Wieso privatrechtlich?
Es gibt gar keine Rechtsgrundlage die Drogentests bei Zivildienern regelt.
Der Zivildienst ist öffentlich-rechtlich und daher kann man mit einem Zivildiener privatrechtlich nicht über Drogentests verhandeln.
Wenn als Privatperson. Das hat dann aber nichts damit zu tun dass derjenige Zivildiener ist. Das kann man auch mit jedem Passanten in einer Fußgängerzone machen
o.k. was soviel heißt wie dass im falle eines falles sowieso ein test von jemandem als privatperson verlangt wird. also: erst mal fragen was die folgen sind wenn man ablehnt? kommt ja irgendwie auch blöd...
"Eine Zigarette ist ein Euphemismus für ein clever konzipiertes Produkt, das genau die Menge Nikotin abgibt, um den Konsumenten sein Leben lang abhängig zu halten, bevor es ihn umbringt." (Dr. G.H. Brundtland, ehem. Generaldirektorin der WHO, 1999)
oder bin ich am ersten tag schon zivi und es ist automatisch zivi recht anzuwenden? dann dürften ja gar keine tests gemacht werden.
"Eine Zigarette ist ein Euphemismus für ein clever konzipiertes Produkt, das genau die Menge Nikotin abgibt, um den Konsumenten sein Leben lang abhängig zu halten, bevor es ihn umbringt." (Dr. G.H. Brundtland, ehem. Generaldirektorin der WHO, 1999)
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Da diese Diskussion noch lebt verschiebe ich sie nach Fun und Diverses.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)