Bekannte Frage - Verpflegungsgeld

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Homer Jay
Jungzivi
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Registriert: Mittwoch 18. Mai 2011, 20:39

Bekannte Frage - Verpflegungsgeld

Beitrag von Homer Jay »

Hallo zusammen:

diese Frage mehrfach diskutiert, ist auch in meiner Zivistelle (Lebenshilfe - Behinderten Wohnheim) aufgedaucht, allerdings mit, in meinen Augen, etwas anderen Aspekten.

Also, nach langer Recherche im ZiviForum, ist mir mittlerweile klar, dass ich sowieso Verpflegungsgeld zahlen muss allerdings kommt hinzu:

1) die Essenszeiten:
1.a) Habe ich Frühdienst, ab 8:00 (manchmal auch 6:30), muss ich den Kunden (Behinderte ist ein so negativ besetztes Wort) beim Frühstückmachen assestieren, ihnen das Essen machen und manche auch danach reinigen, bevor sie von einem Bus abgeholt werden
--> ich habe in dieser Zeit also keine Zeit überhaupt etwas zu mir zu nehmen (Getränk oder Nahrung)

1.b) Mittagessen gibt es bei uns unter der Woche nicht, die Kunden kommen erst zwischen 15:00 und 16:00 wieder ins Wohnheim zurück
--> auch dieses Essen gibt es nicht

1.c) bei Frühdienst dauert mein Dienst bis 16:30 (wenn ich um 6:30 starte bis 15:00)
--> ich kann somit auch das Abendessen nicht konsumieren

2) die Essenssituation:
2.a) Gilt eine Mahlzeit nur als Mahlzeit wenn ich mir nicht selbst etwas machen, also "bekocht" werde?
--> ich bin ein absolut inkompetener Koch (es wäre praktisch Lebensgefährlich mich selbst zu versorgen ;) ) und würde wenn nur Tiefkühlkost, Brote oder Salat zusammenbringen --> Frische und warme Mahlzeit?

2.b) Mir widerstrebt es mir selbst etwas aus dem Kundenkühlschrank zu kochen, da diese mehrere Krankheiten haben, sich nicht entscheiden können was sie essen wollen (alles angreifen) und keine Ahnung von Hygiene haben (Leben quasi von der Hand in der Hose in den Mund)
--> Wir, Behindertenbetreuer und Zivis, besitzen keinen abschließbaren Kühlschrank oder Gefrierfach, können uns somit nicht gegen diese Kontaminierung durch Keime schützen

2.c) die einzige warme Mahlzeit könnte es nur Abends (das nicht immer --> meistens kalte Platte oder Salat) oder Wochenends geben
--> im Fall von Wochenendsdiensten wäre es mir durchaus bewusst dass ich diese Mahlzeit zahlen müsste, allerdings die Hygiene ...

2.d) Bezüglich statt werden: ich bin dazu da den Kunden das Essen auszuhändigen und bei Bedarf Nachschlag zu geben.
--> Sprich es bleibt nicht immer etwas für mich übrig und wenn dann nur wenig und nicht mehr warm

2.e) Die letzte Frage: Bedeutet "frisch zubereitet", frisch im wahrsten Sinne des Wortes, aus den einzelnen Zutaten eben erst gekocht, gebraten usw. oder gilt selbst Tiefkühlessen als frisch?


Die restlichen Ärgernisse spar ich mir einmal, wie zb: dass die Behindertenbetreuer für ein Monat (selbes Essen) nur 17€ zahlen, uvm...
Es wäre mir eine große Hilfe wenn ihr mir sagen würdet was ihr davon haltet, auch wenn ihr diese Frage mittlerweile mit sicherheit schon tausendfach beantwortet habt.

Danke, Homer Jay
Azby
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Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54

Re: Bekannte Frage - Verpflegungsgeld

Beitrag von Azby »

Homer Jay wrote:
> Also, nach langer Recherche im ZiviForum, ist mir mittlerweile klar, dass ich sowieso
> Verpflegungsgeld zahlen muss allerdings kommt hinzu:

:?:
Nach langer Recherche müsste dir klar sein, dass du Verpflegungsgeld vom Rechtsträger _erhalten_ musst.


> 1) die Essenszeiten:
> 1.a) Habe ich Frühdienst, ab 8:00 (manchmal auch 6:30), muss ich den Kunden
> (Behinderte ist ein so negativ besetztes Wort) beim Frühstückmachen assestieren,
> ihnen das Essen machen und manche auch danach reinigen, bevor sie von einem Bus
> abgeholt werden
> --> ich habe in dieser Zeit also keine Zeit überhaupt etwas zu mir zu nehmen
> (Getränk oder Nahrung)

Wenn dir vom Rechtsträger kein Frühstück zur Verfügung gestellt wird, hast du schon mal für das Frühstück Anspruch auf Verpflegungsgeld.

> 1.b) Mittagessen gibt es bei uns unter der Woche nicht, die Kunden kommen erst
> zwischen 15:00 und 16:00 wieder ins Wohnheim zurück
> --> auch dieses Essen gibt es nicht

Dann hast du auch für das Mittagessen Anspruch auf Verpflegungsgeld.

