[ORF] Zivildiener billigst "abgespeist"?

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Z@BPDWIEN
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[ORF] Zivildiener billigst "abgespeist"?

Beitrag von Z@BPDWIEN »

Sendung Bürgeranwalt
Ungleich behandelt fühlt sich auch der ehemalige Zivildiener Thomas Bihlmayer aus Lauterach in Vorarlberg. Seit sechs Jahren streitet er um angemessenes Verpflegungsgeld für die Zeit, als er beim Roten Kreuz diente. Während Präsenzdienern pro Tag 16 Euro zugestanden werden, wenn sie nicht in der Kaserne essen können, will man Zivildiener mit deutlich geringeren Beträgen abspeisen. Herr Bihlmayer fordert gleiches Recht für alle.
ORF2
Samstag 18.07.2008 17:30-18:15
Montag 21.07.2008 09:30-10:15 (Wdh.)
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wage
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Beitrag von wage »

War wirklich ein ganz netter Bericht zur Verpflegungssituation und die schon ewig dauernden Verfahren, aber das war bei Volksanwältin Mag. Stoisits auch nicht anders zu erwarten.

Das Bundesministerium für Finanzen ist auch kooperativ, was für zukünftige Verfahren vor den Höchstgerichten schon mal nicht schlecht ist.

Gut fand ich auch die Ankündigung die Verpflegungsgeldproblematik weiter zu verfolgen.
Bringt der Zivildienstpflichtige vor, dass es zweckmäßig wäre, wenn er "Akademiker, insbesonders Arzt ist", macht er damit keine Umstände geltend, die gemäß § 14 Abs. 2 ZDG zu berücksichtigen wären. VwGH 2001/11/0008 vom 26.02.2002
thobi
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Beitrag von thobi »

jap, die stoisits ist schon voll ok :)
jetzt bleibt nur zu hoffen, dass 1. alle ihre 180 euro zurückfordern, sofern sie sie bezahlt haben und dass 2. der vwgh zügig in unserem sinne entscheidet!
01-10-2001 bis 30-09-2002 Zivi @ ÖRK Vbg

Der Verfassungsgerichtshof hat [...] in der Beschwerdesache [...] gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres [...] beschlossen: Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

go for it, thobi! 8)
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

wage hat geschrieben:Das Bundesministerium für Finanzen ist auch kooperativ, was für zukünftige Verfahren vor den Höchstgerichten schon mal nicht schlecht ist.
-v bitte.

bzw.: Könnte jemand den Inhalt zusammenfassen? Oder gibt's das Teil gar wo zum Runterladen?
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beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
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philipp
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Beitrag von philipp »

Glaubt Ihr das wir die aktuellen Zivis es noch erleben das daß Verpflegungsgeld auf 16€ erhöht wird ???

Ich ehrlich gesagt glaubs net wirklich :cry: :(
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

MA2412 hat geschrieben:bzw.: Könnte jemand den Inhalt zusammenfassen? Oder gibt's das Teil gar wo zum Runterladen?
Ich hab die Wh. der Sendung auf Video aufgezeichnet. Wenn mir wer erklärt, wie ich das online bringe, mach ich's gerne. (Urheberrechtsschützer schaut's kurz weg, es geht um einen guten Zweck.)
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Mah i könnt ma auf den Schädel greifen, auf die Wiederholung hab i ja ganz vergessen!

Na, mir reichts eigentlich schon, wenn jemand den Inhalt zusammenfaßt. Was ist mit dem Finanzministerium los etc.

Hochladen: Hast Du's auf VHS? Das wird dann ... interessant *g* Da bräuchtest sie richtigen Kabel um den Recorder am PC anschließen zu können und die richtigen Programme, kenn mi da ned aus.
Wennst es digital aufgezeichnet hast geht's leichter.
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cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

MA2412 hat geschrieben:Na, mir reichts eigentlich schon, wenn jemand den Inhalt zusammenfaßt. Was ist mit dem Finanzministerium los etc.
Es wurde thobis Hürdenlauf durch die Instanzen kurz nachgezeichnet. Der eigentliche Aufhänger des Beitrags war die Frage, ob die 180,- Beschwerdegebühr beim VwGH nun zu zahlen seien oder nicht.

