plötzlich mehr als 50 Euro weniger Verpflegungsgeld
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plötzlich mehr als 50 Euro weniger Verpflegungsgeld
Ich habe unterschrieben, dass ich mit 306 Euro Verpflegungsgeld pro Monat einverstanden bin. Für Oktober bekam ich auch die genannte Summe, für November bekomme ich um mehr als 50 Euro weniger, nämlich 255,6 Euro!?! Kann mir das jemand erklären wieso das so ist? Ich mein es sind Feiertage im November, aber das kann mir doch nicht vom Verpflegungsgeld abgezogen werden (im Oktober war ja auch der Nationalfeiertag)... Weiß jemand warum das so ist? Sonst setz ich mich nämlich morgn mit meiner Dienststelle in Verbindung.
Re: plötzlich mehr als 50 Euro weniger Verpflegungsgeld
Siche besser als alle Spekulationen.luggggi hat geschrieben:Sonst setz ich mich nämlich morgn mit meiner Dienststelle in Verbindung.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bekommst du eine Naturalverpflegung oder gibt es sonst etwas, das außerordentlich schwanken könnte? Hast du vielleicht Urlaub?
Ansonsten kann's das nicht sein. 255,6€ entsprechen 8,52€ am Tag, weniger als selbst bei ungünstigster Anwendung der Verpflegungsverordnung möglich wäre.
Ansonsten kann's das nicht sein. 255,6€ entsprechen 8,52€ am Tag, weniger als selbst bei ungünstigster Anwendung der Verpflegungsverordnung möglich wäre.
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ich glaub ich weiß den Grund. Wir haben während der Theorie 12x Mittagessen bekommen und wenn man die abgezogene Summe durch 12 teilt, erhält man 4,20 Abzug pro Tag. Allerdings haben wir zu Beginn unterschreiben, dass wir mit 306 Euro Verpflegung einverstanden sind, außerdem hat niemand was gesagt, dass wir dafür weniger bekommen und es sind nicht einmal alle hin weils essen nicht gerade berauschend war ums mal vornehm auszudrücken ...
Was steht genau auf dem unterschriebenen Zettel drauf? Wenn es heißt, dass ihr monatlich den Fixbetrag von 306€ erhaltet, dann soll der Rechtsträger brausen gehn. Wozu wird sonst ein Wisch unterschrieben, wenn sich die Einrichtung selbst nicht daran hält? Dass ihr in der Ausbildung Naturalverpflegung erhaltet, hätte längst im Vorhinein klar sein müssen. Nun erst rückwirkend dafür Essensgeld zu streichen kann nicht sein.
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