlen. Im Jahr 2006 lief sogar mal eine sammelklage vor derm VfGH gegen die KaGes in dem den Zivildienern das Recht zugesprochen wurde, jedoch nicht das recht darauf das ihnen eigentlich zustehende Taggesgeld zu erhalten.

Link.: http://www.pressemeldungen.at/23492/bmi ... verfahren/

Ich habe jetzt den ganzen tag herrumtelefoniert und auch schon mit meinem vorgesetzten und dem Personchef des LKH's gesprochen, doch ich werde so wie es sich inder österreichischen Bürokratie anscheinend gehört von einer stelle und einer Telefonnummer zur anderen geschickt. Und niemand weis irgendwas von dem ganzen, alle meinen das Taggeld von 7,50€ sei ganz normal das bekommen alle KaGes Zivis. Anscheinend intresiert sich nicht jeder so für seine rechte wie ich was ich schade finde.

Nun wollte ich fragen ob du es sinnvoll findest wieder eine Sammelklage einzureichen falls ich noch mehrere Zivis der KaGef finde die das gleiche problem haben.

Ich bin wieder einmal vom österreichischen "rechtssystem" enttäuscht.

Mfg
Creeper
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 6
Registriert: Dienstag 22. November 2011, 18:05

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von Creeper »

WIEDER MAL EIN NACHTRAG

anscheinend ist es so das ich nur wenn ich krankenstand bin ansatzweise das an Verpflegungsgeld bekommen was Rechtlich vorgeschrieben wäre, denn an krankenstandstagen bekomme ich noch einmal 5,30€ zusätzlich. Will mich die KaGes motivieren nicht zu arbeiten oder was ? Wäre ja gescheiter dauerkrankenstand zu gehen, wenn da nicht diese Amtsärztlichen Überprüfungen und die 19 Tageregelung wären :lol:
Azby
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 862
Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von Azby »

Es gibt in Österreich keine Sammelklage in dem Sinn, wie das in den USA teilweise praktiziert wird. Du kannst nur einzelne Verfahren anstrengen, eine Anzeige gem § 67 ZDG würde ich jedenfalls machen, wenn offenkundig vorsätzlich zu wenig bezahlt wird.
superman7
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 4. Januar 2014, 12:12

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von superman7 »

Solltest du aber durchgehend zu mittelschwer belastenden Tätigkeiten herangezogen werden, wie dein Rechtsträger offensichtlich selbst behauptet, ist ein solcher Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt, da dieser nur für Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung vorgesehen ist.
Ohne Naturalien passt der Betrag auf jeden Fall nicht, mit Naturalien (zB nur Frühstück) müsste man nachrechnen, ich habe jetzt kurz nachgerechnet, ich komme in keiner Konstellation (zB alle Abzüge und weitere Mahlzeit wird in Naturalien erbracht) auf 7,50€ am Tag.

Bekommst du denn irgendwelche Naturalien? Abzüge sind nur für die in der Verordnung genannten Tatbestände möglich, dh., ein Abzug wegen _geringer_ körperlicher Belastung ist möglich, dabei sieht die Verpflegungsverordnung explizit vor, dass bis zu 10%, nicht unbedingt 10% abgezogen werden können. Für die Ermittlung eines gerechtfertigten Abzugs, muss das Ausmaß festgestellt werden, in dem du "überwiegend zu Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung" herangezogen wirst. Dabei geht es erstens darum, dass du überwiegend zu solchen gering belastenden Tätigkeiten herangezogen wirst und zweitens um das Ausmaß, um einen gerechtfertigten Abzug feststellen zu können.
Smile PleazZZZzzzZZZzzzz……
mmogoogle
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 3
Registriert: Freitag 17. Januar 2014, 08:29
Kontaktdaten:

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von mmogoogle »

Danke für deine exakte ausführung.Genau diese problem habe ich auch gehabt das ich egal in welcher konstellation einfach nicht auf die 7,50€ kam.
lourencohen
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 1
Registriert: Montag 31. März 2014, 08:46

Re: Tagessatz Hol- und Bringdienst

Beitrag von lourencohen »

This is very confusing to me. I have no idea why you are not getting the right amount for the "light work". You should ask the authorities for a clarification and make your work rates as a written format to make sure they are paying you correctly.
Antworten