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Infos und Diskussionen rund um das Thema Verpflegungsgeld

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-caRty-
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Beitrag von -caRty- »

danke aber ich bin leider immer noch nicht schlauer als vorher :-(
-caRty-
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Beitrag von -caRty- »

danke aber leider bin ich jetzt auch nicht schlauer :-(

was meint ihr soll ich tun
- schaun, ob die das angebot bezahlen (was sie nicht tun werden)
oder vor gericht ziehen?
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

-caRty- hat geschrieben:was meint ihr soll ich tun
- schaun, ob die das angebot bezahlen (was sie nicht tun werden)
oder vor gericht ziehen?
Angesichts des Verfahrensrisikos scheint mir eine Bescheidbeschwerde vegeudete Zeit und Geld zu sein [meine persönliche Meinung].

Schreib einen höflichen Brief an RT, dass Du gern auf das ursprgl. Angebot zurückkommen würdest; Chancen bestehen m.E. keine großen, aber es kostet ja nur 0,55.
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-caRty-
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Beitrag von -caRty- »

na toll, jetzt ist mir hier im forum gepredigt worden dass ich auf jeden fall antrag auf feststellung machen soll und jetzt gehe ich unter umständen leer aus????
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Du gehst nicht nur unter Umständen leer aus, sondern nach Lage der Dinge sogar wahrscheinlich. Dass die 1100€ ein gutes Angebot sind, hätte dir nach kurzem Rechnen auch selber auffallen können.
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-caRty-
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Beitrag von -caRty- »

omg, verlass dich auf wen und du bist verlassen. ich könnt kotzen. danke für nix
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Beherrsch dich! Selber mitdenken ob das Angebot des Rechtsträgers akzeptabel ist wäre durchaus erlaubt gewesen.
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Beitrag von -caRty- »

er war net akzeptabel punkt aus. i hab ma nur leider zu viel von pseudogscheiten wichtigtuern einreden lassen thats it
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Sicher war das Angebot akzeptabel:

220 Arbeitstage: Naturalverpflegung plus 1,57€ überschüssiges Geld
142 freie Tage: 4,27€ Verpflegungsgeld
angebotene Nachzahlung: 1100€
Macht insgesamt 2051,74€ Verpflegungsgeld für 142 freie Tage, ein Tagsatz von nicht weniger als 14,45€.

Hier herumsumsen bringt wirklich niemanden weiter, noch dazu in einem solchen Ton.
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Beitrag von -caRty- »

LEIDER ist das alles auslegungssache, daher das problem
Cleveland
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Beitrag von Cleveland »

@scorch
seh ich auch so, das angebot war ein ziemliches entgegenkommen

@-caRty-
es ham sich jetzt mehrere leute die mühe gemacht, deinen fall nachzurechnen und nachzuvollziehen, und dir die lage zu erklären.
was willst du noch?
du willst wissen, ob du zum vwgh sollst? es ist ganz einfach: mach was du willst! gewisse entscheidungen muss man halt amal selbst treffen. aber deine chancen stehen sehr, sehr schlecht. noch schlechter, als bei deinem antrag auf feststellung
und warum bitte war das angebot von 1100€ nicht akzeptabel?

und dann darf ich dich doch sehr bitten, vom beleidigen mancher hier aktiver mitglieder abstand zu nehmen. du wurdest im herbst 2006 eindeutig darauf hingewiesen, dass bei dir nicht viel herausschauen wird:

Scorch schon am 26.9.2006:
Entweder du verhandelst noch weiter, oder du lässt es. Selbst mit korrekter Einberechnung der von dir bereits bezahlten Verpflegung wirst du aber nie wirklich viel Geld bekommen, da deine Einrichtung 22,5% abzieht. Ich will stark bezweifeln, dass sie von diesen Abschlägen Abstand nimmt. Dir wird wohl nur der Verwaltungsweg bleiben.
SpaceFlo ebendann:
Ich habe allerdings starke Zweifel, ob du das mit der Argumentation der Nicht-Naturalverpflegung (da sie dir wegen dem Essen ein vermindertes Verpflegungsgeld ausgezahlt hatten) beim VfGh durchbekommst.
ausserdem kann ich im betreffenden thread http://www.ziviforum.com/viewtopic.php? ... highlight=
kein posting finden, in dem dir jemand wirklich ausdrücklich empfiehlt, den verfahrensweg zu gehen
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

@Cleveland: Geht doch nichts über einen gründlichen Archivar. ;-)
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Scorch
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Beitrag von Scorch »

Scorch hat geschrieben:Ich habe mir nur den BMI-Bescheid angeschaut, der Rest ist mir zu viel.
Die Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Stimm es, dass du 4,27€ pro Tag erhalten hast, wobei an Arbeitstagen davon 2,70€ für Naturalverpflegung draufgegangen sind? Dann sieht meine Rechnung so aus:
220 Arbeitstage: Naturalverpflegung plus 4,27-2,70=1,57€ Übergenuss
142 freie Tage: 4,27€
Macht ein ausbezahltes Verpflegungsgeld von 220*1,57€ + 142*4,27€ = 951,74€.
Anspruch hättest du, wie das BMI richtig berechnet (sofern die Abschläge stimmen): 1506,62€
Nachzuzahlende Differenz: 554,88€
Es ergibt sich also genau eine Diskrepanz von 220*2,70€ zwischen meiner Berechnung und jener im BMI-Bescheid (dort -39,12€).
Dies beim VwGH zu erstreiten könnte durchaus Aussicht auf Erfolg haben, wenn natürlich auch mit einem saftigen Verfahrensrisiko.
Wie ich in diesem Thread bereits geschrieben habe: du kannst immer noch zum VwGH gehen, weil dir die Naturalverpflegung quasi doppelt abgezogen wird und dir dadurch 554,88€ Nachzahlung entgehen. Das kann durchaus funktionieren, aber ein Risiko besteht natürlich. Ich habe mich in meinem eigenen Verfahren nicht vor den VwGH getraut.
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