Der Lauf der Dinge in dieser Sache war offenbar ca. so:
thobi an VwGH: "bitte hier, meine Beschwerde"
VwGH an thobi: "bitte gern, macht dann 180,-"
thobi an VwGH: "bitte nein, siehe § 72 ZDG"
VwGH an thobi: "bitte sehr, uns wurscht."
VwGH an FA für Gebühren und Verkehrssteuern Wien: "bitte vom thobi 180,- + 90,- eintreiben"
FAfGebVSt an thobi per Bescheid: "bitte 270,-"
thobi an BMF per Berufung: "bitte, das FAfGebVSt spinnt"
alternativ
thobi an UFS per Berufung: "bitte, das FAfGebVSt spinnt"
BMF an thobi per Berufungsentscheidung: "bitte, Sie haben recht"
alternativ
UFS an thobi per Berufungsentscheidung: "bitte wer spinnt hier, zahlen oder Pfändung"
Im Effekt steht VfGH mit BMF gegen VwGH mit UFS.

Statt dass sie sich das wie Männer unter der Brücke ausmachen, löst das für die Einhebung der Gebühr zuständige BMF den Kuddelmuddel, indem es die Möglichkeit nützt, aufgrund der verwickelten Rechtsansichten und vermutlich gestützt auf § 236 BAO wegen Unbilligkeit die Gebühr nachzusehen (d.h. auf die Einhebung zu verzichten); dieses Vorgehen ist allerdings an einen entspr. Antrag des Schuldners gebunden.

Ferner wurde berichtet, dass der Tagsatz für Präsenzdiener per Änderung des HGG auf 16,- angehoben wurde (das sind +18%!), während der Tagsatz für die Zivis bis jetzt bei 13,60 steht.


EDIT:
Einschlägig ist evtl. auch noch diese VO: BGBl. II Nr. 435/2005
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cdhahn
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Nächste "Bürgeranwalt"-Sendungen

Beitrag von cdhahn »

Sa, 6. Sept. (Wh.: Mo. 8. Sept.)
und
Sa, 13. Sept. (Wh.: Mo, 15. Sept.)

Mal sehen, ob's da was Neues in thobis Fall gibt.

http://tv.orf.at/buergeranwalt
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masc
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Beitrag von masc »

hi!

soweit ich das verstanden habe, darf man von öffentlich ausgestrahlten sendungen zum privaten und nichtkommerziellen bedarf sendungen aufzeichnen und kopien herstellen (UrhG § 76a abs. 3). wer also diesen beitrag in diesem sinne sehen möchte, schickt mir bitte eine kurze PN.

und cdhahn gebührt der dank.

bye...masc.

ps bitte sagt mir, wenn das rechtliche doch etwas anders ist...
fubar
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Beitrag von fubar »

Ja aufzeichnen und Kopien erstellen sicher, darfst du von all deinen Medien machen, Weitergabe ist da etwas anderes.
Bezweifle dass du da jetzt vom ORF verklagt wirst.
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Ich denke einmal, daß es was anderes ist, wenn masc die Kopie nur privat weitergibt als wenn er sie öfffentlich zugänglich macht.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Sehr informativ das ganze.

Frage nebenbei:
Ist irgendein Verfahrne vor dem VfGH noch anhängig, um die Gebührenfrage endgültig zu lösen?
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wage
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Beitrag von wage »

http://www.volksanwaltschaft.at/aktuell ... 9-7-08.htm

Schlechterstellung von Zivildienern gegenüber Präsenzdienern bei Verpflegungsgeld / Eingabengebühr für VwGH-Beschwerde gesetzwidrig?

ORF-Sendereihe „Bürgeranwalt“ – Ausstrahlung vom 19.7.2008

Haben Zivildiener, die nicht an ihrer Dienststelle essen können, den gleichen Anspruch auf angemessenes Verpflegungsgeld wie Präsenzdiener, die nicht in der Kaserne essen können? Dürfen Zivildiener, die unter großem körperlichen Einsatz Krankentransporte, Katastropheneinsätze und andere Dienste für die Allgemeinheit verrichten, bei der Zuerkennung des Verpflegungsgeldes schlechter gestellt werden als Heeresangehörige?

VAin Maga. Stoisits zeigt das seit Jahren dauernde Bemühen des ehemaligen Zivildieners Thomas B. um Gleichbehandlung mit Präsenzdienern stellvertretend für viele andere Fälle auf.

