Suche jemanden für eine Zivistelle in Linz!

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tom.nordstern
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Suche jemanden für eine Zivistelle in Linz!

Beitrag von tom.nordstern »

Hallo Leute!

Das wird jetzt etwas länger! Ich habe vor 2 Wochen ca. meine Einberufung bekommen. Laut dieser muss ich nach Linz in eine Beratungsstelle für Obdachlose mit dem Namen Arge. Der Dienstantritt währe am 01.03.2007

Nun meine Frage bzw. mein Anliegen!

Ich habe vor einem Jahr in einer Landeseinrichtung Oberösterreich als Erzieher zu arbeiten begonnen. Bei dem Objektivierungsverfahren habe ich bekannt gegeben das ich den Zivildienst noch nicht abgeleistet habe. Was für die Personalabteilung und der Heimleitung kein Problem war. Wir haben gleich dort den weiteren Verlauf besprochen und mir wurde angeboten das ich den Zivildienst in ihrer Einrichtung machen kann dem ich natürlich zugestimmt habe!

Im laufe der Zeit habe ich bei meinem Chef des öfteren nachgefragt ob er schon etwas weis wie es mit der Einberufung aussieht worauf hin er immer wieder gesagt hat er ist da noch dran.

Man kann jetzt sagen blauäugig oder Naivität. Ich habe mich auf seine Aussage verlassen was sich jetzt als Fehler herausstellte! Mittlerweile hat auch die Leitung gewechselt was mein Vorhaben etwas erschwert.

Ok! Aber jetzt meine Frage!

Ich habe mit der Zivildineragentur gesprochen und den Verlauf der Dinge erklärt. Dort wurde mir gesagt das ich noch eine Möglichkeit habe den Zivildienst in meiner gewünschten Einrichtung zu machen.

Ich brauch einen Zivildienstanwärter der bereit währe seinen Dienst am 1.3.2007 in der mir zugeteilten Einrichtung zu machen. Dann habe ich die Möglichkeit meinen Dienst in der mir gewünschten Einrichtung zu machen.


Danke schon mal für eure Bemühungen!

Tom
Z@BPDWIEN
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Den Zivildienst kannst du definitiv nicht in deiner Arbeitsstelle machen. Kein Wunder dass die neue Leitung da nicht mitspielt. Sie kennt sich offenbar besser aus als die alte.

§ 9 Abs 2 ZDG
Der Zivildienstpflichtige darf keiner Einrichtung zugewiesen
werden, bei der er im Zeitpunkt der Zuweisung erwerbstätig ist oder
bei der er die Erwerbstätigkeit vor weniger als einem Jahr vor der
Zuweisung beendet hat.
Alle Antworten sind unverbindliche Empfehlungen oder Ratschläge die nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden, für die jedoch keine Haftung übernommen wird. Alle Angaben ohne Gewähr.
tom.nordstern
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Beitrag von tom.nordstern »

Hallo!

Laut Agentur ist es in besonderen Ausnahmen möglich. Das ist eine mündliche Information die ich bekommen habe!
Es ist „nur“ ein Ersatz notwendig!

MFG
TOM
Flose
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Beitrag von Flose »

Die Ausnahme schau ich mir an. So was kann nur ein Sachbearbeiter am Telefon sagen. verlange diese Rechtsauskunft schriftlich.

Der §9 kennt keine Ausnahme und da die ZSIA in anderen Dingen (zB Reinigungsgeld) sehr genau am Buchstaben des Gesetzes auslegt, würde ich mir keine Hoffnung machen.

Es ist nichts gegen Dich und Deine Situation, sondern der §9 ist eine Schutzbestimmung vor Lohnduming und Missbrauch durch Einrichtungen.

Eien Aufweichung ist inakzeptabel. Du bringst Dich selbst um Deinen Job: offenbar ist es einer, den jeder Zivi machen kann.

Du verzichtest freiwillig auf alle Rechtsschutzvorschriften des Angestelltengesetzes und des Kollektivvertrages. Jedes Zu-Spät kommen zieht Verwaltungsstrafe oder Ersatzarrest nach sich. Statt acht Stunden musst Du biszu zwölf Stunden täglich arbeiten. usw. Vom Geld rede ich nicht.

(Es erinnert ein wenig an die gängige Praxis im Ersten Weltkrieg, Arbeiter in kriegswichtigen Betrieben komplett zur Armee einzuziehen und dann wieder in die Betriebe zu senden- unter Umgehung von Lohn- und Arbeitsvorschriften und unter Strafandrohung nach dem Militärstrafgesetz.)
tom.nordstern
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Beitrag von tom.nordstern »

Ich danke euch für die schnellen Antworten! Den Zivildienst in der Selben Einrichtung zu machen wie ich arbeite währe nur von der Teamfindung her gut gewesen da gerade ein neuer Gruppenleiter angefangen hat und auch eine neue Mitarbeiterin begonnen hat. Diesen Prozess hätte ich gerne begleitet um die Zusammengehörigkeit zu stärken.

