Hallo,
ich hoffe das sich hier jemand mit dem Rechtlichen bzw. mit dem Waffenverbot auskennt.
Da ich seit mehreren Jahren als freiwilliger RK-Mitarbeiter tätig war entschied ich mich für den Zivildienst.
Jetzt, 3 Monate vor dem Ende des ZVD würde ich gerne die Polizeischule machen.
Weiß jemand welche Möglichkeiten es gibt, das Waffenverbot ungültig zu machen?
(Umstieg auf BH möglich, Abbruch und GWD machen, .....)
Das Waffenverbot gilt doch auch für die Polizeischule oder?
DANKE
lg
Waffenverbot Polizeischule?
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- Jungzivi
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Re: Waffenverbot Polizeischule?
Vermutlich gilt das Waffenverbot für die Polizei eigentlich nicht, ist aber eine gesetzliche Streitfrage. Praxis ist jedoch, dass du im Moment als Ex-Zivi nicht Polizist werden kannst, da die Polizei als Voraussetzung den abgeschlossenen GWD verlangen (zumindest von den Männern).
Nach Beendigung des Zivildienst gibt es derzeit keine (legale, einfache) Möglichkeit die Zivildiensterklärung ungültig zu machen, außer die Polizei würde dich einfach so in den Dienst nehmen. Das tun sie aber nicht. Während dem Zivildienst, solange du aktiv im Dienst bist, ruht die Möglichkeit die ZD-Erklärung zu widerrufen.
Auf behördlich anerkannten Schießplätzen gilt das Waffenverbot nicht, daher vermutlich auch nicht in der Polizeischule. Aber die bringt dir ja nichts, wenn du dann nicht Polizist werden kannst...
Nach Beendigung des Zivildienst gibt es derzeit keine (legale, einfache) Möglichkeit die Zivildiensterklärung ungültig zu machen, außer die Polizei würde dich einfach so in den Dienst nehmen. Das tun sie aber nicht. Während dem Zivildienst, solange du aktiv im Dienst bist, ruht die Möglichkeit die ZD-Erklärung zu widerrufen.
Auf behördlich anerkannten Schießplätzen gilt das Waffenverbot nicht, daher vermutlich auch nicht in der Polizeischule. Aber die bringt dir ja nichts, wenn du dann nicht Polizist werden kannst...
mfg
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- Jungzivi
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Re: Waffenverbot Polizeischule?
Das (im Verfassungsrang stehende) Waffenverbot im ZDG gilt unbeachtet der Ausnahme für zugeteilte Dienstwaffen im WaffG. Angeblich ändert sich da grad was, nix genaues weiss man nicht.
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Re: Waffenverbot Polizeischule?
Gunter hat geschrieben :
> Das (im Verfassungsrang stehende) Waffenverbot im ZDG gilt unbeachtet der
> Ausnahme für zugeteilte Dienstwaffen im WaffG.
Das Waffenverbot im ZDG steht nicht im Verfassungsrang. Eine Ausnahme für zugeteilte Dienstwaffen hätte mE Vorrang (lex specialis), sonst dürfte der Staat seinen eigenen Beamten/VB keine Waffe geben, was widersinnig wäre. Das Waffenverbot im ZDG ist schon deshalb gleichheitswidrig, weil es nur Männer betrifft. Frauen fragt man nicht einmal nach dem, was bei Männern angeblich ein Waffenverbot erforderlich macht, also kann es nicht so wichtig sein.
> Das (im Verfassungsrang stehende) Waffenverbot im ZDG gilt unbeachtet der
> Ausnahme für zugeteilte Dienstwaffen im WaffG.
Das Waffenverbot im ZDG steht nicht im Verfassungsrang. Eine Ausnahme für zugeteilte Dienstwaffen hätte mE Vorrang (lex specialis), sonst dürfte der Staat seinen eigenen Beamten/VB keine Waffe geben, was widersinnig wäre. Das Waffenverbot im ZDG ist schon deshalb gleichheitswidrig, weil es nur Männer betrifft. Frauen fragt man nicht einmal nach dem, was bei Männern angeblich ein Waffenverbot erforderlich macht, also kann es nicht so wichtig sein.