cdhahn hat geschrieben:
Dass uns der Seibert jetzt lieber mag als vor drei Wochen, darauf würd ich keinen Pfifferling verwetten.
Eher geht's um den schnöden Mammon: Für jedes Verfahren, wo das BMI pfuscht, riskieren sie das VfGH-Verfahren zu verlieren und zusätzlich zu ihren eigenen Kosten den Anwalt des Zivis zahlen zu müssen (wie hier ausgeführt): bei 500 Zivis eine schlappe Million Euro.
ok das stimmt schon - aber es kann schon gut sein, dass der seibert mittlerweile drauf gekommen ist, dass die "geldgierigen" zivis auch nicht auf der nudelsuppen dahergeschwommen sind und sich nicht alles reindrucken lassen.
seibert geht es sicher auch nicht um anwaltskosten oder verfahrenslängen sondern einzig und allein um seine eigene haut. und wenn der vfgh irgendwo verfahrensfehler feststellt, dann fällt das im endeffekt auf den seibert selbst zurück - und das will er halt vermeiden denk ich!!!
hr. seibert hat mir während dem gepräch erzählt, dass die ganze sache für ihn auch sehr neu ist - er ist schon seit über 25 (?) jahren beim BMI, aber das ist das erste mal, dass er zeugenaussagen aufnehmen muss...
kann sein, dass er sich dafür seine umgangsformen auch erst antrainieren musste
wie schon an anderer stelle erwähnt: meine einvernahme verlief komplett sachlich und recht angenehm
donRob hat geschrieben:
wieso sinds bei solaia78 € 2.120,89 und bei darth_zivi € 2.059,04, das leuchtet mir nicht ganz ein.
solaia war von feb01 bis jan02 beim ASBÖ
darth_zivi von juni01 bis Mai02
anfang 02 ist (im zuge der euro-einführung) das verpflegungsgeld von ca. ÖS80 umgerechnet ca. 5,79 auf 6 Euro erhöht worden.
deswegen hat dath_zivi damals 4 monate lang mehr ausbezahlt bekommen - und bekommt deswegen jetzt weniger nachgezahlt.
donRob hat geschrieben:ich war von okt.03 bis sep.04 beim ASB und hab damals von der ZISA ein agebot über 2.070,96 erhalten. wie erklärst du dir das?
2004 war ein schaltjahr - daher hattest du einen tag mehr dienst als darth_zivi
aber mal im ernst: es wird nach tagen (nicht nach monaten) berechnet. daher kann es sein, dass du vielleicht 2-3 dienstage mehr hattest. wenn der dienst zb erst am 3. okt begonnen hat (weil 1. u. 2. wochenende war) dann hatte das "dienstjahr" nur 363. - daher ergeben sich diese leichten abweichungen. sollte aber alles in einem rahmen von (ich sag mal). +-20€ liegen.
oder sie haben sich bei der umrechnung von schilling auf euro verrechnet. Ist bei mir sowohl dem WRK als auch der ZISA "passiert".
- Natürlich zu meinen ungunsten!
ich hab das mal nachgerechnet, es stimmt bei mir auf jeden fall:
366 Tage à € 11,56 = € 4.230,96
abzgl. bereits bez.
Verplflegungsgeldes
(12 Monate à € 180,-) € 2.160,00
___________________________
vermögensrechtlicher
Anspruch in Höhe von € 2.070.96
========================
Heute telefonisch von der Rechtsvertretung des ASBÖ erfahren:
* Da es sich beim BMI-Bescheid um keinen Leistungsbescheid handelt, sieht sich der ASBÖ durch diesen nicht zu einer Folgehandlung, ie. einer Überweisung veranlasst
* Es bedarf daher jedenfalls einer erneuten Zahlungsaufforderung + Übermittlung der Kto.nr, bevor der ASB etwas überweist
* Der ASBÖ hat keine Bescheidbeschwerde beim VfGh erhoben [Das sind sehr gute Neuigkeiten fürs eigene Kostenrisiko vorm Vfgh, Anm.]
phmx hat geschrieben:* Da es sich beim BMI-Bescheid um keinen Leistungsbescheid handelt, sieht sich der ASBÖ durch diesen nicht zu einer Folgehandlung, ie. einer Überweisung veranlasst
Der ASBÖ soll einmal das Zivildienstgesetz-Übergangsrecht lesen. Da steht klipp und klar, daß er binnen sechs Wochen nach Bescheidzustellung zu zahlen hat.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
§1 Abs. 3 Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006:
Besteht zwischen dem Anspruchsberechtigten und dem Rechtsträger keine Übereinstimmung über die Höhe der nach Abs. 2 abzugeltenden Ansprüche, hat der Rechtsträger auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Kommt eine solche nicht zu Stande und nimmt der Rechtsträger eine Abgeltung nicht vor, stellt die Zivildienstserviceagentur auf Antrag des Anspruchsberechtigten die Höhe fest. Ein solcher Antrag ist bis zu vier Wochen nach Ablauf der Frist nach Abs. 2 zu stellen. Dem Rechtsträger kommt in diesem Verfahren Parteistellung im Sinne des § 8 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2004, zu. Im Falle einer rechtskräftigen Feststellung hat der Rechtsträger die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten.
[Alle Angaben ohne Gewaehr]
Danke liebe OEVP und SPOE fuer die jahrelange Verarschung der Zivis!
So einfach könnt's sein. Warum plagen sich dann so viele mit Exekutierbarkeitsbescheinigung usw. herum? Das Gesetz regelt ja explizit, dass auch ein Feststellungsbescheid ausreicht.
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
Weil Du auf zivilgerichtlichem Weg ein Exekutionsvf. anstrengen musst, um die Zahlung letztendlich zu erzwingen, und dafür als erstes diese Ex.bestätigung brauchst.
Interessanterweise reichte bisher anscheinend das Anfordern dieser Bestätigung aus, dass die Behörde dem RT so Dampf machte, dass der RT dann rasch zahlte. Offenbar wollen auch die Behörden um jeden Preis vermeiden, dass tatsächlich ein Zivi Exekution gegen seinen RT führt.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
cdhahn hat geschrieben:Weil Du auf zivilgerichtlichem Weg ein Exekutionsvf. anstrengen musst, um die Zahlung letztendlich zu erzwingen, und dafür als erstes diese Ex.bestätigung brauchst.
Das bezweifle ich. Wie gesagt: das ZDG-ÜR sagt explizit, dass ab Ausstellung eines Feststellungsbescheids (nicht Leistungsbescheids) innerhalb von 6 Wochen zu zahlen ist. Eine Exekutierbarkeitsbestätigung dürfte deshalb nicht nötig sein, um notfalls auf dem Zivilweg das Geld zu erstreiten.
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
Aber wenn nach 6 Wochen nicht gezahlt wird, wird offensichtlich gegen die Verordnung verstoßen: Als könnte man mit einer Anzeige dem Rechtsträger Beine machen?