> 1.c) bei Frühdienst dauert mein Dienst bis 16:30 (wenn ich um 6:30 starte bis 15:00)
> --> ich kann somit auch das Abendessen nicht konsumieren

Die Verpflegungsverordnung verlangt kein Abendessen. Es muss dir ein Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit zur Verfügung gestellt werden. Ist das nicht der Fall, hast du Anspruch auf Geld (16€ pro Tag wenn dir überhaupt keine dieser 3 Mahlzeiten zur Verfügung gestellt wird) bzw. grundsätzlich für Tage, an denen du frei hast.
Von den 16€ können allerdings 15% abgezogen werden, wenn du an einem gleichbleibenden Dienstort beschäftigt wirst (dh. wenn dein täglicher Dienst in der selben Gemeinde beginnt, wo er auch aufhört). Weitere 10% können abgezogen werden, wenn du "überwiegend zu Tätigkeiten herangezogen wirst, die mit geringer körperlicher Belastung verbunden sind". Nochmal 10% können abgezogen werden, wenn dir eine Kochgelegenheit, bestehend aus Herd, Backrohr (Mikrowellenherd) sowie Kühl- und Gefrierschrank zur Verfügung gestellt wird. Im schlimmsten Fall bekommst du also nur 10,40€ täglich, sofern keine Naturalverpflegung erfolgt.

> 2) die Essenssituation:
> 2.a) Gilt eine Mahlzeit nur als Mahlzeit wenn ich mir nicht selbst etwas machen, also
> "bekocht" werde?
> --> ich bin ein absolut inkompetener Koch (es wäre praktisch Lebensgefährlich mich
> selbst zu versorgen ;) ) und würde wenn nur Tiefkühlkost, Brote oder Salat
> zusammenbringen --> Frische und warme Mahlzeit?

Was meinst du jetzt?
Beziehst du das auf § 4 Abs. 2 Z 3 Verpflegungsverordnung, also dem 10%igen Abzug, wenn dir die Zubereitung frischer Speisen ermöglicht wird?
Nochmal: Dein Rechtsträger ist verpflichtet, dich zu verpflegen. Tut er das in Form von Essen, das du vor Ort konsumieren kannst, kommt er dieser Pflicht nach. Bekommst du kein Essen, muss er dir Geld auszahlen. Du kannst mit dem Geld machen, was du willst. Du kannst es für Süßigkeiten ausgeben, du kannst dir auch, sofern das durch das Verpflegungsgeld finanzierbar ist, Luxusspeisen kaufen.

> --> im Fall von Wochenendsdiensten wäre es mir durchaus bewusst dass ich diese
> Mahlzeit zahlen müsste, allerdings die Hygiene ...

Warum solltest du für die Naturalverpflegung zahlen? Der Rechtsträger muss dir die Naturalverpflegung zur Verfügung stellen oder das Geld auszahlen. Wenn er dir das Geld auszahlt, steht es dir frei, wofür du es ausgibst. Du kannst also nicht gezwungen werden, das ausbezahlte Verpflegungsgeld erst wieder in deiner Einrichtung für Essen auszugeben. Wenn dir kein Geld ausbezahlt wird, muss das Essen für dich kostenlos sein.

Es wäre gut, wenn du deine Fragen etwas konkretisieren könntest. Ich verstehe nämlich nicht ganz, worauf du hinaus willst. Auf der einen Seite redest du vom Verpflegungsgeld, auf der anderen Seite sprichst du davon, dass du was für das Essen in deiner Einrichtung zahlen musst...
Homer Jay
Jungzivi
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Re: Bekannte Frage - Verpflegungsgeld

Beitrag von Homer Jay »

Erstmal vielen dank für deine Antwort.

Im Prinzip hast du mir mittlerweile alle Fragen beantwortet die ich gestellt habe.
Ich habe dur dargelegt, dass ich eigentlich kein Essen (außer Wochenends) zur Verfügung gestellt bekomme und das die Naturalverpflegung (Zutaten --> Snacks) die zur Verfügung steht aus meiner Sicht nicht annehmbar ist.
Mit "Essen bezahlen" meine ich die Nicht-Auszahlung des Verpflegungsgeldes, die diese Mahlzeit betrifft.

Meinst du auch mit Naturalverpflegung zur Verfügung stellen, dass wenn der Rechtsträger die Zutaten für eine Mahlzeit zur Verfügung stellt, er annehmnen kann, dass ich Mahlzeiten für mich daraus kochen könnte/sollte ? (Nicht-Auszahlung des Verpflegungsgeldes)

Ich hoffe dich stört nicht, dass ich Fragen vielleicht mehrmals stelle, ich will die Verpflegungsgeldsituation nur richtig verstehen und stehe jus-bildungsmäßig auf sehr wackeligen Beinen.
Homer Jay
Azby
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Re: Bekannte Frage - Verpflegungsgeld

Beitrag von Azby »

Die Verpflegungsverordnung verlangt, dass dir der Rechtsträger Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit zur Verfügung stellt (oder entsprechend Geld auszahlt). Die blanken Zutaten allein bilden noch keine Mahlzeit. Dass du dir das Essen selbst zubereiten musst, entspricht also eindeutig nicht der Verpflegungsverordnung. Wäre es doch zulässig, müsste die Zubereitungszeit jedenfalls als Dienstzeit anzusehen sein, denn du würdest dann beim Kochen Aufgaben des Rechtsträgers erfüllen.
Homer Jay
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Re: Bekannte Frage - Verpflegungsgeld

Beitrag von Homer Jay »

@Azby: Vielen dank für deine Hilfe und dein Wissen.
Du hast mir sehr geholfen, Danke,

Homer Jay
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