ASBÖ Hollergasse - BMI Bescheid ist gekommen!
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- darth_zivi
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ASBÖ Hollergasse - BMI Bescheid ist gekommen!
gerade war der postbote da:
die Berufung des ASBÖ ist abgewiesen worden, sprich die Kochgelegenheits- und außerhalb der Dienstzeiten anwesend sein Sache wurde vom BMI abgeschmettert.
Das schärfste: der ASB hat (in meinem Fall) wegen fehlen eines Verbes im ZISA-Bescheid berufen, wodurch angeblich der bescheid nicht mehr klar ersichtlich wäre...
was mich nur wundert: im Bescheid wird zwar lang und breit die sache mit der hausordnung erklärt - aber nirgends steht festgehalten, dass die vom ASBÖ angegebenen kochgelegenheiten nicht für uns zugänglich waren und dass die küche in 2.18 nicht ausreichend war...
die 15% dienstort-sache bleiben leider aufrecht
die Berufung des ASBÖ ist abgewiesen worden, sprich die Kochgelegenheits- und außerhalb der Dienstzeiten anwesend sein Sache wurde vom BMI abgeschmettert.
Das schärfste: der ASB hat (in meinem Fall) wegen fehlen eines Verbes im ZISA-Bescheid berufen, wodurch angeblich der bescheid nicht mehr klar ersichtlich wäre...
was mich nur wundert: im Bescheid wird zwar lang und breit die sache mit der hausordnung erklärt - aber nirgends steht festgehalten, dass die vom ASBÖ angegebenen kochgelegenheiten nicht für uns zugänglich waren und dass die küche in 2.18 nicht ausreichend war...
die 15% dienstort-sache bleiben leider aufrecht
there is no gravity - the world sucks
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Die haben eine eigenwillige Logik, welche Berufungen sie zuerst bearbeiten. Ich warte nämlich schon seit 5. Januar.
Vermutlich hängt die Wartezeit davon ab, wie schwer man die einzelnen Argumente niederbügeln kann.
Vermutlich hängt die Wartezeit davon ab, wie schwer man die einzelnen Argumente niederbügeln kann.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
die werden doch hoffentlich alle berufungen vom asb zur gleichen zeit bearbeiten...MA2412 hat geschrieben:Die haben eine eigenwillige Logik, welche Berufungen sie zuerst bearbeiten. Ich warte nämlich schon seit 5. Januar.
Vermutlich hängt die Wartezeit davon ab, wie schwer man die einzelnen Argumente niederbügeln kann.
Anwälte eben ... jede Mücke, die man zu einem Elefanten schwafeln kann, ist denen hochwillkommen. Ich hab den Verdacht, da geht's oft einfach um die prinzipielle Befriedigung, ohne Blick auf die Verhältnismäßigkeit.solaia78 hat geschrieben:Andererseits, wenn die schon gegen ein fehlendes Verb berufen, scheinen sie doch sehr verzweifelt zu sein...
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
- darth_zivi
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da passieren wirklich absoderliche dinge im bmi. Ich bzw wir vom WRK waren ja doch einige wochen vor den ASBlern bei Dr. Seibert Aussagen machen. Ich hätte ja gedacht, dass es dann recht schnell geht und ich meinen Bescheid 1-2 wochen später bekomme - und hätte erwartet, dass einfach der zisa-bescheid bestätigt wird.
ich warte noch immer - keine ahnung was das bmi noch bearbeiten muss!
vielleicht fahr ich mal wieder zu hr. hamp und nehme nochmals akteneinsicht!
bzw. werd ich auch mal wieder nachfragen weil ja laut anderem tread eine "unterbrechung" der verfahren im raum steht - was immer diese unterbrechung ist!
ich warte noch immer - keine ahnung was das bmi noch bearbeiten muss!
vielleicht fahr ich mal wieder zu hr. hamp und nehme nochmals akteneinsicht!
bzw. werd ich auch mal wieder nachfragen weil ja laut anderem tread eine "unterbrechung" der verfahren im raum steht - was immer diese unterbrechung ist!
wherever you go - there you are
Hi darth zivi,
hab heut auch meinen bmi bescheid erhalten. war ja fast zur selben zeit wie du beim asbö, hatte aber einspruch gegen den bescheid der zisa eingelegt. eigentlich wurde der bescheid der zisa nur bestätigt. d.h. 15% abzug bleiben. reinigungsgeld kann nur bei nachweislich aufgewendeter kosten im nachhinein gezahlt werden. (mM nach ein grober schwachsinn: denn man könnte sich leicht einen durchschnitt ausrechnen - alle 3 tage eine volle waschmaschine. der spruch geht also im umkehrschluss davon aus, dass ich meine wäsche nie gewaschen habe - 1 jahr lang???) zinsen wurden auch abgelehnt, aber deshlab, weil ich sie im ersten antrag nicht gefordert habe. auch bei mir einspruch gegen ein fehlendes verb beim zisa bescheid und das der betrag ja die 4,20 pro tag übersteigt, die der bund max zahlt!!! schon irgendwie witzig - jeder einzelne meiner einsprüche hatte sicherlich mehr substanz, als alle vom asbö, und dass via anwalt!
