Ich habe heute Post vom BMI bekommen:
http://www.sendspace.com/file/8pyp76
http://www.sendspace.com/file/nh1pcp
http://www.sendspace.com/file/lwwh6d
(ich würde es ja bei imageshack hochladen, doch da bekomme ich immer einen time-out Error)
Irgendwie ein komischer Einspruch, nimmt keinen direkten Bezug auf den Spruch. Dass die Lebenshilfe kein Begleitschreiben erhalten hat finde ich zwar zweifelhaft aber möglich. Allerdings denke ich kaum, dass ich der einzige ex-Zivi der LH Vorarlberg bin, der bis zur ZISA gegangen ist, von dem her hätte die LH also wissen müssen, was zu tun war (ist hier jemand der bei der LH Vlbg. war, der das gleiche Verfahren durchgemacht hat?). Ich denke aber nicht, dass ich darauf herumreiten sollte.
Da sich die Herren wieder mal nicht die Mühe gemacht haben, sich mit meinem speziellen Fall zu beschäftigen, sollte ich keine Mühe haben, die Argumente zu entkräften. Hier das Schreiben, das ich aufgesetzt habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Ihrem Schreiben vom 28. August 2007 haben Sie mich gebeten auf das Schreiben der Lebenshilfe Vorarlberg Stellung zu beziehen.
Die Herren Dr. B und Dr. S weisen in ihrem Schreiben vom 29. Mai 2007 darauf hin, dass es Zivildienern im Frühdienst möglich war Frühstück einzunehmen. Dies mag schon stimmen (kann ich persönlich nicht beurteilen), ist aber für meinen Fall völlig irrelevant, da ich in meinen 12 Monaten Zivildienst genau zwei Mal Frühdienst hatte (ein Mal am 24. Dezember 2000, also außerhalb des relevanten Zeitraumes, und ein Mal irgendwann im August 2001 um einen anderen Zivildiener, der als Urlaubsbetreuung ins Burgenland fuhr, von zu Hause abzuholen). Wie in meinem Schreiben an die ZISA aufgeführt (und von meinem damaligen Kollegen Johannes R schriftlich bestätigt wurde) waren meine Dienstzeiten 15.30 Uhr bis 21.30 Uhr an Werktagen und 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr an Wochenend- und Feiertagen. Wie ich weiters schon an die ZISA geschrieben habe, waren die Frühstücks um 10.00 Uhr im Wohnheim bereits beendet. Weiters hat der Rechtsträger in seinem Fragebogen an die ZISA geschrieben hat: "Zivildienern wurde in dienstfreien Zeiten nicht abverlangt, im Wohnhaus zu essen / hätte Erholungseffekt geschmälert" (den dortigen Zusatz mit der Verpflegungspauschale kann ich nicht nachvollziehen, der Rechtsträger hat dazu keine weiteren Angaben gemacht). Ergo gibt der Rechtsträger selber zu, dass ein Abschlag bzgl. Frühstück nicht zulässig ist.
Das Abendessen war keine "warme Hauptmahlzeit", die Hauptmahlzeit bekamen die Betreuten zu Mittag verabreicht (an Werktagen in den Werkstätten, also außerhalb des Wohnheimes, und an Wochenend- und Feiertagen in den Wohnhäusern), zu Abend gab es bestenfalls eine "kleine Jause", typische Beispiele waren zwei belegte Brote oder ein kleiner Salat. Der Umfang des Essens (der im übrigen kein Teil des Spruches der ZISA war) war daran angepasst, dass alle Betreuten mit Gewichtsproblemen (ich nehme an auf Grund von teils starker Medikationen) zu kämpfen hatten. Als Getränk gab es an Werktagen nur Leitungswasser, was ich nicht als Teil einer angemessenen Verpflegung bezeichnen würde.
Die "kleine Jause" gegen 16.30 Uhr fand nicht statt (wiederum wegen den Gewichtsproblemen), es gab nur Kaffee.
An Wochenenden gab es keine Vollverpflegung, mein Dienst begann nach der Beendigung des Frühstückes.
In der Zeit, als ich meinen Zivildienst geleistet habe, gab es keine "Feedbackrunden", in denen die Zivildiener über die Verpflegungssituation befragt wurden.