Dass in dem seit 6 Jahren währenden Rechtsstreit nunmehr vom Beschwerdeführer eine gesetzwidrige Eingabengebühr für eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gefordert wird, steht im Mittelpunkt dieser ORF-Darstellung.

Zur Vorgeschichte: Der Vorarlberger Zivildiener Thomas B. arbeitete 2001 / 2002 zwölf Monate als Sanitäter für das Rote Kreuz in Bregenz.

Sein Aufgabenbereich umfasste die Betreuung von Notfällen, deren Erstversorgung sowie Spitals- und Krankentransporte insbesondere nicht gehfähiger Patienten. Statt der vom Verfassungsgerichtshof zugestandenen € 13,60 (seit 1.1.2008: € 16) Verpflegungsgeld für Heeresangehörige bekam der Zivildiener jedoch lediglich € 5,92 pro Tag an Verpflegungsgeld ausbezahlt.

Das Rote Kreuz argumentierte, dass in der Dienststelle eine Küche für die Essenzubereitung zur Verfügung stünde und darüber hinaus die Einnahme von Mahlzeiten im Krankenhaus möglich sei.

Der Beschwerdeführer berief sich in dem durch die Instanzen gehenden Rechtsstreit darauf, dass die Einnahme des Mittagessens im Krankenhaus dienstbedingt zumeist nicht möglich sei. Wie auch vom Krankenhaus bestätigt, dürfen Frühstück und Abendessen darüber hinaus von Zivildienern im Krankenhaus gar nicht eingenommen werden.

Zuletzt wurde Thomas B. für eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde eine Eingabengebühr von € 180 vorgeschrieben. Dies widerspricht auch der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. Als sich der Beschwerdeführer darauf berief, dass Zivildiener gesetzlich von dieser Ein-gabengebühr befreit sind, wurde ihm vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern ein 50 %-iger Zuschlag vorgeschrieben.

VAin Mag.Stoisits hält vorab fest, dass es sich bei der Leistung von Wehrersatzdienst um harte Arbeit handelt. Die unterschiedliche Behandlung von Zivildienern und Präsenzdienern betreffend die Auszahlung von Verpflegungsgeld ist sachlich nicht gerechtfertigt. Die nicht ausbezahlte Differenzsumme an Verpflegungsgeld stellt für die betroffenen Zivildiener eine gewaltige Einbusse dar.

Der anwesende Vertreter des Finanzministeriums teilt mit, dass durch das Tätigwerden der Volksanwaltschaft betreffend die Gebührenfreiheit für die von Thomas B. an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Beschwerde eine Lösung gefunden wurde: Aufgrund eines formlosen Ansuchens an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern würde Nachsicht geübt werden. Thomas B. würde sich damit die Bezahlung der Eingabengebühr ersparen.

Für die anderen anhängigen Verfahren von Zivildienern kündigte der Vertreter des Finanzministeriums folgende Vorgangsweise an: Je nach Verfahrensstand werde die Eingabengebühr auf Antrag nachgesehen oder zurückgezahlt.

Für VAin Mag. Stoisits stellt dieses Ergebnis einen Erfolg der Tätigkeit der VA dar, der weit über den Einzelfall hinausgeht.

VAin Mag. Stoisits hofft, dass darüber hinaus die sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung betreffend die Höhe des Verpflegungsgeldes für Zivildiener und Präsenzdiener gesetzlich behoben wird. Das mit Beginn des Jahres 2008 auf € 16 pro Tag angehobene Verpflegungsgeld für Heeresangehörige sollte im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes auch für Zivil-diener auf den gleichen Betrag angehoben werden.
Bringt der Zivildienstpflichtige vor, dass es zweckmäßig wäre, wenn er "Akademiker, insbesonders Arzt ist", macht er damit keine Umstände geltend, die gemäß § 14 Abs. 2 ZDG zu berücksichtigen wären. VwGH 2001/11/0008 vom 26.02.2002
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Erinnerung: Bürgeranwalt

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Nächste Bürgeranwalt-Sendungen:
Sa. 6.Sept. und Sa. 13. Sept., 17:30, ORF2

Wiederholungen jeweils am folgenden Montag, 9:30
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
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