Von dem her ist es der schlechteste Zeitpunkt den es gibt. Der Andere Aspekt ist wieder den Zivildienst als Selbsterfahrung und Erweiterung des Horizontes zu sehen. Das hat natürlich auch positive Seiten.

Ich weis auch mittlerweile das ich den fixen Dienstvertrag, den ich Anfang Februar bekommen habe, behalten kann und direkt nach dem Dienst wieder einsteigen kann. Diese Zeit wird auch im Landesdienst eingerechnet und ich steige genauso in die weitere Lohnstufe.

Dann lass ich mich mal überraschen was da auf mich zu kommt!

MFG
TOM
Flox
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Beitrag von Flox »

Z@BPDWIEN hat geschrieben:Den Zivildienst kannst du definitiv nicht in deiner Arbeitsstelle machen. Kein Wunder dass die neue Leitung da nicht mitspielt.
Ich kenn da ein explizites Gegenbeispiel: Ein hauptamtlicher RK-Sani hat einfach mal seinen Zivildienst eingelegt und danach wieder normal weitergemacht - Raphael van Tulder beim RK Brunn am Gebirge (NÖ; ich glaube es war Oktober 2004-2005)

Auf welche Grundlage das basiert, weiß ich nicht, kann man aber vlt. dort nachfragen...
tom.nordstern
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Beitrag von tom.nordstern »

Hallo!

Ich habe mich mittlerweile schlau gemacht! Also! Die Grundlage ist:

1. Einverständnis der Agentur
2. Einverständnis der Leitung der zugewiesenen Stelle
3. Einverständnis der gewünschten Stelle
4. und zu guter letzt eine Vertretung für die zugewiesene Stelle sprich einen Zivi-Anwärter

Wenn diese 4 Punkte zutreffen ist ein Austausch möglich. Nur ist es halt nicht so leicht ein Anwärter zu finden! Die Agentur darf keine Namen und Adressen herausgeben. Verständlicherweise wegen Datenschutzbestimmungen.


OK Dann!
Schönen Abend noch!

MfG
TOM
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Sagt wer? Hast du das schriftlich?
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tom.nordstern
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Beitrag von tom.nordstern »

Hallo!

Das hat mir der Berater in der Agentur gesagt! Natürlich nur mündlich!
Ich habe auch das ok von den jeweiligen Parteien. Nur Punkt 4 spielt nicht so mit wie ich das möchte!
Z@BPDWIEN
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Also die Auskunft des Beraters ist falsch. Entweder hat er überhaupt keine Ahnung von den gesetzlichen Grundlagen oder er begeht bei einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung Amtsmißbrauch.
Die Einwilligung der Stelle ist unerheblich und die ZiSA darf keine Zustimmung geben weil eine solche Zustimmung nicht im Zivildienstgesetz vorgesehen ist. § 9 Abs 2 ZDG gilt ohne Ausnahme für jeden.
tom.nordstern hat geschrieben:Das hat mir der Berater in der Agentur gesagt! Natürlich nur mündlich!
Weißt du zufällig den Namen dieses Beraters?
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tom.nordstern
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Beitrag von tom.nordstern »

Hallo zu guter letzt!

Ich werde keine Weitere Stellungnahme abgeben um jemanden, der sich bemüht, Stress zu bereiten!

Danke für eure Hilfe!

MFG
TOM
tom.nordstern
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Beitrag von tom.nordstern »

Hallo zu guter letzt!

Ich werde keine Weitere Stellungnahme abgeben um jemanden, der sich bemüht, Stress zu bereiten!

Danke für eure Hilfe!
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Sehr ehrenhaft. Jedenfalls läuft das nicht so wie der Sachbearbeiter meint und du dir wünschst.
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Flose
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Beitrag von Flose »

Das Gesetz hat mehrere Schutzfunktionen. Wie schon geschrieben, soll es Lohndumping verhindern. Allerdings soll es auch junge Mitarbeiter vor der Selbstausbeutungsfalle schützen.

Überlegs Dir gut, was Du heute gerne für die Einrichtung tust, ist morgen schon Selbstverständlichkeit und übermorgen sogar geforderte Voraussetzung.


Du brauchst keien Angst zu haben, dass jemand aus dem Forum den Sachbearbeiter der ZISA vernadert. Die ZISA liest hier im Forum sehr aufmerksam mit und weiß genau, was es geschlagen hat. Sie kennt mit großer Sicherheit Deinen Fall genau, weil er nicht so oft vorkommt.
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