summa summarum bleibt ein anspruch ihv 2.120,89. ab heute 6 wochen, dann muss das geld da sein.
hab heut auch meinen bmi bescheid erhalten. war ja fast zur selben zeit wie du beim asbö, hatte aber einspruch gegen den bescheid der zisa eingelegt. eigentlich wurde der bescheid der zisa nur bestätigt. d.h. 15% abzug bleiben. reinigungsgeld kann nur bei nachweislich aufgewendeter kosten im nachhinein gezahlt werden. (mM nach ein grober schwachsinn: denn man könnte sich leicht einen durchschnitt ausrechnen - alle 3 tage eine volle waschmaschine. der spruch geht also im umkehrschluss davon aus, dass ich meine wäsche nie gewaschen habe - 1 jahr lang???) zinsen wurden auch abgelehnt, aber deshlab, weil ich sie im ersten antrag nicht gefordert habe. auch bei mir einspruch gegen ein fehlendes verb beim zisa bescheid und das der betrag ja die 4,20 pro tag übersteigt, die der bund max zahlt!!! schon irgendwie witzig - jeder einzelne meiner einsprüche hatte sicherlich mehr substanz, als alle vom asbö, und dass via anwalt!
summa summarum bleibt ein anspruch ihv 2.120,89. ab heute 6 wochen, dann muss das geld da sein.
1. nein das mit den zinsen lass ich, dafür zahlt es sich einfach nicht aus. außerdemist ja die frage von welchem zeitpunkt an die zu rechnen sind.
2. bei ist es deshalb mehr, weil ich von feb.01-jan.02 beim asbö war, darth zivi aber erst im okt. (glaub ich) dran war. im jahr 2002 wurde das verpflegungsgeld erhöht, deshalb hat er jetzt etwas weniger als ich.
2. bei ist es deshalb mehr, weil ich von feb.01-jan.02 beim asbö war, darth zivi aber erst im okt. (glaub ich) dran war. im jahr 2002 wurde das verpflegungsgeld erhöht, deshalb hat er jetzt etwas weniger als ich.
- darth_zivi
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nicht ganz, ich war juni01 bis mai02 dort, aber das mit dem höheren geld ab 2002 stimmt 
bescheid gibts hier:
http://members.inode.at/d.breuss/_tmp/BMI-Bescheid.pdf

bescheid gibts hier:
http://members.inode.at/d.breuss/_tmp/BMI-Bescheid.pdf
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@darth zivi
und ist der betrag genau das, was bei der zisa auch herausgekommen ist, oder hat sich da noch was geändert?
gehst du vor den VfGH?
ganz allgemein hab ich den eindruck, dass sich die stimmung des BMI zu unseren gunsten wendet!
manche einspruchspunkte des ASB sind schon echt lustig zu lesen. das mit dem verb, oder einfach zu argumentieren: wir bekommen nur 4,20, deswegen muss alles so hingebogen werden, dass unterm strich nicht mehr als 4,20 heraus kommt.
denen ist echt nix zu blöd
und ist der betrag genau das, was bei der zisa auch herausgekommen ist, oder hat sich da noch was geändert?
gehst du vor den VfGH?
ganz allgemein hab ich den eindruck, dass sich die stimmung des BMI zu unseren gunsten wendet!
manche einspruchspunkte des ASB sind schon echt lustig zu lesen. das mit dem verb, oder einfach zu argumentieren: wir bekommen nur 4,20, deswegen muss alles so hingebogen werden, dass unterm strich nicht mehr als 4,20 heraus kommt.
denen ist echt nix zu blöd
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- darth_zivi
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Dass uns der Seibert jetzt lieber mag als vor drei Wochen, darauf würd ich keinen Pfifferling verwetten.naphta hat geschrieben:ganz allgemein hab ich den eindruck, dass sich die stimmung des BMI zu unseren gunsten wendet!

Eher geht's um den schnöden Mammon: Für jedes Verfahren, wo das BMI pfuscht, riskieren sie das VfGH-Verfahren zu verlieren und zusätzlich zu ihren eigenen Kosten den Anwalt des Zivis zahlen zu müssen (wie hier ausgeführt): bei 500 Zivis eine schlappe Million Euro.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.