Während des Zivildiensts habe ich die Dienststelle gewechselt um täglich heimfahren zu können.
An meiner damals neuen Rot-Kreuz Dienststelle wurde mir gesagt, dass meine Überstunden die ich an der alten Bezirkstelle angehäuft hatte verfallen, da die neue nicht für meine Überstunden verantwortlich ist.
Mir wurde Fahrtengeld auf meine Überstunden geschrieben (angeblich war das nur für ehrenamtliche und zivis).
Kann ich eine Bezahlung beim Landesverband einfordern wenn ich die Überstunden belegen kann?! Oder können die das auch so überprüfen? Welchen Einfluss hat das Fernfahrtengeld?!
mfg ehemaliger zivi
PS: hätte meine mutter mich nicht auf das zivildienst zeug hingewiesen hätt ich das verpennt! THX im Voraus für Beantwortung!
Dienststellenwechsel - Überstunden
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Das ist eine gute Frage.
Dazu bestimmt die Dienstzeitverordnung nichts.
Ich würde mich an die Zivildienstserviceagentur wenden und dort nachfragen.
Ob du die Überstunden mitnehmen kannst kann ich dir nicht sagen.
Meiner Meinung nach kannst du aber wenn du sie nicht mitnehmen darfst deinen alten Vorgesetzten anzeigen.
Der hat nämlich damals deinen Dienstplan gestaltet. Überstunden dürfen jedoch nur im bestimmten Maß aufgetragen werden und sofern die Ausgleichsbestimmungen eingehalten werden.
Sollte das nicht möglich sein hat er einen rechtswidrigen Dienstplan erstellt und damit seine Pflicht zur angemessenen Beschäftigung verletzt.
Was übrigens dafür sprichst dass du deine Überstunden mitnehmen darfst ist der Urlaubsanspruch.
Wenn du deinen Urlaubsanspruch bereits verbraucht hättest würde dir die neue Einrichtung ja auch nicht nocheinmal einen solchen gewähren.
Demzufolge macht es sehr wohl etwas aus was in deinem "vorigen Zivildienstleben" passiert ist.
Dazu bestimmt die Dienstzeitverordnung nichts.
Ich würde mich an die Zivildienstserviceagentur wenden und dort nachfragen.
Ob du die Überstunden mitnehmen kannst kann ich dir nicht sagen.
Meiner Meinung nach kannst du aber wenn du sie nicht mitnehmen darfst deinen alten Vorgesetzten anzeigen.
Der hat nämlich damals deinen Dienstplan gestaltet. Überstunden dürfen jedoch nur im bestimmten Maß aufgetragen werden und sofern die Ausgleichsbestimmungen eingehalten werden.
Sollte das nicht möglich sein hat er einen rechtswidrigen Dienstplan erstellt und damit seine Pflicht zur angemessenen Beschäftigung verletzt.
Was übrigens dafür sprichst dass du deine Überstunden mitnehmen darfst ist der Urlaubsanspruch.
Wenn du deinen Urlaubsanspruch bereits verbraucht hättest würde dir die neue Einrichtung ja auch nicht nocheinmal einen solchen gewähren.
Demzufolge macht es sehr wohl etwas aus was in deinem "vorigen Zivildienstleben" passiert ist.