Wie in meinen bisherigen Schreiben erwähnt, waren die Dienstzeiten zwischen den verschiedenen Dienststellen nicht ident. Der entscheidende Punkt ist, dass in meiner Einsatzgruppe keine Frühdienste zu erledigen waren (ergo: kein Frühstück).
Entgegen der Meinungen der Herren Dr. B und Dr. S führt, vor allem für einen ungeschulten Zivildiener, die psychische Belastung auf Grund der ständigen Aggressionssituation (siehe mein Fragebogen an die ZISA) zu physischer Belastung. Als Vergleich dazu listet das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) unter dem Begriff "Schwerarbeit" Tätigkeiten die "unter körperlich oder psychisch besonders belastender Bedingungen erbracht werden" auch die "berufsbedingte Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf". Da es sich bei den im Wohnhaus Hohenemy Radetzkystraße größtenteils um Personen mit sozialen Störungen (sprich hohe Gewaltbereitschaft) handelte, kann man hier durchaus von besonderem Pflegebedarf sprechen.
Weiters möchte ich anmerken, dass ich etwas verwundert bin, dass die Lebenshilfe Vorarlberg gegen keinen speziellen Punkt des Spruches der ZISA (mit Ausnahme des Abschlages wegen "leichter körperlicher Arbeit") Einspruch eingelegt haben. Bis auf den letzten Punkt des Schreibens bezieht sich keiner auf die ZISA Feststellung.
Außerdem bitte ich zu berücksichtigen, dass weder Herr Dr. B noch Herr Dr. S sich irgendwann in meiner Zivildienstzeit im Wohnhaus Hohenems Radetzkystraße aufhielten (jedenfalls meines Wissens nach) und dass sie bei Ihren Aussagen (wie auch Frau Wirth im ursprünglichen Fragebogen der ZISA) auf keine einzige Person berufen, die damals im Wohnhaus Hohenems Radetzkystraße tätig war, sondern nur allgemeine Aussagen der Form "bei den Wohnhäusern der Lebenshilfe ist es üblich ..." tätigen. Die Lebenshilfe Vorarlberg betreibt (laut Grafik auf der Homepage des Rechtsträgers) 18 Wohnhäuser, die meisten wohl mit mehreren Gruppen (in meinem Haus gab es etwa zwei Gruppen, Großanlagen wie Batschuns haben aber sicher mehr), die alle ihre individuellen Abläufe und Regeln haben. Ich hingegen habe an die ZISA die schriftliche Stellungnahme von Herrn Johannes R, zur selben Zeit in der selben Einrichtung wie ich Zivildiener, vorgelegt. Herrn R kann man meines Erachtens als unabhängige Person in diesem Verfahren errachten, da er erstens selber (wie er mir mitgeteilt hat aus persönlichen Gründen, er habe mit der Zivildienstzeit abgeschlossen) nicht zur ZISA gegangen ist und zweitens in keinem Bezug zu mir (ich habe im Zeitraum September 2001 (Ende unseres Zivildienstes) – März 2007 (Kontakaufnahme meinerseits bzgl. meines ZISA Verfahrens) keinen Kontakt zu ihm gehabt).
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ich sollte das am Montag abschicken, irgendwelche Kommentare dazu?
Mein BMI Verfahren
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Re: Mein BMI Verfahren
Vorschlag: "was keine angemessene Verpflegung darstellt." (Nicht Deine Meinung, sondern ein Fakt.)Robert S hat geschrieben:Als Getränk gab es an Werktagen nur Leitungswasser, was ich nicht als Teil einer angemessenen Verpflegung bezeichnen würde.
Hier würde ich noch die Schlussfolgerung ziehen: ... daher liegt anstrengende Tätigkeit vor und der Abzug für leichter körperliche Belastung ist nicht gerechtfertigt.Robert S hat geschrieben:Da es sich bei den im Wohnhaus Hohenemy Radetzkystraße größtenteils um Personen mit sozialen Störungen (sprich hohe Gewaltbereitschaft) handelte, kann man hier durchaus von besonderem Pflegebedarf sprechen.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.