Waffenverbot nach Reform?

Diskussionen zur Reform...

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Z@BPDWIEN
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Gagnrad hat geschrieben:aber wenn du eine gültige jägerlizenz hast dasrfst du gemäß irgendeines doofen paragraphen nicht zum zivildienst gehen.... wieso auch immer
kannst du diese behauptung auch mit konkreten angaben untermauern?
Gagnrad
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Beitrag von Gagnrad »

mit konkreten angaben nicht, aber mit augenzeugenberichten, bei denen personen mit gültigem jagdrecht der beitritt beim zivildienst verwehrt wurde, wie zum beispiel einem typen bei miener musterung, meinem nachbarn, und dem freund einer bekannten von mir
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Das Bundesheer kann keine Zivildiensterklärung verweigern, das kann nur der BMI.
Daß das Bundesheer sowas verzapft, damit mehr zum Heer gehn, ist nicht ungewöhnlich.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Z@BPDWIEN
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Wenn mir ein x-beliebiger Mitarbeiter der Wiener Linien erzählt dass ich nicht mit den Wiener Linien fahren darf heißt das noch lange nicht dass dem auch so ist und seine Aussagen irgendeine Relevanz haben.
Raffael
Jungzivi
Jungzivi
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Beitrag von Raffael »

Eine Schrotflinte ist wiederum NICHT genehmigungspflichtig
Kommt auf die Schrotflinte an. Eine Repetierflinte z.B. ist genehmigungspflichtig (abgesehen von "Pumpguns", die sind ganz verboten).

Die Diskussion hat sich aber an und für sich erledigt weil ich aus beruflichen Gründen wohl doch zum Heer gehen werde.. :?
Sentinel
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Beitrag von Sentinel »

Hallo

Bin per zufall über dieses thema gestoßen und poste hier rein das ich nicht das forum vollspamme,

und zwar frage ich mich jetz inwieweit sich dieses waffenverbot bezieht?
gilt dies "nur" für die jagd oder auch im gewerblichem bereich?(besitz von gewehren für eine rummelplatzbude?)

Gruß
flinker agitator
Jungzivi
Jungzivi
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Beitrag von flinker agitator »

nach dem gesetzestext bin ich fast ebenso schlau wie vorher.
im Forum: "nach dem Zivildienst" wird ybrigens auch yber die (neue?) Waffenreglung fuer Ex-Zivis gesprochen. Da heisst es Zb (unverifiziert, leider): Schwerter, Luftdruck- und andere nicht genehmigungspflichtige Waffen sind ok, ABER das MITFUEHREN MAG verboten sein...
was genau alles unter nicht genehmigungspflichtig faellt, weiss ich leider auch nicht, (Gaspistolen womoeglich?), da kann dir dein lokaler waffenhaendler aber Bescheid geben, glaub ich.
Wir Zivis sind recht unterschiedliche Leut', (der eine hat Zividienst bei der Bullerei (sic!) gemacht und findet es schade dass sie ihn da nicht haben wollen - weil kein waffenschein...), den einen sind PozilistINNen an sich schon ein Greuel, andere wuerden eher einen solchen als einen Fisch toeten, wieder andere wuerden womoeglich in einem Heer dienen, wenn es nicht das OesterReichische ist... andere wuerden sich in Ghadni-scher Manier wohl eher toeten lassen. (aber eventuell oder auch nicht Viecher essen)...
ich persoenlich finde Waffen in Privathaushalten gefaehrlich (wegen der Kinder - siehe Clombine, Ehrfurt ua - ach ja - Jagd ist ja fuer Wehrdienstleistende die and der Grenze stehen - die Wixa- auch recht gefaehrlich, hihihi),
wenn aber nur mehr der Staat UND NEUERDINGS PRIVATE SICHERHEITSDIENSTE Waffen haben, das eigentlich nicht minder gefaehrlich.
ich finde es persoenlich ja schon unverantwortlich, dem Oester Land Steuern zu zahlen, weil Nato und so - da weiss eineR nie wass ma da mitverantwortet.
bin grad nicht im Laendle... mag amal einer in eine Waffenhandlung fragen wegen den 'Nicht genehmigungspflichtigen"? oder kennt eineR eineN JuristIN?
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